Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 8.2.2 Ersatzfreistellung bei Krankheit oder Widerruf bewilligter Tauschtage

Besonderheiten bestehen, wenn ein bereits bewilligter Tauschtag wegen einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder eines aus dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründen ausnahmsweise erfolgten Widerrufs des/der Tauschtage nicht genommen werden kann. Wünschen Beschäftigte in den genannten Fällen eine Verle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 4.1 Einseitiges Verlangen

Wollen Beschäftigte Tauschtage geltend machen, so müssen sie dies bis zum 1. September des jeweiligen Kalenderjahres für das laufende Kalenderjahr in Textform gegenüber dem Arbeitgeber „geltend machen“ (§ 29a (VKA) Abs. 1 TVöD) bzw. „verlangen“ (§ 29a (Bund) Abs. 1 Satz 3 TVöD). Hierbei handelt es sich um eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung. Die Umwandlung eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 8.1.2.2 Ersatzfreistellung

Können bewilligte Tauschtage wegen Arbeitsunfähigkeit oder Widerruf durch den Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen werden, gilt es zunächst zu prüfen, ob eine Ersatzfreistellung in dem verbleibenden Zeitraum im Kalenderjahr der Gewährung der Tauschtage möglich ist. Dies ergibt sich aus der Formulierung in § 29a (VKA) Abs. 4 Satz 3 TVöD, demzufolge ein Ausgleichsanspruch in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 8.2.1 Grundsatz: Finanzieller Ausgleichsanspruch

Tauschtage, die innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums – des auf die Verminderung der Jahressonderzahlung folgenden Kalenderjahres – nicht genommen werden, verfallen und es entsteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Geld in Höhe des Wertes der nicht genommenen Tauschtage (§ 29a (Bund) Abs. 4 Satz 1 TVöD). Maßgebend ist der zum Zeitpunkt der Umwandlung der Jahressonderza...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 4.4 Keine Ablehnungsmöglichkeit für den Arbeitgeber

Wichtig Der Arbeitgeber hat bei frist- und formgerechter Geltendmachung (im TVöD-Bund: Verlangen) der Tauschtage durch den Beschäftigten keine rechtliche Möglichkeit, die Verminderung der Jahressonderzahlung und stattdessen Inanspruchnahme der zusätzlichen freien Tage bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen abzulehnen. Die Inanspruchnahme der Tauschtage bedarf nicht de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 6.5 Widerruf bewilligter Tauschtage

Dem Arbeitgeber kommt das Recht zum Widerruf bereits bewilligter Tauschtage zu aus dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründen zu. Dies ergibt sich für den Bereich VKA aus einer Formulierung im Zusammenhang mit der Regelung zum Schicksal nicht genommener Tauschtage: „Können vom Arbeitgeber bewilligte Tauschtage … wegen der Geltendmachung von dringenden betrieblichen/dienstli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 6.2 Lage der Tauschtage

Hinsichtlich der Lage der Tauschtage sind die Wünsche der Beschäftigten zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche oder dienstliche Gründe stehen entgegenstehen[1] (§ 29a (VKA) Abs. 3 Satz 2 TVöD; § 29a (Bund) Abs. 3 Satz 2 TVöD).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 6.1 Im "folgenden" Kalenderjahr

Die Tauschtage müssen im folgenden Kalenderjahr, dem Kalenderjahr, das auf die Umwandlung der Jahressonderzahlung folgt, gewährt werden (§ 29a (VKA) Abs. 3 Satz 1 TVöD; § 29a (Bund) Abs. 3 Satz1 TVöD). Praxis-Beispiel Bei Verminderung der Jahressonderzahlung 2026 sind die Tauschtage im Jahr 2027 zu gewähren.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 1 Einführung

Die tarifliche Neuregelung findet sich im TVöD-AT in § 29a (VKA) – Teilweise Umwandlung der Jahressonderzahlung bzw. § 29a (Bund) – Zeit-statt-Geld-Wahlmodell. § 29a TVöD ist mit Wirkung zum 1.1.2026 in Kraft getreten.[1] Praxis-Tipp Die Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung kann somit erstmals hinsichtlich der im November 2026 fälligen Jahressonderzahlung beansprucht w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 3.2 TVöD-VKA: Begrenzung auf den Wert der Jahressonderzahlung

