Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / Zusammenfassung

Überblick Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz brachte zum 3.5.2011 erhebliche Verschärfungen und Einschränkungen für die Selbstanzeige gem. § 371 AO. Zum 1.1.2015 sind weitere Änderungen in Kraft getreten, die einerseits verschärfend, andererseits aber auch entlastend wirken. Berater sollten diese Fallstricke kennen, da eine Selbstanzeige ohne die nötige Professionalität in der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Definition der juristischen Person des öffentlichen Rechts

Rz. 383 Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben regelmäßig durch Bundes- oder Landesrecht, Gewohnheitsrecht, frühere landesrechtliche Verleihung oder Landesverwaltungsrecht Rechtsfähigkeit erhalten. Sie haben die Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Zu den jPöR i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG gehören die Körperschaften des öffentlichen Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 2 Unfallversicherung

Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeitsphase noch in ihrem Betrieb arbeiten, sind durch ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Kurzarbeiter unterliegen der Meldepflicht, wenn sie von der Agentur für Arbeit dazu aufgefordert werden.[1] Auch können sie eine Aufforderung erhalten, sich bei anderen Arbeitgebern vorzustellen. Erleiden sie auf diesen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 1 Gesetzliche Grundlagen

Nach § 89 Abs. 2 AO können die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Zuständig ist das Finanzamt, das bei Verwirklich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 6.1 Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern

Die sich aus § 89 Abs. 2 Satz 3 AO ergebende Sonderregelung hat Vorrang vor der allgemeinen Regelung in § 89 Abs. 2 Satz 2 AO, d. h. bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung kein Finanzamt zuständig ist (also insbesondere bei im Ausland ansässigen Personen oder Gesellschaften, die im Inland in ggf. steuerlich relevanter Weise tätig werden wollen), greift z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 6 Zuständige Behörde

Der Antrag auf verbindliche Auskunft ist bei dem Finanzamt zu stellen, das bei Verwirklichung des Sachverhalts voraussichtlich zuständig sein würde.[1] Zu beachten ist allerdings die Sonderregelung in § 89 Abs. 2 Satz 3 AO, wonach bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 18–21 AO kein Finanzamt zuständig ist, das BZSt die Auskunft erteilt, sowe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.4 Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Satz 1 Nr. 2a ordnet die Versicherungspflicht für Personen an, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art stehen. Nr. 2a soll Nachteile ausgleichen, die durch eine schwerwiegende gesundheitliche Schädigung während eines Auslandseinsatzes entstanden sind. Nach ihrer Dienstzeit treten Betroffene dann in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein, für das dann Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.7.1 Kindererziehungszeiten nach Nr. 1

Rz. 67 Die Beiträge für Kindererziehungszeiten werden vom Bund allein getragen (§ 177 Abs. 1 Nr. 1).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.3 Freistellung von der Kostenpflicht

Rz. 5 § 2 GKG, der die Befreiung von Kosten im GKG regelt, gilt entsprechend für die Erhebung der Pauschgebühr (§ 184 Abs. 3). Der von § 2 GKG erfasste Personenkreis wird als Gebührenpflichtiger von der Zahlung der Pauschgebühr freigestellt. Dazu gehören vor allem der Bund und die Länder mit ihren nachgeordneten Behörden. Kommunale Gebietskörperschaften unterfallen – auch im...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.1 Kostenschuldner

Rz. 3 Kostenschuldner kann ein Beteiligter des Verfahrens (§ 69) sein. Das Handeln seines gesetzlichen Vertreters (§ 72) oder seines Bevollmächtigten (§ 73) muss sich ein Beteiligter zurechnen lassen (§ 192 Abs. 1 Satz 2), er hat für die Prozessführung seines Vertreters einzustehen (vgl. Rz. 8). Die Auferlegung der Verschuldenskosten erfolgt gegen den Beteiligten, ggf. hat d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.2 Gebührenpflichtige

Rz. 3 Nach der Neufassung des § 184 ist die Pauschgebührenpflicht eines Beteiligten nicht mehr von seiner Rechtsnatur – Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (vgl. § 184 a. F.) – abhängig, sondern sie wird durch die Stellung im Verfahren begründet. Eine Pauschgebühr wird nicht erhoben von den in § 183 genannten Personen und Beigeladenen (BT-Drs. 14/5943 S. 28). Rz....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.7.3 Wehr- oder Zivildienstleistenden (Nr. 2), Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Nr. 2a) und Übergangsgebührnis (Nr. 2b)

Rz. 71 Die Beiträge aufgrund der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst (Nr. 2), bei Wehrdienstverhältnissen besonderer Art (Nr. 2a) und bei Übergangsgebührnissen (Nr. 2b) werden vom Bund allein getragen (§ 166 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a SGB VI, §§ 170 Abs. 1 Nr. 1, 173, 178).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 74 Bokeloh, Hinreichende Verbindung von Erziehungszeiten/Versicherungszeiten im für die Rente leistungspflichtigen Mitgliedstaat – Anm. zu EuGH, Urteil vom 22. 2. 2024, Rs. C-283/21, SGb 2024, 540. ders., Grenzüberschreitende Aspekte der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen, DRV 2018, 192. Creytz, Fälligkeit und Verjährung von Beiträgen zur Rentenversicherung f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 189 Feststell... / 2.1 Festsetzungsverfahren

Rz. 2 Die fällige Pauschgebühr eines Verfahrens wird in einem Verzeichnis unter Angabe des Aktenzeichens zusammengestellt (§ 189 Abs. 1 Satz 1). Hinsichtlich der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Pauschgebühr findet die Vorschrift des § 5 GKG analog Anwendung (vgl. hierzu LSG Thüringen, Beschluss v. 17.6.2019, L 1 SF 434/19 E; vgl. Komm. zu § 197a Rz. 26). Bei einer N...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.7 Beweiserhebungskosten nach Abs. 4

Rz. 18 Nach § 192 Abs. 4 können einer Behörde ganz oder teilweise die Kosten der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren auferlegt werden, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat und im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden mussten. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers handelt es ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.6 Verfahren

Rz. 15 Die (Verschuldens-)Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 können durch eine instanzbeendende Entscheidung oder einen Beschluss verhängt werden. Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann nicht vor der Beendigung des Verfahrens durch Beschluss erfolgen (LSG Thüringen, Beschluss v. 9.4.2014, L 6 KR 297/14 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 4a. Wie ist das Verhältnis zwischen den Vorschriften im B2B- und im B2G-Bereich?

Rechnungen an die öffentliche Verwaltung (sog. B2G-Umsätze) fallen nicht unter die umsatzsteuerlichen Regelungen für die verpflichtende E-Rechnung, wenn die Verwaltung nicht als Unternehmen handelt. Allerdings sind Lieferanten und Dienstleister auch zur elektronischen Rechnungsstellung gegenüber öffentlichen Auftraggebern verpflichtet, z. B. seit dem 27. November 2020 auf Gr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 16. Wo finde ich weitere Informationen zur E-Rechnung?

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/spaces/DIGITAL/pages/467108660/Services ein Informationsangebot zur E-Rechnung zur Verfügung. Der Standard XRechnung (siehe Frage 7) wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entwickelt und über https://xeinkauf.de/ veröffentlicht. Zudem werden unterstützende Open-Sourc...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Darlehensgewährung

Rz. 4 Werden die Kosten mit einem zinslosen oder zinsverbilligten Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, wobei Mittel der Finanzierungsinstitute des Bundes oder eines Landes ebenfalls als Mittel aus öffentlichen Haushalten gelten, verringert sich ebenfalls der Modernisierungszuschlag, bei Zuschüssen oder Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen um den Jahresbet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 6. Brauchen Unternehmen eine Leitweg-ID?

Für die Erstellung von E-Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B-Bereich) wird grundsätzlich keine sogenannte Leitweg-ID benötigt. Eine Leitweg-ID ist nur erforderlich, wenn eine E-Rechnung an eine Behörde gestellt werden soll (sogenannter B2G-Bereich, siehe auch Frage 4a). Nur dann benötigt der Rechnungssteller die Leitweg-ID der rechnungsempfangenden Behörde, da so eine einde...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
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Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

In den nachfolgenden Abkommen über Soziale Sicherheit gibt es Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich. Das deutsch-chinesische Abkommen gilt nicht für Taiwan und für die Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macao. Das deutsch-kanadische Abkommen besteht nicht für Quebec. Das deutsch-amerikanische Abkommen wird neben den Bundesstaaten auch für den Distrikt Columbia...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Die Änderung d... / 3 Anmerkung:

Die recht knappen Ausführungen des XI. ZS des BGH geben Anlass, die Problematik etwas ausführlicher zu beleuchten. Keine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes Gegen eine Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH – wie sie hier in dessen Beschl. v. 11.3.2025 erfolgt ist – ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Abs. 3 RVG sieht gegen die Festsetzung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, THC und Gefahr... / V. Cannabis als Medikament

Wie festgestellt, hat der Gesetzgeber mit den §§ 24a und 24c StVG, sowie § 28 Nr. 13 GGVSEB festgeschrieben, dass cannabishaltige Medikamente beim Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt sind, sofern dies für eine bestimmte Krankheit ärztlich verordnet wurde. Wenn es um Medikamente geht, sollte ein kleiner Blick auf die Verordnungsmöglichkeiten geworfen werden. Das Bundesgesundhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Gebührenfreie ... / III. Beschwerde ist gebührenfrei

