Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

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DRK-TV / 1.1 Tarifgeschichte

Das Deutsche Rote Kreuz als nationale Rotkreuzgesellschaft und als anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege war lange Zeit in erster Linie geprägt vom Bild der Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit. Um die vielfältigen humanitären und sozialen Aufgaben erfüllen zu können, war das Deutsche Rote Kreuz bereits früh auch auf die Tätigkeit hauptamtlich beschäftigter M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wo sich das Investieren in Eigentumswohnungen rechnen kann

Langfristig zeigt die Wertentwicklung für Eigentumswohnungen im Bestand nach oben: Im Schnitt aller Regionen werden die Preise laut aktuellem Postbank Wohnatlas in den kommenden 10 Jahren real um 0,4 % pro Jahr steigen. Die Preise für Wohnimmobilien sind in den vergangenen Jahren vielerorts gesunken. Bis 2035 sollen die Werte für Eigentumswohnungen im Bestand im Durchschnitt ...mehr

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DRK-TV / 2.12.2.1 Sommerzeit

Mit der Sommerzeitverordnung vom 12.7.2001 wurde auf unbestimmte Zeit die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt. Die Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2:00 Uhr. Die Uhr wird um eine Stunde auf 3:00 Uhr vorgestellt. Die Sommerzeit endet am letzten Sonntag im Oktober um 3:00 Uhr. Die Uhr wird um eine Stunde auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Dadurch erscheint ...mehr

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Jung, KiQuTG § 6 Monitoring... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Monitoring nach Abs. 1 dient dem Zweck, die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe zu prüfen, Erfahrungen zu sichern, Umsetzungsstrategien aufzuzeigen und Transparenz zu gewährleisten. Um den Anforderungen des Instrumentenkastens gerecht zu werden, ist das Monitoring länderspezifisch zu gestalten. Gleichsam soll im Sinne der Konvergenz (§ 1 Ab...mehr

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Jansen, SGB X § 3 Amtshilfe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 3 ist inhaltsgleich mit § 4 VwVfG und Ausfluss von Art. 35 GG, wonach sich alle Behörden (vgl. zum Begriff § 1 Abs. 2 und die dortige Komm.) des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Amtshilfe ist vor allem deshalb unverzichtbar, damit die Ausübung der einheitlichen Staatsgewalt gesichert ist. Sie dient der Überwindung der organisatorischen...mehr

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Jansen, SGB X § 3 Amtshilfe... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschriften über die Amtshilfe (§§ 3 bis 7), die für die durch das SGB geordneten Bereiche ein einheitliches Amtshilferecht geschaffen haben, gelten für alle Behörden i. S. d. § 1 Abs. 2 SGB X; maßgeblich ist der funktionale Behördenbegriff. Die Amtshilfe wird zwischen Behörden im Gleichordnungsverhältnis geleistet. Sie betrifft nur die Hilfe im Rahmen öffentlich-r...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Warenzusammenstellungen

Rz. 128 Es kommt oft vor, dass verschiedene Waren zu einem einheitlichen Gesamtpreis geliefert werden, ohne dass nach außen kenntlich gemacht wird, wie sich das Entgelt auf die einzelnen Gegenstände verteilt, z. B. Warenlager, Präsentkörbe, Spielzeug mit Süßwaren, Schokolade mit Kriminalromanen, Tee mit Teetasse im Geschenkbeutel, Süßwaren in Porzellangegenständen, Kakao in ...mehr

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Jansen, SGB X § 5 Auswahl d... / 2.2 Begrenzung

Rz. 4 Durch § 5, der identisch mit § 6 VwVfG ist, wird die ersuchende Behörde – in Form einer Sollvorschrift, die durch die Worte "nach Möglichkeit" noch weiter eingeschränkt ist – im Interesse einer zügigen, einfachen und zweckmäßigen Erledigung des Amtshilfeersuchens angehalten, sich an eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe desselben Verwaltungszweiges (Versicherungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 760 Für Umsätze in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 sind die bis 31.12.2013 nach Nr. 53 der Anlage 2 des UStG begünstigten Kunstgegenstände grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die nach dem damaligen Unionsrecht möglichen verbleibenden Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergaben sich in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 au...mehr

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Jansen, SGB X § 2 Örtliche ... / 2.1 Prioritätsprinzip und Kompetenzkonflikt

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 geht vom Prioritätsprinzip aus, d. h., bei örtlicher Zuständigkeit mehrerer Behörden ist die zuerst mit der Sache befasste Behörde zur Entscheidung zuständig. Das Einvernehmen der anderen ebenfalls zuständigen Behörde(n) ist nicht erforderlich. Damit soll vor allem eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden, da der Leistungsberechtigte sonst bis z...mehr

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Jansen, SGB X § 4 Vorausset... / 2.2 Das Verbot der Amtshilfe

Rz. 5 Abs. 2 enthält 2 Tatbestände, bei deren Vorliegen Amtshilfe verboten ist und die ersuchte Behörde das Amtshilfeersuchen zurückweisen muss. Amtshilfe ist hier generell unzulässig. Dieses Verbot richtet sich in erster Linie an die ersuchte Behörde; aber auch die ersuchende Behörde hat zu prüfen, ob ihrem geplanten Amtshilfeersuchen ein gesetzliches Hindernis entgegensteh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 790 Für Umsätze in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 sind die bis 31.12.2013 nach Nr. 54 der Anlage 2 des UStG begünstigten Sammlungsstücke grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die verbleibenden Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergaben sich in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 aus § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG a. F. (Rz...mehr

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Jung, KiQuTG § 3 Handlungsk... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zunächst sollen die Länder ihre Ausgangslage in Bezug auf die Handlungsfelder nach § 2 Abs. 1 und 2 analysieren (Abs. 1). Dazu ist eine Bestandsaufnahme bereits bestehender Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in den Ländern und die hierfür eingesetzten Mittel erforderlich. Die Geschäftsstelle des Bundes (§ 5) soll diese Analys...mehr

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GREIX: Preise für Wohnimmobilien steigen wieder signifikant

Die Kaufpreise für Wohnungen, Eigenheime und Mehrfamilienhäuser in den deutschen Großstädten steigen wieder deutlich, wie der aktuelle Immobilienindex GREIX zeigt. Im Jahresvergleich sei es das größte Preiswachstum seit Mitte 2022. Nachdem die Immobilienpreise mit dem Ende des jahrelangen Booms vielerorts kräftig gefallen waren, haben sich im 1. Quartal 2025 Wohnimmobilien in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.12 Amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben für Personen und Gesellschaften, die nach § 3 StBerG unbeschränkt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, amtliche Vollmachtsmuster zur Vertretung in Steuersachen erarbeitet. Die Verwendung der amtlichen Vollmachtsmuster ist grundsätzlich freiwillig. Sie können gegenüber den Finanzbehörden au...mehr

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DRK-TV / 2.7.3 Gesetzliche Versagungsgründe

Arbeitszeitgesetz Bei einer Nebentätigkeit im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses darf die werktägliche Arbeitszeit gem. § 3 ArbZG nicht überschritten werden. Auch die weiteren Vorschriften des ArbZG wie Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung usw. sind zu beachten. Die Einschränkungen des ArbZG gelten allerdings nur für Nebentätigkeiten, die als Arbeitnehmer, also i...mehr

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Jansen, SGB X § 1 Anwendung... / 2.2 Behördenbegriff

Rz. 6 Der Begriff der "Behörde" stellt einen zentralen "terminus technicus" des Verwaltungsrechts dar und ist für das Sozialrecht in § 1 Abs. 2 zum ersten Mal definiert. Er wird in zahlreichen Vorschriften des SGB X verwendet und gehört somit zu seinen begrifflichen Grundelementen; weder Verwaltungsakt noch Verwaltungsverfahren lassen sich ohne Verwendung des Behördenbegriff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

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Sterbegeld / 3 Überblick über die tarifvertraglichen Regelungen

Tarifvertragliche Regelungen zum Sterbegeld finden sich in § 23 Abs. 3 TVöD Abschnitt VIII Sonderregelungen Bund (Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind) § 45 Nr. 10 TVöD Anlage D, D.2 TVöD-V (Sonderregelungen für Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst) = § 46 Nr. 2 Abs. 3 TVöD-VKA Anlage 1 zum TVöD-V/TVöD-B, Entg...mehr

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Sterbegeld / 8 Öffnungsklausel VKA

Für den Bereich der VKA können "betrieblich" eigene Regelungen getroffen werden (§23 Abs. 3 Satz 4 TVöD-VKA). Für den Bund oder die Länder existiert keine dahingehende Öffnungsklausel. Abweichende Regelungen, z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung, sind damit in kommunalen Betrieben und Unternehmen möglich. Die Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Sat...mehr

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Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 7 Länderübergreifende Zuständigkeitsübertragung durch Rechtsverordnung des Bundes (Abs. 5)

Rz. 11 Nach § 17 Abs. 5 FVG hat der Bund seit 18.8.2017 die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung länderübergreifende Zuständigkeitsübertragungen vorzunehmen; Rechtsgrundlage ist Art. 108 Abs. 4a GG. [1] Länderzuständigkeiten können auf ein FA, Rechenzentrum oder besondere Landesfinanzbehörde eines anderen Landes übertragen werden. Zuständig für die Rechtsverordnung ist das BMF...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Tragung der Versorgungslasten

Rz. 2 Für die Verteilung der Versorgungslasten für Beamte gilt grundsätzlich § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes. Nach Abs. 1 dieser Vorschrift tragen bei einer Übernahme des Beamten durch einen anderen Dienstherrn der abgebende Dienstherr und der aufnehmende Dienstherr bei Eintritt des Versorgungsfalls die Versorgungsbezüge anteilig. In den Fällen des § 22 Abs. 1 S. 1 FVG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuern werden vielfach nicht von Behörden derjenigen Körperschaft verwaltet, der der Ertrag zufließt. Steuerhoheiten (Verwaltungs- und Ertragskompetenz) fallen auseinander.[1] Landesfinanzverwaltungen verwalten Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund, den Gemeinden oder gar Religionsgemeinschaften zukommen. Der Bund verwaltet die den Gemeinden zufließende Biersteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zusammenwirken, Einvernehmenserfordernis und Weisungsbefugnis (Abs. 2)

Rz. 4 Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 FVG sind die obersten Finanzbehörden des Bundes (BMF) und der Länder (Landesfinanzministerien) zum Zusammenwirken zur Verbesserung oder Erleichterung des gleichmäßigen Gesetzesvollzugs bei Steuern, welche die Länder im Auftrag des Bundes verwalten, verpflichtet. Im Bereich der Informationstechnik geht es dabei vornehmlich um die Einrichtung von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Übermittlung von Daten des Steuervollzugs (Abs. 6)

Rz. 8 Abs. 6 wurde durch das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform v. 10.8.2009[1] mit Wirkung vom 18.8.2009 eingefügt. Soweit Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund zufließen, von Landesfinanzbehörden verwaltet werden – dies ist u. a. bei der USt, ESt und KSt der Fall –, sind die Länder nach dieser Vorschrift verpflichtet, dem Bund operative Daten des Steuervollzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeiten, Aufgaben (Abs. 2 S. 1 und 2)

Rz. 3 Die Zuständigkeit ergibt sich zunächst aus der Abgrenzung zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG. Die Finanzämter sind sachlich zuständig für die Steuern, die nicht Zölle oder bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern sind.[1] Sodann schränkt sich ihre Zuständigkeit insoweit ein, als von den Möglichkeiten des Art. 108 Abs. 4 S. 1 oder 2 GG Gebrauch gemacht worden ist, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Einsatz von automatischen Einrichtungen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 S. 1 FVG werden Art, Umfang und Organisation des Einsatzes automatischer Einrichtungen für die Festsetzung und Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet werden, von den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt. Zur Gewährleistung gleicher Programmergebnisse und eines ausgewogenen Leistungsstandes sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 23 Übergangsregelung Kosten der Oberfinanzdirektion

Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des FVG v. 13.12.2007[1] ist § 11 FVG a. F. zu den Kosten der OFD aufgehoben worden. Da die Oberfinanzdirektionen seit dem 1.1.2008 ausschließlich Landesbehörden sind, kommen seitdem keine laufenden Kosten für den Bund mehr in Betracht. Der Übergang der Bundesabteilungen in die neue Bundesfinanzdirektion kann jedoch bei der OFD Kost...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 FVG regelt auf der Grundlage des Art. 108 Abs. 4 S. 1 GG das koordinierte Zusammenwirken von Bundes-und Landesfinanzbehörden beim Einsatz von automatischen Einrichtungen, dem nicht nur wegen der Kompliziertheit und Änderungsanfälligkeit des Steuerrechts, sondern auch wegen des Massenverwaltungscharakters des Besteuerungsverfahrens eminente Bedeutung zukommt. Die E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Verrichtung technischer Hilfstätigkeiten durch andere als die zuständigen Finanzbehörden oder durch andere Verwaltungsträger (Abs. 3)

Rz. 5 § 20 Abs. 3 S. 1 FVG erlaubt es den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden, technische Hilfstätigkeiten durch automatische Einrichtungen der Finanzbehörden des Bundes, eines anderen Landes oder anderer Verwaltungsträger verrichten zu lassen (shared services). Nach § 20 Abs. 3 S. 2 FVG kann auch das BMF technische Hilfstätigkeiten durch automatisch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Berichtspflicht des BMF an den Haushalts- und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (Abs. 4)

Rz. 9 Das BMF muss seit 2018 dem Haushalts- und dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages jährlich zum 1.3. Bericht über den aktuellen Stand und die Fortschritte des Zusammenwirkens von Bund und Ländern nach § 20 Abs. 2 FVG erstatten. Der Haushalts- und der Finanzausschuss müssen damit in der Lage sein, sich ein Bild vom Vorankommen im Gesamtvorhaben KONSENS zu machen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 25 Übergangsregelung Personalvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 1 Für die Personalvertretung, die für jede Dienststelle des Bundes bestehen muss, bedurfte es einer besonderen Übergangsregelung. Da mit den Bundesfinanzdirektionen neue Behörden geschaffen wurden, konnte diese Regelung nicht die Bildung der Personalvertretungen bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl der Bundespersonalvertretungen aufschieben, sondern musste eine Frist für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Art und Umfang der Mitwirkung (Abs. 2)

Rz. 6 Zwischen den beteiligten Behörden, also dem BZSt und dem FA, wurden Art und Umfang der Mitwirkung des BZSt an der Außenprüfung bislang in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt, nicht dagegen Art und Umfang der Außenprüfung. Das Einvernehmen konnte sich z. B. auf die Prüfungsfelder beziehen, die gemeinsam bearbeitet werden, oder auf die Bereiche, die der bzw. die Bundes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Dienstrechtliche Folgen für die Oberfinanzpräsidenten

Rz. 1 Ab der Herauslösung der Bundesaufgaben aus den Oberfinanzdirektionen und der Schaffung von Bundesfinanzdirektionen war eine Leitung durch einen gemeinsamen Präsidenten, der sowohl Bundesbeamter als auch Landesbeamter ist, nicht mehr möglich. Für die vier bis zum 31.12.2007 vorhandenen Oberfinanzpräsidenten und Oberfinanzpräsidentinnen der Oberfinanzdirektionen Chemnitz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schornsteinfeger (Professio... / Zusammenfassung

Überblick War der traditionsreiche Beruf des Schornsteinfegers früher in erster Linie mit dem Kehren und Reinigen von Schornsteinen verbunden, hat sich das Berufsprofil heute durch die Modernisierung und Aufrüstung der Heizungsanlagen deutlich erweitert und vereint in sich neben der Reinigung und Kontrolle von Heizungs- und Abgasanlagen auch die Inspektion von Feuerstätten, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält für die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 FVG genannte Aufgabe des BZSt (Mitwirkung an Außenprüfungen) die Regelung im Einzelnen. Sie ist Ausfluss des Art. 108 Abs. 4 S. 1 GG, der gesetzliche Bestimmungen über ein Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden für solche Bereiche ermöglicht, in denen dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich verbess...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Allgemeine Voraussetzungen der Auftragsvergabe (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 beschreibt die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen Druckdienstleistungen für die Bundes- und Landesfinanzverwaltung durch nicht öffentliche Stellen erbracht werden dürfen und grenzt den Umfang der zulässigen Hilfeleistungen ab. Im Hinblick auf Art. 28 Abs. 3 DSGVO, wonach die Datenverarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter auf der Grundlage eines Vertrags...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen

Leitsatz 1. Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt. 2. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlosse...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.4 Besonderheit bei der DRV Bund (Abs. 4)

Rz. 7 Die durch das RVOrgG eingefügte Vorschrift des Abs. 4 betrifft die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes der DRV Bund. Sie erklärt für diese Wahl die Regelung des § 64 Abs. 4 für anwendbar. Hiernach bedürfen die Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane der DRV Bund, soweit es um Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und gemeinsame Angelegenheiten der Rentenversicherungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.3 Beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Die Abs. 2 bis 5 der Vorschrift enthalten spezielle beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Unterschied zu den Geschäftsführern der übrigen Rentenversicherungsträger nicht zu Beamten auf Lebenszeit, sondern lediglich zu Beamten auf Zeit berufen werden. Das Direktorium der Deutschen Rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.3 Verwaltung der Datenstelle durch die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 6 Die Träger der Rentenversicherung unterhalten gemeinsam eine Datenstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird (§ 145 Abs. 1 Satz 1). Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass sämtliche Angelegenheiten wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer und personeller Art, die die Datenstelle der Rentenversicherung betreffen, von der Deutschen Rentenve...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.7 Unfallversicherung Bund und Bahn (Abs. 7)

Rz. 24 Die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Unfallversicherung Bund und Bahn wird in Abs. 7 geregelt. Die Arbeitgebervertreter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Vorschlag der in Abs. 7 Satz 2 abschließend aufgezählten Behörden ernannt. Um einen hinreichenden Einfluss der Mitgliedsunternehmen der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse in den Se...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.2 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Satz 2)

Rz. 45 Abweichend von Satz 1 entscheidet jedoch nach Satz 2 i. d. F. des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 nunmehr die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die insoweit verdrängende Entscheidungskompetenz der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht daher bei einer Entscheid...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6 Sonderregelungen für die Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 5 und 6)

2.6.1 Grund der Sonderregelungen Rz. 17 Die Sonderregelungen sind eine notwendige Konsequenz aus der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hatte bis dahin bekanntlich die überwiegende Zahl der bei ihr Versicherten in die Personengruppen der Arbeiter und Angestellten aufgeteilt. Von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen hing die Zuständi...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 2.2 Festlegungen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 stellt dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Aufgabe, das Nähere zu bedarfsgerechten Zielstellungen, Zielgruppen sowie zu Inhalt, Methodik und Qualität der Leistungen nach Abs. 1 festzulegen. Dabei hat er unabhängigen, ärztlichen, psychologischen, pflegerischen, informationstechnologischen und sozialwissenschaftlichen Sachverstand einzubeziehen. Die Schu...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.7 Dateisystem der DRV Bund (§ 28q Abs. 6)

Rz. 54 Die Vorschrift hat Art. 2c Nr. 5 des Gesetzes v. 16.7.2021 (BGBl. I S. 2970) dem § 28q als Abs. 6 angefügt (dazu Rz. 7). Hiernach führt die DRV Bund ein Dateisystem, in dem die Träger der Rentenversicherung ihre elektronischen Akten führen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfungen nach den Abs. 1 und 1a stehen. Ergänzend bestimmt Abs. 6 Satz 2, dass die ...mehr

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Umzugskosten / 2 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen Bund/Kommune

Eine allgemeinverbindliche Regelung zum Umzugskostenrecht sieht der TVöD nicht vor. Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten sind daher die umzugsgeldrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die für die Beamtinnen und Beamten des einzelnen Arbeitgebers jeweils gelten. Dies führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im k...mehr