Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Vermögensübertragung (§ 1 Abs 1 Nr 4 UmwStG iVm §§ 174–189 UmwG)

Tz. 43 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 1 Abs 1 Nr 4 UmwStG werden schließlich inl Vermögensübertragungen erfasst. Die §§ 174ff UmwG lassen die Vermögensübertragung als Voll- und als Teilübertragung zu. Ihrem Wesen nach entspr die Vollübertragung der Verschmelzung, die Teilübertragung der Spaltung. Der Unterschied zur Verschmelzung besteht darin, dass bei der Vermögensübert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 129 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Vorschrift zur antragsgem Minderbewertung unterhalb des gW gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist durch das StÄndG 2015 neu gefasst worden. Zusätzlich zum bisherigen Tatbestand (dazu s Tz 128) ist eine (weitere) Einschränkung der Bw-Einbringung eingefügt worden, wenn neben den neuen Gesellschaftsrechten sonstige Gegenleistungen gewährt werden. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts als formwechselnde Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei KöR und bei AöR ist für einen Formwechsel gem § 301 Abs 2 UmwG Voraussetzung, dass die Kö bzw Anstalt rechtsfähig ist und das maßgebende Bundes-oder Landesrecht einen Formwechsel vorsieht oder zulässt. Ein derartiger Fall im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts würde zB vorliegen, wenn ein Museum in der Rechtsform der KöR besteht, das in v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Überführung eines steuerbegünstigten Betriebs gewerblicher Art in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft

Tz. 200 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Umwandlungsrechtlich besteht die Möglichkeit der Ausgliederung gem § 123 Abs 3 UmwG, dh der übertragende Rechtsträger gliedert aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile auf einen bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieses Rechtsträgers auf den übertragenden Rechtsträger au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Anwendungsbereich des UmwStG wird nur für solche grenzüberschreitenden und sonstigen ausl Umw-Vorgänge eröffnet, die mit einer vom UmwStG erfassten inl Umw-Art vergleichbar sind. Voraussetzung für den Vergleichbarkeitstest ist zunächst, dass die grenzüberschreitende bzw sonstige ausl Umw insges zivilrechtlich wirksam vollzogen wird. Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Überblick

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Ges erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO (zu den gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ausgliederung (§ 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG iVm § 123 Abs 3 UmwG)

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG eröffnet den Anwendungsbereich des UmwStG für die Ausgliederung oder vergleichbare ausl Vorgänge. Bei der Ausgliederung handelt es sich um eine Form der Spaltung. Zu den umw-rechtlichen Voraussetzungen s Tz 23 ff. Von der Auf- und Abspaltung unterscheidet sie sich dadurch, dass die als Gegenleistung ausgegebenen Anteile...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / I. Hintergrund

§ 8 EStDV a.F.: Das Jahressteuergesetz 1996[1] fügte den bis zum 28.12.2025 gültigen § 8 EStDV a.F. in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) ein.[2] „§ 8 EStDV a.F.: Grundstücksteile von untergeordnetem Wert Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Wert...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 11 Nebeneinander von TV-L und TV-Ärzte

Tarifregelungen zur Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken enthalten sowohl der zwischen der TdL und den Gewerkschaften, insbesondere ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, geschlossene TV-L (§ 41 TV-L, Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken) als auch der zwischen der TdL und der Gewerkschaft Marburger Bund geschlossene Tari...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 1 Die wesentlichen Eckpunkte der Tarifeinigung:

Entgelterhöhung: Die Entgelte werden in drei Schritten erhöht, zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 EUR, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent, zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent. Wechselschicht- und Schichtzulagen: Die Wechselschicht- und Schichtzulagen werden deutlich erhöht Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West:...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.5 Tariftreuegesetz

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.3 Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung

Rz. 20 Der Bundesrat hat am 17.10.2025 umfangreich zum StÄndG 2025 Stellung genommen.[1] Gegen die Absenkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie an sich hat die Länderkammer keine Einwendungen erhoben. Bayern hatte sogar noch die Ausdehnung der Absenkung auf die in der Gastronomie genossenen Getränke vorgeschlagen. Der Bundesrat warnte jedoch vor erheblichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Erste Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2022

Rz. 4 Aufgrund des zweiten Lockdown ab November 2020 und der damit verbundenen Schließung ihrer Betriebe konnten die meisten Gastronomiebetriebe die zunächst bis 30.6.2021 befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe nicht ausnutzen. Die als steuerliche Hilfsmaßnahme gedachte Steuersatzsenkung ging damit weitgehend ins Leere. Die Politik war sich ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitale Steuererklärung wi... / Hintergrund

Die Finanzverwaltung stellt künftig auf Basis der bereits vorliegenden Daten – etwa zu Lohn, Rente oder Sozialversicherungsbeiträgen – einen Vorschlag für die Steuererklärung bereit. Nutzer können diesen in der App prüfen, bei Bedarf ergänzen oder korrigieren und anschließend digital übermitteln. Sind alle Angaben korrekt, genügt eine Bestätigung mit einem Klick. Der gesamte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / a) Die Organisation der eigenen IT-Umgebung

Um im Zweifelsfall unangenehmen Fragen (insbesondere im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens) vorbeugen zu können, ist es ratsam, sich Gedanken über die Organisation der hauseigenen IT und des E-Mail-Versands zu machen und das Ergebnis schriftlich niederzulegen (Sicherung der IT durch Firewall, Updatesicherheit, Passwortauswahl, Kenntnis welcher Mitarbeiter, Verwaltung von ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 5.1 Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Betriebsärzten müssen überprüft werden

Die Verankerung der Arbeitsmedizin im Arbeitsschutzrecht des Bundesarbeitsministeriums (SGB VII) bei gleichzeitiger Stärkung der Präventionsbemühungen durch das Gesundheitsministerium des Bundes über Kassenärzte, Krankenkassen und Rehabilitationsträger (SGB V und IX) führt an den Schnittstellen zwischen Unternehmen und Gesellschaft zu vielen tradierten Zuständigkeiten. Diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Grenzwerte / 1 Aufgabe von Grenzwerten

Grenzwerte werden festgelegt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten bzw. nicht zu beeinträchtigen oder Umweltbelastungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Beispiele: § 1 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz : "Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umweltei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / bb) DMARC

Mit DMARC soll mittels eines kombinierten Systems wiederum gegen Spoofing (und Phishing) vorgegangen werden. Bei diesen Angriffsarten versucht der Angreifer, IP-Pakete so zu fälschen, dass die Absenderadresse eines anderen Hosts (und damit vermeintlichen Versenders) angezeigt wird. Mithilfe von DMARC (Domain-based Message Authentication, Reporting and Conformance) bestimmt d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / e) DMARC-Provider und E-Mail-Anbieter

Die Implementierung von DMARC innerhalb eines Unternehmens erfordert spezifisches technisches Fachwissen. Aus diesem Grund haben sich Anbieter am Markt etabliert, die insbesondere eine automatisierte Dokumentation des E-Mail-Versands bereitstellen. Die geforderten Preise orientieren sich selbstverständlich am bestellten Leistungsumfang.[29] Beraterhinweis Das BSI nimmt eine P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / b) Die Wahl des E-Mail-Providers

An dieser Stelle wird davon ausgegangen, dass Sie ihren E-Mail-Server nicht selbst betreiben. Insofern ist auch die Wahl des E-Mail-Providers von Bedeutung (dazu im Weiteren mehr). Beraterhinweis Unabhängig davon, welchen Provider Sie mit der Besorgung ihrer E-Mail-Angelegenheiten beauftragen, sollten Sie unbedingt jedes Ihrer E-Mail-Postfächer gegen Einbrüche bzw. Übernahme ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / c) Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels asymmetrischer Verschlüsselung

Die sichere Übertragung einer E-Mail konnte auch schon bisher mittels einer sog. asymmetrischen Verschlüsselung realisiert werden. Dabei wird nicht die Verbindung, sondern es werden die Daten (beispielsweise eine Rechnung) vor dem Versand verschlüsselt. Nur der Empfänger kann sie entschlüsseln und lesen. Dies wird mittels eines "Schlüssel-Schloss-Systems" umgesetzt. Dabei er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / aa) Die technische Richtlinie (TR) 031008

Mit der technischen Richtlinie (TR) 031008 wird das Ziel verfolgt, den Transportschutz einer versandten E-Mail zu erhöhen. Mithilfe von Mail Strict Transport Security (MTA-STS) zeigt ein E-Mail-Server an, dass er ausschließlich verschlüsselt kommuniziert. Es findet keine E-Mail-Übertragung statt, wenn der empfangende E-Mail-Server kein gültiges Zertifikat besitzt, das von ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / 6. Ist die Korrespondenz mit dem Mandanten zu verschlüsseln?

Die meisten Rechtsanwälte korrespondieren mit ihren Mandanten per E-Mail. Das geschieht nicht zuletzt auf deren Wunsch. In der Mandatsvollmacht wird dieser Kommunikationsweg inzwischen standardmäßig (mit) vereinbart. Der E-Mail-Versand erfolgt fast ausschließlich mit einer Transportverschlüsselung (s. oben unter 2. c). Es existieren zwar andere Kommunikationsmöglichkeiten. B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / 7. Resümee

Soll eine Umsatzsteuerrechnung nicht gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG in einem strukturierten elektronischen Format oder mittels einer Rechnungsplattform übermittelt werden, bieten sich andere Übertragungswege an, um Rechnungen sicher zu versenden. Das Angebot ist vielgestaltig. Es umfasst den reinen Rechnungsversand sowie Erweiterungen, die in Form von Modulen bei unterschiedli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / bb) Kein Schadensersatzanspruch des Kunden aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB oder Art. 82 DS-GVO

Das OLG verneinte auch einen Schadensersatzanspruch der B-GmbH gegenüber der Klägerin aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB i.H. der Überweisung von 13.500 EUR. Der Senat konnte zunächst nicht feststellen, dass die nach § 280 Abs. 1 BGB darlegungs- und beweispflichtige B-GmbH den Nachweis erbracht hatte, dass die A-GmbH eine Nebenpflicht verletzt hatte, die dazu führen würde, da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / bb) Einwendung aus Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DS-GVO

Dem Beklagten (Auftraggeber und Zahlender) stehe allerdings ein Schadensersatzanspruch gegen den Werkunternehmer in Höhe des gezahlten Betrags zu. Diesen könne er dem Anspruchsteller unter dem Gesichtspunkt der dolo-agit-Einwendung gem. § 242 BGB entgegenhalten. Der Anspruch resultiere aus Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).[10] Die Vorschrift eröffne einen dir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Richtlinien 2023

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2021

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2024

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.11 Tarifliche Sonderregelungen

§ 33 Abs. 4 TVöD / § 33 Abs. 4 TV-L regelt einen Sonderfall der ärztlichen Untersuchung. Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD / § 33 Abs. 4 Satz 1 TV-L endet das Arbeitsvertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 1 Allgemeines

Sowohl im Rahmen der Einstellung als auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber ein Interesse an Informationen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten und in diesem Zusammenhang auch an der Anordnung ärztlicher Untersuchungen. Dem Interesse des Arbeitgebers stehen grundrechtlich geschützte Interessen der Beschäftigten gegenüber. So we...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 9 Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund

Bei Beendigung der Beschäftigung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, angespartes Wertguthaben, das nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann, auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen.[1] Die Führung und Verwaltung des Wertguthabens erfolgt durch die Deutschen Rentenversicherung Bund treuhänderisch und getrennt von sonstigen Vermögen der gesetzlichen R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Aufteilungsplan – Verteilungen auf Bund und Länder

Rz. 81 § 5 Abs. 2 bis 7 FVG befasst sich mit der Aufteilung oder Verteilung der beim BZSt angefallenen Ausgaben und Einnahmen durch Erstattungen, Vergütungen, Auszahlungen von Altersvorsorgezulage einerseits sowie KapESt und Pauschsteuer andererseits auf Bund, Länder und ihre Gemeinden. Hierzu ist eine Reihe von Rechtsverordnungen ergangen. § 5 Abs. 2 bis 7 FVG sind Ausführu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.2 Aufteilung der Kindergeldzahlungen (Abs. 3)

Rz. 83 Das Kindergeld ist gem. § 31 S. 3 EStG eine monatlich zu zahlende Steuervergütung. Diese Steuervergütungen sollen vom Bund, den Ländern und den Gemeinden entsprechend der Verteilung des Aufkommens an der ESt getragen werden. Das BZSt stellt nach Ablauf jedes Monats die Anteile der Länder einschließlich ihrer Gemeinden fest, nachdem der Bund mit den Zahlungen in Vorlag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.30 Aufgaben im Zusammenhang mit der Besteuerung von Rentenbezügen und der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge (Nr. 18)

Rz. 32 Nr. 18 regelt Aufgaben, die dem BZSt im Zusammenhang mit der Besteuerung von Rentenbezügen und der steuerlichen Behandlung der Altersvorsorge übertragen worden sind und bei deren Erfüllung es sich der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stelle i. S. v. § 81 EStG (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA) im Wege der Organleihe bedient.[1] Die Deutsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6.5 Ausschluss der Insolvenzschutzregelungen

Die Vorschriften über die Insolvenzsicherung werden gegenüber dem Bund, den Ländern und Gemeinden, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist, nicht angewendet. Dies gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen die Zahlungsfähigkeit durch den Bund, ein Land oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.1 Staatsbetriebe, Erdölbevorratungsverband (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG)

Rz. 13 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG sind bestimmte Unternehmen und Anstalten, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Betriebe gewerblicher Art unterhalten, aus Gründen des öffentlichen Interesses von der KSt befreit. Dies sind das Bundeseisenbahnvermögen sowie der Erdölbevorratungsverband.[1] Die Monopolverwaltungen des Bundes sind ausgelaufen[2] und seit dem Vz 2019 nicht me...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.37 Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer (Nr. 25)

Rz. 46 Das BZSt hatte nach dieser Nummer zunächst nur die Aufgabe, die von den Finanzbehörden übermittelten Informationen über die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer zentral zu sammeln und auszuwerten. Dadurch sollte die Verwaltung dieser Steuern verbessert, insbesondere die Verfolgung länderübergreifender Sachverhalte erleichtert werden. Mit dem Begleitgeset...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 7 Führung und Verwaltung

Der Arbeitgeber hat das Wertguthaben im Sinne des Sozialversicherungsrechts einschließlich dessen Änderungen durch Zu- und Abgänge in den Entgeltunterlagen darzustellen.[1] Dabei sind der Abrechnungsmonat, in dem die erste Gutschrift erfolgt, sowie alle weiteren Abrechnungsmonate, in denen Änderungen des Wertguthabens erfolgen, anzugeben. Hierbei ist sicherzustellen, dass di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.6 Verteilung und Auszahlung des Aufkommens der nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG zugeflossenen Einkommen- und KSt (Abs. 7)

Rz. 87 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG und der dazu ergangenen Rechtsverordnung v. 24.6.2013[1] fällt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zufließen, die Durchführung der Veranlagung nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 EStG und nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG sowie die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 1 EStG und § 10 StAbwG [2] einschließlich des Erlasses von Haftun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.4 Aufteilung des Aufkommens an der Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG (Abs. 5)

Rz. 85 Das BZSt lässt die nach § 40a Abs. 2 EStG zu zahlende Pauschsteuer im Weg der Organleihe durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung/Verwaltungsstelle Cottbus einziehen. An dem Aufkommen dieser pauschalen LSt sind die Länder und Gemeinden, in denen die Stpfl. ihren Wohnsitz haben, nach den für die Vert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.41 Weiterleitung von Mitteilungen nach § 116 Abs. 1 AO an die Zollverwaltung (Nr. 28a)

Rz. 50 Gem. § 116 Abs. 1 AO haben die Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, dem BZSt mitzuteilen. Dieses teilt die Tatsachen den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden mit. Da die Informationen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.1 Aufteilung der Erstattungen, Vergütungen und KapESt (Abs. 2)

Rz. 82 Die vom BZSt ausgezahlten Steuererstattungen und Steuervergütungen sowie die nach § 44b Abs. 6 S. 1–3 EStG erstattete KapESt, werden von den Ländern in dem Verhältnis getragen, in dem sie an dem Aufkommen der betreffenden Steuern beteiligt sind. In demselben Verhältnis steht den Ländern KapESt zu, die das BZSt anlässlich der Vergütung von KSt vereinnahmt hat. Näheres ...mehr