Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erläuterungen zu Vorschüssen und Krediten an Organmitglieder gem. § 34 RechKredV bzw. § 28 RechZahlV

Rz. 142 [Autor/Zitation] Institute haben gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV bzw. § 28 Abs. 2 Nr. 2 RechZahlV den Gesamtbetrag der den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse jeweils für jede Personengruppe getrennt anz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Exkurs: Besonderheiten der Bestellung des Abschlussprüfers bei Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie Kredit- und Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen

1. Bestellung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse a) Allgemeines Rz. 271 [Autor/Zitation] Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a) überlagert die europarechtliche APrVO die nationalen Vorgaben in § 318 Abs. 1. Dies Regelungen in Art. 16 und 17 APrVO gehen den nationalen Regelungen gem. § 316a Satz 1 vor (dazu Poll in BeckOK HGB45, § 316a HGB Rz. 5; Justenhoven...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier- und andere Institute

Rz. 80 [Autor/Zitation] Strafvorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute iSv. § 340 Abs. 4, Wertpapierinstitute iSv. § 340 Abs. 4a Satz 1 sowie Institute iSv. § 340 Abs. 5 finden sich in § 340m , der für Institute, die nicht direkt von § 331 erfasst werden, zB Kreditinstitute als öffentliche Einrichtungen, auf § 331 verweist. § 340m Abs. 1 Satz 2 spezifizi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Forderungen zum BV

Rn. 188 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zuordnung von Darlehensforderungen: Eine Darlehensforderung, gleichgültig aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde, gehört zum notwendigen BV, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt. Die darlehensbasierte Forderung muss zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein, sic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestellung bei Kredit- und Finanzinstituten

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die besonderen Regelungen zur Prüferbestellung in § 28 KWG gelten für "Institute"; dies sind nach § 1 Abs. 1b KWG Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Institute in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft oder Sparkasse haben einen Abschlussprüfer nicht zu bestellen, da sie kraft Gesetzes von den genossenschaftlichen Prüfungsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Darlehensvertrag zwischen Angehörigen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 23.12.2010, BStBl I 2011, 37 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen) iVm BMF v 29.04.2014, BStBl I 2014, 809 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen, Fremdvergleich); H 4.8 EStH 2023 "Darlehensverhältnisse zwischen Angehörigen". Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch bei Darlehensverträgen gelten die oben genannten Voraussetzungen für die steuerli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Veit, Das Aktivierungswahlrecht für ein Disagio – eine Bilanzierungshilfe?, BB 1989, 524; Bachem, Das Auszahlungsdisagio in Bilanz u Vermögensaufstellung des Darlehensnehmers, BB 1991, 1671; Bacher, Besteuerung umlaufbedingter Disagios bei festverzinslichen Wertpapieren, BB 1991, 1685; Meyer-Scharenberg, Zweifelsfragen bei der Bilanzierung transitorischer RAP, DStR 1991, 754; Ho...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.12 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme ermittelt. Der sich durch diese Berechnung ergebende Betrag wird jedoch begrenzt durch die um 2 050 EUR sowie die für die Darlehen zur Finanzierung von AK oder HK von WG des AV verminderten insgesamt im Wj angefallenen Schuldzinsen. Es bleiben somit Schuldzinse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag

Rn. 812 Stand: EL 95 – ET: 05/2012 Ob Ausgaben als Aufwand für das abgelaufene Wj o für eine (bestimmte, s Rn 816ff) Zeit nach dem Abschlussstichtag zu werten sind, ist im Allg danach zu entscheiden, ob der "wirtschaftliche Grund" für die Ausgaben in der Vergangenheit o in der Zukunft liegt, insb ob u inwieweit diese Ausgaben durch bestimmte im abgelaufenen Wj empfangene Gege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ergänzende Anwendung für bestimmte Unternehmen (Abs. 2)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen sowie Unternehmen des Pfandleihgewerbes können im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch bestimmte Arten von Bankgeschäften tätigen. Versicherungsunternehmen (§ 1 Abs. 1 VAG) können insoweit bspw. durch Beitragsdepots, die Anlage von Geldern in Gelddarlehen oder die Übernahme von Gewährleistungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 19. Pfandleihe

Rn. 1497 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach der Pfandleiher-VO (PfandlV) gewährt das Pfandleihhaus ein "Darlehen" gegen Einräumung eines Pfandrechtes an beweglichen Sachen. Anders als bei einem "regulären" Darlehen darf sich der Pfandleiher nach § 5 Abs 1 Nr 1 PfandlV bei (Teil-)Ausfall des Darlehens und bezüglich Zinsen und Gebühren nur aus dem Pfand selbst befriedigen. Der Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bareinlage

Rn. 278a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Barbeträge werden in § 4 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG explizit den WG zugeordnet, die Gegenstand einer Einlage sein können. Bareinlagen bestehen in der Zuführung liquider Mittel zum BV. Dies sind neben Bargeld insb auch Bankguthaben (BFH v 11.12.1990, VIII R 8/87, BStBl II 1992, 232). Eine Einlage ist bei Zahlung durch Banküberweisung erst geleiste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldzins

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Schuldzinsen für ein Darlehen sind dann BA, wenn der Zweck der Schuldaufnahme darin besteht, dem Betrieb Fremdmittel für betriebliche Zwecke zuzuführen (BFH BStBl II 1990, 817; BFH BStBl II 1999, 209; BFH BFH/NV 2006, 295). Auch Nebenkosten der Kreditbeschaffung (zB Kreditvermittlungsprovisionen sind BA (BFH BStBl II 2003, 399; BFH BFH/NV 200...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Absatz 1a (in der seit dem JStG 2024 geltenden Fassung)

„(1a) 1 § 1 Absatz 3d und 3e in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2024; 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2024. 2 Dabei ist § 1 Absatz 3d nicht auf bis zum 31. Dezember 2024 entstehende Aufwendungen a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / kb) Nicht aktiv abzugrenzen sind nach der Rspr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Behandlung von Schulden

Rn. 1538 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es ist zu differenzieren zwischen Darlehen und sonstigen Verbindlichkeiten. Wird zB aus betrieblicher Veranlassung ein Darlehen aufgenommen, so stellt die Darlehensforderung des Dritten keine BA beim StPfl dar (BFH BStBl II 1971, 334). Wird die Schuld erlassen, so entsteht bei betrieblicher Veranlassung jedoch eine BE (BFH BStBl II 1997, 5...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.9 Rechtslage bei Darlehensgewährung

Eine Vorauszahlung auf künftiges Einkommen kann statt in Vorschussform auch in Gestalt eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Darlehens erfolgen. Es bedarf hierzu aber dann einer besonderen Vereinbarung dahingehend, dass die Zahlung des Arbeitgebers ein Darlehen sein soll. Zumindest muss sich diese Tatsache aus den Umständen einwandfrei ergeben, z. B. aus der Höhe ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Treuhandgeschäfte gem. § 6 RechKredV

Rz. 69 [Autor/Zitation] Nach § 6 RechKredV bestehen für Kreditinstitute in ihrer Funktion als Treuhänder besondere Ansatz- und Ausweisregelungen für treuhänderisch gehaltene VG und Schulden. Zu den Arten von Treuhandverhältnissen sowie den Bilanzierungskonsequenzen aus dem für ihre Bilanzierung relevanten Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums vgl. § 246 Rz. 220 ff. § 6 Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkungen zur Bewertung von Forderungen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 sind VG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen, anzusetzen. Forderungen bei Instituten existieren bei bestehender Erlaubnis überwiegend aus Kredit- und Darlehensgewährungen und resultieren aus vom Institut selbst begründeten Forderungen (sog. originäre Forder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW RS HFA 8 v 09.12.2003, Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen, WPg 2002, 1151; Rimmelspacher/Meyer/Girlich, Weitere Einzelfragen zur handelsrechtlichen Abbildung von Factoring-Vereinbarungen beim Veräußerer, WPg 2019, 1161; Rimmelspacher/Meyer/Müller, Abbildung von Factoring-Ve...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.7 Bedingung, Zeitbestimmung

Die Abtretung kann nach dem Vertragswillen der Beteiligten unter einer Bedingung[1] oder unter einer Zeitbestimmung[2] vereinbart werden. Sie äußert Wirkungen, begründet mithin ein Gläubiger- und Einziehungsrecht des Zessionars erst ab Bedingungseintritt (aufschiebende Bedingung) oder nur bis Bedingungseintritt (auflösende Bedingung). Praxis-Beispiel Bedingung Abtretung nur fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vertrag zwischen Ehegatten (bzw Lebenspartnern)

Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Dienstverhältnisse und andere Verträge zwischen Ehegatten werden von der Rspr anerkannt, wenn bestimmte Anforderungen an den Nachweis erfüllt worden sind. Auf den inneren Willen wird durch äußerlich erkennbare Indizien geschlossen. Danach sind solche Verträge steuerlich anzuerkennen, wenn sie ernstlich gewollt, vor Beginn des Leistungsaustausch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Posteninhalt

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Sonstigen Ausleihungen umfassen gem. § 10 Abs. 1 RechVersV Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen, Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sowie andere Formen von Ausleihungen. Im Folgenden wird auf die einzelnen Unterposten eingegangen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Übrige Ausleihungen

Rz. 58 [Autor/Zitation] Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 RechVersV sind unter diesem Posten insbes. Tilgungsstreckungsdarlehen sowie Darlehen und Gehaltsvorschüsse an Mitarbeiter (Arbeitnehmer, Selbständige Versicherungsvermittler) von mehr als sechs Monatsbezügen auszuweisen. Bei einer Darlehenshöhe von weniger als sechs Monatsgehälter, ist das Mitarbeiter-Darlehen allerdings unter E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verrechnung mit täglich fälligen Forderungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 RechKredV ist eine Verrechnung mit Forderungen geboten, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen.mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.1 Entstehung der ABS

Rz. 11 Das eigentliche Konzept der Verbriefung von Aktiva wurde schon im 19. Jahrhundert bei der Gründung von Investmentgesellschaften angewendet.[1] Die ersten eigentlichen Forderungsverbriefungen von Bankkrediten lassen sich in den 1920er Jahren in den USA nachweisen. Diese Verbriefungen werden auch als Mitursache der Bankenkrise in der Weltwirtschaftskrise von 1929 angese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 1543 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ist das UV betroffen, so ist bei einer Einlage der Teilwert gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG als gewinnmindernder Betrag anzusetzen, da bei der Veräußerung eine BE in voller Höhe berücksichtigt wird (Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 192 (Dezember 2022)). Bei der Entnahme ist ebenfalls in Höhe des Teilwertes gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 EStG der Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriffsbestimmung

Rn. 1561 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Rspr bestimmt in Anlehnung an die Begriffsbestimmung für BA in § 4 Abs 4 EStG die BE als Wertzugang in Geld und Geldeswert, der durch den Betrieb veranlasst ist und keine Einlage iSd § 4 Abs 1 S 5 EStG darstellt (mittlerweile st Rspr zB BFH BStBl III 1964, 183; BStBl II 1974, 210; 1996, 273; 1998, 621; 2006, 650; 2008, 356; 2010, 548; ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Die Bedeutung der bilanziellen Behandlung stieg durch das Rundschreiben 4/97 des damaligen Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen, das Kriterien für eine eigenkapitalentlastende Veräußerung von Kreditforderungen im Rahmen vo...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.5 Aufrechnungsmöglichkeiten

Der Arbeitgeber kann dem Neugläubiger nach § 404 BGB auch entgegenhalten, dass der Anspruch bereits durch Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer[1] vor der Abtretung erloschen ist. Gleichermaßen muss der Zessionar auch eine nach der Abtretung erfolgte Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer gegen sich gelten lassen, wenn der Arbeitgeber bei der Aufre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) AfA-Berechtigung des Erbauers

