Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abtrennung von Zinsschein oder Zinsforderung vom Stammrecht (Bond-Stripping; § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG)

Rn. 1404 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG enthält eine Veräußerungsfiktion für den Fall, dass von einem Zinsschein oder einer Zinsforderung eine Abtrennung vom Stammrecht erfolgt. Ein Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach § 20 Abs 4 S 8 u 9 EStG. Dazu auch s Rn 1286 sowie s Rn 1448. Mit dieser Regelung sollen Gestaltungen verhindert werden, mit denen versuc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Zwangsversteigerung und Insolvenz

Rn. 1221 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auch die Übertragung im Wege der Zwangsversteigerung (BFH v 10.12.1969, I R 43/67, BStBl II 1979, 310) oder auf der Grundlage eines (ausländischen) Insolvenzplans (BFH v 12.05.2015, IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364 Rz 15) ist als eine Veräußerung zu sehen. Rn. 1222 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig frei Rn. 1223 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter (hierzu s § 15 Rn 51 und 51a (Bitz)). Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gem § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH v 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angabe

Rz. 347 [Autor/Zitation] Nach Nr. 21 sind Angaben zumindest zu den wesentlichen marktunüblichen Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zu deren Wertumfang, zur Art der Beziehung zu den nahestehenden Unternehmen und Personen sowie weitere Angaben zu den Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG gem § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG

Rn. 41 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG ist § 15b EStG sinngemäß anzuwenden. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3683) mit Wirkung ab dem 31.12.2005 (Tag nach der Verkündung im BGBl) in das EStG eingefügt. § 15b EStG schließt die Verrechnung von negativen Ein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geld

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wirtschaftlich betrachtet ist Geld alles, was zum Tausch von Waren akzeptiert wird und Geldfunktionen erfüllt, dh insbesondere die Möglichkeit bietet, es gegen Waren oder Dienstleistungen zu tauschen. Daneben kann es als Wertmesser und zur Aufbewahrung von Vermögen dienen. Dies gilt in erster Linie für das von einer staatlichen Notenbank ausg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Tz. 96 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Abweichend vom allgemeinen Saldierungsverbot nach IAS 1.32 schreibt der IASB für Finanzinstrumente, die mit derselben Vertragspartei abgeschlossen wurden, unter bestimmten Bedingungen einen saldierten Ausweis vor. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmenmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Forderungen

Rz. 283 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen sind grds. sämtliche anderen Ansprüche gegen Gesellschafter auszuweisen, die nicht Ausleihungen sind und die nicht infolge der Grundsätze über die Bilanzierung schwebender Geschäfte außer Betracht zu bleiben haben. Hierzu zählen nicht nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sondern auch kurzfristige Darlehen, Vorschüsse, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anleihen (C.1.)

Rz. 383 [Autor/Zitation] Anleihen sind durch Inanspruchnahme organisierter inländischer oder internationaler Kapitalmärkte aufgebrachte Fremdkapitalien. Grundsätzlich fallen hierunter jedoch alle Schuldverpflichtungen, sofern sie am öffentlichen Kapitalmarkt aufgenommen wurden. Hierzu zählen im Einzelnen: Schuldverschreibungen; Wandel- und Optionsanleihen; Gewinnschuldverschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens

Rn. 1331 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Beendigung (Auflösung und Abwicklung) der stillen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter nach § 235 HGB einen auf Geld gerichteten Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben. Diese Regelung enthält jedoch keine zwingende Regelung. So ist es zur Vermeidung einer schwierigen Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zulässig, ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (C.3.)

Rz. 392 [Autor/Zitation] Solange die Gesellschaft noch keine abrechenbaren Leistungen oder Teilleistungen erbracht hat und damit ein schwebendes Geschäft vorliegt, hat sie Zahlungen von Abnehmern und Auftraggebern als Anzahlungen auf Bestellungen unter Posten C.3. auszuweisen. Rz. 393 [Autor/Zitation] Voraussetzung für das Vorliegen einer Anzahlung ist, dass ein Dritter Zahlung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Beteiligungen (A.III.3.)

Rz. 163 [Autor/Zitation] Unter Posten A.III.3. sind Beteiligungen iSd. § 271 Abs. 1 auszuweisen, soweit sie nicht Anteile an verbundenen Unternehmen iSv. § 271 Abs. 2 darstelle. Zum Begriff und zur Abgrenzung der Beteiligungen vgl. § 271 Rz. 30 ff. Rz. 164 [Autor/Zitation] Im Einzelnen sind hier auszuweisen: Aktien, GmbH-Anteile, Kuxe, Kapitaleinlagen persönlich haftender Gesel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Forderungen gegen verbundene Unternehmen (B.II.2.)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Entstehungsursache sind alle dem Umlaufvermögen zurechenbaren Forderungen gegen verbundene Unternehmen (zum Begriff und zur Abgrenzung s. § 271 Rz. 78 ff.) unter diesem Posten auszuweisen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 413). Daher kommen sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ggf. unter Vermerk ihrer Mitzugehörigkeit) als ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verrechnungsverbot und Ausnahmen davon

Rz. 20 [Autor/Zitation] Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden (§ 246 Abs. 2). Für die GuV gilt somit das Bruttoprinzip oder Saldierungsverbot. So ist es zB grds. unzulässig, Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter, in Vorjahren gebildeter Rückstellungen mit Aufwendungen des laufenden Jahres zu saldieren. Ebenso wenig dürfen Zinsaufwendungen für ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anspruch auf Kindergeld ab dem vierten Monat nach Begründung eines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts nur für EU/EWR-Ausländer mit ausreichendem Aufenthaltsrecht (§ 62 Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 150n Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach Ablauf des in § 62 Abs 1a S 1 EStG genannten 3-Monatszeitraums ab Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland durch einen Unionsbürger oder einer Person aus dem EWR-Raum besteht grundsätzlich ein Kindergeldanspruch, dies gilt allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs 2 oder Abs 3 FreizügG/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Typisch stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 502 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die typische stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird von der Rspr des BFH grds als zulässig angesehen (BFH v 06.02.1980, I R 50/76, BStBl II 1980, 477). Voraussetzung ist, dass das stille Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Rz. 440 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis (ausführlich Rz. 277 ff.). Die Vorschrift räumt für die Art der Angabe drei verschiedene Möglichkeiten ein: Ausweis in eigenem Bilanzposten, Angabe im Anhang, Mitzugehörigkeitsvermerk bei anderen Bilanzposten. Rz. 441 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlustübernahmen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Verlustübernahmen können auf gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen beruhen oder auch freiwillig getätigt werden. Für die Pflicht zum gesonderten Ausweis der Erträge bzw. Aufwendungen aus Verlustübernahmen nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ist dies ohne Belang. Rz. 67 [Autor/Zitation] Nach § 302 AktG besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / c) Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Erfassung der Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Ermittlung des Sonderbetriebsgewinns des einzelnen Mitunternehmers ergibt sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, denn der Sondervergütungstatbestand ordnet die (Sonder-)Vergütungen für Dienstleistungen, Darlehensgewährungen und Nutzungsüberlassungen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu (Krumm in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) GuV-Ausweis

Rz. 67 [Autor/Zitation] Umstritten ist die Fragestellung, wie Vergütungen auf Eigenkapitalsurrogate in der GuV abzubilden sind. Rz. 68 [Autor/Zitation] Nach Ansicht des IDW (HFA 1/1994) sind Vergütungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte durch die Klassifikation dieser als Teilgewinnabführungsvertrag grds. unter "Aufwendungen aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages" als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG

Rn. 527 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung der Mehrmütterorganschaft gem § 14 Abs 2 KStG sol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

„… Die beanstandete Klausel in § 7 Abs. 2 lit. j) AVB-B2 ist weder intransparent im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, noch stellt sie für eine durchschnittliche versicherte Person eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. 1. Vor der Bedingungskontrolle ist die Klausel zunächst auszulegen, um Klarheit über ihren zu kontrollierenden Inhalt zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung der stpfl Zinsen

Rn. 562 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Altverträgen sind die Erträge auch weiterhin steuerfrei, sofern sie die Bedingungen des § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG aF erfüllen, dh die 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten wird und der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat (auch s BFH vom 01.07.2021, VIII R 4/18, DStR 2021, 2341). Die am 31.12.2004 geltende Rechtslag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] In der Postengruppe C. werden alle Verbindlichkeiten ohne Unterteilung nach ihrer Fristigkeit zusammengefasst. Der Einblick in die Liquiditätslage der Gesellschaft erfolgt durch Vermerke der Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie von mehr als fünf Jahren (§ 268 Abs. 5 Satz 1; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 108). Der Vermerk ist bei jedem gesonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Voraussetzungen

Rn. 493 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleichheit das Prinzip des Ausgleiches g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Stille Beteiligung und Arbeitsverhältnis

Rn. 487 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine stille Beteiligung liegt bei gewinnabhängiger Arbeitsleistung nur dann vor, wenn die Beteiligten in partnerschaftlicher Gleichberechtigung ein gemeinsames Ziel verfolgen und nicht in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung jeweils ihre eigenen Interessen vertreten (BFH v 07.12.1983, I R 144/79, BStBl II 1984, 373). Ein wichtiger Anh...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / II. Rechtsentwicklung und dogmatische Grundlagen

Rz. 3 [Autor/Zitation] Das aktuell nach wie vor herrschende Verständnis von der transparenten Mitunternehmerbesteuerung findet seine historischen Grundlagen in der von der Rspr. des RFH, RFH v. 2.3.1927 – VI A 89/27, RFHE 21, 8: v. 4.11.1938 – III 140/38, StuW 1939, Nr. 128; RFH v. 8.1.1936 – RStBl. 1936, 135, 136) und der früher vom BFH (BFH v. 11.12.1969 – IV R 92/68, BStBl....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung

Rn. 1284 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG muss die Veräußerung der verbrieften oder unverbrieften Zinsforderung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung erfolgen. Als Inhaber der Schuldverschreibung kommt zunächst die Person in Betracht, die das durch die Schuldverschreibung verkörperte Darlehen gewährt. Eine steu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 144 [Autor/Zitation] Nr. 9 verpflichtet zu einer Reihe von Angaben, die sämtlich die aktiven (Nr. 9 Buchst. a) und die ehemaligen (Nr. 9 Buchst. b) Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung betreffen. Darunter fallen: die Gesamtbezüge und weitere, bisher in keinem JA angegebenen Bezüge (Nr. 9 Buchst. a Satz 1–3 und Buc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 330 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 20 sind zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten verschiedene Angaben im Anhang erforderlich. Nr. 20 soll die Informationsfunktion und damit die internationale Vergleichbarkeit von HGB-Jahresabschlüssen stärken (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 184 [9/2024]). Im Hinblick auf den Konzernanhang hat Nr. 20 ein Äquivalent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Obligatorische Untergliederungen in der Bilanz

Rz. 97 [Autor/Zitation] In der Bilanz sind zwingend insbesondere folgende Untergliederungen vorzunehmen: Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert für jeden Posten (§ 268 Abs. 4 Satz 1), Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr gesondert für jeden Posten (§ 268 Abs. 5 Satz 1; vgl. aber auch Rz. 19), eingeforder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Business Cases: Aufbau und ... / 5.3.2 Den Zeitraum für die Amortisation ermitteln

Die Amortisationsrechnung ermittelt den Zeitraum, in dem das investierte Kapital über die Cashflows wieder in das Unternehmen zurückfließt. Die so ermittelte Amortisationsdauer wird auch als Break Even, Pay Off, Pay Back, Kapitalrückfluss oder Kapitalwiedergewinnung bezeichnet. Risikobetrachtung Mithilfe der Amortisationsrechnung kann das Liquiditätsrisiko beurteilt werden. Ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 64 [Autor/Zitation] Nach Abs. 4 sind nicht börsennotierte KapGes. unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Angabe der Gesamtbezüge von in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b genannten Organmitgliedern im Anhang befreit. Die Angabepflicht nach § 285 Nr. 9 Buchst. c (gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 14 [Autor/Zitation] Unmittelbar anwendbar ist § 270 auf Kapitalgesellschaften (vgl. § 264) und diesen nach § 264a gleichgestellte Personengesellschaften (KapCoGes.). Rz. 15 [Autor/Zitation] Kraft Verweisung findet die Vorschrift entsprechende Anwendung auf Unternehmen, die nach dem PublG zur Rechnungslegung verpflichtet sind (§ 5 Abs. 1 PublG), eingetragene Genossenschaften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bestandteile

Rz. 163 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind die im GJ gewährten Gesamtbezüge. Sie umfassen nach der Definition des Gesetzes (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 164 ff.): Gehälter (vgl. Rz. 166) und Sondervergütungen jeder Art (gewinnunabhängige Tantiemen, Jubiläumsgelder, Urlaubsgelder (vgl. Rz. 164, 166), Gewinnbeteiligungen (zB gewinnabhängige TU; vgl. Rz. 164, 166), Bezugsrechte un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein; wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen. Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflichtung noch während der Zeit der Einnahmeerzielung begrü...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Erleichterungen im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft / BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk

Die deutsche Bankenaufsicht hat sich bei der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) dafür entschieden, an der von den Kreditinstituten praktizierten Unterscheidung zwischen risikorelevantem und nicht-risikorelevantem Kreditgeschäft festzuhalten. Dabei legt die BaFin die Proportionalitätskla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Rz. 73 [Autor/Zitation] Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die gegen § 266 verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 334 Abs. 3). Ist die KapGes. kapitalmarktorientiert iSd. § 264d, kann die Geldbuße bis zu 2 Mio. EUR oder das Zweifache des aus der Or...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / Zusammenfassung

Nachhaltigkeit in der Strategie ist aus vielen Gründen für Unternehmen von Bedeutung: So werden immer mehr nachhaltige Produkte gekauft. Investoren wollen ihre Unternehmensbeteiligungen eher nachhaltig ausrichten. Und Banken sind mit ihren neuen regulatorischen Anforderungen immer mehr gehalten, Kredite auf Nachhaltigkeit hin zu überprüfen. Nachhaltigkeit in der Strategie ist...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / I. Bedeutung der Proportionalität in der Aufsicht über das Risikomanagement kleiner Kreditinstitute

Die BaFin ist in ihrer Aufsicht dem Grundsatz der Proportionalität seit jeher besonders verpflichtet und richtet ihr Aufsichtshandeln fortlaufend am Prinzip der Verhältnismäßigkeit aus. Die Rundschreiben der BaFin enthalten in aller Regel Öffnungsklauseln für kleine Institute. Dies gilt auch für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk). Im Sinne de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Pflicht zum gesonderten Ausweis oder zur Erläuterung eines aktivischen Disagios nach § 250 Abs. 3 (Nr. 3)

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die bilanziellen Möglichkeiten zur Behandlung von Disagien aus aufgenommenen Krediten lassen grds. zwei Wahlrechtsoptionen zu. Sie ergeben sich aus der Formulierung in § 250 Abs. 3 "darf in den Rechnungsabgrenzungsposten auf die Aktivseite aufgenommen werden": Das Disagio kann im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme als Sofortaufwand erfasst werden. Das Disag...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 und 4: Besprechung von Auslegungsfragen zur 7. MaRisk-Novelle

Vortaxe/Wertindikation Eine Vertreterin der Aufsicht führt anhand der Präsentation in das Thema ein und erklärt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ergebnisse des Targeted Reviews on Residential Real Estate (TR RRE) der EZB zurückgehe. Der TR RRE widmete sich der Analyse des SSM zur Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten und good/bad pr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr