Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 1.5 Höhe der Förderung

Der Staat unterstützt die energetische Sanierung von Gebäuden durch zum Teil großzügige Zuschüsse. Die staatliche Förderung verbessert die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierungsmaßnahme und sollte möglichst in Anspruch genommen werden. Sie kann in Form eines Investitionszuschusses oder eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss erfolgen. Wie hoch die Förderu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umsetzung einer energetisch... / 1.1 Komplettsanierung in einem Zug

Komplettsanierung bedeutet, dass alle vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen auf einmal durchgeführt werden. Dadurch reduzieren sich der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des Gebäudes, sodass es sehr schnell energieeffizient werden kann. Die jährlichen Energie- und Betriebskosten sinken dadurch drastisch. Zu beachten ist, dass bei diesem Vorgehen sämtliche Investitionskos...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 2.1.2 Höhe der Förderung

Energetische Sanierungen werden mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschussförderung) gefördert. Um die absolute Höhe dieses Zuschusses zu ermitteln, sind zwei Kriterien relevant: die Höhe der förderfähigen Ausgaben und der anzuwendende prozentuale Fördersatz. Dabei ist zu beachten, dass die förderfähigen Ausgaben durch eine Höchstgrenze nach oben gedeckelt ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Individueller Sanierungsfah... / 3 Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften

In Deutschland sind WEGs nach dem Eigenbesitz die zweitwichtigste Eigentumsform im Segment der Mehrfamilienhäuser, insgesamt rund 9 Mio. Wohneinheiten in Deutschland gehören WEGs. Der Sanierungsstand von Mehrfamilienhäusern im Eigentum einer WEG liegt jedoch deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Dies hat mehrere Gründe. Mehrfamilienhäuser, die als WEG organisiert sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abzinsung / 1.2 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2023 enden

Steuerlich waren gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Betroffen waren nicht nur Verbindlichkeiten in Geld, sondern auch Sachdienstleistungsverpflichtungen. Die Abzinsung erfolgte nicht, wenn die Laufzeit der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug, die Verbindlichkeit verzinslich war, auch bei Stundu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abzinsung / 1.2.1 Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten, die in einem Betrag fällig sind

Grundsätze Wenn für die Fälligkeit einer Verbindlichkeit das genaue Datum angegeben ist, bestehen keine Probleme. Es kann am jeweiligen Bilanzstichtag die genaue Laufzeit festgestellt werden. Maßgebend ist immer die (verbleibende) Laufzeit einer Verbindlichkeit am Bilanzstichtag. Diese Laufzeit ist taggenau zu berechnen. Dabei kann aus Vereinfachungsgründen das Kalenderjahr m...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 4.2.2.5 Interessenabwägung

Die Sicherungsanordnung kann schließlich nur dann ergehen, wenn sie nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Vermieter gerechtfertigt ist. Und hier ist die größte Hürde zu nehmen. Ein besonderer Nachteil für den Vermieter ergibt sich nämlich nicht allein aus der zu erwartenden Verfahrensdauer und dem Risiko der späteren Zahlungsu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hitzeschutz: Diese Maßnahmen werden gefördert

Extreme Sommertemperaturen bringen das Thema Hitzeschutz auf den Plan: Von neuen Fenstern bis Dachbegrünung – einige Maßnahmen sind förderfähig. Was Eigentümer von Wohnimmobilien und WEG-Verwalter wissen müssen. Helle Fassadenfarben, moderne Sonnenschutzverglasungen, Jalousien, Markisen, Raffstores oder Dachbegrünungen können die Aufheizung von Wohngebäuden in heißen Sommern ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Darlehenszinsen

Zinsen für betriebliche Darlehen sind grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben. Das sog. Zwei-Konten-Modell erlaubt es dem Betriebsinhaber, mithilfe (mindestens) zweier betrieblicher Konten seine Betriebseinnahmen (ganz oder teilweise) ohne steuerliche Nachteile zu entnehmen und gleichzeitig die betrieblichen Aufwendungen (ganz oder teilweise) mit Krediten zu finanzieren....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.4 Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer

Rz. 139 Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer sind solche, bei denen das Ende in absehbarer Zeit sicher und nur der Zeitpunkt des Wegfalls unsicher ist. So verhält es sich z. B. bei der Nutzung eines zinslosen Darlehens, das für unbestimmte Zeit gewährt wurde.[1] Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer liegen auch vor, wenn das Recht auflösend bedingt ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Damnum/Disagio

Bei Gewährung eines Darlehens behält die Bank grundsätzlich einen Betrag als Auszahlungsabschlag (Finanzierungskosten) ein. Dieser Betrag wird als Damnum oder Disagio bezeichnet und ist der Unterschiedsbetrag zwischen Darlehensauszahlung und Darlehensrückzahlung. Handelsrechtlich besteht die Wahl zwischen Sofortaufwand und Aktivierung des Damnums/Disagios und Verteilung über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten. Ein anderer Betrag steht fest, wenn dem Berechtigten die Nutzungen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Darlehensverluste

Darlehensverluste aus der Gewährung von betrieblichen Darlehen stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Voraussetzung ist jedoch, dass die zugrunde liegende Tätigkeit mit Gewinnabsicht betrieben wird.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.3 Unverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden (§ 12 Abs. 3 BewG)

Rz. 103 Der Wert unverzinslicher Kapitalforderungen und Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, ist nach § 12 Abs. 3 S. 1 BewG der Betrag, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Dabei ist nach § 12 Abs. 3 S. 2 BewG von einem Zinssatz von 5,5 % auszugehen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.1 Bewertungsgrundsatz: Ansatz mit dem Nennwert

Rz. 101 Sowohl Kapitalforderungen als auch Kapitalschulden sind grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen. Dies rechtfertigt sich daraus, dass Kapitalforderungen regelmäßig nicht zur Veräußerung, sondern zur Einziehung bestimmt sind, sodass eine Bewertung nach § 9 BewG nicht sachgerecht wäre.[1] Kapitalschulden sind von dem Schuldner ohnehin durch Zahlung des dem Gläubiger g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.2 Zurechnung des Restbetriebsvermögens nach dem Gewinnverteilungsschlüssel (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG)

Rz. 397 Das nach der vorrangigen Zurechnung der Kapitalkonten verbleibende Restbetriebsvermögen ist gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufzuteilen. Vorabgewinnanteile sind dabei nicht zu berücksichtigen. Unter Vorabgewinnanteilen sind auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage gewähr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.4 Niedrig oder hochverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden

Rz. 105 Die Bewertung einer Kapitalforderung über dem Nennwert ist geboten, wenn die Kapitalforderung über eine längere Zeit eine Verzinsung verspricht, die erheblich über der normalen Verzinsung vergleichbarer Kapitalanlagen liegt und der hohen Verzinsung keine anderen wirtschaftlichen Nachteile gegenüberstehen. Darüber hinaus ist die Bonität des Schuldners zu berücksichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.7 Sonstige Hinzurechnungen und Abzüge

Rz. 368 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und gesellschaftsrechtlichem Bezug hinzuzurechnen oder abzuziehen, soweit sie nicht nach Nrn. 1 und 2 berücksichtigt wurden. Die Vorschrift soll über die in den Nrn. 1 und 2 genann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Passivseite

Rz. 258 Schulden und sonstige Abzüge werden bei der Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[1] Damit besteht bei bilanzierenden Gewerbebetreibenden und freiberuflich Tätigen auch auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.7 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 114 Zweifelhaft sind Forderungen, deren vollständige Befriedigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ungewiss erscheint, ohne dass der vollständige Ausfall bereits feststeht. Solche Forderungen sind je nach dem Grad der Zweifelhaftigkeit mit einem niedrigeren Schätzwert anzusetzen.[1] Rz. 115 Aus tatsächlichen Gründen zweifelhaft sind Forderungen insbesondere dann...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewährung zinsloser, unbesicherter Darlehen an ausländische Tochtergesellschaften

Streitig ist eine Einkünftekorrektur nach § 1 AStG wegen Gewährung eines vorerst tilgungsfreien, unverzinslichen Darlehens gegenüber der ausländischen Tochtergesellschaft, wenn diese gegenüber der Muttergesellschaft dafür Werkleistungen zu einem günstigeren Preis erbringt. Eine grenzüberschreitende, konzerninterne Darlehensgewährung stellt regelmäßig eine Geschäftsbeziehung (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps

Eine GmbH & Co. KG hatte zur Errichtung eines Windparks ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.3.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.3.2018 festgeschrieben. 2014 schloss sie mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap. 2018 vereinbarte sie mit der Darlehensgeberin eine feste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Escape-Klausel nach § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F.: Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens bei Absicherung von Währungskursverlusten

Die Voraussetzungen der Escape-Klausel nach § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F. – nach der bis 2021 gültigen Rechtslage – sind durch Nachweis der Fremdüblichkeit eines Darlehens erfüllt, wenn ein Gesellschafterdarlehen insgesamt unter fremdüblichen Bedingungen gewährt bzw. stehengelassen worden ist. Der Fremdvergleich ist erbracht, wenn das Darlehen zugunsten einer Gesellschaft mit Si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bestimmung der Beteiligungsquote i.S.d. § 3c Abs. 2 S. 2 EStG

Die für die Anwendung des Teilabzugsverbots bei Abschreibungen von Darlehen an Tochter-Kapitalgesellschaften maßgebliche Beteiligungsquote (§ 3c Abs. 2 S. 2 EStG) ist nicht auf die darlehensgewährende Personengesellschaft, sondern auf die dahinterstehenden natürlichen Personen zu beziehen. FG Münster v. 28.1.2025 – 2 K 3123/21 F, rkr. Beraterhinweis Die vom FG zugelassene Revi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Mit Rangrücktritt verbundene Darlehensgewährung des beherrschenden Gesellschafters an die GmbH

Zufluss: Dem alleinigen oder jedenfalls beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen "seine" GmbH bereits mit deren Fälligkeit zu, denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen. Diese Zuflussregel gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten sowie ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kosten: Wer muss sie tragen? / 5 Hinweis

Problemüberblick Das Wohnungseigentumsgesetz kennt neben Wohnungs- und Teileigentum auch das Wohnungs- und Teilerbbaurecht. Gegenstand der Teilung sind in diesem Fall nicht ein Grundstück und ein Gebäude, sondern ist nur ein Gebäude, an dem ein Erbbaurecht besteht. Für eine solche Gemeinschaft gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum (Teileigentum) entsprechend. Im F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.2 Rechtsformspezifische Abweichungen

Rz. 24 Nicht nur das HGB, sondern auch die einzelnen rechtsformspezifischen Gesetze enthalten Regelungen, die sich auf den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz auswirken und zu Abweichungen vom Grundgliederungsschema führen können. Rz. 25 Abweichungen bei GmbH Zunächst bestimmt § 42 Abs. 2 GmbHG, dass von GmbH-Gesellschaftern eingeforderte Nachschüsse, denen sich diese ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.3 Gesellschafterdarlehen

Rz. 17 Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO sind Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 InsO zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, nicht bei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.3 Kosten-Nutzen-Analyse der VSME

Die EFRAG hat eine umfassende Studie mit einer Kosten-Nutzen-Analyse des neuen VSME-Standards veröffentlicht. [1] Nach dieser Studie profitieren KMU erheblich von einer Anwendung des überarbeiteten und vereinfachten VSME-Standards: Gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit: Sie können ihre Wettbewerbsfähigkeit durch eine stärkere Marktposition verbessern. Die erhöhte Transparenz schaff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Zusammenrechnung bei Einräumung eines Nutzungsrechts und nachfolgender Substanzschenkung

Rz. 64 Zu einer Zusammenrechnung von Erwerben kann es auch dann kommen, wenn durch eine freigebige Zuwendung zuerst "nur" ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde und später dann der genutzte Gegenstand übertragen wird. Hat z. B. der Schenker dem Beschenkten zunächst ein zinsloses Darlehen gewährt und vor Ablauf von 10 Jahren auf die Darlehensforderung verzichtet, liegt im Verzich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 5 Praxis- und Apparategemeinschaften

Bevor hier die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG geprüft wird, ist im Einzelfall zu klären, ob die Gemeinschaft überhaupt Unternehmer nach § 2 UStG ist. Seit 1.1.2020 ist die dem Grunde nach unveränderte Steuerbefreiung in § 4 Nr. 29 UStG zu finden.[1] Soweit eine Kostengemeinschaft sich auf die Funktion beschränkt, für den gemeinschaftlichen Bezug der Leistungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / Zusammenfassung

