Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Gesetzliche Aufgabenzuweisung, Art der Leistung und öffentlich-rechtlicher Benutzungszwang

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bereits der RFH (s Gutachten des RFH v 09.07.1937, RStBl 1937, 1306) hat nur solche Leistungen einer jur Pers d öff Rechts als Ausübung hoheitlicher Tätigkeit klassifiziert, die ihr "eigentümlich und vorbehalten" sind. Dieser Definition ist der BFH in ständiger Rspr gefolgt (zB s Urt des BFH v 21.11.1967, BStBl II 1968, 218). Kennzeichnend f...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Sachlicher Geltungsbereich im Überblick

Rz. 82 [Autor/Stand] § 1 HGrStG regelt den sachlichen Geltungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetzes. In der Vorschrift kommt zum Ausdruck, dass es sich um eine (nur) partielle Abweichung vom Bundesgesetz handelt[2] (Rz. 24). Denn nach der Verweisungskette (§§ 2, 218 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 i.V.m. § 99 Abs. 1 Nr. 1, 243 und 244 BewG) werden vom Hessischen Grundsteuergese...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Abgrenzung zum Leistungsfähigkeitsprinzip/Sollertragsteuer

Rz. 34 [Autor/Stand] Ob das allgemeine Äquivalenzprinzip in seiner Ausprägung als wertunabhängiges Grundsteuermodell (Rz. 35) auf Ebene der Auswahl des Belastungsgrundes neben das steuerliche Fundamentalprinzip der Leistungsfähig tritt[2] oder an dessen Stelle,[3] beantwortet das Hessische Grundsteuergesetz nicht und bleibt auch in der Be gründung des Gesetzesentwurfs[4] off...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zur Ausübung öff (= hoheitlicher) Gewalt gehören auch die sog Amtshilfe bzw Beistandsleistungen. Nach Art 35 Abs 1 GG "leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe". In § 4 Abs 1 VwVfg ist die Amtshilfe als "ergänzende Hilfe einer Behörde gegenüber einer Anderen auf deren Ersuchen" definiert. Zu den ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Informationsaustausch

Rz. 1286 [Autor/Stand] Die FKS arbeitet mit einer Vielzahl von Behörden und Stellen zusammen, zwischen denen ein intensiver Informationsaustausch stattfindet. Dazu zählen die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Güterverkehr, die Bundesnetzagentur, die Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und viele andere Institutionen. Die Zusammenarbeitsbehör...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Nutzenäquivalenz

Rz. 31 [Autor/Stand] Im HGrStG ist der Belastungsgrund zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt,[2] er ergibt sich aber aus den Gesetzesmaterialien [3] und dem Hauptmaßstab zur wertunabhängigen Ermittlung des Steuermessbetrags (§ 4 Abs. 1 HGrStG, Rz. 190 ff.).[4] Dem HGrStG liegt ein auf dem Äquivalenzgedanken beruhendes Besteuerungsmodel (zum Flächen-Faktor-Verfahren, Rz....mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6.1 Vertreter

Ein mögliches Verschulden eines Vertreters ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.[1] Wirksame Vertretung setzt entweder (gesetzliche) Vertretungsmacht oder (rechtsgeschäftlich erteilte) Vollmacht voraus.[2] Vom Vertreter zu unterscheiden ist der (im Gesetz nicht eigens geregelte) Bote. Während der Vertreter eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen abgibt, überbrin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Prüfungsaufgaben und sachliche Zuständigkeit

Rz. 1287 [Autor/Stand] Die Prüfungsaufgaben der Behörden der Zollverwaltung sind in § 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG aufgeführt. Die Dienstkräfte der FKS prüfen die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nach § 28a SGB IV, den unrechtmäßigen Bezug von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld und andere Sozialleistunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab StÄndG 1992

