Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.7 Entfallen der Besitzstände bei Höhergruppierung nach § 26 TVÜ-Bund

Wurden Beschäftigte, die eine Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-Bund (Vergütungsgruppenzulagen) oder eine Besitzstandszulage nach § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund (Techniker-, Meister- oder Programmiererzulage) erhielten, auf Antrag höhergruppiert, entfie diese Besitzstandszulage rückwirkend ab dem 1.1.2014, und zwar vollständig (§ 26 Abs. 4 Satz 1 TVÜ-Bund). Die näheren Einzelheiten insbe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TV EntgO Bund)

Der TV EntgO Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Ausgenommen sind Beschäftigte als Lehrkräfte, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Insoweit wird auf die Darlegungen oben unter Punkt 2.6.14 verwiesen. Der TV EntgO Bund gilt nach § 1 Abs. 3 Buchst. b auch nicht für Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und a...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9 Weitere wichtige Änderungen des TVÜ- Bund

14.9.1 Techniker-, Meister- und Programmierzulagen Die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund betreffend der Fortgeltung der Techniker-, Meister- und Programmierzulagen wurde aufgehoben und durch die neue Besitzstandszulage in § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund abgelöst. 14.9.2 § 8 TVÜ-Bund (Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg) Die Besitzstandszulage des § 8 TVÜ-Bund wurde letztmal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.2 § 8 TVÜ-Bund (Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg)

Die Besitzstandszulage des § 8 TVÜ-Bund wurde letztmalig bis zum 31.12.2013 verlängert. Seit diesem Zeitpunkt gibt es keine Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.4 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (§ 18 TV EntgO Bund)

Beschäftigte im Pflegedienst sind geregelt in Teil IV Abschn. 25 für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Durch Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018 zum TV EntgO Bund wurde die Regelung über den Pflegedienst aus Abschnitt XI Unterabschnitt 1 bis 3 Teil B der Entgeltordnung (VKA) übernommen und damit auch die Pflegezulagen in den Protokollerklärungen Nr. ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.3 § 9 TVÜ-Bund (Vergütungsgruppenzulagen)

Die Frist zum Erreichen der Besitzstandszulage des § 9 TVÜ-Bund wurde bis zum 31.12.2013 verlängert. Ab dem 1.1.2014 kann der Anspruch auf eine Vergütungsgruppenzulage nicht mehr erworben werden.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.6 § 18 TVÜ-Bund (Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit)

In § 18 TVÜ-Bund wurden die Abs. 1 und 3 aufgehoben.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.6 Betragsmäßige Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

Die Stufenzuordnung erfolgte rückwirkend zum 1.1.2014 und richtete sich gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund nach den zum Zeitpunkt 1.1.2014 geltenden allgemeinen Regelungen für Höhergruppierungen (§ 26 Abs. 2 TVÜ-Bund). Dies ist zum einen § 17 Abs. 4 TVöD in der bis zum 28.2.2014 geltenden Fassung. Abweichend hiervon wurden Beschäftigte in der Stufe 1 in der höheren Entgeltgrup...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.1 Zulage für Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter sowie Vorhandwerkerinnen und Vorhandwerker (§ 15 TV EntgO Bund)

Die Zulagenregelung entspricht inhaltlich der früheren Regelung in § 3 TV LohngrV Bund. Sie ist lediglich redaktionell angepasst worden. Auch der persönliche Geltungsbereich hat sich nicht geändert. Er beschränkt sich auf Beschäftigte, die nach Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind, welche im Anhang zu § 15 TV EntgO Bund aufgelistet sind. Die Regelung gilt entsprechend auch ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.4 Die §§ 12, 13 TVöD (Bund) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge sind grundsätzlich nach §§ 12, 13 TVöD (Bund) vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2013 schon und am 1.1.2014 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (Bund) sind an die Regelunge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.7 Verwaltungseigene Prüfungen (§ 13 TV EntgO Bund und Anlage 2)

§ 13 TV EntgO Bund stellt Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten, die eine verwaltungseigene Prüfung nach den als Anlage 2 zum TV EntgO Bund vereinbarten Richtlinien bestanden haben, den Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung i. S. d. § 11 TV EntgO Bund gleich. Der Geltungsbereich dieser Regelung beschränkt sich auf Beschäftigte mit körper...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.2 Ausbildungszulage (§ 16 TV EntgO Bund)

Die Ausbildungszulage entspricht der früheren Lehrgesellenzulage (§ 4 TV LohngrV Bund). Sie ist lediglich redaktionell angepasst worden. Auch der persönliche Geltungsbereich hat sich nicht geändert. Voraussetzung für den Erhalt der Ausbildungszulage ist die Eingruppierung nach einem Tätigkeitsmerkmal des Teils III Abschn. 4 der Entgeltordnung (Ausbilderinnen und Ausbilder in...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.2 Körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten (§ 2 TV EntgO Bund)

§ 2 Abs. 3 TV EntgO Bund enthält die zentrale Definition der "körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten". Danach sind dies Tätigkeiten, die bei Weitergeltung des TV LohngrV von einem Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 des TV LohngrV erfasst würden. Der Sache nach handelt es sich hierbei um die früheren Arbeitertätigkeiten. Diese Definition gilt für alle Regelungen des TV Ent...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.1 Aufbau des TV EntgO Bund und der Entgeltordnung

Anders als im Bereich der VKA und im TV-L wurde die neue Entgeltordnung nicht als Anlage zum TVöD konzipiert. Vielmehr gibt es einen eigenständigen Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). Der Tarifvertrag enthält zentral zusammengefasst und "vor die Klammer gezogen" im Wesentlichen die Regelungen, die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgebli...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.3 Technische Hochschulbildung (§ 9 TV EntgO Bund)

Eine abgeschlossene technische Hochschulbildung liegt vor, wenn von einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule ein Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH"), ein anderer nach § 18 HRG gleichwertiger Abschlussgrad oder ein Bachelorgrad verliehen wurde, der den Zugang zur Laufbahn ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.8 Übergangsregelungen DDR-Abschlüsse (§ 14 TV EntgO Bund)

§ 14 TV EntgO Bund stellt die in der DDR erworbenen Abschlüsse nach den Maßgaben des Einigungsvertrages den entsprechenden Anforderungen in den Tätigkeitsmerkmalen gleich. Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) hat zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen i. S. d. Art. 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages Beschlüsse gefasst.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.9 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 27 Abs. 1 TVÜ-Bund)

Beschäftigte der VergGr. IIa mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 30.9.2005 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 2 TVÜ-Bund unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TVöD übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.10.2005 bis zum 31.12.2013 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 4 TVÜ-Bund der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusätzlic...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD (Bund))

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2 Entgeltgruppe 13 + Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ-Bund

Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13, die nach § 17 Abs. 8 TVÜ-Bund eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Entgelt ihrer Stufe nach Entgeltgruppe 13 und der entsprechenden Stufe der Entgeltgruppe 14 erhalten, wurden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung stufengleich und unter Anrechnung der bisherigen Stufenlauf...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.3 Entgeltgruppenzulage (§ 17 TV EntgO Bund)

Vorgänger der Entgeltgruppenzulagen sind die Vergütungsgruppenzulagen nach Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche ab Einführung des TVöD bei neueingestellten Beschäftigten nicht mehr gewährt wurden (§ 17 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Bund). Entsprechendes gilt auch im Bereich des TV-L. Im TV-L wurden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden, als Entgeltgruppenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.3 Geltung der einzelnen Teile der Entgeltordnung (§ 3 TV EntgO Bund)

Bezüglich der Geltung der einzelnen Teile und ihr Verhältnis zueinander wird auf obige Darlegungen unter Punkt 2.2 verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4 Die Regelungen des TV EntgO Bund

Im TV EntgO Bund sind die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgeblichen Regelungen zentral zusammengefasst und "vor die Klammer" gezogen worden. Damit erhält der Anwender ohne großes Suchen einen vollständigen Überblick und eine schnelle Orientierung über die von ihm zu beachtenden Anwendungshinweise. Der Tarifvertrag gliedert sich wie folgt:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3 Die Zuordnung zu der neuen Entgeltgruppe 9b (§ 27 Abs. 2 TVÜ-Bund)

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die nach dem Anhang zu § 16 TVöD (Bund) keine besonderen Stufenregelungen gegolten haben – sog. "große Entgeltgruppe 9" –, wurden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung stufengleich und unter Anrechnung der bisherigen Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 9b zugeordnet. Praxis-Tipp Es empfiehlt sich aus Gründen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.4 Die Zuordnung zu der neuen Entgeltgruppe 9a (§ 27 Abs. 3 TVÜ-Bund)

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die nach dem Anhang zu § 16 TVöD (Bund) besondere Stufenregelungen gegolten haben – sog. "kleine Entgeltgruppe 9" –, wurden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung unter Beibehaltung der in der bisherigen Stufe bereits zurückgelegten Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 9a zugeordnet. Praxis-Tipp Es empfiehlt si...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5 Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

Durch den am 1.1.2014 in Kraft getretenen TV EntgO Bund sind im Vergleich zum früheren Recht vielfach höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Für die hiervon betroffenen Beschäftigten eröffnete sich dadurch die Möglichkeit einer Höhergruppierung, ohne dass sich ihre auszuübende Tätigkeit ändert. Allerdings erfolgt eine derartige Höhergruppierung nur auf Antrag. Dies war u...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.5 Berufsbildung (§ 11 TV EntgO Bund)

Eine abgeschlossene Berufsbildung liegt vor, wenn eine Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mind. 3 Jahren erfolgreich bestanden wurde. Diese Definition in § 11 TV EntgO Bund lehnt an die Definition in Nr. 5 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu allen Lohngru...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.4 Ständige Vertreter (§ 4 TV EntgO Bund)

Ein paar wenige Tätigkeitsmerkmale setzen voraus, dass es sich bei Beschäftigten um "ständige Vertreter" handelt (z. B. Entgeltgruppe 9a Fallgr. 3 des Teils III Abschn. 5 [geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe]). Hierfür enthält § 4 TV EntgO Bund die Klarstellung, dass damit nicht die Vertreter in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen gemeint sind. In solche...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.2 Hochschulbildung (§ 8 TV EntgO Bund)

§ 8 TV EntgO Bund enthält eine zentrale Definition der Hochschulbildung, die die sich aus dem Bologna-Prozess ergebenden Änderungen berücksichtigt. Inhaltlich beschreibt die Hochschulbildung das Niveau des Bachelor-Abschlusses bzw. des bisherigen Fachhochschulabschlusses. Eine Hochschulbildung liegt danach vor, wenn von einer Hochschule i. S. d. § 1 Hochschulrahmengesetz (HR...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5 Die Entgeltordnung (Anlage 1 zum TV EntgO Bund)

In der Entgeltordnung sind die Tätigkeitsmerkmale vereinbart worden, nach der sich die Eingruppierung richtet (§ 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD-Bund). Jedem Tätigkeitsmerkmal ist unmittelbar eine Entgeltgruppe zugeordnet. Nach der Entgeltgruppe richtet sich zusammen mit der Stufenregelung in den §§ 16,17 TVöD die Höhe des Entgelts gemäß der Entgelttabelle. Die Tätigkeitsmerkmale der E...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.6 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung (§ 12 TV EntgO Bund)

§ 12 TV EntgO Bund regelt die Fälle, in denen in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person (Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung) gefordert wird, der Beschäftigte jedoch diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt. Er enthält gegenüber der bisherigen Regelung Abs. 3 Satz 1 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT ke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.5 Unterstellungsverhältnisse (§ 5 TV EntgO Bund)

§ 5 TV EntgO Bund enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung). Soweit die Eingruppierung von der Zahl der unterstellten Beschäftigten abhängig ist, rechnen hierzu auch Beamte der vergleichbaren Besoldungsgruppen. Hierb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.1 Wissenschaftliche Hochschulbildung (§ 7 TV EntgO Bund)

Verschiedene Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. in Teil I [Beschäftigte im Verwaltungsdienst] oder in Teil III Abschn. 12 [Beschäftigte in der Forschung]). Fehlt diese persönliche Voraussetzung, können Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13–15 nur eingruppiert werden,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.4 Geprüfte Meister sowie staatlich geprüfte Techniker (§ 10 TV EntgO Bund)

Geprüfte Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf der Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes bestanden haben. Die Definition beruht auf den in den Tätigkeitsmerkmalen des Teil II Abschn. Q der Anlage 1a zum BAT enthaltenen Begriffen "Handwerksmeister, Industriemeister" sowie der entsprechenden Protokollnotiz Nr. 3. Sie dehnt den Geltungs...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6 Allgemeine Grundlagen und Grundsätze der Eingruppierung bei Beschäftigten, die nach dem TV EntgO Bund einzugruppieren sind

6.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe ihrerseits wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (Bund) nach der Regelung des TV EntgO Bund nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber fes...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14 Die Überleitung der vorhandenen Beschäftigten in die neue Entgeltordnung (§§ 24 ff. TVÜ-Bund)

14.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei galt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.7 Mitbestimmung

Höhergruppierungen auf Antrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund unterlagen der Mitbestimmung. Kein Mitbestimmungsrecht bestand jedoch hinsichtlich der besonderen Überleitungsregelungen des § 27 TVÜ-Bund sowie bzgl. des Neuanspruchs auf eine Entgeltgruppenzulage gem. § 28 TVÜ-Bund.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.6 Entgeltgruppenzulagen

Ergab sich nach dem TV EntgO Bund erstmalig der Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage, erhielt die oder der Beschäftigte nach § 28 TVÜ-Bund auf Antrag diese Zulage. § 26 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TVÜ-Bund (Frist bei Höhergruppierung auf Antrag) gilt entsprechend.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.8 Eingruppierung nach dem 1.1.2014

Für alle Eingruppierungen ab dem 1.1.2014 gelten ab diesem Zeitpunkt die §§ 12, 13 TVöD (Bund) sowie der TV EntgO Bund.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.1 Techniker-, Meister- und Programmierzulagen

Die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund betreffend der Fortgeltung der Techniker-, Meister- und Programmierzulagen wurde aufgehoben und durch die neue Besitzstandszulage in § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund abgelöst.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei galt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Bund für Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.10.2005 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.14 Lehrkräfte

Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. a TV EntgO Bund gilt der TV EntgO Bund grundsätzlich nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte beschäftigt werden. Etwas anders gilt, soweit in der Entgeltordnung ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart worden für Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer (Teil III Abschn. 16 Unterabschn. 5), Lehrkr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung

Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe ihrerseits wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (Bund) nach der Regelung des TV EntgO Bund nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nach der Werti...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.1 Beschäftigte mit Eingruppierung in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit "kurzen" Aufstiegen

Seit 1.10.2005 gibt es (außer im Rahmen der Besitzstandsregelungen des TVÜ-Bund) keine Aufstiege mehr (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Bund). Ab EG 9 wurden die Aufstiege in den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 berücksichtigt. Nicht hingegen in den EG 2 bis 8. Hier weichen die Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund bei der Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe voneinander ab. Die Ta...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.5 Sonstige tarifliche Zulagen

Erschwerniszuschläge § 19 TVöD enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgru...mehr

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Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund

1 Einleitung Am 1.1.2014 ist der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)) in Kraft getreten. Er löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) für den Bereich des Bundes ab. Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8 Bewertungsverfahren

Gemäß § 12 TVöD (Bund) erhält der Beschäftigte Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist. Eingruppiert ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Nunmehr stellt sich aber die Frage, wie dies konkret festgestellt wird. Für diesen Vorgang haben die Tarifvert...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Am 1.1.2014 ist der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)) in Kraft getreten. Er löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) für den Bereich des Bundes ab. Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung der Entgelt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.2.8 Tätigkeitsmerkmale mit Voraussetzungen in der Person in den Teilen II bis VI

Nach der Niederschriftserklärung Nr. 6 zu § 3 TV EntgO Bund ist wie folgt zu verfahren: Ist einem Beschäftigten eine Tätigkeit übertragen worden, die unter ein Tätigkeitsmerkmal der Teile III, IV, V oder VI zu subsumieren ist, das eine Voraussetzung in der Person enthält (§ 6 TV EntgO Bund), die der Beschäftigte aber nicht erfüllt, finden dennoch die Tätigkeitsmerkmale des j...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.2 Zuordnung der Beschäftigten in Entgeltgruppe 3 evtl. der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer 3-jährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen wurden nun auch dem Bereich der Angestellten eröffnet. Die Entgeltgruppe 4 ist i. d. R. nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.7 Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

In der neuen Nr. 10 der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund sind die Regelungen für die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden. Die Regelung gilt bis zu einer Aufnahme der Tätigkeitsmerkmale in die Entgeltordnung. Sie gilt für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 1.1.2014. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst...mehr