Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Funktion der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder jeweils gegenüber den ihnen nachgeordneten Finanzverwaltungsbehörden. Vorschriften über die weiteren Aufgaben des BMF und der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden (im Steuerbereich z. B die Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren und die Begleitung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Ernennung und Entlassung des Leiters (Abs. 3)

Rz. 4 Da der Leiter der Landesoberbehörde ausschließlich Landesbeamter ist, kann er grundsätzlich gem. Landesrecht von der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde ernannt und entlassen werden. Ist jedoch gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Hs. 2 FVG die Landesoberbehörde an die Stelle der Oberfinanzdirektion getreten, so sind die Ernennung und die Entlassung des Leiter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verwaltungshoheit als Teil der Steuerhoheit

Rz. 2 Das GG befasst sich in Art. 104a–115 GG mit dem Finanzwesen. Die durch das Finanzreformgesetz v. 12.5.1969[1] mit Wirkung ab 1.1.1970 geänderten bzw. neu gefassten Art. 105–108 GG betreffen die Seite der Einnahmen durch Steuern. Als Teil der dort geregelten Steuerhoheit (diese wiederum ist Teil der Finanzhoheit und damit der Staatshoheit) ist neben der Gesetzgebungshoh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.36 Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer (Nr. 25)

Rz. 46 Das BZSt hatte nach dieser Nummer zunächst nur die Aufgabe, die von den Finanzbehörden übermittelten Informationen über die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer zentral zu sammeln und auszuwerten. Dadurch sollte die Verwaltung dieser Steuern verbessert, insbesondere die Verfolgung länderübergreifender Sachverhalte erleichtert werden. Mit dem Begleitgeset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / Einführung

in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.4.2006[1] mit den Änderungen durch: das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz v. 12.7.2006[2], das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[3], das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006[4], das Jahressteuerge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 4 Sitz und Aufgaben der Bundesoberbehörden

Rz. 1 Der Sitz der Bundesoberbehörden wird vom BMF bestimmt, soweit dies nicht durch Gesetz geschieht bzw. geschehen ist. Das BZSt (bis 31.12.2005: Bundesamt für Finanzen) hat nach dem Erlass v. 3.9.1971[1] seinen Sitz in Bonn-Bad Godesberg mit Außenstellen (Berlin, Saarlouis, Schwedt). Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ist zum 1.1.2006 durch Zusa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.40 Weiterleitung von Mitteilungen nach § 116 Abs. 1 AO an die Zollverwaltung (Nr. 28a)

Rz. 50 Gem. § 116 Abs. 1 AO haben die Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, dem BZSt mitzuteilen. Dieses teilt die Tatsachen den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden mit. Da die Informationen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.1 Aufteilung der Erstattungen, Vergütungen und KapESt (Abs. 2)

Rz. 82 Die vom BZSt ausgezahlten Steuererstattungen und Steuervergütungen sowie die nach § 44b Abs. 6 S. 1–3 EStG erstattete KapESt, werden von den Ländern in dem Verhältnis getragen, in dem sie an dem Aufkommen der betreffenden Steuern beteiligt sind. In demselben Verhältnis steht den Ländern KapESt zu, die das BZSt anlässlich der Vergütung von KSt vereinnahmt hat. Näheres ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.5 Verteilung des Aufkommens der Quellensteuer nach RL 2003/48/EG (Abs. 6)

Rz. 86 § 5 Abs. 6 FVG regelte die Verteilung des Aufkommens der Quellensteuer nach der Richtlinie 2003/48/EG und wurde mit Wirkung vom 6.12.2024 aufgehoben.[1] Die Zinsinformationsverordnung ist durch Zeitablauf gegenstandslos geworden und durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen ersetzt worden.[2] § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.3 Abrechnung der Auszahlung von Altersvorsorgezulagen (Abs. 4)

Rz. 84 Die durch die zentrale Stelle[1] veranlassten Auszahlungen von Altersvorsorgezulagen[2] werden von den Ländern und Gemeinden nach den für die Verteilung des Aufkommens der ESt maßgebenden Vorschriften von den Ländern und Gemeinden mitgetragen, in denen der Gläubiger der Steuervergütung seinen inländischen Wohnsitz hat. Bei Gläubigern mit ausländischem Wohnsitz wird de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.6 Verteilung und Auszahlung des Aufkommens der nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG zugeflossenen Einkommen- und KSt (Abs. 7)