Rn. 182m Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aufwandstragung des Nutzenden: Entscheidend für die Berechtigung zum ergebniswirksamen Abzug von AK/HK (gestreckt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des WG) als BA ist ausweislich der BFH-Rspr in letzter Konsequenz nicht die Zurechnung des WG, sondern dass der StPfl die Aufwendungen im eigenen betrieblichen Interesse selbst trägt. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Private Equity-Gesellschaft

Rn. 1114 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Im Bereich des größeren Mittelstandes werden von Private Equity-Gesellschaften und anderen außerbörslich agierenden Finanzinstituten zunehmend Finanzierungsmodelle angeboten, die sich im Grenzbereich zwischen EK u FK bewegen und mit dem wohlklingenden Epitheton "mezzanin" gekennzeichnet werden (Mezzanine = Zwischengeschoss zwischen zwei Hau...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 98 [Autor/Zitation] Sowohl der aktive Rechnungsabgrenzungsposten aufgrund eines über dem Nennbetrag liegenden Auszahlungsbetrags als auch der passive RAP aufgrund eines unterhalb des Nennbetrags liegenden Auszahlungsbetrags sind planmäßig aufzulösen. Das Gebot der Planmäßigkeit verlangt, zu Beginn des Auflösungszeitraums einen Plan zu erstellen, der den Verteilungszeitrau...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen

Rz. 41 [Autor/Zitation] Bei Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen handelt es sich um Forderungen, die durch Bestellung von Pfandrechten an Grundstücken oder Schiffen besichert sind und bei denen die Befriedigung insbesondere durch Verwertung des belasteten Objekts gewährleistet ist. Hierzu gehören gem. § 9 Satz 2 RechVersV auch Forderungen, die durch einen Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Von der Norm erfasste Einkünfte

Rn. 9 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Erfasst werden grds alle Einkünfte, auch Surrogate und Früchte, die aus den im Gesamtgut befindlichen WG erzielt werden. Hierunter fallen insb auch Nutzungen, die aus dem Sondergut des überlebenden Ehegatten gezogen werden, sowie nachträgliche Einkünfte des verstorbenen Ehegatten, die in das Gesamtgut fallen, nicht jedoch alle aus den WG der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nutzungsvorteile

Rn. 279 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Gewährung eines bloßen Nutzungsvorteils (durch den beim Nutzenden betriebliche Aufwendungen erspart werden) ist nicht einlagefähig (Bsp Nutzungsvorteil aus einer zinsverbilligten/zinslosen Darlehensüberlassung eines Gesellschafters an die Gesellschaft/unentgeltliche Kfz-Nutzung, BFH v 26.05.1982, I R 104/81, BStBl II 1982, 594; unentgel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bereitstellungszins

Bereitstellungszinsen für ein Darlehen sind sofort abziehbare BA (BFH BStBl III 1959, 236; Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 940 "Bereitstellungszinsen" (12/2022)). Es kann sich aber auch um ein verdecktes Damnum handeln (BFH BStBl III 1960, 347).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anwendung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags

Rn. 1657g Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die GewSt ist als Objektsteuer ausgestaltet, so dass nach § 8 GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrages bestimmte Beträge hinzugerechnet werden, die insbesondere die Beziehung des Inhabers zum Betrieb betreffen. So sollen durch die Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 GewStG die Erträge aus eigen- und fremdfinanziertem Kapital weitgehend gewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geldverkehrsrechnung

Rn. 2239 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Geldverkehrsrechnung ist der Gedanke maßgeblich, dass ein StPfl in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt, sog Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung (BFH BStBl II 1990, 268; 1984, 504; 1974, 591; BFH/NV 2006, 484). Deshalb ist auch bei der Geldverkehrsrechn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung zu § 4 Abs 4a EStG

Rn. 1655 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der § 4 Abs 4a EStG ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingefügt worden. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf die Entwicklung der Rspr zum Schuldzinsenabzug in "rechtsprechungsüberholender Weise" (Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 187 (22. Aufl 2023)) reagiert. Vorausgegangen waren zwei bedeutende Entscheidungen des GrS des BFH: M...mehr