Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Ausschluss der Kündigung bei Kenntnis des Mieters vom Mangel

Rz. 137 Das Kündigungsrecht des § 543 ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechte des Mieters bei einem Mangel durch § 536b ausgeschlossen sind (vgl. dazu § 536b Rn. 2 ff.). Das wäre z. B. der Fall, wenn der Mieter bei dem Abschluss des Vertrags den Sachmangel, der an sich zu einer nicht unerheblichen Hinderung oder Vorenthaltung des Gebrauchs geführt hat, positiv kannte, ohne ... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Umlageschlüssel

Rz. 77 Maßgebend ist primär der vereinbarte Umlagemaßstab, wenn er nicht unbillig ist. Ein vertraglich vereinbarter oder durch den Vermieter einseitig bestimmter Verteilungsschlüssel für Betriebskosten ist für beide Parteien bindend und kann grundsätzlich nur einvernehmlich abgeändert werden (AG Neubrandenburg, Urteil v. 25.11.2025, 103 C 485/24, IMR 2026, 2206); dem Vermiet... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.10 Personalauswahl

Bei der Entscheidung, welcher Beschäftigte eine bestimmte Tätigkeit auszuüben hat, wird es in der Praxis häufig zu Auswahlentscheidungen zwischen mehreren qualifizierten Beschäftigten kommen. Beschäftigte, die fachlich oder persönlich ungeeignet sind, braucht bzw. darf der Arbeitgeber dabei nicht berücksichtigen.[1] In diesen Fällen sind die jeweiligen Interessen der betroff... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ... mehr

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Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich i... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg... mehr

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Leistungsentgelt / 4.4 Vererblichkeit des Anspruchs

Für die Auszahlung des Leistungsentgelts ist es typisch, dass zwischen dem Zeitpunkt der Leistungsfeststellung und der Auszahlung noch einige Zeit vergeht, die für die administrative Abwicklung und der Klärung von Zweifelsfragen dient. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Auszahlung des Leistungsentgelts sind jedoch nach Feststellung des Leistungsergebnisses bereits e... mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.1 Notwendigkeit einer Vereinbarung

Rz. 143 Aus den beiden Grundgedanken, die die Rechtsprechung des BFH zum beherrschenden Gesellschafter prägen (vgl. Rz. 117), folgt, dass eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter, auch wenn sie angemessen ist, nur dann schuldrechtlich veranlasst und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie im vorhinein, klar und eindeutig nach Grund und Höhe durch ein... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.7 Haftung des Arbeitgebers bei schuldhaften Handlungen

Arbeitgeber üben das Weisungsrecht in aller Regel nicht als eigene Person aus. Insbesondere bei juristischen Personen ist es erforderlich, dass dazu bestellte Vertreter dies im Einzelfall für den Arbeitgeber übernehmen. Diese Vertreter sind im Verhältnis zum Arbeitgeber haftungsrechtlich Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB.[1] Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einem gesch... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.2 Beherrschung durch Zusammenrechnung von Stimmrechten mehrerer Personen

Rz. 133 Eine Beteiligung mit Stimmrechten von 50 % oder weniger gewährt, isoliert betrachtet, keine beherrschende Stellung. Sie kann aber dann eine beherrschende Beteiligung sein, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass auch Stimmrechte aus anderen Beteiligungen in die Beurteilung einzubeziehen sind.[1] Maßstab ist immer, ob der Gesellschafter mit den ihm ... mehr

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Leistungsentgelt / 6.3.6 Teilzeit/Altersteilzeit

Gemäß § 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte alle Entgeltbestandteile anteilig nach dem zeitlichen Umfang ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit zur Vollarbeitszeit. Dieser Grundsatz gilt zwar auch für das Leistungsentgelt und ist sachgerecht, da Teilzeitbeschäftigte objektiv in geringerem Umfang zu den Betriebsergebnissen beitragen. Ein Abweichen vom Grundsatz d... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnaus... mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.3 Grenzen der Gestaltungsfreiheit

Der weite Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien bedeutet nicht, dass die Verwendung des Budgets völlig frei erfolgen könnte. Vielmehr sind sämtliche allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze zu beachten. Hierzu gehören insbesondere der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Verbot der Diskri... mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.7 Keine Einschränkung der Verwendung

§ 18a TVöD-VKA enthält weder einen Leistungsbezug noch eine andere Form der Differenzierung zwischen den Beschäftigten. Andererseits wird auch keine Differenzierung untersagt. Mithin haben die Betriebsparteien einen großen Spielraum, wie das Budget verteilt werden kann. Ob dies tatsächlich so von den Tarifvertragsparteien gewollt war, kann dahinstehen, da auch in den folgend... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Diskriminierung im Arbeitsverhältnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Krankheitsbedingte Kündigung / 3 Krankheitsbedingte Kündigung als Benachteiligung wegen Behinderung

Mit seinen Urteilen vom 28.4.2011[1] und 22.10.2009[2] hat das BAG eine Benachteiligung wegen Behinderung auch für den Fall abgelehnt, dass eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung rechtsunwirksam ist. Dies gilt zumindest dann, wenn keine weitergehenden Indizien vorgetragen werden, die entsprechend § 22 AGG die Vermutung begründen, dass über die... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Vergütung

Zu den Entscheidungen zum Thema Entgeltgleichheit s. hier. mehr

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Entgeltgleichheit

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Bewerbungsverfahren

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Teilzeit- und Befristungsrecht

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kündigungsfristen / 1 Gesetzliche Kündigungsfristen

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeiters oder eines Angestellten ist einheitlich für alle Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich.[1] Praxis-Beispiel Gesetzliche Kündigungsfristen Der Arbeitgeber kann einem Angestellten, der noch keine 2 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt ist, noch am 2.9. zum 30.... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Das Zusatzmodul des VS

Das Zusatzmodul ergänzt das Basismodul, indem es Angaben enthält, die den Informationsbedarf von Geschäftspartnern des Unternehmens, wie z. B. Investoren, Banken und Firmenkunden, in umfassender Weise decken. Das heißt die Angaben im Zusatzmodul spiegeln die jeweiligen Verpflichtungen der Finanzmarktteilnehmer und Firmenkunden im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschri... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Umfassendes Modul

Während beim Basismodul noch keine erforderliche Angabe zu Konzepten zu fordern war, ergeben sich aus C1 – Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsinitiativen einige Verpflichtungen für geschützte Unternehmen. Konkret sind die wesentlichen Elemente des Geschäftsmodells und der Strategie vom geschützten Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern offenzulegen, einschließli... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations... mehr

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Kündigungsfristen / 2 Individualvertragliche Kündigungsfristen

Im Arbeitsvertrag können nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Eine ausdrückliche Obergrenze für arbeitsvertragliche Kündigungsfristen sieht das Gesetz nicht vor. Die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat, können bedenkenlos verlängert werden, da auch ein vollständiger Ausschluss einer ordentlichen Kün... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Kollektives Arbeitsrecht

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Benachteiligung/Begünstigung von betriebsverfassungsrechtlichen Amtspersonen

Rz. 12 § 119 Abs. 1 Nr. 3 stellt die Benachteiligung oder Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern und den übrigen betriebsverfassungsrechtlichen Amtsinhabern einschließlich der Auskunftspersonen nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, die um ihrer Amtstätigkeit willen erfolgt, unter Strafe. § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist ein Erfolgsdelikt, die Vor- oder Nachteile müssen tatsächlich ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Sechste Teil des Betriebsverfassungsgesetzes enthält in den §§ 119 bis 121 Straf- und Bußgeldvorschriften. Die Regelung des § 119 stellt die Behinderung oder rechtswidrige Beeinflussung der im BetrVG geregelten Wahlen, die Störung oder Behinderung der Tätigkeit der Betriebsverfassungsorgane und die Benachteiligung oder Begünstigung ihrer Mitglieder unter Strafe. Ni... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Schuldform und Strafmaß

Rz. 14 Verstöße gegen § 119 Abs. 1 Nr. 1-3 sind nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich erfolgt sind; Fahrlässigkeit genügt nicht. [1] Beziehen muss sich der Vorsatz auf die Behinderung, die Störung, die Benachteiligung oder die Begünstigung.[2] Bedingter Vorsatz, also das Wissen oder die Inkaufnahme, dass sich infolge eines Handelns oder Unterlassens ein Tatbestand der Nr. 1... mehr

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KI: Europäische KI-Verordnu... / 2 Überblick über die Verordnungsinhalte

Risikoklassen für KI-Systeme und ihre Implikationen mit besonderem Augenmerk auf den Bereich HR: mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.4 Überwälzungsklauseln

Rz. 147 Die Übertragung der Schönheitsreparaturen durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung auf den Mieter muss eindeutig sein. Eine Klausel "Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen." ist eindeutig und unbedenklich. Dasselbe gilt für eine Klausel "Der Mieter verpflichtet sich, die Schönhei... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.9 Aufnahme von weiteren Personen

Rz. 79 Das Recht des Mieters, andere Personen in die gemieteten Räume aufzunehmen, stellt sich nur bei der Wohnraummiete. Bei der Geschäftsraummiete geht es jeweils um die Frage der Untermiete nach § 540, wenn weitere Personen die gemieteten Räume mitnutzen oder einen Teil allein nutzen sollen. Treten weitere Personen in die Firma des Mieters ein, geht es nicht um die Aufnah... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.2 Schönheitsreparaturen – Geschmack des Vermieters/Mieters

Rz. 167 Hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen auszuführen, stellt sich die Geschmacksfrage nicht. Er ist der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte und kann die Wohnung so herrichten, wie er es möchte. Es kommt nur darauf an, ob einem Nachmieter die Ausführung gefällt und er die Wohnung mietet. Für einen verpflichteten Mieter, dem in wirksamer Weise die Schönheitsreparat... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.2 Begriff der Schönheitsreparaturen

Rz. 142 Was allgemein unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist, definiert § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV wie folgt: "Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen." Wie angeführt, gilt § 28 II. BV dire... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.6 Überwälzung auf den Mieter

Rz. 136 Nach § 535 Abs. 1 hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das Gesetz macht keinen Unterschied zu der Wohnung als solcher und den mitvermieteten Installationsgegenständen wie z. B. Türgriffe, Schalter, Wasserhähne usw. Eine vermietersei... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.3 Entfallen des Zuschlags

Rz. 114 Aus der rechtlichen Einordnung als Zuschlag zur eigentlichen Miete folgt, dass der Zuschlag entfällt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Darüber besteht beim Untermietzuschlag ersichtlich in Literatur und Rechtsprechung kein Streit (vgl. Sternel, Mietrecht, II Rn. 260). Bei der teilgewerblichen Nutzung ist zu differenzieren. Handelt es sich um ein sog. ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.7 Tierhaltung

Rz. 69 Die Rechtsprechung zur Tierhaltung in Mieträumen ist ausgesprochen vielfältig und beinahe unübersehbar (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. 235 ff.). Sie wird durch die Rechtsprechung der Instanzgerichte geprägt, wobei im Hinblick auf die Berufungssumme es vielfach bei Entscheidungen der AG verbleibt. Überdies ist die Rechtsprechung der OLG und des BGH in Mietsac... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Gebrauchspflicht

Rz. 117 Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, die gemieteten Räume zu nutzen. Dies gilt auch für Geschäftsräume, es sei denn, dass sich eine Verpflichtung aus den Umständen des Einzelfalles ergibt (wobei selbst die Vereinbarung einer am Umsatz orientierten Miete allein nicht als ausreichend angesehen wird, vgl. Bub/Treier/Kraemer, III A Rn. 937; vgl. ferner OLG Kö... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.13 Quotenklauseln

Rz. 233 Quotenklauseln, sie werden teilweise auch als Abgeltungsklauseln bezeichnet, sind für die Fälle entwickelt worden, in denen das Mietverhältnis endet, bevor die Fristen laut Fristenplan abgelaufen sind oder nach Durchführung von Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis laut Fristenplan noch nicht wieder abgelaufen sind. Endet das Mietverhältnis beispielsweise... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Begriff der Miete

Rz. 95 Die Miete ist grundsätzlich zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbar (im Gegensatz zu § 103 Abs. 1 ZGB für die neuen Bundesländer bis zum Beitritt). Preisbindung besteht allerdings für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau – auf die Kommentierung der dortigen Vorschriften wird verwiesen. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnrau... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.1 Fälligkeit – Fristen

Rz. 159 Ist der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, werden sie auch im laufenden Mietverhältnis fällig, wenn aus der Sicht eines objektiven Beobachters Renovierungsbedarf besteht, und nicht erst bei einer Substanzgefährdung (LG Berlin II, (Hinweis-) Beschluss v. 5.3.2026, 64 S 188/22, GE 2026, 497). Der Fristenplan laut Mustermietvertrag 1976 konnte bisher ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Interessenabwägung

Rz. 5 Vorrangig ist das Interesse des Mieters. Liegt dieses vor, kann der Mieter grundsätzlich die Erteilung der Erlaubnis verlangen. Je schwerer die Behinderung ist, umso stärkere Eingriffe in die Bausubstanz sind vom Vermieter zu akzeptieren. Der Mieter, dessen Zeitmietvertrag in Kürze abläuft oder der ohnehin in Kürze in ein Pflegeheim umziehen muss, kann sich weniger auf... mehr

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Arbeitsvertrag / 2.2 Nebenabreden (§ 2 Abs. 3 TVöD)

Nebenabreden sind alle einzelvertraglichen Vereinbarungen, die tariflich vorgesehen oder zulässig sind, z. B. Pauschalierung von Stundenvergütungen und Zeitzuschlägen (§ 24 Abs. 6 TVöD), Verzicht auf Probezeit oder Abkürzung der Probezeit (§ 2 Abs. 4 TVöD), Vereinbarung einer Pauschvergütung, Vereinbarung der Pflegesätze bei Gewährung von Diätverpflegung, Regelung der Arbeitszeit... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Leistungspflicht des Mieters

Rz. 9 Der Mieter muss dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen nur dann Sicherheit leisten, wenn er sich dazu vertraglich verpflichtet hat. Der Mieter hat auch wegen Mängeln der Mietsache kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution (BGH, Urteil v. 21.3.2007, XII ZR 255/04, GE 2007, 710;; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.3.2000, 10 U 160/97, GE 2000, 602 – für Gewerbe... mehr