Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Externe Rotation und Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats

Rz. 272 [Autor/Zitation] Art. 17 Abs. 1 APrVO schreibt bei Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats von zehn Jahren vor, mit der Verpflichtung sodann einen (externen) Prüferwechsel (sog. externe Rotation) vorzunehmen. Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) wurde § 318 Abs. 1a aufgehoben und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Schaden

Rz. 84 [Autor/Zitation] Der prüfpflichtigen Gesellschaft muss aus der Pflichtverletzung ein Schaden im Sinne einer Vermögensminderung entstanden sein. Ob eine solche entstanden ist, bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB und der dazu von der Lehre entwickelten Schadensbemessungsregel der Differenzhypothese (vgl. Oetker in MünchKomm. BGB9, § 249 Rz. 18 ff...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 24 Die Willensbildung in der Miterbengemeinschaft

Rz. 346 Die Verwaltung des Nachlasses obliegt der Erbengemeinschaft (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die die Miterben mit Wirkung für den Nachlass vornehmen, um diesen zu erhalten, zu nutzen oder zu mehren.[1] Das können Verpflichtungsgeschäfte, tatsächliches Handeln und auch Verfügungsgeschäfte sein. Zur Verwaltung des Nachlasses gehört es a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Erklärung zur Unternehmensführung für börsennotierte Kreditinstitute (Abs. 1b)

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1b wurde zusammen mit Abs. 1a im Zuge des CSR-RUG v. 11.4.2017 eingeführt und setzt Art. 20 Abs. 1 dieser Richtlinie um. Rz. 29 [Autor/Zitation] Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass Institute, die börsennotierte AG oder KGaA sind, auch die Regelungen zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f zu beachten haben (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zahlungs- und E-Geldinstitute (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 72 [Autor/Zitation] Nach § 340 Abs. 5 unterliegen Institute iSd. § 1 Abs. 3 ZAG, dh. Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, den §§ 340 ff. Rz. 73 [Autor/Zitation] Zahlungsinstitute sind Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister iSd. §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Verortung im GoB-System

Rn. 410 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Realisationsprinzip (§ 252 Abs 1 Nr 4 2 Hs HGB) gehört als grundlegendes Prinzip des Bilanzrechts zu den materiellen GoB. Es ist als kodifizierter GoB gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG sowie nach ständiger BFH-Rspr desgleichen für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG auch steuerlich beachtlich (BFH vom ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Banksektor (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die spezielle Definition des Umsatzerlösbegriffs nach § 342b Abs. 4 Nr. 1 betrifft Kreditinstitute iSd. § 340 Abs. 1, Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 340 Abs. 4, Wertpapierinstitute iSd. § 340 Abs. 4a und Institute iSd. § 1 Abs. 3 ZAG. Die Umsatzerlöse dieser Institute bildet der Gesamtbetrag derjenigen Posten, die nach den jeweils anwendbaren ha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Abgrenzung des Bankbuchs

Rz. 157 [Autor/Zitation] In den Anwendungsbereich der verlustfreien Bewertung fallen sämtliche zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Finanzinstrumente, bei denen keine Handelsabsicht besteht (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 2 und 14). Die Abgrenzung des Bankbuchs folgt für bilanzielle Zwecke der im internen Risikomanagement dokumentierten Zuordnung der Einzelgeschäfte bzw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter iSd. § 53 Abs. 2 Nr. 1 KWG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1 KWG gelten als Geschäftsleiter einer Zweigstelle von Unternehmen mit Sitz im Ausland vom Unternehmen bestellte natürliche Personen (grds. mindestens zwei) mit Wohnsitz im Inland, die für den Geschäftsbereich des Instituts zur Geschäftsführung und zur Vertretung des Unternehmens befugt sind, sofern das Institut Bankgeschäfte betr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

Rz. 90 [Autor/Zitation] Berichtspflichtig sind Tatsachen, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Es muss sich somit um Tatsachen handeln, die von erheblichem Gewicht sind. Rz. 91 [Autor/Zitation] Eine Gefährdung des Bestands liegt vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit seine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.4 Einkommensabtretung und sonstige Vereinbarungen

Nicht immer ist Inhalt der Erklärung des Arbeitnehmers nur die Abtretung seines Arbeitseinkommens in bestimmtem Umfang. Vielfach bildet die Einkommensabtretung nur einen Teil des vom Neugläubiger mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrags. Oft ist die Abtretung in einem Kredit- oder Kaufvertrag enthalten und dient der Sicherung der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Versicherungszweige, für die eine Schwankungsrückstellung zu bilden ist

Rz. 15 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist eine Schwankungsrückstellung für sämtliche Versicherungszweige in der Schaden- und Unfallversicherung zu bilden. Hierbei bestimmt Abschnitt II Nr. 1 der Anlage zu § 29 RechVersV, was für Zwecke der Schwankungsrückstellung als Versicherungszweig anzusehen ist. Demnach liegt ein Versicherungszweig vor, wenn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 4 Abgrenzung von Factoring und Asset-Backed-Securities

Rz. 25 Sowohl beim Factoring als auch bei ABS werden Forderungen zur Finanzierung verkauft. Ziel ist es, für das Unternehmen eine günstige Finanzierungsquelle zu erschließen und die Unabhängigkeit gegenüber den Banken zu erhöhen. Hinsichtlich der Finanzierungsfunktion an sich gibt es kaum Unterschiede zwischen Factoring und ABS. Beim Factoring erfolgt der Forderungsverkauf an...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wesentlichkeit

Rz. 335 [Autor/Zitation] Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden (vgl. Rz. 240 ff.)....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Begrenzung der Schwankungsrückstellung durch den Höchst- bzw. Sollbetrag

Rz. 25 [Autor/Zitation] Das maximale Volumen der Schwankungsrückstellung, gleichzeitig auch der Sollbetrag, beträgt gem. Anhang 1 Abschnitt 1 der Anlage zu § 29 RechVersV das 4,5-Fache der Standardabweichung der Schadenquote multipliziert mit den verdienten Beiträgen (in der Hagel-, Kredit- und Kautions- sowie Vertrauensschadenversicherung beläuft sich der Sollbetrag auf das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige oder mit bestimmter Geschäftstätigkeit

Rz. 62 [Autor/Zitation] Bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie anderen Unternehmen im Anwendungsbereich der §§ 340–340o (Wertpapierinstitute iSd. Wertpapierinstitutsgesetzes und Institute iSd. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) bestimmt sich die Prüfungspflicht nach § 340k Abs. 1 iVm. § 316 unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe; auch Personenhandelsgesellsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / u) Erläuterungen zu Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen gem. §§ 27, 34, 35 RechKredV

Rz. 130 [Autor/Zitation] Anstelle des § 285 Nr. 27 (vgl. auch § 285 Rz. 400 ff.) haben Institute gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 RechKredV die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme für gem. der §§ 26 und 27 RechKredV unter der Bilanz ausgewiesene "Eventualverbindlichkeiten" (Passivposten Nr. 1 unter dem Strich) und "andere Verpflichtungen" (Passivposten Nr. 2 unter d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis des Handelsbestands in der Bilanz

Rz. 59 [Autor/Zitation] Der Ausweis des "Handelsbestands" in der Bilanz wurde mit dem BilMoG geändert und für alle Institute einheitlich geregelt. Der durch das BilMoG sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eingefügte Posten "Handelsbestand" dient der Verbesserung der Transparenz und Aussagefähigkeit der Berichterstattung über die Handelsaktivitäten eines Institut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Koops, Bürgschaft des Gesellschafters für seine GmbH, DStR 1991, 533; Hahne, Auswirkungen der Options-Entscheidung des BFH auf die Bilanzierung von Bürgschaften und Kreditgarantien, BB 2005, 819; Lüdenbach/Freiberg, Strittige Fragen der IFRS-Bürgschaftsbilanzierung beim Garanten, BB 2007, 650; Rätke, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende Entwicklungen und frühes Erkennen

Rz. 916 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Gemäß Gesetzesbegründung zum KonTraG gehören zu den Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, insbes. risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundlage der Zuordnung zum BV: abgesichertes Risiko

Rn. 192 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Zuordnung von Versicherungsverhältnissen zum BV richtet sich danach, ob betriebliche Risiken abgedeckt werden (BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 21.05.1987, IV R 80/85, BStBl II 1987, 710; BFH v 03.03.2011, IV R 45/08, BStBl II 2011, 552 mwN; BFH v 23.04.2013, VIII R 4/10, BStBl II 2013, 615). Bei Zuordnung zum BV ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausschluss bestimmter allgemeiner Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach HGB (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die größenabhängigen Befreiungsmöglichkeiten nach § 293 sind auf den Konzernabschluss von Instituten nicht anzuwenden. In Übereinstimmung mit Abs. 1 Satz 1 sowie § 293 Abs. 5 haben Institute somit größenunabhängig einen Konzernabschluss aufzustellen. Zu gleichwohl an den Größenklassen orientierten Regelungen für Institute vgl. Rz. 52 ff. und Rz. 69 ff....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Allgemeine (materielle) Maßgeblichkeit

Rn. 326 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt im Wege des BV-Vergleichs (§ 4 Abs 1 S 1 EStG). Materiell entscheidende Größe für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (s Rn 49) ist das BV, das nach § 5 Abs 1 S 1 EStG "nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist". Mit der Verweisung des § 5 Abs 1 S 1 EStG auf die handelsrechtlichen GoB sind...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.2 Zusammentreffen von Lohnabtretung und Lohnpfändung

Arbeitseinkommen kann, soweit nach § 400 BGB gesetzlich zulässig, abgetreten[1] und in gleichem Umfang nach §§ 850 ff. ZPO gepfändet werden.[2] Voraussetzung ist, dass sowohl die Abtretung als auch die Pfändung wirksam sind. Ist die Abtretung unwirksam, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden wirksamen Kausalgeschäft, z. B. dem Darlehensvertrag, kein vorrangiger Anspruch auf ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konkret benannte Ersatzvorschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften werden durch konkret benannte branchenspezifische Vorschriften ersetzt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 16 APrVO haben Unternehmen von öffentlichem Interesse ein Auswahlverfahren in Vorbereitung der Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers durchzuführen. Dabei hat der Prüfungsausschuss mindestens zwei Vorschläge für das Prüfungsmandat an den AR zu machen. Damit soll einerseits die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt und zum an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewerbebetrieb

Rn. 186c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wer als Gewerbetreibender den Vertriebsbereich einer KapGes überträgt, an der er beteiligt ist, hält die Beteiligung im notwendigen BV (RFH RStBl 1933, 1067). Erwirbt ein Händler eine Beteiligung an dem für seine Tätigkeit notwendigen Herstellungsbetrieb, liegt notwendiges BV vor (RFH RStBl 1938, 103). Im Fall BFH v 10.07.1974, I R 223/70,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abzugsfähige Aufwendungen und deren Berechnung

Rn. 1796 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen nicht in Betracht kommt und die Grenze von 1 250 EUR gilt, knüpft diese Höchstgrenze an das Objekt an. Somit kann wegen der Objektbezogenheit auch bei mehreren Arbeitszimmern der Höchstbetrag unter Umständen mehrfach ausgeschöpft werden. Ein StPfl kann aber den Höchstbetrag nur einmal erhalten,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bestellung bei Versicherungsunternehmen

Rz. 296 [Autor/Zitation] Bis zum Inkrafttreten des FISG erfolgte die Bestellung des Abschlussprüfers bei Versicherungsunternehmen abweichend von § 318 Abs. 1 Satz 1 durch den AR bzw. das vergleichbare Organ bei VVaG (vgl. Schärtl in BeckOK HGB45, § 341k Rz. 18; vgl. ADS6, § 318 Rz. 279). Diese Ausnahmevorschrift (§ 341k Abs. 2 Satz 1 aF), die Art. 16 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 2 APr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berücksichtigung des Zinsrisikos in den Abschlüssen von Kreditinstituten und das Bankbuch als Bewertungsobjekt

Rz. 151 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Ansatzvorschriften der §§ 246 ff. sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2) und die Vorschriften zur verlustfreien Bewertung zu beachten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1). Rz. 152 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf bonitä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorgesehene Änderungen des § 340a durch das CSRD-UmsG

Rz. 151 [Autor/Zitation] Die Regelungen in den bisherigen Abs. 1a und 1b werden nach Abs. 5 und 6 verschoben. Künftig sollen die Abs. 2 bis 4 Besonderheiten zum Abschluss bzw. Zwischenabschluss von Kreditinstituten regeln und die Abs. 5 und 6 besondere Vorschriften zum LB enthalten. Vor dem Hintergrund der Ergänzung der Abs. 5 und 6 werden in Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort "aufz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.3 BAföG-Leistungen

