Dr. Manuel Schütt
, Dr. Adrian Löser
Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens 7.6.2026 Regelungen einzuführen, die Arbeitgeber zu mehr Transparenz bei Vergütung verpflichten. Auch wenn die nationale Umsetzung noch aussteht, steht inhaltlich bereits fest, was künftig verlangt sein wird.
Ziel ist es, die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern und Diskriminierung beim Entgelt zu verhindern. Vorgesehen ist u. a., dass Arbeitgeber in der Stellenausschreibung oder spätestens vor dem ersten Bewerbungsgespräch das Einstiegsentgelt oder die Gehaltsspanne für die ausgeschriebene Position offenlegen. Die Angabe muss auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen (z. B. Qualifikation, Verantwortung, Berufserfahrung, Tarifbindung). Es ist zudem ausdrücklich untersagt, Bewerbern nach ihrer aktuellen oder früheren Vergütung zu fragen.
Die Richtlinie sieht darüber hinaus vor, dass Beschäftigte Auskunft über ihr eigenes Entgelt sowie über das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Tätigkeiten erhalten können. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über etwaige geschlechtsbezogene Entgeltunterschiede berichten und bei ungerechtfertigten Abweichungen Abhilfemaßnahmen ergreifen.
Vorbereitung auf neue Vergütungsrichtlinie
Unternehmen sollten jetzt Vergütungsstrukturen, Kategorien "gleiche/gleichwertige Arbeit", Datenverfügbarkeit und Reporting vorbereiten.
Offenlegung der Vergütung
Die Vergütungsangaben in Stellenanzeigen müssen klar und nachvollziehbar formuliert werden. Es kann bspw. auf die verwendeten Kriterien hingewiesen werden: "Die Vergütung richtet sich nach Qualifikation, Erfahrung und Verantwortungsbereich."