Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnb) Übersicht über das SGB II

Rn. 118q Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das SGB II ist wie folgt aufgebaut:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilungen an Sozialleistungsträger (§ 45d Abs 2 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Verwendung der Mitteilungen für Überprüfungen im Sozialbereich ist deutlich erweitert worden. War ursprünglich nur eine Mitteilung an die Bundesanstalt für Arbeit über die Zahl der Freistellungsaufträge vorgesehen, sah schon das StSenkG 1998 eine Mitteilung an alle Sozialleistungsträger (iSd §§ 18–29 SGB I) bei Einverständnis der betroff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Die Kommission hat am 14.11.2025 einen Bericht an das EP und den Rat über die Bewertung des EU-Rahmens für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15498-2025-INIT/de/pdf). In den letzten Jahren habe die EU eine Reihe wegweisender Entscheidungen getroffen, um die Zusammenarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.4 Das Fernmeldegeheimnis

Gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung betrieblicher Mobilgeräte, besteht die Frage, ob er dadurch zum Anbieter im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wird. Dies hätte zur Folge, dass der Arbeitgeber neben den Regeln des Datenschutzrechts zusätzlich auch das Fernmeldegeheimnis zu beachten hat. Das Fernmeldegeheimnis schützt den In...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.3 Besondere Herausforderungen bei BYOD

Das BYOD-Modell erzeugt aus datenschutzrechtlicher Sicht besondere Herausforderungen. Bei diesem Modell werden private Geräte der Mitarbeiter zugleich für betriebliche Zwecke genutzt. Es findet eine Vermischung privater und dienstlicher Datenverarbeitungen auf einem Gerät statt. Dadurch entstehen generelle Risiken für die Sicherheit und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten,...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 2 Sinn und Zweck der Mobilgeräte-Bereitstellung

Die meisten Unternehmen stellen ihren Arbeitnehmern zur Erreichbarkeit und zur Erledigung der Arbeitsaufgaben Mobilgeräte (z. B. Smartphones, Laptops etc.) zur Verfügung. Im Hinblick auf die immer flexibler werdenden Arbeitsmethoden haben sich in der Praxis unterschiedliche Bereitstellungsmodelle für Mobilgeräte etabliert. Die Wahl des richtigen Bereitstellungsmodells hat erh...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.3 Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD)

Das sogenannte Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD) ist ähnlich wie das Choose Your Own Device aufgestellt. Der Arbeitnehmer hat allerdings kein Auswahlrecht hinsichtlich des Geräts. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass er ein einheitliches Modell für alle Arbeitnehmer wählen kann und ein geringer administrativer Aufwand auf Arbeitgeberseite bes...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.1 Bring Your Own Device ("echtes" BYOD)

Das sogenannte "echte" Bring Your Own Device (BYOD) meint, dass Arbeitnehmer eigene private IT-Geräte auch für dienstliche Zwecke nutzen dürfen. Das Mobilgerät steht also im Eigentum des Arbeitnehmers und neben der bisherigen privaten Nutzung werden auch dienstliche Daten auf dem Mobilgerät gespeichert.[1] Hinweis Keine Nutzungspflicht für Arbeitnehmer Wichtig ist, dass der Ar...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.1 Allgemeine Geltung des Datenschutzrechts

Bei der Bereitstellung von Mobilgeräten sind die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, für welches Bereitstellungsmodell sich ein Unternehmen entscheidet, denn bei der Nutzung von Mobilgeräten für betriebliche Zwecke werden regelmäßig personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern verarbeitet, etwa E-Mail-Adressen, Te...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellungsmodelle

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verschiedenen Modelle zur Bereitstellung von Mobilgeräten. Er zeigt auf, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mobilgeräte zur Verfügung stellen können und beleuchtet dabei die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich werden datenschutzrechtliche Vorgaben, Mitbestimmung...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

5.1 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Dem Betriebsrat können hier je nach konkreter Ausgestaltung bzw. je nach Regelungsgehalt der Bereitstellung Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG zustehen. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht, wenn verpflichtende Verhaltensregelungen für die Arbeitnehmer festgesetzt werden (z. B. Regelun...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7 Datenschutzrechtliche Anforderungen

7.1 Allgemeine Geltung des Datenschutzrechts Bei der Bereitstellung von Mobilgeräten sind die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, für welches Bereitstellungsmodell sich ein Unternehmen entscheidet, denn bei der Nutzung von Mobilgeräten für betriebliche Zwecke werden regelmäßig personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspa...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8 Haftung

Die Bereitstellung und Nutzung von Mobilgeräten wirft haftungsrechtliche Fragen auf, die je nach Bereitstellungsmodell unterschiedlich zu beantworten sind. 8.1 Haftungsgrundsätze Die Haftung des Arbeitnehmers folgt den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang, bei einfacher Fahrlässigkeit Quotelung, be...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 1 Einleitung

Die Bereitstellung von Mobilgeräten an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer[1] hat sich zu einem zentralen Thema der modernen Arbeitswelt entwickelt. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Bereitstellungsmodelle für Mobilgeräte, erläutert deren jeweilige Vor- und Nachteile und nimmt eine rechtliche Einordnung vor und zeigt Ausgestaltungsmöglichk...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 4 Ausgestaltung im individuellen Arbeitsverhältnis

Insbesondere bei der Bereitstellungsvariante Bring Your Own Device kann es sich anbieten eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Hier kann unter anderem geregelt werden, welche Konfigurationseinstellung und Datenschutzvorgaben eingehalten werden müssen. Weiter sollte hier geregelt werden, inwieweit der Arbeitgeber Herausgaberechte hat, welcher Aufwendungsersatzanspruch best...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5.1 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Dem Betriebsrat können hier je nach konkreter Ausgestaltung bzw. je nach Regelungsgehalt der Bereitstellung Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG zustehen. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht, wenn verpflichtende Verhaltensregelungen für die Arbeitnehmer festgesetzt werden (z. B. Regelung zu Erreichbarkeit).[1] Ein Mitbestimmun...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.5 Löschkonzepte und Datenlöschung bei Beendigung der Nutzung

Abschließend sind personenbezogene Daten bei Beendigung der Gerätenutzung zu löschen. Nach den Grundsätzen der Speicherbegrenzung[1] dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, erforderlich ist. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Rückgabe eines Mobilgeräts muss der Arbeitgeber daher sic...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.1 Haftungsgrundsätze

Die Haftung des Arbeitnehmers folgt den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang, bei einfacher Fahrlässigkeit Quotelung, bei leichtester Fahrlässigkeit keine Haftung.[1] Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Betriebsinteresse handelt.[2]mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.3 Haftung bei BYOD-Modellen

Der Arbeitnehmer kann für durch sein privates Gerät verursachte Schäden (Datenverlust, Sicherheitsverstöße) haften, wenn er arbeitsvertragliche Pflichten schuldhaft verletzt.[1] Die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung gelten.[2] Bei Beschädigung oder Verlust des privaten Geräts hat der Arbeitnehmer einen verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatzanspruch nach § 67...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.5 Hybrid Modell

Das "Hybrid-Modell" bezeichnet eine Mischform aus verschiedenen Bereitstellungsmodellen. Das heißt, dass ein Unternehmen mehr als ein Bereitstellungsmodell parallel nutzt oder innerhalb eines Geräts geschäftliche und private Nutzung strikt trennt, um unterschiedliche Anforderungen von Rollen, Regionen oder Regulatorik abzudecken. Der Vorteil liegt in der flexiblen Anpassung ...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.7 Virtual Desktop Infrastructure (VDI)

Bei dem Modell Virtual Desktop Infrastructure (VDI) werden das vollständige Betriebssystem und die zugehörigen Anwendungen nicht lokal auf dem Mobilgerät installiert, sondern auf zentralen Servern betrieben. Das Mobilgerät dient lediglich als Anzeige und Eingabegerät (sog. Thin Client), der über Remote Display Protokolle mit dem virtuellen Desktop kommuniziert. Die Vorteile d...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5.2 Betriebsvereinbarung

Es bietet sich aus Arbeitgebersicht an, eine Betriebsvereinbarung für die Bereitstellung der Mobilgeräte abzuschließen. Der Vorteil liegt hier aus Arbeitgebersicht vor allem darin, dass eine feste Regelung für die Bereitstellung von Mobilgeräten besteht und keine Abrede für jeden neu eintretenden Arbeitnehmer getroffen werden muss. In einer entsprechenden Betriebsvereinbarung...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.2 Informationspflichten

Die DSGVO normiert umfassende Informationspflichten[1], die den Arbeitgeber verpflichten, seine Mitarbeiter transparent über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Diese Transparenzpflicht gewinnt im Kontext der Bereitstellung von Mobilgeräten besondere Bedeutung, da Mitarbeiter ein Interesse daran haben, zu erfahren, in welchem Umfang auf ihren Gerä...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.4 Vertragliche Gestaltungsempfehlung

Für Arbeitgebergeräte sollten klare Haftungsregelungen, die Festlegung von Obhutspflichten, Mitwirkungspflichten bei Schadensfällen und Haftungsfreistellung bei Diebstahl mit angemessenen Sicherungsmaßnahmen aufgenommen werden.[1] Für BYOD-Modelle sollte eine transparente Regelung zur Tragung von Reparatur- und Ersatzkosten, für Nutzungs- und Schadenspauschalen, zur Beschaffu...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.2 Haftung bei Arbeitgebergeräten

Der Arbeitnehmer haftet für Gerätebeschädigung oder -verlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Haftungserleichterung bei Missverhältnis zwischen Schaden und Verdienst erfolgen.[1] Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und muss für nicht verschuldete Schäden einstehen sowie gegebenenfalls Ersatzgeräte bereitstellen.[2]mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 6 Arbeitszeitrechtliche Aspekte

Grundsätzlich besteht ein Risiko, dass Arbeitszeit und Freizeit vermischt werden, wenn die dienstlichen Funktionen auch während der Freizeit aktiviert sind. Wenn die dauerhafte Erreichbarkeit vom Arbeitgeber ausdrücklich gefordert wird oder zumindest auch billigend in Kauf genommen wird, kann das Risiko bestehen, dass diese Zeit als Rufbereitschaft bewertet werden muss.[1] P...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verschiedenen Modelle zur Bereitstellung von Mobilgeräten. Er zeigt auf, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mobilgeräte zur Verfügung stellen können und beleuchtet dabei die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich werden datenschutzrechtliche Vorgaben, Mitbestimmungsrechte des Bet...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.4 Device as a Service (Leasingmodell)

Bei dem Device as a Service Modell (DaaS) mietet der Arbeitgeber Mobilgeräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops nicht einfach an, sondern bezieht die Mobilgeräte als umfassenden Service von einem spezialisierten Anbieter im Rahmen eines Leasingvertrags mit zusätzlichem Service. Der Service umfasst nicht nur die Bereitstellung des Mobilgeräts, sondern auch die Verwaltung, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.2 Choose Your Own Device (CYOD)

Bei dem Bereitstellungsmodell Choose Your Own Device (CYOD) wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Mobilgerät zur Verfügung gestellt, das die Konfiguration und Sicherheitsprogramme des Arbeitgebers enthält und der Arbeitnehmer das Gerät selbst auswählen und auch privat nutzen darf.[1] Inwieweit der Arbeitnehmer das Gerät hier tatsächlich selbst auswählen darf, hängt vom E...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.6 Managed Service Provider (MSP)

Ein Managed Service Provider (MSP) ist ein externer Dienstleister, durch den der Betrieb der mobilen Geräteumgebung dauerhaft und vertraglich geregelt wird. Der externe Dienstleister ist also die Plattform für das Unternehmen, auf welcher die Geräte implementiert und verwaltet werden (z. B. für BYOD, COPE, COBO, Hybrid) und auf welcher technischer Support geleistet wird. Durc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3 Die verschiedenen Bereitstellungsmodelle

Infographic Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, unter Berücksichtigung von § 611a Abs. 1 BGB i. V. m. dem Arbeitsvertrag zur Verfügung zu stellen.[1] Diese Bereitstellungspflicht ist nicht pauschal, sondern erfordert eine Einzelfallprüfung, bei der mehrere Kriterien zu berücksichtigen sind. Ein Mo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wie die Digitalisierung die... / 7 Handwerk

Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat ein Kompetenzzentrum Digitales Handwerk eingerichtet. Hier können Sie Ihr Geschäftsmodell auf den digitalen Prüfstand stellen und Geschäftsprozesse auf digitalen Anpassungsbedarf optimieren lassen. Auch in Sachen Information, Kommunikation und Marketing-Strategien gibt es hilfreiche Tipps und Anregungen. Die Spezialisten de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wie die Digitalisierung die... / 1 Wie die Digitalisierung die Geschäftsmodelle der Unternehmen verändert

Wikipedia definiert: "Der Begriff Digitale Revolution bezeichnet den durch Digitaltechnik und Computer ausgelösten Umbruch, der seit Ausgang des 20. Jahrhunderts einen Wandel nahezu aller Lebensbereiche bewirkt und der in eine Digitale Welt führt, ähnlich wie die industrielle Revolution 200 Jahre zuvor in die Industriegesellschaft führte". Betroffen davon sind nahezu alle Le...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wie die Digitalisierung die... / 2 Skalieren und Kalkulieren

Ein Erfolgsrezept der vordigitalen Zeit bestand darin, dass Produkte ausgereift und fehlerfrei in den Markt gebracht wurden. Die meisten der neuen digitalen Projekte werden aber nicht mehr bis zum letzten Qualitätsstandard ausgetestet, sondern ganz bewusst bereits vor der "alten" Marktreife an den Kunden gebracht. Nachbesserungen werden mitgeliefert. Die Produkteinführung is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Empfehlungen der R... / Künstliche Intelligenz (KI)

Künstliche Intelligenz (KI) verändert auch den Arbeitsalltag im Rechnungswesen. Aufgaben können effizienter bearbeitet, Prozesse automatisiert und Innovation gefördert werden. Gleichzeitig löst KI aber auch eine Menge Fragen aus - etwa zur KI-Verordnung und zum Datenschutz. Antworten zu diesen Fragen und praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI im Rechnungswes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.4 § 32c AO (Auskunftsrecht der betroffenen Person)

• 2021 DSGVO / Anwendungsbereich / Betroffenenrechte / § 32c AO Fraglich ist, ob die DSGVO im Steuerverfahren anwendbar ist. Das FG Niedersachsen hat dies mit Entscheidung v. 28.1.2020, 12 K 213/19 (VII R 12/20) mit der Begründung, dass die Vorschriften der DSGVO im Bereich des Steuerrechts nur im Rahmen der harmonisierten Steuern anwendbar seien, abgelehnt. In Übereinstimmun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.21 § 138a AO (Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen)

• 2022 Informationeller Auskunftsanspruch von berichtspflichtigen Unternehmen / § 138a AO / Art. 15 DSGVO Es stellt sich die Frage, ob berichtspflichtige Unternehmen nach § 138a AO einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die FinVerw (BZSt) haben. Dies dürfte vor dem Hintergrund der Regelung in § 2a Abs. 5 AO zu bejahen sein. Zwar lehnt das BZSt eine Auskunft rege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausverwalter - Bestellung,... / 4 Sonstige Aufgaben

Zur Verpflichtung des Verwalters zur Erteilung von Auskunft und Rechnungslegung nach Beendigung des Verwaltervertrags siehe Urteil des OLG Saarbrücken vom 25.8.1999. Schließt eine Hausverwaltung in Vertretung des Vermieters einen Mietvertrag ab, kann der Mieter die Mitteilung des vollständigen Namens und der Anschrift des Vermieters verlangen. Die Verwaltung kann die Auskunft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / 4. Fazit

Smart Contracts besitzen im deutschen Erbrecht keine eigenständige rechtsgestaltende Wirkung. Sie können weder Testament noch Erbvertrag ersetzen. Ihr Einsatz ist ausschließlich als technisches Vollzugs- und Verwaltungsinstrument von tokenisierten Vermögenswerten zulässig, könnten aber auch bei der Testamentsgestaltung, insb. bei der Bestimmung von Vermächtnissen Berücksicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Recruiting: Wege zu neuem P... / 6 Aktive Wege der Gewinnung

Zur aktiven Ansprache von Kandidaten zählt insbesondere die Nutzung von Business Netzwerken, allen voran LinkedIn und im deutschsprachigen Raum onlyfy by XING, sowie die Nutzung von Lebenslaufdatenbanken von Jobbörsen. Dies wird auch active sourcing oder nur sourcing genannt. Die Suche in Social Media-Netzwerken hat sich demgegenüber weniger durchgesetzt. Hier werden neben ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist eine Erste-Hilfe-... / 2 FAQs

1) Gibt es Tätigkeiten, bei denen mehr als 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet werden müssen? Ja. Das ist dann der Fall, wenn die Anzahl der anwesenden Beschäftigten sehr gering ist. Bei 2 bis 20 Beschäftigten ist ein Ersthelfer erforderlich. Folglich ist es z. B. bei Baustellenbetrieb oder Arbeiten unter Spannung erforderlich, dass bei einer 2-Mann-Kolonne ein ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.54 Informationstechnik

Bonnecke, Prozessoptimierung bei der Erstellung des (Jahres-)Abschlusses – Ziele, Methoden, generelles Vorgehen und organisatorische Maßnahmen zur optimierten Ausgestaltung der Prozesse im betrieblichen Rechnungswesen, BBK 1/2026, S. 58; Schneider/Wittreich, Business Analytics und Künstliche Intelligenz im Spannungsfeld regulatorischer Anforderungen der Rechnungslegung, IRZ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss-Prompter 2.... / 3 Use Cases für den Jahresabschluss mit "Aha-Effekt"

Hier sind konkrete Anwendungsfälle, die über einfache Textgenerierung hinausgehen. Wichtig Datenschutz Es sollten niemals echte Firmennamen oder personenbezogene Daten in öffentliche KI-Modelle kopiert werden. Nutzen Sie Platzhalter (z. B. [Betrag X], [Kunde Y]) oder geschlossene Enterprise-Lösungen. Case A: Die intelligente Varianzanalyse (Mehrstufig) Ziel der Prompts soll eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 2.2 Datenschutz-Grundverordnung

Neben dem Berufsrecht bleibt gem. § 62a Abs. 8 StBerG auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar. Daraus folgt, dass es bei personenbezogenen Daten auch einer Rechtfertigung gem. Art. 28 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag oder nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO einer Einwilligung des Betroffenen bedarf. Die Nutzung von personenbezogenen Mandatsd...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI-Modelle: Einsatz, Risike... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von KI-Modulen bietet große Chancen für den Einsatz in Steuerberatungskanzleien. Dieses sind dabei als dienendes Werkzeug zu verstehen und ihre Ergebnisse steht zu überprüfen. Für die Anwendung an sensiblen Informationen sind Auftragsverarbeitungsverträge gem. Art 28 DSGVO sowie Dienstleistungsverträge gem. § 62a StBerG zu schließen oder die Daten sorgf...mehr