Rz. 87 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG und der dazu ergangenen Rechtsverordnung v. 24.6.2013[1] fällt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zufließen, die Durchführung der Veranlagung nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 EStG und nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG sowie die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 1 EStG und § 10 StAbwG [2] einschließlich des Erlasses von Haftun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.4 Aufteilung des Aufkommens an der Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG (Abs. 5)

Rz. 85 Das BZSt lässt die nach § 40a Abs. 2 EStG zu zahlende Pauschsteuer im Weg der Organleihe durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung/Verwaltungsstelle Cottbus einziehen. An dem Aufkommen dieser pauschalen LSt sind die Länder und Gemeinden, in denen die Stpfl. ihren Wohnsitz haben, nach den für die Vert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift eröffnete die Möglichkeit, auf Mittelbehörden des Bundes und des Landes gänzlich zu verzichten. Zum 1.1.2016 sind die Mittelbehörden des Bundes komplett abgeschafft, § 2a FVG wurde entsprechend geändert und gilt nur noch für die Landesfinanzverwaltung. Es bestand zuvor bis zum 31.12.2007 die Möglichkeit, entweder nur den Bundesteil einer Oberfinanzdirekt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zur Vorgeschichte dieser Vorschrift und zur Leitung von gemeinsamen Oberfinanzdirektionen des Bundes und des Landes vor der Herauslösung der Bundesabteilungen aus den Oberfinanzdirektionen und der Schaffung von Bundesfinanzdirektionen durch das Zweite Änderungsgesetz zum FVG v. 13.12.2007[1] ab 1.1.2008 s. § 8 FVG Rz. 1. Der Oberfinanzpräsident leitete seitdem die Ober...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Bezirk und Sitz der ehemaligen Bundesfinanzdirektionen (ehemals Abs. 1 Hs. 1)

Rz. 2 Das BMF bestimmte bis zur Abschaffung zum 1.1.2016 den als Bundesfinanzbezirk bezeichneten Bezirk und den Sitz der Bundesfinanzdirektionen. Diese Regelung galt auch bei Änderungen für den Bezirk und den Sitz. Ein Einvernehmen mit dem Land war für keinen der Fälle für die Bestimmung von Bezirk und Sitz der Bundesfinanzdirektion und ihre Änderung erforderlich. Aus §§ 23 u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.39 Unterstützung der Landesfinanzbehörden bei der Verhütung und Verfolgung bestimmter Steuerstraftaten (Nr. 28)

Rz. 49 Bei der Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung hat das BZSt die Landesfinanzbehörden zu unterstützen. In den Fällen der Anzeigen nach § 116 Abs. 1 AO, zu denen die Gerichte und die Behörden des Bundes, der Länder und kommunale Träger der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das BZSt mit Sitz in Bonn-Beuel ist im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen.[1] Es hat vor allem Aufgaben im Zusammenhang mit den Besteuerungsverfahren. Dies sind Aufgaben vornehmlich ohne Leitungscharakter, die zweckmäßigerweise vom BZSt zentral erledigt werden können.[2] In fünf Abteilungen gegliedert ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Bundesfinanzbehörden – Landesfinanzbehörden

Rz. 1 Die beiden Vorschriften §§ 1 und 2 FVG enthalten eine abschließende Aufzählung der Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden, jeweils in Stufen gegliedert. Wegen des in den Ländern inzwischen sehr unterschiedlichen Aufbaus der Landesfinanzverwaltung (z. B. beim Vorhandensein von Oberbehörden oder Mittelbehörden) sind mit der Bemerkung "soweit errichtet" auch unters...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bundesverfassungsgericht le... / Entscheidung

Das Gericht hat die Beschwerde abgewiesen und meint: Der Staat darf bei einem aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes eine Ergänzungsabgabe erheben. Dies sei im Falle des Solidaritätszuschlags gegeben. Was bedeutet das Urteil? Der Solidaritätszuschlag bleibt weiterhin gültig. Die bisherige vorläufige Festsetzung durch die Finanzämter ist jetzt nicht mehr nötig.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeit der Hauptzollämter (Abs. 2, 3)

Rz. 3 Die Hauptzollämter sind örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie sind zum einen für die Verwaltung der Steuern in der Abgrenzung zu den Finanzämtern entsprechend der Zäsur zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG zuständig. Das bedeutet, dass in ihre Zuständigkeit die (an die EU fließenden) Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern[1] einschließlich der EUSt[2] und di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Organisatorische Leitung

Rz. 3 Die organisatorische Leitung umfasst außer der Bestimmung des Bezirks und Sitzes der örtlichen Behörden[1] einschließlich eines Rechenzentrums der Landesfinanzverwaltung gem. § 2 Abs. 2 FVG und der Bestimmung von besonderen Finanzbehörden für Kassengeschäfte[2] und auch den Aufbau und die Gliederung dieser Behörden. Sie können organisatorische Grundsätze – möglicherwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.38 Erteilung von verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 S. 3 AO (Nr. 27)

Rz. 48 Nach § 89 Abs. 2 AO erteilen die zuständigen FÄ auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für Antragsteller, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach §§ 18–21 AO keine Finanzbehörde zuständig ist (z. B. bei Neugründungen aus dem Ausl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.64 Mitwirkung bei der Festlegung der Einzelheiten der Risikomanagementsysteme (Nr. 46)

Rz. 74 Eingeführt mit dem Jahressteuergesetz 2020[1] mit Wirkung zum 1.1.2021 statuiert § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 46 FVG für das BZSt eine Zuständigkeit für die Mitwirkung an Einzelheiten des Risikomanagementsystems (RMS) der Finanzverwaltung. Mithilfe des RMS filtern die Finanzbehörden risikoarme Steuerfälle aus und unterstützen die Veranlagungsarbeiten insbesondere mit Abbruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.52 Weiterleitung von Anzeigen nach § 9 ErbStDV an die zuständigen Finanzbehörden der Länder (Nr. 38)

Rz. 62 Nach § 9 S. 1 ErbStDV haben die diplomatischen Vertreter und Konsuln des Bundes dem BZSt die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle von Deutschen ihres Amtsbezirks und die ihnen bekannt gewordenen Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker an Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dem BZSt anzuzeigen. Dieses hat die Anzei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Ernennung und Entlassung der Präsidentin oder des Präsidenten

Rz. 3 Die Präsidentin oder der Präsident wird auf Vorschlag der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde ernannt und entlassen, die hierfür zuständig ist. Voraussetzung hierfür ist ein vorheriges Einvernehmen mit der Bundesregierung, wobei Einvernehmen Übereinstimmung bedeutet.[1] Das fehlende Einvernehmen macht den Ernennungs- oder Entlassungsakt weder ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit dem Bezirk und dem Sitz der Hauptzollämter und der Zollfahndungsämter. Sie regelt die Zuständigkeit der Hauptzollämter. Die Zuständigkeit der Zollfahndungsämter war früher in einer Reihe von Vorschriften des FVG geregelt. Die Zuständigkeit und die Aufgaben des Zollfahndungsämter sind jetzt im Zollfahndungsdienstgesetz [1] zu finden. Nach §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verzicht auf Mittelbehörden (Abs. 1)

Rz. 2 Der Verzicht auf Mittelbehörden wird durch Rechtsverordnung ausgeübt. Wurde der Verzicht für den Bereich der Bundesaufgaben ausgeübt, geschah dies durch Rechtsverordnung des BMF. Diese bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrats.[1] Den Verzicht für den Bereich der Aufgaben des Landes spricht die Landesregierung durch Erlass einer Verordnung aus. Sie kann die Ermächti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.67 Aufbau und Betrieb eines öffentlich einsehbaren Zuwendungsregisters (Nr. 47)

Rz. 77 Durch das JStG 2020 v. 21.12.2020[1] eingeführt und durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[2] modifiziert erhielt das BZSt verschiedene Aufgaben rund um den Aufbau und Betrieb des in § 60b AO konstituierten und öffentlich einsehbaren Zuwendungsempfängerregisters. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 47 FVG enthält ergänzende Regelungen zur Datenerhebung und Kommunikation zur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.30 Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG (Nr. 19)

Rz. 40 Im Bereich der Bauabzugsteuer hat das zuständige FA gem. § 48b EStG auf Antrag des Leistenden eine Freistellungsbescheinigung zu erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das BZSt hat die Aufgabe, die ihm von den Landesfinanzbehörden übermittelten Angaben über erteilte Bescheinigungen zentral zu sammeln. Leistungsempfängern hat die Behörde auf elektronisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.16 Sammlung und Auswertung von Daten (Nr. 6)

