Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 anerkannt. Das Jobcenter überprüft nur, ob die Aufwendungen für Heizung angemessen sind oder nicht. Eine Obergrenze für die Anerkennung von Aufwendungen ist insoweit ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III)

Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum sichtbare Strategien zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, unübersichtliches, komplexes und kaum anwendbares Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz, nicht ausgeschöpftes Potenzi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / c) Erheblichkeit der Benachteiligung

Rz. 126 Eine (unangemessene) Benachteiligung soll nach h.M. überdies nur dann vorliegen, wenn eine Benachteiligung von erheblichem Gewicht gegeben ist.[261] Das Meinungsbild zur Frage, in welchem Tatbestandsmerkmal des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB diese Frage zu verorten ist, ist wiederum nicht einheitlich: Es wird sowohl vertreten, dass die Erheblichkeitsschwelle schon bei der Fra...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / b) Unangemessenheit der Benachteiligung

Rz. 117 Die zentrale Fragestellung im Rahmen des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB besteht regelmäßig darin, ob die Benachteiligung des Vertragspartners des Klauselverwenders auch "unangemessen" ist. aa) Gebote von Treu und Glauben als eigenständiger Prüfungspunkt? Rz. 118 Neben diesem Tatbestandsmerkmal setzt der Wortlaut der Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB überdies noch voraus,...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / a) Benachteiligung des Vertragspartners

Rz. 116 "Benachteiligt" i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Vertragspartner durch eine vertragliche Bestimmung stets dann, wenn seine rechtliche Position ohne die Bestimmung besser bzw. günstiger wäre. Es ist hier also ein Vergleich der Rechtsposition des Vertragspartners mit und ohne die in Rede stehende Klausel vorzunehmen.[240] Potenziell schutzwürdig sind dabei nicht nu...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2113a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 2009, 857 mit zustimmender Anm Bergkemper, FR 2010, 91 sieht mE zutreffend keinen Verstoß gegen Europarecht (ArbN-Freizügigkeit, Diskriminierung, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) darin, dass nur aufgrund materiell gesetzlicher Verpflichtung beruhende Zukunftssicherungsleistungen begünstigt sind. Es wird nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2 Steuerklassenwechsel

Die für den einzelnen Arbeitnehmer festgelegte Steuerklasse kann nicht zur arbeitsrechtlichen Vorteilserlangung vorübergehend gewechselt werden. So kann der Arbeitgeber bei einem Steuerklassenwechsel unter Umständen den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn ihn die Änderung belastet.[1] Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der Schutzfriste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung, Verfassungsrecht

Rn. 900 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08.05.1945 (= Kriegsende) wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des EStG (vom 17.07.2017, BGBl I 2017, 2443) fügte in § 3 Nr 23 EStG die in s Rn 900b an letzter Stelle genannte Regelung ein, und zwar mit Wirkung ab 22.07.201...mehr

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§ 6 Mietwohnung / D. Tod des Mieters

Rz. 8 Sind beide Partner Mieter und stirbt einer von ihnen, so wird das Mietverhältnis mit dem überlebenden Partner fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 563a Abs. 2 BGB). Rz. 9 Ist nur ein Lebensgefährte Mieter und stir...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Auf Teilzeitarbeit finden die allgemeinen, für die Vollzeitarbeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Das Teilzeitarbeitsverhältnis wird wie jeder andere Arbeitsvertrag durch Angebot und Annahme geschlossen.[1] Die Vertragsparteien können also grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob, für welchen Zeitraum, in welcher Stundenhöhe und für welche Vergütung sie...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Allgemeines

Rz. 58 Im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen[55] stellt sich die Frage, ob auch Verfügungen von Todes wegen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge [56] anhand von verfassungsrechtlichen Vorgaben einer intensiven inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Es ist davon auszugehen...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 4 Bewerbung

Sachverhalt In einem Unternehmen ist ein Arbeitsplatz in der Produktion zu besetzen. Auf die Ausschreibung dieser Arbeitsstelle haben sich mehrere Personen, auch einige bereits im Betrieb tätige Beschäftigte beworben, des Weiteren ein externer Bewerber, der als Schwerbehinderter anerkannt ist. Der Arbeitgeber entscheidet sich nicht für den schwerbehinderten Bewerber, sondern ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Generalklausel des § 307 BGB

Rz. 113 Ergibt sich die Unwirksamkeit einer Klausel nicht bereits aus §§ 308, 309 BGB, ist weiter zu untersuchen, ob sie auch einer Überprüfung am Maßstab des § 307 BGB standhält.[236] § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sieht hierzu recht vage vor, dass Bestimmungen in AGB dann unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Dienstdauer der ArbN

Rn. 1331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Vermögensbeteiligung mindestens allen ArbN (iSd § 1 LStDV) offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, § 3 Nr 39 S 2 EStG. Damit soll die Diskriminierung einzelner Beschäftigungsgr...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 538 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung von Auslandskindern

Rn. 101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Abweichend von der Regelung über den Kinderfreibetrag werden nach § 63 Abs 1 S 6 EStG Kinder, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet (vgl dazu BFH vom 26.10.2016, V R 13 715, BFH/NV 2017, 299; BFH vom 18.02....mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.2 Allgemeiner Kündigungsschutz

Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 und § 23 KSchG vor, ist die verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wie bei Vollzeitarbeitnehmern nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Grenzen von Potestativbedingungen und Verwirkungsklauseln

Rz. 59 Die sog. Preußen-Entscheidung des BVerfG vom 22.3.2004[58] brachte umfassende Auswirkungen auf die Testamentsgestaltung mit sich, wenn auch weniger unmittelbar als mittelbar. Der BGH hatte in dem der BVerfG-Entscheidung vorausgegangenen Beschl. v. 2.12.1998[59] entschieden, dass eine Erbenbürtigkeitsklausel, welche zwar grundsätzlich geeignet ist, die grundrechtlich ge...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / bb) Abwägung der Interessen der am Vertrag Beteiligten

Rz. 119 Mit der Formulierung des Ziels der Verhinderung unangemessener und gegen Treu und Glauben verstoßender Benachteiligungen verfolgt § 307 Abs. 1 S. 1 BGB den Zweck, einen umfassenden Interessenausgleich zwischen den zumeist gegenläufigen Interessen des Klauselverwenders und seines Vertragspartners herzustellen.[247] Die Wirksamkeitsfrage ist daher auf der Grundlage ein...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Schutzzweck des Transparenzgebots

Rz. 136 Der Schutzzweck des Transparenzgebots besteht darin, den Vertragspartner des Klauselverwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ebenso bei der späteren Vertragsdurchführung davor zu schützen, dass er aufgrund unklarer bzw. unverständlicher Formulierung des Vertrags die Vor- und Nachteile des Vertrags bzw. die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (5) Bürgschaft auf erstes Anfordern

Rz. 158 Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, stellt die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine unangemessene Benachteiligung des Verwendungsgegners aufgrund des damit einhergehenden Zins- und Insolvenzrisikos dar und ist damit grundsätzlich unwirksam (sog. qualitative Übersicherung).[143] In diesem Fall kommt auch keine geltungserhalten...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Reihenfolge der Prüfung

Rz. 105 Während §§ 308, 309 BGB recht konkret verschiedene Vertragsregelungen benennen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Weiteres (§ 309 BGB) oder jedenfalls unter gewissen Voraussetzungen (§ 308 BGB) unwirksam sind, enthält die Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB zunächst lediglich die allgemeine und ausfüllungsbedürftige Aussage, dass Bestimmungen in Allge...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Gebote von Treu und Glauben als eigenständiger Prüfungspunkt?

Rz. 118 Neben diesem Tatbestandsmerkmal setzt der Wortlaut der Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB überdies noch voraus, dass der Vertragspartner "entgegen den Geboten von Treu und Glauben" unangemessen benachteiligt wird. Diese Anforderung erklärt sich vor allem daraus, dass letztlich das gesamte System der AGB-Kontrolle und damit auch die Vorschriften des früheren AGB...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / (3) Beeinträchtigung von Interessen und deren Rechtfertigung

Rz. 123 Im nächsten Schritt prüft die Rechtsprechung weiter, ob die zur Überprüfung anstehende Klausel die Interessen des Vertragspartners des Verwenders beeinträchtigt. Dieser Prüfungsschritt ist in aller Regel unproblematisch und erschöpft sich in einer kurzen Feststellung, dass eine Beeinträchtigung gegeben ist. Rz. 124 Mit deutlich mehr Begründungsaufwand ist vielfach die...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / d) Zweifelsfallregelung des § 307 Abs. 2 BGB

Rz. 127 Im Zweifel ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders nach § 307 Abs. 2 BGB stets dann anzunehmen, wenn die in Rede stehende Vertragsbestimmung entweder mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweicht, nicht zu vereinbaren ist (Nr. 1) oder wenn sie wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur ...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.2 Ermittlung des Grundlohns bei Altersteilzeit

Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen bestimmt sich nach dem steuerlichen Grundlohn, auf den die vom Gesetzgeber für die begünstigten Arbeiten unterschiedlich festgelegten Zuschlagssätze anzuwenden sind.[1] Unter dem Grundlohn ist dabei der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehm...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Angemessenheit

Rz. 73 Eine unangemessene Benachteiligung kann eine Bindungsklausel auch unter weiteren Aspekten entfalten: Es ist in Ermangelung höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass ein Anteil von mehr als 25 % an der Gesamtvergütung nicht über Bindungsklauseln flexibilisiert werden sollte.[149] Bei höheren Zahlungen besteht ohnehin das Risiko, dass der Entgeltcharakter nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 5.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer in § 1 AGG aufgeführter Gründe sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ausdrücklich in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts.[1]mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / e) Transparenzgebot

Rz. 135 Eine zur Unwirksamkeit der Klausel führende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Klauselverwenders kann sich nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB schließlich noch daraus ergeben, dass die jeweilige Bestimmung nicht klar und verständlich formuliert ist (sog. Transparenzgebot). Eine hieran ausgerichtete Transparenzkontrolle kommt jedenfalls nach dem Wegfall der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In § 3 Nr 62 EStG wurde durch Art 9 Nr 2d des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetz (BetriebsrentenG vom 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214) mit Wirkung ab 01.01.2018 (Art 17 Abs 1 des Gesetzes) der S 4 aufgehoben. Die Regelung (eingefügt 1979) sollte eine Benachteiligung der Grenzgänger zur Sc...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Unwirksamkeit wegen AGB-Verstoß?

Rz. 370 Zu Recht wird nach h.M. davon ausgegangen, dass die §§ 305 ff. BGB in Hinblick auf Mediationsklauseln anwendbar sind. Sie sind nicht überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB und es liegt insbesondere auch keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB vor, da der Rechtsweg gerade nicht gänzlich ausgeschlossen wird.[458]mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / (2) Ermittlung der bestehenden Interessenlagen

Rz. 122 Ausgehend von der im Grundsatz generell-typisierenden Betrachtungsweise sind im ersten Schritt der eigentlichen Angemessenheitskontrolle dann zunächst die jeweiligen Interessen der Vertragsparteien zu erfassen und zu analysieren. In die Betrachtung einzubeziehen sind hierbei alle Interessen der Vertragsparteien, deren Verfolgung rechtlich nicht zu beanstanden ist.[25...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 5.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer in § 1 AGG aufgeführter Gründe sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ausdrücklich in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts.[1]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Leistungen nach dem Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligte Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG) (vom 16.07.2021, BGBl I 2021, 2993)

Rn. 910a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Gesetz trat am 23.07.2021 (Art 3 SoldRehaHomG) in Kraft zugleich mit der Erweiterung des § 3 Nr 23 EStG um Leistungen aus diesem Gesetz. S dazu Rn 900a, 900b. Rn. 910b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Abs 2 SoldRehaHomG sieht eine Entschädigung iHv EUR 3 000 für jedes aufgehobene Urteil und einmalig EUR 3 000 für Benachteiligungen vor. Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Leistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen RehabilitierungsG (seit 01.07.1997, Art 11 Abs 1 2. SED-UnrBerG)

Rn. 904 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 des 2. SED-UnrechtsbereinigungsG (2. SED-UnrBerG idF vom 17.12.1999, BGBl I 1999, 2664, bezeichnet als "Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz" = VwRehaG, BGBl I 1997, 1620) sieht als Leistungen vor: Beschädigtenversorgung (§ 3 Art 1 2. SED-UnrBerG); Hinterbliebenenversorgung (§ 4 Art 1 2. SED-UnrBerG); Eingriffe in Vermögenswerte...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Lösungsvariante: Pflichtteilsstrafklausel, Jastrowsche Klausel und Wegfall der Wechselbezüglichkeit/Bindungswirkung

Rz. 11 Kommt es nicht zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags, so können die Abkömmlinge des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil verlangen und damit die beabsichtigte Nachfolgeplanung empfindlich aus dem Gleichgewicht bringen. Für diesen Fall sollte in der Verfügung von Todes wegen zumindest eine Pflichtteilsstrafklausel angeordnet werden. Mit einer solchen ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / bb) Gefährdung des Vertragszwecks (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Rz. 131 Nach Nr. 2 des § 307 Abs. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel auch dann anzunehmen, wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, durch eine Klausel des AGB-Verwenders so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Mit dieser Regelung sollen Fälle erfasst we...mehr