Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen (§ 20 Abs 1 Nr 8 EStG)

Rn. 710 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Diskonte sind Vergütungen, die auf eine noch nicht fällige Forderung demjenigen gewährt werden, der den Gegenwert auf die Forderung vor ihrer Fälligkeit dem Gläubiger zufließen lässt. Sie werden vom Nennbetrag der Forderung abgesetzt, sodass die Forderung am Fälligkeitstag den Nennbetrag wert ist. Rn. 711 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Örtliche Zuständigkeit

Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse zu beantragen, V 5.2 Abs 2 S 1 DA-KG 2023 (vgl V 2 DA-KG 2023); Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts, wonach der Antrag auf Kindergeld auch beim zuständigen Träger oder einer entsprechenden Stelle eines anderen EU- bzw EWR- oder Vertragsstaates oder der Schweiz geste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angaben über den öffentlichen Sektor (IPSAS 22)

Tz. 52 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 22 kommt nur für jene öffentliche Einheiten zur Anwendung, die einen Konzernabschluss aufstellen und die sich dazu entschließen, in ihrem Abschluss auch Angaben zu finanziellen Informationen in Bezug auf den Sektor "Staat" (General Government Sector) im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (vgl. dazu Tz. 28–31, Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.2 Qualitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die qualitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG); Erwerb eines Familienheims von Todeswegen unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Erwerb eines Familienheims von Todeswegen bei Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) unter bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 4 Statusfeststellungsverfahren

Arbeitgeber müssen grundsätzlich für jeden Mitarbeiter prüfen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und ob Sozialversicherungspflicht besteht.[1] Bei der Neueinstellung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung (Meldegrund "10") das Statuskennzeichen "2" angeben. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund leitet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter / Zusammenfassung

Begriff Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff "freie Mitarbeit" versteht man unternehmerische Tätigkeit für ein anderes Unternehmen auf der Grundlage eines Dienstvertrags , seltener auch eines Werkvertrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgeblich für die Abgrenzung von freier Mitarbeit zur Arbeitnehmerstellung ist § 611a BGB. Entscheidend is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.17 Zuwendungen an Gebietskörperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG)

Rz. 80 § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG enthält für Zuwendungen an den Bund, ein Bundesland, eine inländische Gemeinde oder einen inländischen Gemeindeverband (z. B. Bezirk) unabhängig vom Zweck bzw. der Art und Höhe der Zuwendung eine persönliche Steuerbefreiung. Erfasst sind Zuwendungen unter Lebenden und Erwerbe von Todes wegen, also insbesondere auch Erwerbe des Fiskus als gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.20 Zuwendungen an politische Organisationen (§ 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG)

Rz. 93 Zuwendungen von Todes wegen und unter Lebenden an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG und ihre Gebietsverbände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a ErbStG steuerfrei, soweit sie deren freien und satzungsgemäßen Verwendung dienen. Verwendungswünsche des Spenders sind unschädlich, sofern sie unverbindlich sind und keine Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG darstellen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsberichtigung / 6.2 Pauschalbewertung: Bei einer Vielzahl von Kunden darf die Pauschalwertberichtigung oder eine gemischte Methode genutzt werden

In Fällen, in denen die Einzelbewertung von Forderungen nicht möglich oder unzumutbar ist, dürfen die Forderungen einer Pauschalbewertung unterzogen werden. Dann kann der Forderungsbestand zum Bilanzstichtag mit einem bestimmten Prozentsatz abgeschrieben werden. Dieser Prozentsatz ist zu schätzen. Daher werden die Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde gelegt. Hinweis Proz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langfristiger und dauerhaft... / 2.1.1 Sozialversicherungsrecht innerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR und der Schweiz

Für innerhalb der Europäischen Union erbrachte Tätigkeiten ist zum Sozialversicherungsrecht die VO (EG) 883/2004 [1] maßgeblich. Durch entsprechende Abkommen ist diese Verordnung auch auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz ausgeweitet. Ausgangspunkt ist die Regelung, dass nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates anwendbar sind.[2] Auf dieser Grundlage sol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.2 Erfordernis der Einwilligung