Rz. 19 Die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des BZSt.[1] Die Vorschrift ist verfassungsgemäß.[2] Sie dient der – bei der immer weiteren Zunahme der internationalen Verflechtung der Wirtschaft – immer bedeutender werdenden Erfassung und der Weitergabe von Informationen über Auslandsbeziehun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 13 Beistandspflicht der Ortsbehörden

Rz. 1 Die Vorschrift ist Ausfluss des in Art. 35 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Grundgedankens der gegenseitigen Rechts- und Amtshilfe aller Behörden untereinander. Während sich Art. 35 Abs. 1 GG auf alle Behörden des Bundes und der Länder bezieht, erstreckt § 13 Abs. 1 FVG die Beistandspflicht auch auf die Gemeindebehörden, Ortspolizeibehörden und die sonstigen Ortsbehörd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3.2 Verhältnis zu den Regelungen des ZollVG

Rz. 11 Das Zollverwaltungsgesetz [1] ergänzt das Gemeinschaftszollrecht und nicht die Vorschriften der §§ 209 ff. AO.[2] Der UZK hat den Mitgliedstaaten die Gesetzgebung über die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Zollbehörden überlassen. Das ZollVG regelt, in Ausfüllung der vom UZK bewusst gehaltenen Lücke, die Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung. Der UZK geht als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.21 Durchführung des Familienleistungsausgleichs (Nr. 11)

Rz. 24 Durch das Jahressteuergesetz 1996 ist ab dem 1.1.1996 dem BZSt bzw. seinem Vorgänger, dem Bundesamt für Finanzen, die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG übertragen worden. Die Nennung der Vorschriften des EStG schränkt die Zuständigkeit des BZSt auf den Kindergeldbereich ein, während die Gewährung von Kinderfreibeträgen nac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.2 Automatisiertes Übermittlungsverfahren

Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und eine möglichst effiziente, schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung zu gewährleisten, ist ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt worden.[1] Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist in dem elektronischen Abrufverfahren die zentrale Datenquelle un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6 Nachweise

Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren müssen gegenüber der beitragsabführenden Stelle (z. B. dem Arbeitgeber) nachgewiesen werden, sofern diesen die Angaben nicht bereits bekannt sind. Selbstzahler müssen diese selbst gegenüber der Pflegekasse bekunden. Mitglieder, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung selbst an die Krankenkasse zahlen (z. B. f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.2 Erststudium

Rz. 139 Ein Studium muss an einer Hochschule nach § 1 HRG oder einer gleichgestellten Hochschule absolviert werden, also an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule oder einer der nach Landesrecht als Hochschulen bezeichneten Bildungseinrichtungen. Gleichgestellt sind private und kirchliche Bildungseinrichtungen sowie die Hochschulen des B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Zuschussgeber

Rz. 3 Der Zuschuss muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt sein. Dies sind zum einen die Kassen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Hierzu gehören neben den Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassen der Deutschen Bundesbank, der Berufsgenossenschaften, der Gemeindeunfallversicherungsv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.1 Normzweck und Bedeutung

Rz. 2 § 4i EStG steht im Zusammenhang mit dem Aktionspunkt 2 der am 5.10.2015 veröffentlichten OECD/G20-Empfehlungen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)", der Vorschläge zur Vermeidung der Nichtbesteuerung bzw. eines doppelten Abzugs aufgrund hybrider Gestaltungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten enthält. Hybride Gestaltungen knüpfen daran an, dass bei grenzübers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 1 Typische Anwendungsfälle

Anwartschaftsversicherungen der PKV richten sich an Personen, die bereits privat krankenversichert sind und ihre Versicherung aus verschiedenen Gründen, wie etwa einem Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder einem verringerten Gehalt, vorübergehend unterbrechen möchten bzw. müssen. Dabei haben sie die Absicht, später wieder in ihre private Krankenversicherung zurückzukehren. Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Behandlung eines Handelsvertreters ist danach zu unterscheiden, ob der Handelsvertreter als selbstständig Erwerbstätiger oder als abhängig Beschäftigter (Arbeitnehmer) gilt. Sowohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) als auch das Bundessozialgericht (BSG) haben in ständiger Rechtsprechung Kriterien entwickelt, die eine Abgrenzung des abhängigen Besc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Ladestationen richtig bil... / 1.2 E-Ladestation als Betriebsvorrichtung

Eine E-Ladestation stellt eine Betriebsvorrichtung dar, wenn das Gewerbe des Unternehmers damit unmittelbar betrieben wird. Ist also der Geschäftszweck auf die Lieferung von Strom ausgelegt, stellt die E-Ladestation eine Betriebsvorrichtung dar. Dies ist z. B. bei den elektrisch betriebenen Auslieferungs-Pkws der Deutschen Post oder von Amazon der Fall. Die E-Ladestation wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichstellungsbeauftragte / 1 Grundlagen

Noch immer besteht im beruflichen Kontext ein gesteigerter Bedarf, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Nach wie vor gibt es verhältnismäßig weniger Frauen in Führungspositionen. Im Schnitt verdienen Frauen weniger Geld als ihre männlichen Kollegen. Nicht zuletzt gibt es im beruflichen Umfeld nach wie vor Fälle von geschlechtsbedingter Diskriminierung und se...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Erstattungsverpflichtete

Rz. 15 Zur Erstattung verpflichtet ist der Versicherungsträger, der die Kosten für die Krankenbehandlung des Spendenempfängers trägt. Dies kann die gesetzliche Krankenkasse sein, die nach den §§ 27 Abs. 1a, 44a SGB V ausdrücklich den Verdienstausfall des Spenders zu tragen hat.[1] Ist der Empfänger privat krankenversichert, erstattet die private Krankenversicherung dem Arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.1.2 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Eine Besteuerungsmöglichkeit besteht auch, soweit die Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen (einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der deutschen Bundesbank) mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden, ohne dass ein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde. Hinsichtlich des Verhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Begasung / Zusammenfassung

Begriff Begasung (engl. fumigation) ist eine Methode zur Behandlung von Materialien, Gegenständen oder Räumen mit Gasen. Zweck ist i. Allg. die zielgerichtete Bekämpfung von Schadorganismen. Organische Materialien wie Lebensmittel, Arzneimittel, Kräuter, Textilien oder Holz sollen während Transport bzw. Lagerung vor Befall durch Schadorganismen geschützt werden. Die verwende...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 20 In... / 2.1 Adressat und Form der Information

Rz. 5 Eine besondere Form für die Unterrichtung schreibt das Gesetz nicht vor.[1] Der Arbeitgeber kann deshalb die Unterrichtung schriftlich oder durch moderne Kommunikationsmedien erfüllen. Auch eine bloße mündliche Unterrichtung genügt dem Gesetz. Rz. 6 Das Gesetz schreibt die Information der Arbeitnehmervertretung vor. Deshalb ist der Adressatenkreis der Information nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerverzinken / 1.1 Stückverzinken

Beim diskontinuierlichen Feuerverzinken werden zuvor gefertigte Werkstücke aus Stahl oder Guss in geschmolzenes Zink eingetaucht; dadurch entsteht i. d. R. ein vollständiger Überzug, der zuverlässig vor Korrosion schützt. Wesentliches Kriterium für die Güte einer Feuerverzinkung ist die Dicke des Zinküberzugs; beim Stückverzinken werden größere Schichtdicken erreicht als bei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gerüche und Reizstoffe am A... / 2.2 Die Geruchsbelästigung

Die Geruchsbelästigung ist definiert als eine negative Bewertung einer fremdbestimmten, durch unerwünschte Geruchsempfindungen geprägten Situation, die von einem Gefühl der Verärgerung über eine Behinderung erwünschter Aktivitäten (z. B. den Raum nicht nutzen können) begleitet wird. Die Betroffenen klagen über Symptome, wie z. B. Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme oder Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerverzinken / Zusammenfassung

Begriff Feuerverzinken ist eine Methode zur Oberflächenbehandlung und gehört zu den Schmelztauchverfahren; dabei wird Stahl in eine flüssige Zinkschmelze eingetaucht. Die Oberflächen von Stahldrähten, -rohren, -bändern und metallischen Werkstücken sollen so möglichst lange vor Korrosion geschützt werden. Feuerverzinkung bietet auch Schutz gegen mechanische Einflüsse. Man unt...mehr