Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Wesentlicher Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und der inländischen Einkunftsquelle

Rn. 102 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Für die sachliche Entlastungsberechtigung fordert § 50d Abs 3 S 1 Nr 2 EStG den wesentlichen Zusammenhang der Einkunftsquelle mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Körperschaft. Dieser kann auch nur teilweise bestehen, die Entlastungsberechtigung ist dann nur anteilig zu gewähren. Das Gesetz enthält keine Definition des "wesentlichen Zusamm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Lebensversicherungen.

Rn 43 Bei Lebensversicherungen wird unterschieden, ob es sich um Kapitallebensversicherungen oder um Rentenversicherungen handelt. Soweit die Versicherung zur zusätzlichen Altersvorsorge dient und iSd Einkommensteuergesetzes staatlich gefördert wird, handelt es sich nicht um einzusetzendes Vermögen (s Rn 36). Das sind nur die Versicherungen, bei denen es sich um eine so gena...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein werden die echten Mitgliedsbeiträge seinem ideellen Tätigkeitsbereich zugeordnet. Unabhängig von der Frage, ob die Mitgliedsbeiträge überhaupt einer steuerpflichtigen Einkunftsart zugeordnet werden können, ist der ideelle Bereich eines steuerbegünstigten Vereins nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachbezug

Rn. 31 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Geldwerte Güter iSd § 8 Abs 1 EStG und damit auch Sachbezüge iSd § 8 Abs 2 EStG sind alle Güter, denen ein Geldeswert beigemessen wird, vgl BFH v 01.09.1998, VIII R 3/97, BStBl II 1999, 213: jeder geldwerte Vorteil. Dafür ist entscheidend, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers bei diesem einen vermögenswerten Vorteil iS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Darlehensaufnahme.

Rn 64 Privatpersonen, die kein Vermögen haben, können zur Bestreitung der Prozesskosten nicht auf die Aufnahme eines Kredites verwiesen werden (Karlsr FamRZ 04, 1499). Die Darlehensaufnahme kommen nur für vermögende Personen in Betracht, wie bei der Beleihung von Grundbesitz oder einer Lebensversicherung, oder am bei Unternehmern, wo die Darlehensaufnahme iRe ordnungsgemäßen...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 1. Beginn des Mietverhältnisses

Am Anfang eines Mietverhältnisses ist die Welt noch in Ordnung: Vermieter und Mieter werden sich einig und schließen einen mehr oder weniger standardisierten Mietvertrag über eine Wohnung ab. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags denken vermutlich nur die wenigsten Vermieter daran, dass der Mieter während des Mietverhältnisses versterben könnte und an die sich daraus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geheimnisschutz (Nr 3).

Rn 8 Kunst- und Gewerbegeheimnisse darf der Zeuge wahren (Stadler NJW 89, 1202). Wenngleich Nr 3, anders als Nr 1 und 2, nicht die nahen Angehörigen erfasst, schützt die Norm doch zugleich auch Geheimnisse Dritter, die der Zeuge durch seine Aussage offenbaren könnte, wenn er dem Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 5), was sich zB aus d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Absehen von der Bewilligung wegen geringer Ratenanzahl (Abs 4).

Rn 67 Nach § 115 IV wird PKH nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen. Zur Ermittlung hat das Gericht zunächst die zu erwartenden monatlichen Raten zu ermitteln und danach die zu erwartenden Prozesskosten. Berücksichtigt werden die Gerichtskosten und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialzuständigkeit.

Rn 5 Eine weitere, originäre Kammerzuständigkeit sieht § 348 I 2 Nr 2 vor, wenn der Rechtsstreit einem der dort genannten Rechtsgebiete entstammt und die Kammer für dieses Rechtsgebiet entweder nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan oder qua Gesetz nach § 72a I u II GVG (seit 1.1.18 bzw 1.1.21, s § 40a EGGVG und Rn 1; vgl zur Abgrenzung zu sonstigen Familiensachen i...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Finanzmitteltest

Rz. 202 In Bezug auf die Finanzmittel des Unternehmens ist der sog. Finanzmitteltest nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG durchzuführen. Vom gemeinen Wert der Finanzmittel (= die nicht in Wertpapieren angelegte Liquidität des Unternehmens) ist der gemeine Wert der Schulden abzuziehen. Die nach Saldierung mit den Schulden verbleibenden Finanzmittel sind in Höhe von 15 % des Unterneh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 23 EGZPO – [Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten].

Gesetzestext (1) Staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung von Notlagen von Bürgern oder zur Milderung von Schäden der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen, in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffenen Gebieten gewährt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Verfahrensrechtliche Voraussetzung des § 710 ist ein entspr Antrag, der vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung nach § 714 I gestellt und dessen materielle Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden müssen. In subjektiver Hinsicht ist die Unbilligkeit einer Vollstreckungsvoraussetzung erforderlich, objektiv das Vorliegen eines Leistungshindernisses (München 9.9.11, 10 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einstellung ohne Sicherheitsleistung.

Rn 12 Sie ist nach Abs 1 S 2 nur unter zwei Voraussetzungen möglich, die beide glaubhaft gemacht werden müssen (BGH SchiedsVZ 18, 193 [BGH 22.11.2017 - I ZB 92/17]). Zum einen muss der Schuldner glaubhaft machen, zur Leistung einer Sicherheit außerstande zu sein. Erforderlich ist, dass ihm die Beibringung einer Sicherheit unmöglich ist. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollmacht.

Rn 4 Vollmacht zur Abgabe der Unterwerfungserklärung kann erteilt werden; auch diese stellt eine reine Prozesshandlung dar, die auch in Formularverträgen wirksam erteilt werden kann (vgl hierzu § 794 Rn 59). Unsicherheiten wirft die weit verbreitete Praxis von Kreditinstituten auf, Grundschuldformulare zu verwenden, die eine dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung nicht e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachversteuerung bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalkontos trotz Fortbestehens der PersGes/KG

Verwaltungsanweisung: OFD NRW v 07.07.2014, S 2241–2014/0015 – St 113, FR 2014, 823 zu 2 und 3 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG). Rn. 6c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hier sind die folgenden beiden Sachverhalte angesprochen: Gesellschafterbezogen Negatives Kapitalkonto bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters bzw bei Anteilsveräußerung oder stich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Lastentragung

Rz. 86 Die Frage einer etwaigen Lastentragung darf bei Grundstücksvermächtnissen nicht außer Acht gelassen werden.[93] Da es sich bei auf einer Immobilie ruhenden Schulden im Regelfall um Nachlassverbindlichkeiten handeln dürfte, die von den Erben zu tragen sind, kann es zu Auslegungsschwierigkeiten kommen, ob der Vermächtnisnehmer oder die Erben die Verbindlichkeiten zu tra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einsichtnahmezwecke.

Rn 4 Nr 1 für Zwecke der Zwangsvollstreckung. Hierunter fällt jede Art von Vollstreckung einschließlich der Verwaltungsvollstreckung (BTDrs 16/10069, 41). Das Vollstreckungsverfahren muss ferner nicht vom Antragssteller selbst betrieben werden, vielmehr können sich Gläubiger vor Beginn von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über deren Erfolgsaussichten informieren wollen. Erforde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Einbeziehung von positivem und negativem Sonder-BV in das Kapitalkonto

Rn. 19 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Aktives und passives Sonderbilanzvermögen bleiben für das Verlustausgleichsvolumen ohne Bedeutung. Wegen der Übergangszeit, für die positives Sonder-BV noch als Kapitalkontenbestandteil anerkannt wurde, vgl BMF BStBl I 1992, 123. Gegen die Einbeziehung des Sonder-BV in den Begriff des Kapitalkontos gem § 15a Abs 1 S 1 EStG wurden an dieser Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unwahrscheinlichkeit einer Vermögensminderung wegen der Art und Weise des Geschäftsbetriebs

Rn. 32 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a Abs 1 S 3 EStG schließt eine Erweiterung der Verlustausgleichs- und -abzugsfähigkeit auch dann aus, wenn "eine Vermögensminderung aufgrund der Haftung... nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich ist". Dem Aspekt der "Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme" kommt umso größere Bedeutung zu, je mehr die im HR eingetrage...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflichten der Kreditinstitute Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen

Rz. 6 [Autor/Stand] Nur wer geschäftsmäßig fremdes Vermögen verwahrt oder verwaltet, ist nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtig – regelmäßig innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Todesfall des Kunden (Satz 2 Nr. 1). Diese Voraussetzungen erfüllen grundsätzlich alle Bankgeschäfte betreibenden Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen (§ 1 KWG), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Effektiver Jahreszins.

Rn 10 Abs 2 Nr 1 behandelt bestimmte Kredite: Effektiver Jahreszins in Verträgen nach §§ 491–504 BGB (Verbraucherdarlehen usw) übersteigt den Basiszinssatz bei Vertragsschluss um mehr als 12 %. Rn 11 Der effektive Jahreszins kann aus dem Kreditvertrag übernommen werden. Zu den Pflichtangaben im Vertrag vgl § 492 II BGB. Außerdem ist in den Antrag das Vertragsdatum einzutragen...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament eines Ehegatten mit Gesellschaftsanteilen

Rz. 69 Fallbeispiel Die Erblasserin ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie hält Anteile an zwei Familiengesellschaften, in welchen das Familienunternehmen geführt wird. Die Anteile hat sie schenkweise unter Nießbrauchsvorbehalt von ihrem Vater erhalten. Da der Gesellschafterkreis nach drei Generationen zunehmend zersplittert ist, hat ihr Familienstamm die GmbH-Anteile aus ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.3 Nahestehende Person

Rz. 183 Die Regelung des Abs. 2 für nicht konzernangehörige Körperschaften gilt nicht nur bei schädlichen Zinszahlungen an den (unmittelbar oder mittelbar beteiligten) Anteilseigner, sondern auch bei Zinszahlungen an Personen, die dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehen. In diesem Fall muss nicht der Empfänger der Zinszahlungen, sondern der Anteilseigner, dem der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.6 Besonderheiten bei nachgeordneten Personengesellschaften

Rz. 222 Für nachgeordnete Personengesellschaften gilt nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG die Regelung des § 8a Abs. 2 KStG entsprechend. Das bedeutet, dass die Zinsschranke bei einer nachgeordneten Personengesellschaft mangels Zugehörigkeit zu einem Konzern nur dann nicht anwendbar ist, wenn bei ihr keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegt. Die Frage ist dann von B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.5 Inkrafttreten der Regelung

Rz. 35 Nach § 34 Abs. 6a S. 3 a. F. KStG ist § 8a KStG erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses des Bundestags) beginnen und nicht vor dem 1.1.2008 enden. Das bedeutet für Stpfl. mit einem dem Kj. entsprechenden Wirtschaftsjahr, dass die Vorschrift erstmals für das Wirtschaftsjahr und den Vz 2008 anzuwenden ist. Für di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bis Vz 2023 bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Ab Vz 2024 ist die Vorschrift ersatzlos aufgehoben worden.[1] Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf eine Konzernzugehörigkeit an, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2 Übersicht über § 4h EStG

Rz. 47 § 8a KStG schließt an § 4h EStG an und enthält lediglich Sonderregelungen für Körperschaften. § 4h KStG wird im Folgenden nicht kommentiert; vielmehr wird auf Frotscher, G., in Frotscher/Geurts, EStG, Kommentierung zu § 4h EStG verwiesen. Rz. 48 § 4h Abs. 1 EStG beschränkt die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes eines Betriebs auf den Zinsertrag, darüber hinaus auf das v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.2 Kleinbetragsgrenze (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG)

Rz. 137 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und -erträgen, also der Nettozinsaufwand, für den jeweiligen Betrieb weniger als 3 Mio. EUR beträgt.[1] Einen Ausschluss der Kleinbetragsregelung bei schädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 138 Durch Gesetz v. 16.7.2009...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Art der Förderung

zinsgünstige Darlehen Die Förderung erfolgt in Form von: zinsfreien oder zinsgünstigen Darlehen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Tilgungszuschüssen in Höhe von 15–35 % (je nach Förderprogramm und Vorhaben), direkten Zuschüssen bei Wohnraumanpassung (bis zu 20.000 EUR je Maßnahme möglich). Praxis-Beispiel Beispiel Mietwohnungsneubau: Darlehen bis zu 3.200 EUR...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.4 Finanzierungszuschuss (Tilgungszuschuss)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss Für Vorhaben, die an besonders einkommensschwache Haushalte vermietet werden oder einen hohen Mietabschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete aufweisen, wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Darlehen gewährt. Förderhöhe: bis zu 40 % des Darlehensbetrags, je nach Belegungs- und Mietbindung Auszahlung: anteilig über die Laufzeit, de-facto als Tilgun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.5 Modernisierungsdarlehen mit Zuschussanteil

Bis zu 80 % Für die energetische, barrierefreie oder allgemeine Modernisierung von Mietwohnungen stehen spezielle Darlehen zur Verfügung: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten als Darlehen, bis zu 1.100 EUR/m2 Wohnfläche Zusätzlich ein Modernisierungszuschuss in Höhe von bis zu 20 % Förderfähig sind Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungsumstellung, Einbau von Aufzügen, Grundrissver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 4.4 Sonstige Ausleihungen

Zu den sonstigen Ausleihungen gehören alle Finanzanlagen, die nicht zu den bereits dargestellten Arten von Finanzanlagen zu rechnen sind. Das sind z. B. unverbriefte Geschäftsanteile, die keine Beteiligungen i. S. v. § 266 Abs. 2 A. III. 3 HGB sind, oder auch nicht oder als Namenspapier verbriefte Genussrechte. Ebenso fallen hierunter langfristige Ausleihungen an GmbH-Gesell...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.3 Zinszuschuss

Null Prozent möglich Zusätzlich zum zinsverbilligten Darlehen kann ein Zinszuschuss gewährt werden, der die effektiven Finanzierungskosten für den Förderzeitraum weiter reduziert – in bestimmten Fällen sogar auf null Prozent. Förderhöhe: abhängig vom Haushaltseinkommen der Zielgruppe und Standort In der Regel: vollständige Zinsübernahme während der Bindungsdauer Besonders attrak...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: Erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 4.1 Arten von Finanzanlagen

Zu den Finanzanlagen gehören[1] Anteile an verbundenen Unternehmen,[2] Beteiligungen, auf Dauer angelegter Wertpapierbesitz; Ausleihungen (sog. Wertpapierleihe), hierzu gehören auch zinslose Darlehen an Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens; sonstige Ausleihungen. Finanzanlagen sind Geldanlagen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sie sollen regelmäßig durch Kapitalrenditen zum Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 4.3 Ausleihungen, Wertpapierleihe

Ausleihungen sind Darlehen, die auf längere Zeit, d. h. regelmäßig mehr als 1 Jahr, angelegt sind. Dazu gehören Finanz- und Kapitalforderungen, nicht jedoch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Letztere gehören regelmäßig zum Umlaufvermögen.[1] Unter einer Wertpapierleihe versteht man das Entleihen von Wertpapieren für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung von Leihge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Katalogleistung / 1 Die einzelnen Katalogleistungen

In § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG werden in insgesamt noch 11 anwendbaren Nummern einzelne sonstige Leistungen aufgeführt, deren Ort dort ist, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz oder seinen Sitz hat, wenn er kein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der keine USt-IdNr. erteilt wurde un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 5 Betrieblicher Zinsaufwand: Wann diese unbegrenzt abzugsfähig sind

Gezahlte Zinsen für die Inanspruchnahme von Fremdkapital sind als Zinsaufwand in der Buchführung Bestandteil des neutralen Ergebnisses. Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgabe unbegrenzt abziehbar, wenn die Mittel des Darlehens für betriebliche Zwecke verwendet worden sind (z. B. Anschaffung/Herstellung von Anlagegütern etc.).[1] Ob Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 2.2 Private Zinserträge im Rahmen anderer Einkunftsarten sind bei der jeweiligen Einkunftsart zu versteuern

Kapitalerträge, die im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, [1] aus Gewerbebetrieb [2] oder aus selbstständiger Tätigkeit [3] erzielt werden, zählen nach § 20 Abs. 8 EStG zu diesen Einkünften und nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dies führt dazu, dass die Erträge im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart voll der Besteuerung unterliegen und mit dem individuelle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 3 Betriebliche Zinserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung

Bei Anwendung des Gliederungsschemas für die Gewinn- und Verlustrechnung[1] sind erhaltene Zinsen unter den folgenden Posten auszuweisen: Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens[2] Hier sind solche Zinsen auszuweisen, die aus Finanzanlagen resultieren, also insbesondere aus Ausleihungen (= langfristige Darlehen) an verbundene Unternehmen, Ausl...mehr