Gemäß § 17 Abs. 2 BAföG erfolgt die Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen. Sowohl der als Zuschuss geleistete als auch der als Darlehen gewährte Teil mindern den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Der Unterhaltsbedarf des Kindes wird nicht durch Leistungen i. S. d. § 36 BAföG gemindert. In derartigen Fällen geht der...mehr

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Kindesunterhalt / 2.9 Einkünfte aus Vermögen

Einkünfte aus Vermögen erhöhen beim Kindesunterhalt stets das unterhaltsrelevante Einkommen des Pflichtigen. Zu den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen praxisrelevant. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zinsen, die aus Sparvermögen, Festgeld, Bauspar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.10.5 Berufsbedingte Aufwendungen

Berufsbedingte Aufwendungen spielen in der Praxis regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine Rolle. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb sind derartige Ausgaben bereits als Betriebsausgaben ausgewiesen, sodass daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen in Ansatz zu bringen sind. Ebenso wenig ist ein Abzug fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.3 Folgen der Nichtanerkennung eines Darlehens zwischen Angehörigen

Das einem Unternehmer von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber im Hinblick auf den Fremdvergleich [1] steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, muss dem Privatvermögen des Betriebsinhabers zugeordnet werden. Wenn und soweit die Darlehensvaluta fälschlicherweise, dem betrieblichen Konto gutgeschrieben werden, muss der Darlehensbetrag in der Bilanz a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.1 Bareinlage bei Verzicht auf Darlehensrückführung

Eine Bareinlage beim Darlehensschuldner liegt vor, wenn der Darlehensgläubiger auf die Rückzahlung eines Darlehens, das beim Schuldner für betriebliche Zwecke verwendet wurde, verzichtet. Dieser Fall kommt in der Praxis wohl nur vor, wenn der Darlehensgeber das Geld aus seinem Privatvermögen einem Angehörigen für dessen Betrieb zur Verfügung gestellt hat. Zur einer Privateinl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung [1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.8 Zuordnung der übrigen Passiva/Finanzierungsaufwendungen (§§ 14, 15 BsGaV)

Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Akzessorietät, d. h. Zuordnung entsprechend der Finanzierung von Wirtschaftsgütern, erfolgt die Zuordnung von Passiva erst nach Zuordnung der Eigenkapitalausstattung. Ansonsten würden sich zufällige Ergebnisse bzw. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Praxis-Beispiel Wegfall von Gestaltungsmöglichkeiten Für eine neu gegründete auslän...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 1 Was eine Forderung ist

Forderungen im engeren Sinne sind Ansprüche eines Unternehmens, die auf schuldrechtlichen Vereinbarungen basieren (u. a. auf Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen gem. § 433 ff. BGB bzw. §§ 611 und 631 ff. BGB). Sie gehören zum Umlaufvermögen.[1] Die Forderungen gegenüber Kunden ergeben sich aus dem Konto "Debitoren". Auf der Aktivseite der Bilanz sind Forderungen je nach Anlass...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.4 Abzinsung von Angehörigendarlehen etc.

Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbstständigen gewährt, waren nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist.[1] Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestanden ernsthafte Zweifel an der Verfas...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1.3 Langfristig gestundete Forderung – Folgen für die Bilanz

Aufgrund einer schwierigen Wirtschaftslage wird sich ein Unternehmer ausnahmsweise gegenüber einem bisher zuverlässigen Abnehmer auf eine langfristige Stundung der Forderung (gegen Sicherheiten) einlassen. Die sinnvollerweise schriftlich zu treffende Vereinbarung über die Stundung führt dazu, dass der Lauf der Verjährung[1] gehemmt ist[2] und die Verjährung wird zudem unterb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.3 Schranken des Fremdverhaltensgrundsatzes – Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die Betriebsstätte bedeutet nicht deren rechtliche Verselbstständigung. Die Betriebsstätte ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbstständiges Unternehmen behandelt werden. Dementsprechend ist auch der Gewinn der Betriebsstätte immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu sehen...mehr