Macht der im Geltungsbereich des TVöD-VKA Beschäftigte eine bestimmte Anzahl von freien Tagen geltend, reicht aber die Höhe der zustehenden Jahressonderzahlung nicht für den Wert der gewünschten Anzahl von Freistellungstagen aus, reduziert sich die Anzahl der geltend gemachten Tauschtage automatisch auf die Anzahl von vollen Tauschtagen, bis zu deren Höhe die Jahressonderzah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tauschtage bei Jahressonder... / 6.3 Frist zur Äußerung von Wünschen (VKA)

Im Geltungsbereich des TVöD-VKA sollen die Beschäftigten dem Arbeitgeber ihre Wünsche für die Lage der Tauschtage spätestens 4 Wochen vorher mitteilen (§ 29a (VKA) Abs. 3 Satz 3 TVöD). Hierbei handelt es sich nicht um eine strikte Fristvorgabe. Allerdings gilt es seitens der Beschäftigten zu beachten: je kurzfristiger die Ankündigung für die Lage der Tauschtage erfolgt, desto...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitale Steuererklärung mi... / Hintergrund

Unter dem Namen "okELSTER" startet im Sommer 2026 eine neue, vereinfachte Form der digitalen Steuererklärung. Entwickelt wurde die Funktion im Rahmen des ELSTER-Verfahrens, das vom Freistaat Bayern für Bund und Länder programmiert wird. Ziel ist es, die Abgabe der Einkommensteuererklärung schneller, nutzerfreundlicher und vollständig digital zu gestalten. Zum Start können led...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.2 Geldbußen

Rz. 52 Geldbußen sind Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem OWiG einschließlich der nach § 30 OWiG vorgesehenen Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes und der Länder, Geldbußen nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.2 Geldstrafen

Rz. 62 Das Abzugsverbot umfasst alle Rechtsnachteile, die von einem Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts als Geldstrafe verhängt werden. Privatrechtliche Sanktionen wie z. B. Vertragsstrafen fallen nicht unter den Begriff der Geldstrafen in diesem Sinne. Da im deutschen Strafrecht derzeit Geldstrafen nicht gegen juristische Personen, sondern allen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2025 ff.

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Richtlinien 2023

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2021

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2024

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 1.2 Nationale Ebene

Der TVöDenthält in seinen arbeitszeitrechtlichen Abschnitten Regelungen zu Bereitschaftszeiten (entspricht der arbeitszeitrechtlichen Arbeitsbereitschaft), Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Dabei ist sowohl die Arbeitsbereitschaft als auch der Bereitschaftsdienst arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Sie müssen bei der Berechnung des zulässigen Umfangs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.30 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 2.1 Begriff des Bereitschaftsdienstes

Eine gesetzliche Definition des Bereitschaftsdienstes existiert nicht, vielmehr wurde der Begriff des Bereitschaftsdienstes durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Bereitschaftsdienst wird im Allgemeinen angenommen, wenn sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betrieb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 2.4 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Seit der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die europarechtliche Vorgaben gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG (BGBl I, 3002). Die Anpassung war notwendig geworden, um der Rechtsprechung des EuGH Rechnung zu tragen. Nach Auffassung des EuGH muss der Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlini...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.2 Zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichtete Steuerpflichtige

Rz. 16 Die wichtigste Gruppe der zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichteten Stpfl. wird von den Körperschaften gebildet, die aufgrund ihrer Rechtsform Formkaufleute und nach § 6 i. V. m. § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet sind, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht (vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.). Dies sind die AG einschließlich der S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.49 § 112 ff. EStG (Energiepreispauschale)

• 2022 Steuerbarkeit der Energiepreispauschale / § 119 EStG Es stellt sich die Frage, ob die Energiepreispauschale steuerbar ist. Dies dürfte zu verneinen sein. Nach § 119 EStG haben Stpfl. mit Einkünften aus aktiver nichtselbständiger Tätigkeit die Energiepreispauschale als Einnahme im Rahmen von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Bei den übrigen Anspruchsberechtigten mit E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt die Ano...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Sonderregelung in den neuen Bundesländern

Rz. 27 Mietern und Nutzern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Grundstücken für Erholungszwecke in den neuen Bundesländern, die staatlich verwaltet waren oder auf die ein Anspruch auf Rückübertragung bestand, konnte auf Antrag ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingeräumt werden (§ 20 Abs. 1 VermG). Wenn also der enteignete Eigentümer restituiert worden war, konnte der M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2.1 Die konkurrierende Gesetzgebung gemäß Art. 74, Art. 72 GG

Rz. 3 Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung auf die öffentliche Fürsorge. Die Vorschrift umfasst im Kern die öffentliche Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage und wird im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip weit ausgelegt (Jarass/Pieroth, GG, Art. 74 Rz. 17). Das BVerfG hat u. a. die Jugendpflege und den Jugendschutz als öffentliche Fürsor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.5 Landesvorbehalt (Abs. 4)

Rz. 24 Auch in Fragen der Förderung der Erziehung in der Familie überlässt der Bund den Ländern die näheren Regelungen über Inhalt und Umfang der Aufgaben. Dies hat aufgrund der in Art. 74, Art. 72 GG geregelten konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nur deklaratorische Wirkung, verdeutlicht aber die vom Bund gesehene besondere Dringlichkeit weitergehender konkretisierender V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.6 Kostenbeteiligung

Rz. 25 Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 können Kostenbeiträge für die Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 festgesetzt werden. Durch das KiföG wurde der Begriff "Teilnahmebeitrag" gestrichen, da der Begriff "Kostenbeitrag" künftig einheitlich für alle Fallgestaltungen öffentlich-rechtlicher Heranziehung zu den Kosten ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Makoski, Örtliche Zuständigkeit für Verfahren über die Prüfquote, jurisPR-MedizinR 1/2025 Anm. 2. ders., Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V, jurisPR-MedizinR 1/2024 Anm. 4. Medizinischer Dienst Bund, Richtlinien/Grundlagen für Begutachtungen und Qualitätsprüfungen, www.md-bund.de. GKV-Spitzenverband, Abrechnungsprüfung, www.gkv-spitzenverband.de.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.3 Landesrechtsvorbehalt

Rz. 4 Da bereits § 15 einen Landesrechtsvorbehalt für den ersten Abschnitt des ersten Kapitels normiert und weil den Ländern für den Schulbereich die Gesetzgebungskompetenz zusteht und der Bund für den Bereich seine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz nicht ausgeschöpft hat, handelt es sich um eine bloß klarstellende Regelung. Für zu vereinbarendes Landesrecht wird geforde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.2 Ausnahmen vom Depotverbot

Rz. 7 Ausgenommen vom Verbot ist nach Abs. 1 Satz 1 die Hilfsmittelversorgung im Notfall, für die ein (kleines) Depot in der Vertragsarztpraxis vorgehalten werden kann (z. B. Gehstützen oder spezielle Bandagen, Daumen- oder Handorthesen zur Immobilisierung). Ein Notfall kann z. B. vorliegen, wenn Kompressionsstrümpfe oder -strumpfhosen unmittelbar postoperativ benötigt werde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.1 Begriff

Rz. 3 Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag kann auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Die Vorschriften des BGB sind entsprechend anzuwenden (§ 61 Satz 2). Danach wird ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) geschlossen (§§ 145 ff. BGB; BSG, Urteil v. 4.4.2017, B 11 AL ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.2 Prüfquote (Abs. 2)

Rz. 11 Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse in jedem Quartal bis zu 5 % der bei ihr im vorvergangenen Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses durch den MD prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote; Satz 1). Im Jahr 2021 gilt eine quartalsbezogene Prüfquote von bis zu 12,5 %. Die Prüfquote enthält keine Nachkommastel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX Einführung / 1 Einführung eines Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Rz. 1 Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) v. 9.6.2001 (BGBl. I S. 1046) hat erstmals das SGB IX hervorgebracht, es galt bis zum 31.12.2017. Bis dahin wurde es allein ab 2005 insgesamt 30-mal geändert, zuletzt durch Art. 165 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX Einführung / 5 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum SGB IX i. d. F. des BTHG

Rz. 82 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) Das Gesetz korrigierte Redaktionsversehen und stellte einige Regelungen aus der Gesetzgebung des Art. 1 BTHG klar. Zudem enthielt es Folgeregelungen zum Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 5 Verschlüsselung mittels "Dakota"

Im elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen müssen alle Meldungen verschlüsselt versendet werden. Zu diesem Zweck stellt die ITSG den Arbeitgebern dakota.ag zur Verfügung; im folgenden nur "Dakota" genannt. Dakota ist ein Programm zur Unterstützung der gesicherten Internet-Kommunikation zwischen Arbeitgebern bzw. "sonstigen Leistungserbringern" und den Sozialversiche...mehr