Das Beschwerdeverfahren ist gem. § 68 Abs. 3 S. 1 GKG gebührenfrei. Die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit (§ 66 Abs. 8 S. 1, § 68 Abs. 3 S. 1 GKG) gilt zwar nur für statthafte Beschwerden (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 1.9.2016 – I ZB 70/16; Beschl. v. 30.3.2021 – I ZB 36/20, GRUR-RS 2021, 11836; Beschl. v. 23.3.2022 – I ZB 12/22; Senat, Beschl. v. 27.9.2024 – 3 W 12/24, Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 11.1 Steuerpflichtige Energiepreispauschale II

Mit der Energiepreispauschale II an Versorgungsbezieher (Zahlung auch an Rentner), sollten die sprunghaft und drastisch gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreise, die zu einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten führen, kurzfristig und sozial gerecht abgefedert werden.[1] Versorgungsbezieher nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz und verglei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.3 Nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Keinen Anspruch auf eine Energiepreispauschale I hatten Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen (wie Pensionäre), soweit diese ausschließlich Einnahmen aus einem vergangenen Dienstverhältnis erzielten[1], beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, Bezieher von Sozialleistungen, soweit diese ausschließlich Sozialleistungen im Veranlagungszeitraum 2022 bezogen haben, die nich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Grundsätzliches Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Satz 1 dürfen schwangere und stillende Beschäftige grds. nicht an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt werden, dabei übernimmt § 6 Abs. 1 Satz 1 insoweit mit redaktionellen Anpassungen den Regelungsgehalt des früheren § 8 Abs. 1 MuSchG. Untersagt ist daher grds. die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in der...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen

Rz. 4 Da das MuSchG keinen eigenständigen Betriebsbegriff verwendet, ist bei § 26 Abs. 1 auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff abzustellen. Danach versteht man unter einem Betrieb eine organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von technischen und immateriellen Mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Nationale und europäische Arbeitsschutzstrategie

Rz. 2 Die GDA ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Im Mittelpunkt der GDA steht die Verpflichtung ihrer Träger (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) zur Gemeinsamkeit im Präventionshandeln. Es geht darum – abgestimmt mit den Sozialpartnern – praktische Verbesserungen f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 3.3 Versicherungsschutz Haftpflicht-, Unfallversicherung

Für CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern außerhalb des Arbeitgeberengagements besteht im Regelfall kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Für eine Vielzahl von ehrenamtlichen Tätigkeiten besteht jedoch kraft Gesetz oder Satzung ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, andere können auf Antrag freiwillig versichert werden. Unfallversicherungsschutz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 3.2 Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Unabhängig von den vertraglichen und betrieblichen Regelungen kann sich ein Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten aus Bundes- oder Landesgesetzen ergeben. Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Ehrenämtern zu beachten. Um private Ehrenämter handelt es sich bei Tätigkeiten zur Unterstützung von Vereinigungen mit sportlicher,...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rauchen / Zusammenfassung

Begriff Unter Rauchen wird die Inhalation (bzw. die Aufnahme in den Mundraum) von Tabakrauch verstanden, der beim Abbrand (Glimmbrand) von Tabakerzeugnissen wie Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen entsteht. Passivrauchen ist die inhalative Aufnahme von Tabakrauch durch Nichtraucher. Im Kontext des Nichtraucherschutzes nach Arbeitsstättenverordnung wird auch das Rauc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Auskunftspflicht

Rz. 3 § 23 Abs. 1 bestimmt eine Auskunftspflicht der nach § 12 BEEG zuständigen Stellen, also die durch die Landesregierungen bestimmten Behörden, für die Erhebung der nach § 22 BEEG erforderlichen Daten. Die Auskunftspflicht besteht nicht mehr gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sondern gegenüber dem Statistischen Bundesamt. Die Grundsä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die unmittelbar vor Beginn des Wehrdienstes versicherungspflichtig waren oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen oder eine Beschäftigung gesucht haben, die Arbeitslosenversicherungspflicht begründet.[1] Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden für die Zeit des Wehrdienstes vom Bund gez...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / Zusammenfassung

Überblick Folgender Sachverhalt tritt in der Praxis oft auf: Jemand arbeitet als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, als Subunternehmer im Einmannbetrieb oder als Angehöriger eines Unternehmers. In der Tätigkeit ist die betroffene Person sozialversicherungsrechtlich entweder als Selbstständiger versicherungsfrei oder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Personen, die freiwilligen Wehrdienst leisten, versicherungspflichtig.[1] Der Bund zahlt für die Dauer des Wehrdienstes pauschalierte Beiträge. Der bisherige Arbeitgeber und der Wehrdienstleistende zahlen aus dem Wehrsold keine Beiträge. Hinweis Sonderregelung für Beiträge zu einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung Die Beiträge zu einer zusät...mehr