Christina Kamppeter, Kirsten Wirling
Grundsätzlich kann sexuelle Belästigung in drei Kategorien aufgeteilt werden. Unterschieden wird zwischen
- physischer sexueller Belästigung,
- non-verbaler sexueller Belästigung und
- verbaler sexueller Belästigung.
1.4.1 Physische sexuelle Belästigung
Physische sexuelle Gewalt stellt eine besonders gravierende Form sexueller Belästigung dar. Sie umfasst alle Arten von körperlichen Handlungen, die ohne die Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden und einen sexuellen Charakter haben. Dies reicht von ungewollten Berührungen, Umarmungen oder Küssen bis hin zu schwerwiegenderen Übergriffen wie Vergewaltigung oder sexueller Nötigung. Die physische Gewalt ist oft der sichtbarste Ausdruck sexueller Übergriffe, da sie direkt und unmissverständlich in die körperliche Integrität einer Person eingreift. Aber auch hier spielt die Zustimmung eine entscheidende Rolle: Jegliche körperliche Annäherung, die ohne ausdrückliches Einverständnis erfolgt, ist als Übergriff zu werten.
Die Rechtsprechung hat daher in verschiedenen Fällen sexuelle körperliche Belästigung anerkannt, wenn das Verhalten einer Person eindeutig die sexuelle Integrität und das Wohlbefinden einer anderen Person verletzt hat. Solche Fälle zeichnen sich in der Regel durch ungewollte körperliche Annäherungen oder Berührungen aus, die als anstößig, bedrohlich oder übergriffig empfunden werden. Die Rechtsprechung berücksichtigt dabei v.a. die subjektive Wahrnehmung des Betroffenen und die Schwere des Übergriffs.
So wurden im Einzelnen als sexuelle Belästigung angesehen:
- unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht,
- wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wiederholt die übliche körperliche Distanz (ca. eine Armlänge) nicht wahren,
- körperliche G...