Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Elektronische Gesundheitskarte (Datenschutz)

Britta Berg
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hat zum 1.1.2015 die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt und ist eine Chipkarte, deren gespeicherter Inhalt teilweise variabel ist (Pflichtangaben, freiwillige Angaben). Sie dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) und der Abrechnung mit den Leistungserbringern. Des Weiteren soll sie der Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung dienen. Die Karte wird von der Krankenkasse ausgestellt, bei der der Patient versichert ist und gilt für die Dauer der Mitgliedschaft. Die Gültigkeit der Karte kann befristet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die zentralen Vorschriften für die elektronische Gesundheitskarte bestimmen die § 291 SGB V und §§ 291a ff. SGB V und mit Einführung des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) vom 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 die §§ 306 ff. SGB V.

1 Daten/Datenschutz

Da auf der elektronischen Gesundheitskarte hochsensible Daten gespeichert werden, sind die Anforderungen an den Datenschutz sehr hoch. Damit einhergehend enthalten verschiedene Regelungen Anforderungen an die technische Ausstattung/technischen Voraussetzungen.[1] Die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen erfolgen u. a. durch die Gematik GmbH (Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte).[2]

[1] § 291 Abs. 2 und 3, §§ 291a, 334, 336, 358 und § 362 SGB V m. w. N.
[2] §§ 306, 311, 316, 334, 376 SGB V,

Zum Umfang und zur Nutzung der elektronischen Patientenakte auf der elektronischen Gesundheitskarte ab 2021, s. § 342 Abs. 2 SGB V.

1.1 Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur) ist ein hoch sichere...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jung, SGB VIII § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und ... / 1 Allgemeines
    1
  • Versicherungspflicht (Unfallversicherung) / 1 Versicherte Personen kraft Gesetzes
    1
  • Antragspflichtversicherung (Selbstständige) / 3.2 Ausnahme zum Beginn der Antragsfrist
    0
  • Antragspflichtversicherung (Sozialleistungsbezieher/Arbe ... / 4.3 Arbeitsunfähigkeit/Leistungen zur Teilhabe ohne Anspruch auf Krankengeld
    0
  • Jansen, SGB X § 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizei ... / 2.4.2 Empfänger
    0
  • Jansen, SGB IV § 75 Verpflichtungsermächtigungen
    0
  • Jansen, SGB IV § 83 Anlegung der Mittel / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 287d Erstattungen in besonderen Fällen / 2.1 Erstattungen im Beitrittsgebiet
    0
  • Jansen, SGB VI § 310b Neufeststellung von Renten mit übe ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 90 Witwenrente und Witwerrente nach dem ... / 2.3.2 Anspruch auf wiederaufgelebte Witwen-/Witwerrente
    0
  • Jansen, SGG § 128 Entscheidung nach freier Überzeugung / 2.2.6.3 Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses
    0
  • Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.1 Anwendungsbereich
    0
  • Jansen, SGG § 202 Anwendung des GVG und der ZPO / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jansen / Sommer, SGB I § 71 Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung
    0
  • Jung, SGB VIII § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendl ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / 1.4 Aufbau der Vorschrift
    0
  • Jung, SGB VIII § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium
    0
  • Jung, SGB XII § 11 Beratung und Unterstützung / 2.2 Gesellschaftliches Engagement, Budgetberatung
    0
  • Jung, SGB XII § 117 Pflicht zur Auskunft / 2.5 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 5 Literatur
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Elektronische Gesundheitska... / 1.3 Patientenrechte
Elektronische Gesundheitska... / 1.3 Patientenrechte

Die auf dem informationellen Selbstbestimmungsrecht beruhende Datenhoheit der Patienten und der Grundsatz der Freiwilligkeit der Speicherung von Gesundheitsdaten werden durch folgende Eckpunkte sichergestellt: Die Patienten können entscheiden, ob und ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren