Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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§ 27 Unternehmertestament / 8. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 191 Ebenso wie der Einzelunternehmer kann auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft Vor- und Nacherbschaft anordnen. Es muss dann jedoch genau differenziert werden, welche Art von gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklausel im konkreten Einzelfall vorliegt. Rz. 192 Sieht der Gesellschaftsvertrag eine einfache Nachfolgeklausel vor, wonach die Gesellschaft mit eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Kapitalkonto des Kommanditisten nach HGB

Rn. 6 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Regelstatut des HGB Das HGB kennt den Begriff des Kapitalkontos nicht, spricht stattdessen von Kapitalanteil (§ 120 Abs 2 HGB) und sagt nicht, was das ist. Nach hM bringt der Kapitalanteil des Gesellschafters (nur bei fixem Unterkonto) den wirtschaftlichen Wert (quotalen Anteil) seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen in Form einer Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Andere Verträge.

Rn 11 Die Vorsorgeleistungen können auch über einen kombinierten Sparplan und Auszahlungsplan mit anschließender Rentenversicherung erwirtschaftet werden (Dietzel S 119). Sparpläne beinhalten Darlehen des Vorsorgenden an eine Bank, § 488 I BGB. Beim Erreichen der Altersgrenze kann das vorhandene Vermögen in eine Rentenversicherung gg Einmalbetrag eingebracht werden. Alternat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung

Rn. 180 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch das JStG 2009 erstmals eingeführte und 2013 durch das AmtshilfeRLUmsG revidierte § 50d Abs 10 EStG betrifft die abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften und stellt ein weiteres Bsp für eine rechtsprechungsbrechende Regelung dar, mit der der Gesetzgeber auf missliebige R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Erklärung des Geständnisses.

Rn 5 Das Geständnis ist eine einseitige (§ 288 II) Erklärung an das Gericht iRe mündlichen Verhandlung oder zu Protokoll eines beauftragten oder ersuchten Richters. Es genügt auch die ausdrückliche oder stillschweigende (BGH NJW-RR 90, 1150, 1151 [BGH 04.04.1990 - VIII ZR 125/89]; Hamm NVersZ 01, 403, 404; dazu Panetta NJOZ 08, 2166 ff) Bezugnahme nach § 137 III auf einen en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechnung.

Rn 8 Der pfändungsfreie Teil des Arbeitseinkommens ist abhängig vom monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Auszahlungsmodus zu berechnen. Welcher Zeitraum gilt, richtet sich nach der arbeitsrechtlichen Bestimmung zwischen Schuldner und Drittschuldner und darf nicht durch das Vollstreckungsgericht festgelegt werden (LG Bochum Rpfleger 85, 370). Weichen die Arbeitsvertragsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 181 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 10 EStG sowohl idF des JStG 2009 als auch idF des AmtshilfeRLUmsG voraus, dass Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 und Nr 3 Hs 2 EStG vorliegen, auf die ein DBA Anwendung findet und dieses keine diese Vergütungen betreffende ausdrückliche Regelung enthält. Persönlich richtet sich die Vorschrift damit sowoh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ermittlung des persönlichen Haftungsbetrages gem § 171 Abs 1 HGB

Rn. 25 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der erweiterte Verlustausgleich ist auf den "persönlichen Haftungsbetrag" iSd § 171 Abs 1 HGB beschränkt (sog "Erweiterungsbetrag"). Bei der Ermittlung der erweiterten Außenhaftung nach § 15a Abs 1 S 2 EStG bleiben die Ergänzungsbilanzwerte außer Betracht, eine Umqualifizierung in Ausgleichsvolumen aufgrund Haftung ist nicht vorzunehmen: OFD...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung der ausländischen Steuer (§ 50d Abs 10 S 5, 6 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 5 EStG sieht als Neuerung gegenüber der bisherigen Fassung für im Ausland ansässige Gesellschafter die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuern auf die nach § 50d Abs 10 EStG im Inland stpfl Einkünfte vor. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Inbound-Fall internationale Doppelbesteuerungen auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Statt vieler Raupach (Hrsg), Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten, 1978; Bordewin, Steuerliche Anerkennung des negativen Kapitalkontos, BB 1978, 441; Schulze-Osterloh, Bemerkungen zur Diskussion um das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten, FR 1979, 247; Thiel, Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten im Steuerrecht – ein Vorschlag de lege ferenda, DB 1979, 664...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Negative Feststellungsklage.

Rn 132 Der Wert des verneinten Rechts ist nach der jeweils einschlägigen Norm oder gem § 3 nach dem Interesse des Kl zu schätzen (Ddorf MDR 03, 236: unbezifferte Forderung; Karlsr MDR 11, 1420: Versicherungsvertrag) und grds voll anzusetzen (BGH NJW 70, 2025; WuM 04, 352 [BGH 29.04.2004 - III ZB 72/03]; NJW-RR 05, 938 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 248/04]: in Mietsachen Obergrenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Birk, Auslegungsfragen bei der Besteuerung sog Belegschaftsrabatte, FR 1990, 237; E. Schmidt, Der "allg Geschäftsverkehr" iSd § 8 Abs 3 EStG, FR 1990, 361; Albert/Heitmann, Arbeitslohn und Personalrabatt, FR 1990, 657; Henkel, Widersprüche bei der Besteuerung von Personalrabatten, DStR 1992, 165; von Bornhaupt, Rabattgewährung und Rabattfreibetrag bei ArbN im Konzernbereich, BB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erzielen von Einkünften

Rn. 91 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das negative Merkmal des "Erzielens von Einkünften" soll ausweislich der Gesetzesbegründung vermieden werden, dass das bloße Innehaben einer Einkunftsquelle für eine Wirtschaftstätigkeit iSd § 50d Abs 3 S 1 Nr 2 EStG ausreicht (BT-Drs 19/27632, 60). Die rein passive Erzielung von Einkünften durch Vermögensverwaltung ohne weitere Aktivi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Besondere Belastungen § 115 I 3 Nr. 5.

Rn 29 Die Abzugsfähigkeit der besonderen Belastungen auf Nachweis ist weiterhin möglich, er ist jetzt in der Nr. 5 geregelt. Rn 30 Vom Einkommen abgezogen werden weiterhin besondere Belastungen der Partei, soweit der Abzug angemessen ist. Eine besondere Belastung liegt nur dann vor, wenn der entspr Bedarf durch den Regelsatz iSd § 22 SGB XII nicht gedeckt ist. Deswegen sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 91 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ebenso wie die Möglichkeit, eine Einnahme zu erzielen, noch keine Einnahme ist, BFH v 24.01.2001, I R 100/98, BStBl II 2001, 509, so ist auch der Verzicht auf diese Möglichkeit keine Einnahme. Der StPfl ist nicht verpflichtet, mögliche Einnahmen zu erzielen; verzichtet er zB darauf, eine Lagerhalle zu vermieten oder arbeitet er nicht, können...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 7 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen. Das sind alle konkreten, nach Raum und Zeit bestimmten, vergangenen, gegenwärtigen und zukünftige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens, die das objektive Recht zur Voraussetzung einer Rechtswirkung gemacht hat (BVerfG NJW 93, 2165 [BVerfG 30.06.1993 - 2 BvR 459/93]; BGH NJW 98, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gesta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Subsidiarität.

Rn 21 Ein Feststellungsinteresse ist nicht gegeben, wenn dem Kl ein im Vergleich zu einer Feststellungsklage einfacherer, schnellerer und kostengünstigerer Weg mit einem im Wesentlichen gleichwertigen Verfahrensergebnis zur Verfolgung seines prozessualen Ziels offen steht (BGH NJW 17, 1823 [BGH 21.02.2017 - XI ZR 467/15]; NJW-RR 08, 1578 [BGH 21.02.2008 - IX ZR 202/06]). Da ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur, Mängel der Unterwerfungserklärung.

Rn 53 Die Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr 5 ist eine einseitige Willenserklärung, die auf das Zustandekommen eines Vollstreckungstitels gerichtet ist und nur prozessualen Grundsätzen untersteht (RGZ 146, 308, 312; BGHZ 139, 387, 390; NJW-RR 07, 749, 750). Sie stellt keine für den Gläubiger empfangsbedürftige Willenserklärung dar (BGH NJW-RR 07, 749, 750 [BGH 17.01...mehr

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§ 1 Vorfragen / II. Vermögensanalyse

Rz. 9 Neben der Aufstellung der für den Erblasser wichtigsten Personen ist auch die Analyse des später im Nachlass befindlichen Vermögens elementar, wenn die Vermögensnachfolgeplanung reibungslos ablaufen soll (vgl. auch § 2 Rdn 28). Unterschieden werden sollte nach folgenden Kategorien:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verlust von Vermögen.

Rn 65 Ein Hilfesuchender, der mit einem bevorstehenden Prozess rechnen muss oder bereits an einem Verfahren beteiligt ist, hat seine finanziellen Dispositionen darauf einzurichten, dass die Kosten für die Prozessführung entstehen werden. Er muss möglichst entspr Rücklagen bilden (Karlsr FamRZ 24, 1127; Saarbr Beschl v 28.2.12 – 9 WF 4/12 –) und darf sich seines Vermögens nic...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 170 Da es im deutschen Erbrecht keine dingliche Sonderrechtsnachfolge des Vermächtnisnehmers gibt, geht die Beteiligung an einer Personengesellschaft stets zunächst im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Rz. 171 Praxistipp Bei der Zuwendung eines Personengesellschaftsanteils im Wege des Vermächtnisses muss daher sichergestellt sein, dass nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Berücksichtigung von Haftungstatbeständen, die nicht durch HR-Eintragung dokumentiert sind, zwecks erweitertem Verlustausgleich

Verwaltungsanweisungen: OFD Düsseldorf v 31.07.1995, S 2241 A-St 11 H, S 2241 A-St 11 H, FR 1995, 715 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG); OFD Ffm v 01.08.1996, S 2241 A – 30 – St II 21, FR 1996, 683 (negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten: Zurechnung von Verlustanteilen; Nachversteuerung negativer Kapitalkonten); BMF BStBl I 1997, 627 (Ermittlun...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Vermögens- und Einkommensverhältnisse

Rz. 149 Der Antragsteller hat sowohl sein Einkommen als auch vorhandenes Vermögen einzusetzen. Das einzusetzende Einkommen bestimmt sich aus sämtlichen Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen, Renten und Beihilfen; § 115 Abs. 1 ZPO. Von diesem Einkommen sind abzuziehen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hierzu § 13 ErbStG Rz. 30 f.) – im Wegfall bzw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einzelfälle

Tz. 26 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für eine Vielzahl von Einzelfällen gibt es Entscheidungen der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung über die Zuordnung der Mitgliedsbeiträge in echte und unechte Beiträge. Tz. 27 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Mitgliedsbeiträge an Haus- und Grundbesitzvereine oder Mietervereine enthalten i. d. R. auch Anteile für die Gewährung individueller...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Höchstpersönliche Forderungen.

Rn 9 Bei ihnen wird entweder der Leistungsinhalt durch das persönliche Verhältnis wesentlich bestimmt oder die Leistung kann an einen anderen Gläubiger nicht in derselben Weise bewirkt werden bzw bekäme insoweit einen anderen Inhalt (Musielak/Voit/Flockenhaus § 851 Rz 4). Die wechselseitigen Unterhaltsansprüche der Ehegatten aus den §§ 1360, 1360a BGB sind grds nicht pfändba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 63 Schmerzensgeldzahlungen an ein Opfer sollen grds nicht einzusetzen sein (BVerwG NJW 95, 3001; Stuttg FamRZ 07, 1661). Wenn es einzusetzen wäre, dann stünde es nicht mehr für den Ausgleich der immateriellen Schäden oder zum Ausgleich des erlittenen Unrechts zur Verfügung. Anders wird dies gesehen für Zahlungen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das liegt da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Belegenheit der Sache in Bezirken verschiedener Gerichte bei Klageerhebung im dinglichen Gerichtsstand (§ 36 I Nr 4).

Rn 11 Die Vorschrift greift in unmittelbarer Anwendung ein, wenn die Klage in einem dinglichen Gerichtsstand (§ 24, § 25 oder § 26) erhoben werden soll und sich auf ein einheitliches Grundstück im Rechtssinne oder auf mehrere gem § 890 BGB rechtlich zu einer Einheit verbundene Grundstücke bezieht, das/die in zwei Nachbargerichtsbezirken liegt/liegen. Es ist in der Rspr anerk...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / c) Qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 75 Mit einer qualifizierten Nachfolgeklausel werden im Gesellschaftsvertrag bestimmte Anforderungen an die in Betracht kommenden Erben oder Vermächtnisnehmer gestellt.[115] Die Möglichkeit der Vererbung der Beteiligung ist damit im Vergleich zur einfachen Nachfolgeklausel beschränkt. Nur diejenigen Erben, die die Voraussetzungen erfüllen, erlangen eine Gesellschafterstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 801 ZPO – Landesrechtliche Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Die Landesgesetzgebung ist nicht gehindert, auf Grund anderer als der in den §§ 704, 794 bezeichneten Schuldtitel die gerichtliche Zwangsvollstreckung zuzulassen und insoweit von diesem Gesetz abweichende Vorschriften über die Zwangsvollstreckung zu treffen. (2) Aus landesrechtlichen Schuldtiteln im Sinne des Absatzes 1 kann im gesamten Bundesgebiet vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Ermittlung

Rn. 18 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Beurteilung, ob und inwieweit ein Verlustanteil abzugs- oder ausgleichsfähig bzw nur verrechenbar iSv § 15a Abs 2 EStG ist, muss zunächst die Höhe des steuerlichen Kapitalkontos iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG lt StB der KG zum Bilanzstichtag des Wj, in dem dem Kommanditisten ein Verlust zuzurechnen ist (s Rn 20 und s BMF BStBl I 1981, 308 Tz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234 f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Persönliche Beziehungen zwischen Schenker und Erwerber

Rz. 110 [Autor/Stand] Bei völligem Fehlen einer Gegenleistung kommt es auf ein besonderes Näheverhältnis zwischen den Beteiligten nicht an. Derartige personenbezogene Beziehungen beeinflussen grundsätzlich nur die Höhe der anfallenden Erbschaft-/Schenkungsteuer (§§ 15–19a ErbStG) und ermöglichen daher regelmäßig keinen zwingenden Schluss auf die Steuerbarkeit eines Bereicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sozialleistungen.

Rn 8 Als Grundsatz kann festgehalten werden, dass als Einkommen alle Sozialleistungen anzusehen sind, die Lohnersatzfunktion haben. Leistungen nach SGB II sind Einkommen, auch die Beträge, die als Mehrbedarf für Alleinerziehung gewährt werden (BGH FamRZ 10, 1324). Streitig ist, ob die Hilfe zum Lebensunterhalt gem § 27 ff SGB XII zum Einkommen hinzuzurechnen ist. § 115 I 3 N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonderregelungen einzelner DBA

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 1 EStG, nach dem Sondervergütungen abkommensrechtlich ausschließlich als Unternehmensgewinne zu qualifizieren sind, ist seinem Wortlaut nach nur dann anwendbar, wenn das DBA keine solche Sondervergütungen betreffende ausdrückliche Regelung enthält. Ausdrückliche Regelungen idS enthalten folgende DBA (s BMF vom 26.09.2014, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Art 3 Abs 1 GG verlangt in seiner bereichsspezifischen Anwendung auf das gegenwärtige Steuerrecht, dass jeder Inl nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allg Staatsaufgaben herangezogen wird. Mit dem EStG belastet der Gesetzgeber durch die Besteuerung von Einkommen und Ertrag den privaten Vermögenserwerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Drittaufwand

Rz. 189 [Autor/Stand] Trägt jemand – der Dritte – Kosten im Interesse einer anderen Person, spricht man von Drittaufwand. Die mit diesem Begriff verbundene Problematik betrifft primär das Ertragsteuerrecht: Kann derjenige, dem solche Ausgaben nützlich sind, sie wie eigene Aufwendungen steuermindernd geltend machen?[2] Die leider unterschiedlichen Antworten hängen davon ab, o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645 ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4 EStG) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Funktion des § 15a Abs 3 S 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Grundkonzeption des § 15a Abs 1 EStG, Verluste nur bis zum Stand null des für Verluste haftenden Kapitals oder der höheren Haftsumme zum Ausgleich oder Abzug zuzulassen (zur Abgrenzung der iSd § 15a Abs 1 EStG festen Pflichtkapitalkonto anerkannten variablen Kapitalkonten von den nicht § 15a-wirksamen Konten (FK-Charakter bzw jederzeit e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allg:

Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW, Sonderprobleme der Verlustverrechnung nach § 15a EStG, insb bei Veränderungen i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr