Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.10 Datenübermittlung (§28p Abs. 6a)

Rz. 85 Die Vorschrift betrifft die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Art. 1 Nr. 8 des 4. SGB IV-ÄndG und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) hat sie mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt (dazu Rz. 11). Der Gesetzgeber verfolgte hiermit das Ziel, mittels elektronischer Betriebsprüfung insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Betriebsprüfung ...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.2 Grundsatz: Arzneimittelrechtliche Zulassung

Rz. 16 Da die Voraussetzungen für die Zulassung eines Arzneimittels nach dem AMG den Mindestvoraussetzungen entspricht, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung an eine wirtschaftliche Verordnungsweise i. S. v. § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 Satz 1 gestellt werden (BSG, Urteil v. 8.3.1995 – Edelfosin), besteht ein untrennbarer Zusammenhang zwischen dem SGB V und dem AMG....mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.1 Einführung und Historie

Rz. 97 Auch diese Vorschrift hat eine wechselhafte Historie. Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) hat diese Vorschrift zusammen mit dem kompletten Dritten Abschnitt (Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag) in das SGB IV eingefügt (dazu Rz. 1). Der damalige Abs. 8 war die Ermächtigungsgrundlage für die seinerzeitige Beitragsverf...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.1 Aufgabenzuweisung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 Hiernach sind die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen (§ 28q Abs. 1 Satz 1). Die Prüfungen werden ausschließlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.4 Rahmenvereinbarung und Rahmenempfehlung (Abs. 2)

Rz. 12 Es erscheint grundsätzlich sinnvoll, dass Leistungen im Rahmen der Gruppenprophylaxe einheitlich und gemeinsam erbracht werden können. Deshalb sieht Abs. 2 Satz 1 den Abschluss gemeinsamer Vereinbarungen der Krankenkassen, der für die Zahngesundheitspflege zuständigen Stellen in den Bundesländern und der Zahnärzte vor. Eine solche Vereinbarung ist 1989 mit dem Ziel be...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.3 Meldung und Datenauswertung (Abs. 2)

Rz. 44 Während § 41 Abs. 1 regelt, welche Daten zu welchem Sachverhalt zu erfassen sind, schreibt Abs. 2 vor, wer die Daten an wen und in welchem Datenformat zu melden hat und dass die BAR für die Aufbereitung und Auswertung der Daten verantwortlich ist. Von der Pflicht zur Meldung der nach Abs. 1 erhobenen Daten sind nach Abs. 2 alle Rehabilitationsträger betroffen. Die Rehabil...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 2.1 Bundesmantelvertrag als allgemeiner Inhalt des Gesamtvertrages

Rz. 9 § 82 Abs. 1 bezieht sich lediglich auf den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge, wie es im Wortlaut des Gesetzes heißt. Die offen angelegte Ermächtigungsgrundlage zur Regelung der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht ein breites Spektrum an möglichen Regeln. Damit umfasst sind auch persönliche und fachliche Qualifikationen von Vertragsärzten oder andere, die Beruf...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1 Wohngeld

Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine materiell-rechtliche Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.9 Prüfung bei den abrechnenden Stellen (§ 28p Abs. 6)

Rz. 80 Zu prüfen sind hiernach auch steuerberatende Stellen, Rechenzentren und vergleichbare Einrichtungen, die im Auftrag des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person Löhne und Gehälter abrechnen oder Meldungen erstatten (Abs. 6 Satz 1). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Bereich der Regionalträger nach dem Sitz dieser Stellen (Abs. 6 Satz 2). Schließlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.6 Prüfung bei den Rentenversicherungsträgern (§ 28q Abs. 5)

Rz. 48 Hiernach prüfen die Einzugsstellen und die BA gemeinsam bei den Trägern der Rentenversicherung deren Aufgaben nach § 28p mindestens alle 4 Jahre (Abs. 5 Satz 1). Rz. 49 Damit wird den berechtigten Interessen der Einzugsstellen und der BA entsprochen, auch die Rentenversicherungsträger dahin zu prüfen, ob diese ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Die Prüfung...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2.4 Höhe der Förderung (Abs. 4)

Rz. 10 Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass die Krankenkassen einen angemessenen Teil der Ausgaben für die Förderung der Selbsthilfe zu verwenden haben. Damit sollen für die Weiterentwicklung der Selbsthilfe verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Richtwert für diese Ausgaben betrug im Jahr 2006 0,55 EUR/Jahr für jeden Versicherten. Der Richtwert ist in den Folgejahren...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.8 Prüfhilfen (§ 28p Abs. 5)

Rz. 76 Auch Abs. 5 besteht aus zwei miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehenden Sätzen. Nach Abs. 5 Satz 1 sind die Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten. Hingegen bestimmt Abs. 5 Satz 2, dass mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführte Abrechnungsverfahren in die Prüfung einzubeziehen sind. Rz. 77 Die Begrifflichkeit "angemessene Prüfhil...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.1.2 Verfahren

Rz. 12 Nach § 1 Abs. 1 der Anlage 4 zum BMV-Z i. d. F. v. 25.4.2018 (Stand 11.8.2024) hat der Vertragsarzt vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung oder bei einer Therapieänderung persönlich und eigenverantwortlich einen Behandlungsplan zu erstellen und der Krankenkasse zuzuleiten. Stellt der Vertragszahnarzt fest, dass die beabsichtigte kieferorthopädische Behandlung ...mehr

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Wie kann man Unternehmern d... / 1 Psychische Belastungen im Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und verbleibende Risiken auf ein Minimum reduziert werden.[1] Wie das geschehen soll, wird in § 5 ArbSchG "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" präzisiert: Zitat (1) Der Arbeitgeber hat durc...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.1 Grundlagen des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe

Rz. 8 Das im Achten Kapitel Teil 2 SGB IX enthaltene Vertragsrecht regelt unmittelbar das Leistungserbringungsrecht für die Eingliederungshilfe zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer als eine der Säulen des Dreiecksverhältnisses. Die bisherige Systematik wird auf die Fachleistung konzentriert (Ausnahme § 134 SGB IX, vgl. Komm. zu § 134). Existenzsichernde Leistungen...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20d Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen sowie die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen unter Beteiligung weiterer Behörden des Bundes und der Länder zur Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur nationalen Präventionsstrategie. § 20f enthält die maßgeblichen verfahre...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 2.3 Verfahren in Sonderfällen (Abs. 3)

Rz. 9 Eine Ausnahmeregelung trifft Abs. 3 für die Fälle, dass eine Wahl zur Vertreterversammlung nicht zustande gekommen ist oder nicht die vorgeschriebene Zahl von Mitgliedern gewählt worden ist oder kein Stellvertreter benannt worden ist. In diesen Ausnahmefällen, die jedoch grundsätzlich nicht vorliegen, wenn die Wahl an Versäumnissen oder Formfehlern gescheitert ist, hat der...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.12 Übersicht über die Ergebnisse der Betriebsprüfungen (§ 28p Abs. 7)

Rz. 95 Hiernach haben die Träger der Rentenversicherung eine Übersicht über die Ergebnisse ihrer Prüfungen zu führen und bis zum 31. März eines jeden Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr den Aufsichtsbehörden vorzulegen. Das Nähere über Inhalt und Form der Übersicht bestimmen einvernehmlich die Aufsichtsbehörden der Träger der Rentenversicherung mit Wirkung für diese. Rz....mehr

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Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 2.5 Ausschluss einer unzulässigen Diagnosebeeinflussung im Gesamtvertrag

Rz. 11 Mit Wirkung zum 11.4.2017 sind aufgrund des eingefügten Satzes 4 kassenindividuelle oder kassenartenspezifische Vereinbarungen in den vertragsärztlichen Gesamtverträgen grundsätzlich ausgeschlossen worden, die zusätzliche Vergütungen für Diagnosen vorsehen. Dies betrifft nach Satz 5 nicht die vertragszahnärztlichen Gesamtverträge, weil in der vertragszahnärztlichen Ve...mehr

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Trennungsgeld / 3 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 BT-V

Bei dem Trennungsgeld im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst eine Abkopplung vom Beamtenrecht nicht vollzogen worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Umzugskosten / 3 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 TVöD-BT-V

Bei dem Umzugsgeld im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst eine Abkopplung vom Beamtenrecht nicht vollzogen worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch kö...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 1 Einführung eines Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Rz. 1 Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) v. 9.6.2001 (BGBl. I S. 1046) hat erstmals das SGB IX hervorgebracht, es galt bis zum 31.12.2017. Bis dahin wurde es allein ab 2005 insgesamt 30-mal geändert, zuletzt durch Art. 165 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht...mehr

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Jansen, SGB IV § 91 Arten / 1 Allgemeines

Rz. 1a Das Gesetz bestimmt in § 91 Abs. 1 Satz 1, dass die Versicherungsämter und das Bundesamt für Soziale Sicherung Versicherungsbehörden sind. Satz 2 enthält die Ermächtigung für den Landesgesetzgeber, weitere Versicherungsbehörden zu schaffen. Die Versicherungsbehörden sind gemäß § 1 Abs. 1 nur für die Sozialversicherungsträger zuständig, somit nicht für die Arbeitsförde...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.2 Dokumentation und Evaluation (Abs. 4)

Rz. 6 Abs. 4 verpflichtet die Nationale Präventionskonferenz alle 4 Jahre, erstmals zum 1.7.2019, einen Präventionsbericht zu erstellen und dem Bundesministerium für Gesundheit zuzuleiten. Der Bericht dient der Dokumentation, der Erfolgskontrolle und der Evaluation und soll Grundlage für die Verbesserung der Kooperation und Koordination sowie die Weiterentwicklung gemeinsame...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.5 Durchführung der finanziellen Förderung

Rz. 16 Die Abs. 7 und 8 der Vorschrift lassen Möglichkeiten zu, die Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für die grundversorgenden Fachärzte flexibel zu gestalten. Die Wörter "kann auch vereinbart werden" in Abs. 7 überlassen es den Vertragspartnern die Fördermittel durch eine zentrale Stelle auf Landes- oder Bundesebene zu ver...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.6 Zuständige Träger (Abs. 2)

Rz. 28 Abs. 2 verweist auf die für die Leistungen der Ausbildungsförderung zuständigen Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung mit der Maßgabe der Voraussetzungen nach den §§ 39, 40, 40a und 45 des BAföG. Eine solche Verweisung unter Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen stellt keine Erleichterung für den Bürger dar, der sich über mögliche Sozialleistungen informieren...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Das Robert Koch-Institut (RKI) als Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgabe...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 5 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum SGB IX i. d. F. des BTHG

Rz. 82 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) Das Gesetz korrigierte Redaktionsversehen und stellte einige Regelungen aus der Gesetzgebung des Art. 1 BTHG klar. Zudem enthielt es Folgeregelungen zum Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 2.9 Reise- und Umzugskosten (§ 23 Abs. 3.1 TVöD-S)

Da eine eindeutige Zuordnung zu den Bundes- oder Landesreisekostenrechten nicht gegeben ist, wurde in § 50 BT-S geregelt, dass sich die Erstattung von Reise- und Umzugskosten nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen richtet. Da die Sparkassen i. d. R. der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen, dürfte meist das jeweilige Reise- und Umzugskostenrecht des Landes Anwendun...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 1 Allgemeines und Tarifhistorie

Am 1. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT und BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD-AT) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für d...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 2.4 Reisezeit (§ 6 Abs. 9.1 TVöD-S)

§ 6 Abs. 9.1 TVöD-S sieht vor, dass bei Dienstreisen grundsätzlich nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit gilt. Für jeden Tag der Dienstreise wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, sofern diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 5 Auskunft an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 4)

Rz. 13 § 68 Abs. 4 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses durch die Familienkassen i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ohne diese Ausnahme wären die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes nicht in der Lage, die Bezüge von Bediensteten, bei denen Kinder zu berücksichtigen sind, zutreffend festzusetzen.[1] Vergleichsmitteilungen zwischen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 Rz. 1 ff.). Durch das JStErgG 1996 v. 18.12.1995[2] wurde Abs. 1 S. 2 angefügt. Dadurch wurde die Mitwirkungspflicht der sog. Zählkinder, d...mehr

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Dienstreise / 1 Allgemeines

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.1.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung

Anwendbare Rechtsvorschriften sind die §§ 58 – 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und über den Verweis in § 60 Abs. 3 KrWG auch § 55 Abs. 1, 1a, 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 und 4 und die §§ 56 – 58 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem ist die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) zu beachten. Nach § 59 Abs. 1 KrWG müssen die Betreiber genehmigungsbedürftiger ...mehr

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Dienstreise / 2 Dienstgeschäfte

Dienstreisen im Allgemeinen kommen nur für Dienstgeschäfte in Betracht, die der Behörde obliegen, der der Bedienstete angehört und die dem Bediensteten auch zugewiesen sind. Damit knüpft das Dienstgeschäft an das konkrete Amt im funktionellen Sinne an. Dienstgeschäfte können für den Bediensteten somit nur in der Erledigung seiner ihm konkret übertragenen Aufgaben anfallen.[1...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / V. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 117 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 118 [Autor/Stand] Offen wa...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3.1 Entsendung (insbesondere) von Beamtinnen und Beamten

Rz. 69 Vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 werden nur deutsche Staatsangehörige i. S. d. §§ 1 ff. StAG erfasst. Während § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 nur von nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubten Beamtinnen und Beamten spricht, erfasst die Entsenderichtlinie (EntsR)[1] nach § 1 Abs. 1 EntsR darüber hinaus Richterinnen und Richter sowie Tar...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Belastungsentscheidung beim Grundvermögen

Rz. 75 [Autor/Stand] Wie bereits kurz unter Rz. 61 skizziert, ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die niedersächsische Grundsteuer aus der Flächengröße und der maßgebenden Äquivalenzzahlen, dem Lage-Faktor und der bzw. den Grundsteuermesszahl(en). Rz. 76 [Autor/Stand] Nach Auffassung des Gesetzgebers geben die Flächenmerkmale regelmäßig den Ausschlag für die Intensität de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Grundvermögen

Rz. 18 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018[2] zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und auf Basis der im Nachgang grundgesetzlich eingeräumten Öffnungsklausel (vgl. Rz. 10) hat das Land Niedersachsen sich entschieden, ein eigenes Landesgrundsteuergesetz einzuführen. Rz. 19 [Autor/Stand] Prägendes Element der Lastenverteilung im NGrStG is...mehr

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ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG (soweit § 11 UmwStG betroffen ist) für Tz. 5 Stand: EL 118 – ET: 05/2025mehr