Mit der Bereitstellung einer Fanpage oder eines Unternehmensprofils übernehmen die Unternehmen als Betreiber die Rolle eines Anbieters von Telemedien nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 TTDSG. Werden beim Besuch dieser Seite Informationen auf den Endgeräten der Endnutzer gespeichert oder aus diesen ausgelesen (wie dies z. B. bei der Verwendung von Cookies der Fall ist), bedarf dies nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.1 Vollstreckung gegen den Bund oder ein Land

Rz. 3 Gegen den Bund oder ein Land ist die Vollstreckung nach § 255 Abs. 1 S. 1 AO nicht zulässig. Diese Regelung umfasst nur alle unmittelbaren Bundes- und Landesbehörden.[1] Sie gilt nicht aber für die Gemeinden.[2] Die Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat unterliegt grundsätzlich nicht dem Vollstreckungsverbot nach § 255 Abs. 1 AO, doch gibt es völkerrechtliche B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Folgen der Fiktion des § 252 AO

Rz. 4 Die Gläubigerfiktion des § 252 AO hat Bedeutung für die Vollstreckung verschiedener Steuern, deren Durchsetzbarkeit sie dadurch erleichtert, dass im Vollstreckungsverfahren nicht genau beachtet werden muss, welcher Körperschaft der Steueranspruch zusteht. Der von seinem Aufkommen her bedeutsamste Fall betrifft dabei die Steuern, die anteilig dem Bund und den Ländern zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.1 Umwandlungsarten

Rz. 3 Die Umwandlungen i. e. S. lassen sich in 2 Arten der Umwandlung (mit und ohne Vermögensübertragung) unterscheiden, die in § 1 Abs. 1 UmwG weiter in 4 Unterarten aufgegliedert werden: Abb. 1: Umwandlungsarten i. S. d. UmwG Die Auflistung der Umwandlungsarten ist insofern abschließend, als dass andere Arten nur in Betracht kommen, sofern sie in anderen Bundes- oder Landesg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betreuungsgeld / 1 Einstellung des Anspruchs auf Bundesbetreuungsgeld

Das Bundesverfassungsgericht[1] hat die Regelungen des Betreuungsgeldes in den §§ 4a – 4d BEEG für verfassungswidrig erklärt. Grund dafür war die fehlende Zuständigkeit des Bundes zum Erlass einer solchen Regelung. Die Gesetzgebungskompetenz stützte der Bund auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG. Danach müsste das Betreuungsgeld als Leistung der öffentlichen Fürsorge zu qualifizieren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betreuungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Das rechtspolitisch umstrittene Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 EUR (bzw. bis 31.7.2014 100 EUR) wurde als steuerfreie "Anerkennungs- und Unterstützungsleistung" für Eltern konzipiert, die die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder außerhalb einer öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtung, d. h. in der Familie oder im privaten Umfeld, durchführen. Es ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. So besteht für die Zeiten des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.7 Ersatzkraft für die Zeit des Sonderurlaubs

Die zeitlich befristete Gewährung von Sonderurlaub ist ein sachlicher Grund zum Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses (vgl. näher hierzu "Befristete Arbeitsverträge"). Denn der Arbeitgeber darf in einem solchen Fall regelmäßig von der Erwartung ausgehen, der Bedarf zur Beschäftigung der Vertretungskraft werde mit Beendigung des urlaubsbedingten Ausfalls der vertre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.6 Sonderurlaub und andere Freistellungsgründe

In der Zeit eines längeren Sonderurlaubs kann keine Freistellung aus anderem Grund, etwa für den Wehr- oder Zivildienst, in Anspruch genommen werden, da der Beschäftigte bereits vom Dienst freigestellt ist. Diese gesetzlichen Regelungen greifen jedoch ggf. am Ende des Sonderurlaubs ein. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bestehende Erklärungsfristen einzuhalten, w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Allenfalls kann § 213 als solche angesehen werden. Für die früheren...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.1 Aufwendungen des Bundes

Rz. 20 Die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende folgt grundsätzlich den Aufgaben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Leistungsträgerin nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und erbringt die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und einen wesentlichen Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere die Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs und Mehrb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 3 Literatur

Rz. 13 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012, 501. Beyer, BSG-Urteil vom 20.1.2021 – B 1 KR 7/20 R, Anmerkung, WzS 2022, 57. Bieresborn, BSG – Grünes Licht für die elektronische Gesundheitskarte – Bahn frei für digitale Verarbeitung von Gesundheitsdaten?, jM 2022, 113. v. Boetticher, Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, SGb 2009, 15. Pfei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.2 Unterstützung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 6 Der GKV-Spitzenverband hat die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen (Satz 1). Die Vorschrift greift konkretisierend die Entwicklung der Datenverarbeitung und des Datenaustausches auf. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende Beschreibung, sondern durch die Formulierun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.10 Datenschutz (Abs. 7)

Rz. 12c Der GKV-Spitzenverband kann zur Durchführung seiner ihm durch das Arzneimittelneuordnungsgesetz übertragenen Aufgaben (§ 130b) die Daten nach § 267 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 anonymisieren, um sie ohne Krankenkassenbezug zu verarbeiten. Die von den Krankenkassen für Zwecke des Risikostrukturausgleichs über den GKV-Spitzenverband an das Bundesversicherungsamt übermittel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.4 Beitrags- und Meldeverfahren (Abs. 3)

Rz. 8 Die Vorschrift verpflichtet den GKV-Spitzenverband, in grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen verbindliche Entscheidungen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge zu treffen (§§ 23, 76 SGB IV). Der Spitzenverband Bund soll damit im Beitrags- und Meldeverfahren einen einheitlichen Prozess- und Verfahrensablauf sicherstellen. Darüber h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1 Tätigkeitsbeginn und Aufgaben (Abs. 1)

2.1.1 Tätigkeitsbeginn Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband hat seine Aufgaben seit 1.7.2008 zu erfüllen. Der ursprünglich vorgesehene Termin (1.1.2008, BT-Drs. 16/3100 S. 43) wurde durch Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren verschoben, weil unbedingt sicherzustellen war, dass der GKV-Spitzenverband im Zeitpunkt des Übergangs der gesetzlichen Aufgaben seine Errichtung abgeschlosse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2 Rechtspraxis

2.1 Tätigkeitsbeginn und Aufgaben (Abs. 1) 2.1.1 Tätigkeitsbeginn Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband hat seine Aufgaben seit 1.7.2008 zu erfüllen. Der ursprünglich vorgesehene Termin (1.1.2008, BT-Drs. 16/3100 S. 43) wurde durch Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren verschoben, weil unbedingt sicherzustellen war, dass der GKV-Spitzenverband im Zeitpunkt des Übergangs der gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Musterkassenordnung (Abs. 8)

Rz. 12e Der GKV-Spitzenverband stellt zur Sicherheit des Zahlungsverkehrs und der Buchführung für die Krankenkassen in Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt eine Musterkassenordnung nach § 3 der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung auf. Will eine Krankenkasse davon abweichen, sind nur die Abweichungen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Allenfalls kann § 213 als solche angesehen werden. Für die früheren Bundesverbände war...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darüber hinaus wird sie wiederholt dazu benutzt, Bundesmittel für grundsicherungsfremde Aufgaben auf die kommunalen Träger über die Bundesländer zur Unterstützung der Erledigung dieser Aufgaben zu verteilen. Rz. 4a Abs. 1 bestimmt grundlegend, dass der Bund die Mittel für die Leistungen in Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.1 Tätigkeitsbeginn

Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband hat seine Aufgaben seit 1.7.2008 zu erfüllen. Der ursprünglich vorgesehene Termin (1.1.2008, BT-Drs. 16/3100 S. 43) wurde durch Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren verschoben, weil unbedingt sicherzustellen war, dass der GKV-Spitzenverband im Zeitpunkt des Übergangs der gesetzlichen Aufgaben seine Errichtung abgeschlossen hat und handlungsfäh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 217f schreibt dem GKV-Spitzenverband die Wahrnehmung der an anderen Stellen zugewiesenen Aufgaben ab dem 1.7.2008 vor. Als weitere Aufgaben schreibt die Vorschrift in Abs. 2 bis 4 die Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände, Grundsatzentscheidungen zum Melde- und Beitragsrecht und Benchmarking zum Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerb der Kran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.5 Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs (Abs. 4)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband soll Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zum Erlass von Rahmenrichtlinien für den Ausbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarkings der Leistungs- und Qualitätsdaten treffen. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, ein Benchmarking zu etablieren, das zu mehr ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.2 Überblick (Satz 1)

Rz. 4 Die Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes sind neben den in den weiteren Abs. des § 217f enthaltenen Aufgaben an zahlreichen Stellen des Gesetzes zu finden. Dazu gehören z. B. die Festsetzung von Festbeträgen bei Arznei- und Hilfsmitteln (§§ 35 und 36), ein Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung (§ 129), die Bildung des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 91), die Haftung im In...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.6 Richtlinie zur hausarztzentrierten und zur integrierten Versorgung (Abs. 4a)

Rz. 10b Satz 1 betrifft die Regelungen zu hausarztzentrierten Verträgen, zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung und zur Integrierten Versorgung (vgl. §§ 73b Abs. 3 Satz 8, 140a Abs. 4 Satz 6, 7). Die entsprechenden Satzungsbestimmungen der Krankenkassen sind nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu treffen. Satz 2 bestimmt den Genehmigungsvorbehalt des Bundes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.9 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.8 Fortgeltung bisheriger Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen (Abs. 5)

Rz. 11 Abs. 5 schreibt vor, dass die Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen, die nach altem Recht von den bis zum 31.12.2008 bestehenden Spitzenverbänden (Bundesverbände der Krankenkassen sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen) im Rahmen ihrer bis zum 30.6.2008 bestehenden Zuständigkeit zu treffen waren, so lange fortgel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.3 Berichtspflicht (Satz 2 bis 4)

Rz. 4a Der Vorstand hat dem BMG zu berichten, wenn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht rechtzeitig umgesetzt werden (Satz 2). In der Vergangenheit hat der GKV-Spitzenverband seine Aufgaben nicht immer fristgerecht umgesetzt und das BMG rechtzeitig über Probleme in der Umsetzung oder die Gründe für Verzögerungen ausreichend in Kenntnis gesetzt (BT-Drs. 19/15662 S. 86). Dah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.3 Portalverbünde (Abs. 2a)

Rz. 7c Der GKV-Spitzenverband berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit und den zuständigen Aufsichtsbehörden jährlich über den aktuellen Stand und Fortschritt der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Krankenkassen für Versicherte und bestimmt die dafür von seinen Mitgliedern zu übermittelnden Informationen (Satz 1). Die Berichtspflicht ist erstmals zum 31.3.20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.6 Erstattungsverfahren (Abs. 11)

Rz. 67 Abs. 11 regelt das Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die kommunalen Träger bzw. gemeinsamen Einrichtungen zunächst die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus eigenen Mitteln erbringen und anschließend, nach Abs. 11 Satz 2 seit 13.12.2019 nicht mehr nur jeweils zur Monatsmitte und am Monatsende zulä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.7 Richtlinie zum Datenschutz (Abs. 4b)

Rz. 10d Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 31.1.2018 in einer Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme fest (Satz 1; www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung_und_innovation/sozialdatenschutz/schutz_der_sozialdaten.jsp; abgerufen: 10.11.2020). Diese Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr