Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.3 Durchführung von Maßnahmen

Es dient den Zielen der Veranstaltung, wenn Wertschätzung auch in den Rahmenbedingungen ausgedrückt wird. Das beginnt bei der Raumauswahl (hell, groß, repräsentativ) und erstreckt sich auf die Ausstattung des Raums ebenso wie auf die Bewirtung. Häufig werden Obstsalate, Gemüsesticks mit Kräuterquark oder besondere Fruchtsäfte neben Tee und Kaffee angeboten. Bei Seminarverans...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 6 Datenschutz

Die Bestimmungen über die Vermittlung von Zusatzversicherungen und die damit einhergehende Zusammenarbeit mit den privaten Krankenversicherungsunternehmen haben keine Auswirkungen auf die Regelungen über den Schutz der Sozialdaten.[1] Die Krankenkassen erlangen durch § 194 Abs. 1a SGB V nicht die Befugnis, dem Datenschutz unterliegende Versichertendaten in zweckwidriger, dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnb) Übersicht über das SGB II

Rn. 118q Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das SGB II ist wie folgt aufgebaut:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilungen an Sozialleistungsträger (§ 45d Abs 2 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Verwendung der Mitteilungen für Überprüfungen im Sozialbereich ist deutlich erweitert worden. War ursprünglich nur eine Mitteilung an die Bundesanstalt für Arbeit über die Zahl der Freistellungsaufträge vorgesehen, sah schon das StSenkG 1998 eine Mitteilung an alle Sozialleistungsträger (iSd §§ 18–29 SGB I) bei Einverständnis der betroff...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.2 Allgemeines Konzept und Abhilfemaßnahmen

Rz. 91 Bei der Erfüllung der Angabepflichten in ESRS S4-3 kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR18 am Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen orientieren, die sich auf Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen konzentrieren. ESRS S4.BC75 verdeutlicht die Zweiteilung der Betrachtung: Einerseits ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 16 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 3.3 Sensibilisierung von Risiken

Ein dritter Bestandteil ist die Sensibilisierung für Risiken. Dazu gehören etwa: Verzerrungen in Trainingsdaten (Bias), fehlerhafte oder erfundene Inhalte ("Halluzinationen"), Datenschutz- oder Sicherheitsrisiken, potenzielle Urheberrechtsverletzungen bei Verwendung geschützter Werke sowie mögliche Auswirkungen auf Kunden oder andere Betroffene.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.3 Künstliche Intelligenz für die Erstellung einer Wissensbilanz nutzen

Viele Arbeiten, die bei der Erstellung der klassischen Wissensbilanz heute entweder manuell oder nur in Teilen automatisiert erfolgen, lassen sich inzwischen mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) besserer, schneller und effizienter erledigen. Vor allem der Prozess der Datensammlung, -erfassung und -analyse wird dadurch erheblich beschleunigt und im Betrieb werden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Empfehlungen der R... / Künstliche Intelligenz (KI)

Künstliche Intelligenz (KI) verändert auch den Arbeitsalltag im Rechnungswesen. Aufgaben können effizienter bearbeitet, Prozesse automatisiert und Innovation gefördert werden. Gleichzeitig löst KI aber auch eine Menge Fragen aus - etwa zur KI-Verordnung und zum Datenschutz. Antworten zu diesen Fragen und praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI im Rechnungswes...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 4.2.3 Datenschutz, Compliance und rechtliche Aspekte

Die Digitalisierung von HR bringt enorme Effizienzgewinne. Gleichzeitig werden sensible personenbezogene Daten in großem Umfang digital verarbeitet. Grundpfeiler einer vertrauenswürdigen Digitalisierung von HR-Prozessen bildet damit der Datenschutz. Das Thema steht von Anfang an auf der Digitalisierungs-Agenda, um Mitarbeitende und Unternehmen zu schützen, Rechtssicherheit z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 2.2.3 Fragen an HR bezogen auf KI

Heute wird der Einsatz von KI häufig begleitet von internen Hürden. Eine Studie aus dem Jahr 2024 zeigt folgende Barrieren beim Einsatz von KI in HR-Bereichen auf:[1] Bedenken über die Verletzung des Datenschutzes oder der Privatsphäre Zu viele rechtliche Vorgaben oder unklare rechtliche Konsequenzen Ethische Bedenken Mögliche Diskriminierung z. B. hinsichtlich Geschlechts, Alte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 5.3 Stolperfallen und Fehler bei der HR-Digitalisierung

Viele der Stolperfallen und Fehler kennen Sie aus anderen (IT-) Projekten – sie sind immer ähnlich und finden leider trotz allem überall statt. Deshalb finden Sie hier zum Abschluss unseres Leitfadens die Top-11 der häufigsten „Eigentore“, die Sie vermeiden sollten. Sie vergessen, den Betriebsrat (rechtzeitig) einzubinden. Sie denken zu spät an Themen wie Datensicherheit, Daten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 4.2.2 Cloud oder lokale Installation (on-Premise)

Diese Fragen sollten Sie sich bei der Softwareauswahl immer stellen: Gehen Sie auf eine Cloud-basierte Lösung oder entscheiden Sie sich für das lokale Rechenzentrum? Vor allem regulatorische Voraussetzungen, strategische Fragen und organisatorische Details sind ausschlaggebend dafür, auf die lokale Softwareverwendung zu setzen. Unternehmen mit extrem hohen Datenschutzregelunge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 5.2.2 Praxisnahe Digitalisierungskompetenzen

Im Folgenden werden Kompetenzen eines digitalisierten HR-Teams beispielhaft dargestellt, denn gerade die Qualifikationslücken mit Blick auf HR sind als Umsetzungshürde zu betrachten, die dem Entwicklungstempo auf der technologischen Seite entgegensteht. Digitale Prozesskompetenz Fähigkeit, Prozesse zu analysieren, zu vereinfachen und digital abzubilden, das Verständnis von HR...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Die Kommission hat am 14.11.2025 einen Bericht an das EP und den Rat über die Bewertung des EU-Rahmens für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15498-2025-INIT/de/pdf). In den letzten Jahren habe die EU eine Reihe wegweisender Entscheidungen getroffen, um die Zusammenarbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3.5 Datenschutz

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Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3 Compliance-Themen des Vertriebs

Die nachstehende Übersicht führt ohne Anspruch auf Vollständigkeit Fragen und Risiken auf, die im Vertrieb übergreifend oder für einzelne Vertriebstypen von besonderer Bedeutung sind. Sie beschreibt kurz rechtliche Vorgaben und Schwierigkeiten und gibt so Hinweise auf mögliche Problemfelder. Soweit möglich, erfolgen auch Vorschläge für Maßnahmen zur Risikoreduzierung. Die Gl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG, CSDDD)

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) [1] sind alle Unternehmen mit mehr als 3.000 (1.000) Beschäftigten in Deutschland seit dem 1.1.2023 (2024) zu einer Überwachung ihrer Lieferketten verpflichtet, um ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und (bestimmte) Umweltaspekte zu identifizieren und zu verringern.[2] Auch wenn von politischer Seite immer wieder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 2 Sinn und Zweck der Mobilgeräte-Bereitstellung

Die meisten Unternehmen stellen ihren Arbeitnehmern zur Erreichbarkeit und zur Erledigung der Arbeitsaufgaben Mobilgeräte (z. B. Smartphones, Laptops etc.) zur Verfügung. Im Hinblick auf die immer flexibler werdenden Arbeitsmethoden haben sich in der Praxis unterschiedliche Bereitstellungsmodelle für Mobilgeräte etabliert. Die Wahl des richtigen Bereitstellungsmodells hat erh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.3 Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD)

Das sogenannte Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD) ist ähnlich wie das Choose Your Own Device aufgestellt. Der Arbeitnehmer hat allerdings kein Auswahlrecht hinsichtlich des Geräts. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass er ein einheitliches Modell für alle Arbeitnehmer wählen kann und ein geringer administrativer Aufwand auf Arbeitgeberseite bes...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.1 Bring Your Own Device ("echtes" BYOD)

Das sogenannte "echte" Bring Your Own Device (BYOD) meint, dass Arbeitnehmer eigene private IT-Geräte auch für dienstliche Zwecke nutzen dürfen. Das Mobilgerät steht also im Eigentum des Arbeitnehmers und neben der bisherigen privaten Nutzung werden auch dienstliche Daten auf dem Mobilgerät gespeichert.[1] Hinweis Keine Nutzungspflicht für Arbeitnehmer Wichtig ist, dass der Ar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8 Haftung

Die Bereitstellung und Nutzung von Mobilgeräten wirft haftungsrechtliche Fragen auf, die je nach Bereitstellungsmodell unterschiedlich zu beantworten sind. 8.1 Haftungsgrundsätze Die Haftung des Arbeitnehmers folgt den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang, bei einfacher Fahrlässigkeit Quotelung, be...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 1 Einleitung

Die Bereitstellung von Mobilgeräten an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer[1] hat sich zu einem zentralen Thema der modernen Arbeitswelt entwickelt. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Bereitstellungsmodelle für Mobilgeräte, erläutert deren jeweilige Vor- und Nachteile und nimmt eine rechtliche Einordnung vor und zeigt Ausgestaltungsmöglichk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.1 Allgemeine Geltung des Datenschutzrechts

Bei der Bereitstellung von Mobilgeräten sind die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, für welches Bereitstellungsmodell sich ein Unternehmen entscheidet, denn bei der Nutzung von Mobilgeräten für betriebliche Zwecke werden regelmäßig personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern verarbeitet, etwa E-Mail-Adressen, Te...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellungsmodelle

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verschiedenen Modelle zur Bereitstellung von Mobilgeräten. Er zeigt auf, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mobilgeräte zur Verfügung stellen können und beleuchtet dabei die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich werden datenschutzrechtliche Vorgaben, Mitbestimmung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

5.1 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Dem Betriebsrat können hier je nach konkreter Ausgestaltung bzw. je nach Regelungsgehalt der Bereitstellung Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG zustehen. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht, wenn verpflichtende Verhaltensregelungen für die Arbeitnehmer festgesetzt werden (z. B. Regelun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7 Datenschutzrechtliche Anforderungen

7.1 Allgemeine Geltung des Datenschutzrechts Bei der Bereitstellung von Mobilgeräten sind die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, für welches Bereitstellungsmodell sich ein Unternehmen entscheidet, denn bei der Nutzung von Mobilgeräten für betriebliche Zwecke werden regelmäßig personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.4 Vertragliche Gestaltungsempfehlung

Für Arbeitgebergeräte sollten klare Haftungsregelungen, die Festlegung von Obhutspflichten, Mitwirkungspflichten bei Schadensfällen und Haftungsfreistellung bei Diebstahl mit angemessenen Sicherungsmaßnahmen aufgenommen werden.[1] Für BYOD-Modelle sollte eine transparente Regelung zur Tragung von Reparatur- und Ersatzkosten, für Nutzungs- und Schadenspauschalen, zur Beschaffu...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.2 Haftung bei Arbeitgebergeräten

Der Arbeitnehmer haftet für Gerätebeschädigung oder -verlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Haftungserleichterung bei Missverhältnis zwischen Schaden und Verdienst erfolgen.[1] Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und muss für nicht verschuldete Schäden einstehen sowie gegebenenfalls Ersatzgeräte bereitstellen.[2]mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verschiedenen Modelle zur Bereitstellung von Mobilgeräten. Er zeigt auf, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mobilgeräte zur Verfügung stellen können und beleuchtet dabei die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich werden datenschutzrechtliche Vorgaben, Mitbestimmungsrechte des Bet...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.4 Device as a Service (Leasingmodell)

Bei dem Device as a Service Modell (DaaS) mietet der Arbeitgeber Mobilgeräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops nicht einfach an, sondern bezieht die Mobilgeräte als umfassenden Service von einem spezialisierten Anbieter im Rahmen eines Leasingvertrags mit zusätzlichem Service. Der Service umfasst nicht nur die Bereitstellung des Mobilgeräts, sondern auch die Verwaltung, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.2 Choose Your Own Device (CYOD)

Bei dem Bereitstellungsmodell Choose Your Own Device (CYOD) wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Mobilgerät zur Verfügung gestellt, das die Konfiguration und Sicherheitsprogramme des Arbeitgebers enthält und der Arbeitnehmer das Gerät selbst auswählen und auch privat nutzen darf.[1] Inwieweit der Arbeitnehmer das Gerät hier tatsächlich selbst auswählen darf, hängt vom E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.6 Managed Service Provider (MSP)

Ein Managed Service Provider (MSP) ist ein externer Dienstleister, durch den der Betrieb der mobilen Geräteumgebung dauerhaft und vertraglich geregelt wird. Der externe Dienstleister ist also die Plattform für das Unternehmen, auf welcher die Geräte implementiert und verwaltet werden (z. B. für BYOD, COPE, COBO, Hybrid) und auf welcher technischer Support geleistet wird. Durc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 4 Ausgestaltung im individuellen Arbeitsverhältnis

Insbesondere bei der Bereitstellungsvariante Bring Your Own Device kann es sich anbieten eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Hier kann unter anderem geregelt werden, welche Konfigurationseinstellung und Datenschutzvorgaben eingehalten werden müssen. Weiter sollte hier geregelt werden, inwieweit der Arbeitgeber Herausgaberechte hat, welcher Aufwendungsersatzanspruch best...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5.1 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Dem Betriebsrat können hier je nach konkreter Ausgestaltung bzw. je nach Regelungsgehalt der Bereitstellung Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG zustehen. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht, wenn verpflichtende Verhaltensregelungen für die Arbeitnehmer festgesetzt werden (z. B. Regelung zu Erreichbarkeit).[1] Ein Mitbestimmun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 6 Arbeitszeitrechtliche Aspekte

Grundsätzlich besteht ein Risiko, dass Arbeitszeit und Freizeit vermischt werden, wenn die dienstlichen Funktionen auch während der Freizeit aktiviert sind. Wenn die dauerhafte Erreichbarkeit vom Arbeitgeber ausdrücklich gefordert wird oder zumindest auch billigend in Kauf genommen wird, kann das Risiko bestehen, dass diese Zeit als Rufbereitschaft bewertet werden muss.[1] P...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.5 Löschkonzepte und Datenlöschung bei Beendigung der Nutzung

Abschließend sind personenbezogene Daten bei Beendigung der Gerätenutzung zu löschen. Nach den Grundsätzen der Speicherbegrenzung[1] dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, erforderlich ist. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Rückgabe eines Mobilgeräts muss der Arbeitgeber daher sic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.1 Haftungsgrundsätze

Die Haftung des Arbeitnehmers folgt den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang, bei einfacher Fahrlässigkeit Quotelung, bei leichtester Fahrlässigkeit keine Haftung.[1] Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Betriebsinteresse handelt.[2]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.3 Haftung bei BYOD-Modellen

Der Arbeitnehmer kann für durch sein privates Gerät verursachte Schäden (Datenverlust, Sicherheitsverstöße) haften, wenn er arbeitsvertragliche Pflichten schuldhaft verletzt.[1] Die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung gelten.[2] Bei Beschädigung oder Verlust des privaten Geräts hat der Arbeitnehmer einen verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatzanspruch nach § 67...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.5 Hybrid Modell

Das "Hybrid-Modell" bezeichnet eine Mischform aus verschiedenen Bereitstellungsmodellen. Das heißt, dass ein Unternehmen mehr als ein Bereitstellungsmodell parallel nutzt oder innerhalb eines Geräts geschäftliche und private Nutzung strikt trennt, um unterschiedliche Anforderungen von Rollen, Regionen oder Regulatorik abzudecken. Der Vorteil liegt in der flexiblen Anpassung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1.1 KI-Tools

Werden "klassische" IT-Tools im Bewerbungsverfahren eingesetzt, muss bei der Programmierung darauf geachtet werden, dass hierdurch keine Diskriminierung "vorprogrammiert" ist. Beispielsweise indem potenziell diskriminierende Aspekte gar nicht erst abgefragt werden. Hilfreich ist es deshalb – wie bei jedem Einsatz von IT – wenn die Eingabe von Datensätzen möglichst einheitlic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.7 Virtual Desktop Infrastructure (VDI)

Bei dem Modell Virtual Desktop Infrastructure (VDI) werden das vollständige Betriebssystem und die zugehörigen Anwendungen nicht lokal auf dem Mobilgerät installiert, sondern auf zentralen Servern betrieben. Das Mobilgerät dient lediglich als Anzeige und Eingabegerät (sog. Thin Client), der über Remote Display Protokolle mit dem virtuellen Desktop kommuniziert. Die Vorteile d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 3 Hinweise zum Datenschutzrecht

Der Einsatz von KI bringt vielschichtige datenschutzrechtliche Fragestellungen mit sich; auf vier soll hier noch einmal gesondert hingewiesen werden: Insbesondere stellt sich hier die Frage nach der Erlaubnis, personenbezogene Daten mittels KI zu verarbeiten. Mit Blick auf das Arbeitsrecht gibt hier § 26 Abs. 1 BDSG maßgebliche Antworten, wobei stets der Einzelfall zu betrach...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5.2 Betriebsvereinbarung

Es bietet sich aus Arbeitgebersicht an, eine Betriebsvereinbarung für die Bereitstellung der Mobilgeräte abzuschließen. Der Vorteil liegt hier aus Arbeitgebersicht vor allem darin, dass eine feste Regelung für die Bereitstellung von Mobilgeräten besteht und keine Abrede für jeden neu eintretenden Arbeitnehmer getroffen werden muss. In einer entsprechenden Betriebsvereinbarung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.2 Informationspflichten

Die DSGVO normiert umfassende Informationspflichten[1], die den Arbeitgeber verpflichten, seine Mitarbeiter transparent über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Diese Transparenzpflicht gewinnt im Kontext der Bereitstellung von Mobilgeräten besondere Bedeutung, da Mitarbeiter ein Interesse daran haben, zu erfahren, in welchem Umfang auf ihren Gerä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3 Die verschiedenen Bereitstellungsmodelle

Infographic Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, unter Berücksichtigung von § 611a Abs. 1 BGB i. V. m. dem Arbeitsvertrag zur Verfügung zu stellen.[1] Diese Bereitstellungspflicht ist nicht pauschal, sondern erfordert eine Einzelfallprüfung, bei der mehrere Kriterien zu berücksichtigen sind. Ein Mo...mehr