Überblick Die Rechnungslegung bietet eine Menge an potenziell verfügbaren Informationen, die aber durch Analysen gehoben werden müssen, um rechenzweckbezogen Informationen zu generieren. Im Zentrum der Analyse stehen die Jahresabschlüsse mit ihren Bestandteilen, die um Lagebericht, Nachhaltigkeitsberichte, weitere verpflichtend zu veröffentlichende Unterlagen (z. B. Ertragst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.5 Regeln zur Vermeidung von schädlichen kurzfristigen Entscheidungen

Um zu verhindern, dass Entscheidungen getroffen werden, die zwar kurzfristig zu besseren Ergebnissen führen, langfristig aber zu Problemen führen können, sollten im Unternehmen einige Regeln oder Rahmenbedingungen verbindlich festgelegt werden, um solche Risiken zu reduzieren. Kurzfristig ist es z. B. günstiger, wenn man auf Investitionen oder Produktentwicklungen verzichtet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.5 Darlehensaufnahme (Abs. 5)

Rz. 36 Die Forderungen der Leistungserbringer und der Versicherten werden durch den GKV-Spitzenverband erfüllt. Dies wurde aus Gründen der Vereinfachung so geregelt (BT-Drs. 16/9559 S. 22). Den GKV-Spitzenverband trifft keine eigene Haftung. Er hat lediglich organisatorische Aufgaben wahrzunehmen und diese Forderungen primär bei den übrigen Krankenkassen der betroffenen Kass...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 9 Checkliste zum Inhalt eines Ehevertrags

Ausgeglichenheit und Fairness in allen Punkten aufgrund der jeweiligen persönlichen Verhältnisse beider Eheleute. Steuerliche Beratung einholen vor Abschluss des Vertrages.[1] Umfassende und präzise Regelungen zur Vermeidung späterer Streitigkeiten mit Blick auf die Lebensplanung und möglicher unvorhergesehener Abweichungen vom Lebensplan (Kinderlosigkeit) und besonderer Umstä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 9.3 Hinsichtlich des Werbungskostenabzugs gilt das Abflussprinzip

Der Arbeitnehmer kann seine Aufwendungen für Arbeitsmittel in dem Veranlagungszeitraum als Werbungskosten abziehen, in dem ihm die Aufwendungen entstanden sind.[1] Das Abflussprinzip kommt auch im Falle der Zerstörung oder Beschädigung eines Arbeitsmittels zur Anwendung. Wichtig Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten über 800 EUR: Verteilung der Kosten auf die Nutzungsdauer Übers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Darlehen an Angehörige

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Partiarisches Darlehen - ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine

Rz. 55 [Autor/Zitation] Unter diesem Posten sind Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine auszuweisen, soweit sie den Versicherungsnehmern aufgrund der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gewährt werden. Bedeutung haben die häufig auch als "Policendarlehen" bezeichneten Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine bei LVU, Pensions- und Sterbekassen sow...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schuldscheinforderungen und Darlehen

Rz. 51 [Autor/Zitation] Auch bei Schuldscheinforderungen und Darlehen geht gem. § 10 Abs. 1 RechVersV der Ausweis unter den "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" oder den "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" dem Ausweis unter diesem Posten vor. Rz. 52 [Autor/Zitation] Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Tilgungsstreckungsdarlehen sow...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.9 Auswirkung gesellschaftsrechtlich veranlasster Darlehen auf die Anschaffungskosten der wegfallenden Beteiligung

Tz. 70 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die AK der (wegfallenden) Beteiligung der Übernehmerin an der Überträgerin haben sich bei dem Verzicht auf ein Darlehen der Übernehmerin an die Überträgerin uU erhöht: Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) erhöhen sich durch den gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht beim AE die AK der Kap-Beteiligung um den ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Partiarisches Darlehen - AB... / 2 Inhalt

Bei unbeschränkter Stpfl. sind Einkünfte aus partiarischem Darlehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind nach § 34d Nr. 6 EStG ausl. Einkünfte, wenn der auskehrende Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Die Auskehrung ist bei dem Empfänger stpfl. und unterliegt nicht § 8b Abs. 1 KStG. Bei beschränkter Stpfl. bi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Partiarisches Darlehen - AB... / Literaturtipps

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Partiarisches Darlehen - AB... / 1 Systematische Einordnung

Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdka...mehr