Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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ZAP 6/2026, Entgeltgerechti... / Zusammenfassung

Entgeltgerechtigkeit und Entgelttransparenz rücken mit der Richtlinie (EU) 2023/970 erneut in den Mittelpunkt arbeitsrechtlicher und unternehmerischer Debatten (zu Arbeitsmarkt und Verdiensten im Jahr 2024 vgl. Wingerter, Auszug aus dem Sozialbericht der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb abrufbar unter www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/sozialbericht-2024/553130... mehr

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ZAP 6/2026, Entgeltgerechti... / VIII. Fazit

Die Entgelttransparenzrichtlinie ist aus rechtlicher Sicht ein bedeutender und notwendiger Schritt zur Bekämpfung fortbestehender geschlechtsspezifischer Entgeltungleichheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.6.2022 – 1 BvR 75/20, NZA 2022, 1286 und Röhner, ZRP 2023, 145; zum Gender Pay Gap vgl. die Angaben des Statistischen Bundesamts unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/... mehr

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ZAP 6/2026, Entgeltgerechti... / III. Analytische Arbeitsplatzbewertung

Als Kern des gebotenen Entgeltvergleichs ist eine analytische Arbeitsplatzbewertung zwingend so aufzubauen, dass sie transparent, objektiv, genderneutral und nachvollziehbar die Wertigkeit von Arbeit nach den in der Richtlinie genannten Kriterien Kompetenzen, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen misst (zur Gewichtung der gewählten Kriterien/Faktoren nach Maßgabe d... mehr

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ZAP 6/2026, Werkvertragsrecht: Kostenvorschussanspruch des Bestellers zur Mängelbeseitigung

(BGH, Urt. v. 26.3.2026 – VII ZR 68/24) • Die Verjährung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers gem. § 633 Abs. 3 BGB a.F. i.V.m. § 242 BGB beginnt erst mit Abnahme der Werkleistung zu laufen. Eine von einem Bauträger gestellte Vertragsklausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch drei aus der Mitte der Erwerber zu wählende Vertreter erfolgen soll, ohne... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ... mehr

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ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird... mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d... mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.2.2.3 Kein Leistungsausschluss bei Aufenthaltsrecht aufgrund von Schule/Ausbildung der Kinder

Rz. 184 Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 schützt Kinder eines im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates beschäftigten oder beschäftigt gewesenen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates wohnen und unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaates am allgemeinen Unterricht sowie an der Lehrlings- und B... mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 9.2 Weitere Rechtsprechung

Rz. 260 Zum Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung: EuGH, Urteil v. 12.1.2023, C-356/21. Zu Überbrückungsleistungen für Unionsbürger ohne Bleiberecht: BSG, Urteil v. 6.6.2023, B 4 AS 4/22. Rz. 261-269 (unbesetzt) mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.2.2.2 Alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Buchst. b)

Rz. 137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b schließt den Leistungsbezug für die Unionsbürger aus, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche oder seit dem 1.6.2024 allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt. Jeder andere Zweck, der auch neben diesen Zwecken beste... mehr

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Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.1.3 Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person

Rz. 8 Es dürfen keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person durch die Datenübermittlung beeinträchtigt werden, d. h., es darf kein Grund zu einer solchen Annahme bestehen. Der Begriff der Interessen ist nicht im Gesetz definiert. Er kann sowohl ideelle als auch wirtschaftliche Güter umfassen. Die Interessen sind schutzwürdig, wenn sie als Rechtsgüter oder als schl... mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilung eines Anhörungsmangels nach § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X, info also 2011, 118. Brussig/Kirsch/Sch... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf... mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können... mehr

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Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.4 Rechtsverordnung zur Zulassung (Abs. 3)

Rz. 38 Abs. 3 enthält eine Ermächtigung des BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung, die Regelungen zur Zulassung zusätzlicher alleiniger kommunaler Trägerschaften nach den Abs. 2 und 4 treffen darf. Zunächst bezieht sich die Ermächtigung auf eine Rechtsverordnung, die die Voraussetzungen der Eignung eines kommunalen Trägers auch als alleiniger Träger der Grundsicherung für A... mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 9 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind – abgesehen von dem Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 – grundsätzlich den erwerbsfähigen Personen vorbehalten, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 7 erfüllen, insbesondere hilfebedürftig sind, weil sie ihren Lebensunterhalt und den mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus... mehr

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Sauer, SGB II § 6c Personal... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) in das SGB II eingefügt und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 neu gefasst. Seither ist sie mehrfach geändert worden, zuletzt durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zw... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.5.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind... mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es bestehe eine Beschlusskompetenz für einen Umlagebeschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. § 47 WEG stehe dem nicht entgegen. Gehe es um die Kosten einer Erhaltungsmaßnahme, sei es unproblematisch, wenn die Änderung der Kostenverteilung dem Gebrauch oder der Gebrauchsmöglichkeit stärker Rechnung trage. Ob hingegen ein Wechsel auf das Objektprinzip ordnungsmäßiger V... mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum... / 1 Leitsatz

Eine von einem Bauträger gestellte Vertragsklausel, wonach das gemeinschaftliche Eigentum durch einen vereidigten Sachverständigen abzunehmen ist, der in der ersten Versammlung zu bestellen ist, ohne dass dem Erwerber das Recht vorbehalten wird, das hergestellte Werk auf seine Abnahmefähigkeit zu überprüfen und die Abnahme selbst zu erklären, ist wegen unangemessener Benacht... mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 1 Leitsatz

Eine von einem Bauträger gestellte Vertragsklausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch drei aus der Mitte der Erwerber zu wählende Vertreter erfolgen soll, ohne dass dem Erwerber das Recht vorbehalten wird, das hergestellte Werk auf seine Abnahmefähigkeit zu überprüfen und die Abnahme selbst zu erklären, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber ... mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die Mängelansprüche der Wohnungseigentümer verjährt sind. Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verjährung Die Wohnungseigentümer müssen als Erwerber vom Bauträger das gemeinschaftliche Eigentum abnehmen. Eine "Vertreterlösung", die im Fall von B bei den meisten Erwerbern gewählt wurde, besteht darin, dass... mehr

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Fassade: Beschluss über Kun... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Die Beschlusskompetenz folge aus § 20 Abs. 1 WEG. Die Aufbringung eines Kunstwerkes auf die Außenfassade der Wohnungseigentumsanlage stelle eine bauliche Veränderung i. S. d. § 20 Abs. 1 WEG dar, da es sich um eine Maßnahme handele, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehe. Der Beschluss sei auch... mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Die Änderung des Umlageschlüssels durch einen Umlagebeschluss widerspricht im Allgemeinen dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die neue Kostenverteilung den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer nicht angemessen ist und insbesondere zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt; die richterliche Kontrolle ist nicht auf eine bloße Wil... mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Umlagebeschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Umlagebeschluss: Objektprinzip als neue Umlageschlüssel für Erhaltungsmaßnahmen Bislang hieß es beim BGH wie folgt: "Wohnungseigentümer dürfen bei einer Änderung der Kostenverteilung jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wo... mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, die bestehenden Mängelansprüche seien nicht verjährt! Die vom Sachverständigen erklärte Abnahme habe keine Abnahmewirkungen herbeigeführt. Denn die in den Erwerbsverträgen enthaltene, von B gestellte Abnahmeklausel sei wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber unwirksam. Zwar könne der einzelne Erwerber einen Dritten mit der Erklärung der Abn... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Anfechtungsklage: Bruchteil... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es prozessual um die Frage, ob der Teilhaber an einem Wohnungseigentum das Recht hat, die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage klären zu lassen. Materiell-rechtlich geht es um die Erhaltungskosten für ein Rolltor zur Tiefgarage. Anfechtungsbefugnis Nach h. M. ist es unstreitig, dass der Teilhaber an einem Wohnungseigentum das Rec... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, K sei nach der Vergemeinschaftung berechtigt, etwaige Ansprüche der Wohnungseigentümer als Erwerber gegen B zu verfolgen. Solche Ansprüche seien nicht verjährt. Denn die Abnahmeklausel in den Bauträgerverträgen sei wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber unwirksam. Die Erwerber hätten die Werkleistung auch nicht konkludent abgenommen. Möglichen Anspr... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Fassade: Beschluss über Kun... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 1 WEG über die Anbringung eines Kunstwerks auf einer Gebäudefassade entscheiden. Ein Beschluss über die Anbringung eines Fassadenkunstwerks ist hinreichend bestimmt, wenn Stil und Art der Ausführung durch Bezugnahme auf den Künstler und dessen Werke sowie durch weitere Vorgaben (z. B. Ausschluss diskriminierender Inhalte, Lage und... mehr

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Betriebsrat: Kosten / 1 Allgemeines

Der Betriebsrat verfügt über keine eigene Einnahmequelle. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Beiträge zu erheben[1] und ist auch weder rechtsfähig noch vermögensfähig. Daher ist auch eine Vertragsstrafenvereinbarung zugunsten des Betriebsrats unwirksam[2], und zwar auch zugunsten Dritter.[3] Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostentragung ist in jed... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Künstliche Intelligenz als ... / 5.2 KI-Governance: Struktur vor Schnelligkeit

Um KI-Governance im Unternehmen zu etablieren und zu monitoren ist es sinnvoll, ein AI Board oder AI Council auf C-Level-Ebene einzurichten, mit Vertreterinnen und Vertretern aus IT, Legal/Compliance, HR, Nachhaltigkeit und den relevanten Fachbereichen. Typische Aufgaben eines solchen Gremiums umfassen: KI-Strategie und Priorisierung: Welche KI-Use-Cases werden mit welchen Re... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 23 [Leistungen wegen Rehabilitierung]

Rz. 1 Deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die nach dem 8.5.1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin, in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in den Staaten unter sowjetischem Einfluss aus politischen Gründen inhaftiert waren, erhalten unter bestimmten Umständen Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz. Auch ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.6 Klagebefugnis Dritter (Konkurrentenklagen)

Rz. 87 Ausnahmsweise kann auch ein Dritter einen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt anfechten, der ihm gegenüber gar nicht ergangen und von dem er auch nicht betroffen ist. Allerdings muss der Dritte auch insoweit geltend machen, durch den gegen einen anderen Inhaltsadressat gerichteten Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. In der finanzgerichtlichen Praxis betriff... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 14 § 545 ist nicht zwingend, so dass die Vorschrift ganz oder vollständig abdingbar ist, was auch für einen Formularvertrag gilt (BGH, Urteil v. 15.5.1991, VIII ZR 38/90, NJW 1991, 1750; OLG Schleswig, RE v. 27.3.1995, 4 RE-Miet 1/93, GE 1995, 1409; Schmidt-Futterer/Streyl, § 545 Rn. 31). Eine entsprechende Formularklausel muss jedoch den Vorschriften der §§ 305 ff. entsp... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.5 Aufrechnung (Abs. 1 S. 5)

Rz. 54 Bei einer Aufrechnung[1] kann der Anspruch mit Wirkung für die Vergangenheit wegfallen. Die Aufrechnung hat nach § 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 389 BGB Rückwirkungen auf den Zeitpunkt, in dem sich die Ansprüche aus der Sicht des Aufrechnenden zuerst aufrechenbar gegenüberstehen.[2] Durch § 240 Abs. 1 Satz 5 AO, eingefügt durch das StBereinG 1999[3], bleiben im Falle der Auf... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 4 Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Hinweisgebende Personen sind infolge der Meldung vor Repressalien oder auch Drohungen mit Repressalien geschützt. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hi... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 2 Ziel

Ziel des HinSchG ist, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Einklang mit den europäischen Vorgaben wirksam und nachhaltig auszubauen und zu verbessern. Hinweisgebende Personen sollen im beruflichen Umfeld künftig umfassender geschützt werden. Wer im Zusammenhang mit seiner (zukünftigen) beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat und diese an die vorgeseh... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 15 Salvatorische Klausel

Einzelne unwirksame Bestimmungen oder Teile eines vorformulierten Aufhebungsvertrags führen nicht dazu, dass dadurch der gesamte Vertrag nichtig wird. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Regelung in § 306 Abs. 1 BGB. Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit ist in § 306 Abs. 2 BGB festgelegt. Danach gelten anstelle der unwirksamen die gesetzlichen Regelungen. Die geltungserhaltende... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirku... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 3. Rechtsfolge der unzulässigen Diskriminierung

Wenn die Verfügung von Todes wegen (eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis) gegen die guten Sitten verstößt, dann ist sie gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Wenn sie ein Teil eines Rechtsgeschäfts, bspw. eines Testaments oder Erbvertrags, ist, dann kann dies zwar die Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich ziehen (§ 139 BGB),[69] die Nichtigkeitsfolge ist aber auf die e... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / b) Im Vordringen befindliche Ansicht spricht sich für stärkere Berücksichtigung der Diskriminierungsverbote aus

Auf der anderen Seite sind Stimmen in der Literatur zu vernehmen, die für die Unwirksamkeit diskriminierender Verfügungen eintreten.[42] Als Begründung wird sich teilweise auf die Entscheidungen des EGMR zu Art. 14 EMRK gestützt, die auch in Deutschland zu beachten seien.[43] Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung streitet jüngst Holzer [44] dafür, alle Erbeinsetzungen ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Auswirkungen des Diskriminierungsverbots auf die Besteuerung von Arbeitnehmern

Rz. 6 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der AEUV verbietet eine Diskriminierung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten aus Gründen der > Staatsangehörigkeit. Daraus folgt für ArbN einerseits das Recht, in allen Mitgliedstaaten arbeiten zu dürfen und andererseits die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ArbN aus anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beschäftigung, Entlohnung und s... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 4

Auf einen Blick Verfügungen von Todes wegen und Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen verstoßen gegen die guten Sitten und sind nach § 138 BGB nichtig, wenn sie diskriminierend wirken, weil Erbrecht oder Nachfolgeberechtigung dem Wortlaut der jeweiligen Regelung nach an Merkmale i.S.v. Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 GG anknüpfen. Der Sittenverstoß muss positiv festgestellt werd... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 1

Konkurrenz belebt das Geschäft. Auch die Nachfolge im (Familien-)Unternehmen gelingt am besten, wenn mehrere geeignete Nachfolger um die Stelle konkurrieren, sich beweisen müssen und sodann der Wunschkandidat ausgewählt werden kann. Vor diesem Hintergrund verwundert es, wenn noch immer in Rechtsprechung und Literatur diskutiert wird, ob die Erbfolge nach dem Prinzip der männ... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / c) Ansicht des EGMR: Diskriminierungsverbot genießt Vorrang vor Testierfreiheit

Die vorgenannte Ansicht kann sich auf jüngere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stützen, der, anders als der BGH, das Diskriminierungsverbot gem. Art. 14 EMRK höher als die Testierfreiheit gewichtet.[54] Eine Diskriminierung liegt nach dem EGMR vor, wenn Personen in vergleichbarer oder rechtserheblich ähnlicher Lage unterschiedlich behandelt wor... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / d) Zwischenfazit: Erbrecht privilegiert Testierfreiheit

Unserer Ansicht nach verbietet sich eine schematische Betrachtung, wann eine erbrechtliche Verfügung aufgrund einer Ungleichbehandlung und wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 GG sittenwidrig ist. Der Ausgangspunkt ist, dass ein Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die guten Sitten umfassen der Rechtsordnung innewohnende We... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Rangfolge des § 52 Abs 1 AO und des § 51 Abs 2 AO bei Auslandssachverhalten

Tz. 27 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorgehensweise bei Ausl-Sachverhalten stellt sich wie folgt dar: Bei gemeinnützigen Tätigkeiten, die im Ausl ausgeübt werden, ist – im 1. Schritt – zunächst zu prüfen, ob eine Förderung der Allgemeinheit iSd § 52 Abs 1 AO vorliegt und ob die übrigen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der §§ 55ff AO erfüllt sind. Erst anschließe... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b... mehr