Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Praktikanten / 2.12 Jahressonderzahlung, § 14 TVPöD

Anstelle der früheren "Zuwendung" haben Praktikantinnen/Praktikanten parallel zum TVAöD Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 14 TVPöD). Durch § 1 Nr. 3 Buchst. a des Änderungstarifvertrags Nr. 5 vom 29.4.2016 zum TVPöD wurden für die Praktikanten im Bereich des Bundes die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost materiell neu geregelt. Anlass hierfü...mehr

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Praktikanten / 3 VKA-Praktikums-Richtlinie

Für Praktikanten, die nicht vom Geltungsbereich des TVPöD erfasst werden, die aber in der kommunalen Verwaltung oder in einem kommunalen Betrieb ein Praktikum absolvieren, kommt seit dem 1.1.2025 die Anwendung der VKA-Praktikums-Richtlinie (Praktikums-Richtlinie) in Betracht.[1] Hinweis Im Bereich des Bundes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gibt es eigene Rich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 1 Bezahlung unter Mindestlohn

Sofern dem Arbeitnehmer trotz des nach dem Mindestlohngesetz vorgesehenen Mindestlohns (ab 1.1.2026 13,90 EUR je Arbeitsstunde; 2025: 12,82 EUR; 2024: 12,41 EUR)[1] von seinem Arbeitgeber tatsächlich nur ein geringeres Bruttoarbeitsentgelt ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Der Entgeltbestandteil, der nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, aber arbeitsrechtlich beansprucht...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.1 Allgemeines

Als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie­stärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] ist am 16.8.2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2027 erhöht sich der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.[2]...mehr

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Praktikanten / 2.8.3 Erschwerniszulagen

Gemäß § 9 Abs. 2 TVPöD erhalten Praktikantinnen/Praktikanten bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zulage nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O in voller Höhe. Hinweis § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD im Bereich der VKA gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 3. und 4. Spiegelstrich TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem l...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.2 Personalvertretungsgesetze

Im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist die Zuordnung differenzierter. Die Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 1 BPersVG und entsprechend der PersVG der Länder einerseits und § 5 Abs. 1 BetrVG andererseits können unterschiedlich ausgelegt werden.[1] Daher sind nach Ansicht der Rechtsprechung Praktikanten dann keine zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des ...mehr

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FAQ zur Einführung der verp... / 1.4. Wo kann ich weitere Informationen zur E-Rechnung finden?

Wachstumschancengesetz, BGBl. I 2024, Nr. 108, (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html). Zweites BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 vom 15. Oktober 2025, BStBl. I 2025, S. 1806. Erstes BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung be...mehr

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Praktikanten / 1.2.6 Praktika im Rahmen von Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die deutschen Ausbildungsberufe ist u. a. im Anerkennungsgesetz des Bundes vom 6.12.2011 (BGBl I S. 2515) geregelt. Das Gesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).[1] Nach § 2 BQFG gilt das Gesetz für die Fests...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Vermögensübertragung (§ 1 Abs 1 Nr 4 UmwStG iVm §§ 174–189 UmwG)

Tz. 43 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 1 Abs 1 Nr 4 UmwStG werden schließlich inl Vermögensübertragungen erfasst. Die §§ 174ff UmwG lassen die Vermögensübertragung als Voll- und als Teilübertragung zu. Ihrem Wesen nach entspr die Vollübertragung der Verschmelzung, die Teilübertragung der Spaltung. Der Unterschied zur Verschmelzung besteht darin, dass bei der Vermögensübert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 129 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Vorschrift zur antragsgem Minderbewertung unterhalb des gW gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist durch das StÄndG 2015 neu gefasst worden. Zusätzlich zum bisherigen Tatbestand (dazu s Tz 128) ist eine (weitere) Einschränkung der Bw-Einbringung eingefügt worden, wenn neben den neuen Gesellschaftsrechten sonstige Gegenleistungen gewährt werden. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts als formwechselnde Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei KöR und bei AöR ist für einen Formwechsel gem § 301 Abs 2 UmwG Voraussetzung, dass die Kö bzw Anstalt rechtsfähig ist und das maßgebende Bundes-oder Landesrecht einen Formwechsel vorsieht oder zulässt. Ein derartiger Fall im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts würde zB vorliegen, wenn ein Museum in der Rechtsform der KöR besteht, das in v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Überführung eines steuerbegünstigten Betriebs gewerblicher Art in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft

Tz. 200 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Umwandlungsrechtlich besteht die Möglichkeit der Ausgliederung gem § 123 Abs 3 UmwG, dh der übertragende Rechtsträger gliedert aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile auf einen bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieses Rechtsträgers auf den übertragenden Rechtsträger au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Anwendungsbereich des UmwStG wird nur für solche grenzüberschreitenden und sonstigen ausl Umw-Vorgänge eröffnet, die mit einer vom UmwStG erfassten inl Umw-Art vergleichbar sind. Voraussetzung für den Vergleichbarkeitstest ist zunächst, dass die grenzüberschreitende bzw sonstige ausl Umw insges zivilrechtlich wirksam vollzogen wird. Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Überblick

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Ges erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO (zu den gesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ausgliederung (§ 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG iVm § 123 Abs 3 UmwG)

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG eröffnet den Anwendungsbereich des UmwStG für die Ausgliederung oder vergleichbare ausl Vorgänge. Bei der Ausgliederung handelt es sich um eine Form der Spaltung. Zu den umw-rechtlichen Voraussetzungen s Tz 23 ff. Von der Auf- und Abspaltung unterscheidet sie sich dadurch, dass die als Gegenleistung ausgegebenen Anteile...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.2 Pauschalierung

Die Steuerbefreiung ist für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen verpflichtend vorrangig anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich Beiträge, die das steuerfreie Volumen von 4.056 EUR übersteigen, können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG in der geltenden Fassung mit 20 % pauschal versteuert werden.[1] Anders als bei der Pau...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3 Umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung

Nicht alle Pensionskassen wirtschaften im Kapitaldeckungsverfahren. Zu den umlagefinanzierten Pensionskassen gehören im Wesentlichen die Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst, die z. B. für Angestellte des Bundes, der Länder oder Gemeinden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen.[1] Für die steuerliche Beurteilung von Zuwendungen an umlagefinanzierte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.2 Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen sind vom Arbeitgeber verpflichtend mit 15 %[1] zu pauschalieren. Die Durchführung des individuellen Lohnsteuerabzugs ist nicht zulässig.[2] Sonderzahlungen werden anstelle der bei regulärem Verlauf zu entrichtenden Zuwendungen oder neben laufenden Beiträgen (auch Einmalbezügen) zur Finanzierung des umlagefinanzierten Versor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Herabsetzung der Niedrigsteuergrenze ab VZ 2024

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] wurde bei der Hinzurechnungsbesteuerung die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG von 25 % auf 15 % abgesenkt. Die Absenkung findet erstmals Anwendung für Zwischeneinkünfte aus einem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2023 endet bzw. für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2023 entstehen. Ansonsten gelten die o. g. Gru...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 2.1 Inanspruchnahme von Dienstleistern

Die Inanspruchnahme von Dienstleistern wurde mit § 62a StBerG im Jahr 2017 neu in das StBerG aufgenommen. Damit wird auch die Weitergabe von für dessen Tätigkeit erforderlichen Informationen an diese ermöglicht. Die Erforderlichkeit der Weitergabe an Informationen ist dabei im Einzelfall zu prüfen, ggf. die Unterlagen – soweit wie möglich – zu anonymisieren. Dies Anonymisier...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.4 Beiträge an Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Rz. 37 Auch gehören abgeführte Beiträge des Arbeitgebers an Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung gem. § 6 Abs. 1 EFZG zu den Leistungen, wegen derer ein gesetzlicher Forderungsübergang stattfindet. Zu diesen zählen die Beiträge zu den Zusatzversorgungskassen (ZVK) des Bundes und der Länder, zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, VBL

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / I. Hintergrund

§ 8 EStDV a.F.: Das Jahressteuergesetz 1996[1] fügte den bis zum 28.12.2025 gültigen § 8 EStDV a.F. in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) ein.[2] „§ 8 EStDV a.F.: Grundstücksteile von untergeordnetem Wert Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Wert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsgenossenschaften / 1 Aufbau/Abgrenzung zu anderen Trägern

Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft und die Landwirtschaft. Es gibt 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften, die überwiegend nach fachlichen Gesichtspunkten gegliedert sind. Sie sind für alle Unternehmen (Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen, Tätigkeiten) einer bestimmten Branche zuständig. Die Unternehmen in de...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.15 Schleswig – Holstein

Für das Land Schleswig-Holstein bildet§ 52 Abs. 8 PersVG SH die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen. Dieser entspricht der Regelung für den Bund. Tatbestandsvoraussetzung ist hier, dass die Maßnahme keinen Aufschub duldet. Dafür reicht die reine Eilbedürftigkeit nicht aus. Es muss darüber hinaus ein Schaden entstehen, wenn nicht zumindest eine vorläufige Umsetzung erfol...mehr

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Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.4 Öffentlicher Dienst: § 20 ArbSchG

§ 20 ArbSchG sieht Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst vor. Nach § 20 Abs. 1 ArbSchG regelt das Landesrecht, ob und inwieweit die nach § 18 erlassenen Rechtsverordnungen für die Beamten der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten. Auf Bundesebene können die zuständigen Entscheidungsträger gemäß § 20 Abs. ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Sachsen

§ 79 Abs. 7 SächsPersVG schafft für die Fälle der Mitbestimmung die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen. Die Voraussetzungen und die weitere Abfolge entspricht dem Bundesrecht. Für das Verfahren der Mitwirkung verweist § 76 Abs. 6 SächsPersVG auf die Regelung des § 79 Abs. 7 SächsPersVG und schafft damit für die Fälle der Mitwirkung die Rechtsgrundlage für vorläufige R...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 1 Die wesentlichen Eckpunkte der Tarifeinigung:

Entgelterhöhung: Die Entgelte werden in drei Schritten erhöht, zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 EUR, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent, zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent. Wechselschicht- und Schichtzulagen: Die Wechselschicht- und Schichtzulagen werden deutlich erhöht Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West:...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 11 Nebeneinander von TV-L und TV-Ärzte

Tarifregelungen zur Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken enthalten sowohl der zwischen der TdL und den Gewerkschaften, insbesondere ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, geschlossene TV-L (§ 41 TV-L, Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken) als auch der zwischen der TdL und der Gewerkschaft Marburger Bund geschlossene Tari...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.8 Regelungsbefugnis des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen (Satz 8)

Rz. 73 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Verfahren nach den Sätzen 1 bis 3 fest, Satz 8. Rz. 74 Regelungsgegenstände dieser Befugnis sind: Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlichen Evaluation und Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele.mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.2 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Satz 2)

Rz. 45 Abweichend von Satz 1 entscheidet jedoch nach Satz 2 i. d. F. des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 nunmehr die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die insoweit verdrängende Entscheidungskompetenz der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht daher bei einer Entscheid...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.2 Handlungsfelder und Leistungskriterien (Abs. 2 und 3)

Rz. 8 Abs. 2 knüpft an den bisherigen § 20 Abs. 1 Satz 3 an, indem die Aufgabe des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen zur Konkretisierung des Präventionsauftrags erweitert und verbindlich geregelt wird. Gemäß Abs. 2 Satz 2 ist dabei durch ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen zu gewährleisten, dass ein verbindli...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.2 Festsetzungsverfahren (Abs. 3 und 5)

Rz. 13 Festbeträge für Arzneimittel werden bundesweit vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgesetzt (Abs. 3 Satz 1). Welche Bedeutung den rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder anderen geeigneten Vergleichsgrößen (zu ermitteln nach Abs. 1 Satz 5 vom Gemeinsamen Bundesausschuss) beizumessen ist, die der Spitzenverband zur Grundlage der Festbetragsfestset...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.11 Datenerhebung und -übermittlung (Abs. 9)

Rz. 46 Abs. 9 enthält gesetzliche Vorgaben zur Erhebung und Übermittlung notwendiger Angaben, um das tatsächliche Ausgabevolumen für die im Rahmen einer Verordnung nach Abs. 8 erbrachten Leistungen sowie für die Auswertung des Verordnungsgeschehens ermitteln zu können. Satz 1 verpflichtet die Krankenkassen, die Angaben zu den Ausgaben jeweils arztbezogen sowie versichertenbe...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.5 Verwaltungskosten und Rechtsaufsicht

Rz. 15 Abs. 5 Satz 1 überträgt dem Bundesministerium für Gesundheit die finanzielle Trägerschaft für die von der zentralen Stelle veranlassten Auszahlungen von Pflegevorsorgezulagen sowie die entstehenden Verwaltungskosten. Zu den Verwaltungskosten gehören nach Abs. 5 Satz 2 auch die entsprechenden Kosten für den Aufbau der technischen und organisatorischen Infrastruktur. Di...mehr

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Sauer, SGB IX § 27 Verordnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 26 sind die Rehabilitationsträger unter Federführung der BAR verpflichtet, im Rahmen der Selbstverwaltung und -verantwortung gemeinsam Empfehlungen zu vereinbaren, um die Erbringung von Teilhabeleistungen zu beschleunigen, qualitätsmäßig zu verbessern und zu vereinheitlichen. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeit...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.4 Versorgungskritische Arzneimittel (Abs. 5b)

Rz. 23 Abs. 5b ist ebenfalls durch das ALBVVG vor dem Hintergrund von seit Jahren beklagten Lieferengpässen insbesondere bei generischen und mithin patentfreien Arzneimitteln eingefügt worden. Angesichts dessen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, um Lieferengpässe "früh zu erkennen und gegensteuern" zu können (amtl. Begründung BT-Drs. 20/6871 S. 33)....mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.1 Einrichtung und Aufgaben der zentralen Stelle

Rz. 4 Wesentliche Beteiligte des gesamten Zulageverfahrens ist im Zusammenwirken mit den Versicherungsunternehmen die zentrale Stelle im Sinne der einschlägigen Regelungen dieser Vorschrift. Der Gesetzgeber hat diese Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt und sich hierbei für diese funktionale Zuordnung aufgrund der dort schon vorhandenen Erfahrungen mi...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.7 Übersichten über Festbeträge (Abs. 8)

Rz. 26 Mit der Änderung von Abs. 8 durch das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) mit Wirkung zum 1.1.2011 entfielen die bisherigen Übergangsregelungen. Die nunmehr eingefügte Regelung war zuvor in § 35a Abs. 5 enthalten. Die bis dahin dort enthaltene Ermächtigung des Bundesminister...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.4.2 Unterschreiten des Investitionsbetrags (Satz 2)

Rz. 81 Erreicht eine Pflegekasse den in Abs. 2 festgelegten Betrag in einem Jahr nicht, stellt sie die nicht verausgabten Mittel im Folgejahr dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Verfügung, Satz 2. Rz. 82 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist dabei verpflichtet, einen Mittelverteilungsschlüssel festzulegen, mit dem die Mittel auf die Pflegekassen zur Wahrnehmun...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 112 Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene einen Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI i. d. F. v. 28.9.2023 herausgegeben (vgl. auch bereits bei Kuhn-Zuber, TuP 2019, 90), der online auf der Website des GKV-Spitzenverbands im Bereich Pflegeversicherung/Prävention eingesehen werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.4 Ausgabe durch die Gesellschaft für Telematik (Abs. 4)

Rz. 11 Die gematik bestimmt geeignete Stellen, die elektronische Heilberufs- und Berufsausweise sowie die Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen ausgeben, wenn die Zuständigkeit weder für die Länder noch den Bund gesetzlich geregelt ist (Auffangzuständigkeit). Die gematik kann Ausweise und Komponenten auch selbst ausgeben. Für die akademischen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.3 Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung

Rz. 20 Der Bundesrat hat am 17.10.2025 umfangreich zum StÄndG 2025 Stellung genommen.[1] Gegen die Absenkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie an sich hat die Länderkammer keine Einwendungen erhoben. Bayern hatte sogar noch die Ausdehnung der Absenkung auf die in der Gastronomie genossenen Getränke vorgeschlagen. Der Bundesrat warnte jedoch vor erheblichen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.3 Qualitätssicherung durch den GKV-Spitzenverband (Satz 3)

Rz. 44 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Leistungen nach Satz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele; Satz 3. Rz. 45 Durch die Regelung erhält der Spitzenverband Bund der Pf...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 37c wurde durch das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2220) mit Wirkung zum 29.10.2020 durch Art. 1 Nr. 2 neu eingefügt. Dadurch wurde ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940),...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II v. 21.12.2015 zum 1.1.2017 hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.8.2 Nicht verausgabte Mittel im Jahr 2019 (Satz 2)

Rz. 111 Im Jahr 2019 nicht verausgabte Mittel waren im Übrigen abweichend von Abs. 3 Satz 2 im Jahr 2020 nicht dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Verfügung zu stellen, Satz 2. Auch diese Regelung ist mit Wirkung zum 1.1.2026 wegen Zeitablaufs aufgehoben worden.mehr