Rn. 111b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Schrifttum und Verwaltungsanweisungen s vor Rn 111a. Wegen der besonderen Problematik im Zusammenhang mit § 15a EStG s § 15a Rn 18a (Bitz). Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG idF StÄndG 1992 das Anliegen einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung ein- und mehrstöckiger Beteiligungsstrukturen verfolgt. Rein inländische Dop...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erweiterte Tabelle der Abzinsungsfaktoren

Rz. 81 [Autor/Stand] Die in der Anlage 26 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2024 v. 2.12.2024[2] ausgewiesenen Abzinsungsfaktoren einschließlich der Formel zur Berechnung der Abzinsungsfaktoren für die nicht in der Tabelle der Anlage 26 zum BewG aufgeführten Zinssätze sind in Anlehnung an die Darstellung zur Ermittlung der Barwertfaktoren für die Abzinsung (Abzinsungsfakt...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Zusatzversorgung von Arbeitnehmern

Beiträge zur Zusatzversorgung von Arbeitnehmern der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburg. Ruhegeldgesetz) sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Es handelt sich bei den Beiträgen um Aufwendungen zum Erwerb bzw. zur Sicherung der später zu zahlenden Zusatzversorgung, deren späterer Zufluss zu den Versorgungsbezügen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 2...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.2 Beitragsfreie laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistung

Das Gesetz erfasst folgende Sozialleistungen, neben denen laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen nach der Vergleichsberechnung nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträg...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Bund-Länder-Anleihe

Die Bund-Länder-Anleihe ist eine gemeinsame Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland und 10 Ländern. Ihre Laufzeit beträgt 7 Jahre ab Emissionszeitpunkt bei fester Verzinsung. Die 11 Emittenten haften für die Zins- und Tilgungsverpflichtungen lediglich in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Emissionsvolumen (teilschuldnerisch). Steuerliche Behandlung s. "Anleihen".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Zukunftssicherungsleistungen

Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber dazu sozialversicherungsrechtlich oder kraft anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Das Gleiche gilt für die den gesetzlichen Beiträgen gleichgestellten Zuschüsse.[1] Im Übrigen gehören Aufwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer oder diesem n...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Bundeswertpapiere

Sammelbezeichnung für alle von der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen Schuldbuchforderungen, wie Bundesanleihen, -obligationen, -schatzbriefe, -schatzanweisungen. Darüber hinaus gibt der Bund grüne Bundeswertpapiere sowie inflationsgeschützte Wertpapiere (s. "Inflationsanleihen") aus.mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Bundesschatzanweisungen

Bundesschatzanweisungen sind Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland mit maximal 2-jähriger Laufzeit. Die Schatzanweisungen dienen der Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs. Verzinsliche Schatzanweisungen Hierbei handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen des Bundes mit fester Verzinsung und Laufzeiten im mittelfristigen Bereich (2 Jahre). Die Papier...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Bundesanleihen

Börsennotierte Anleihen des Bundes mit einer Laufzeit von 7, 10, 15 oder 30 Jahren ab Emissionszeitpunkt. Inhaber erhalten jährlich feste Zinszahlungen (Kupons) sowie die Rückzahlung zum vollen Nennwert am Laufzeitende.. Steuerliche Behandlung s. "Anleihen".mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Bundesobligationen

Daueremissionen des Bundes mit festem Nominalzins und variablen Ausgabekursen; Laufzeit 5 Jahre, Zinszahlung jährlich, steuerliche Behandlung s. "Anleihen".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitsförderung (III. Sozialgesetzbuch)

Steuerfrei sind die Leistungen nach dem III. Sozialgesetzbuch [1]: Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, der Gründungszuschuss, das Qualifizierungsgeld sowie die übrigen Leistungen nach dem III. Sozialgesetzbuch und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden oder zur Förderung der Aus- oder Weiter...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Beihilfen

Beihilfen in Krankheits- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sowie Unterstützungen in besonderen Notfällen, aus öffentlichen Kassen gewährt[1], sind steuerfrei. Das Gleiche gilt für Leistungen an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an Arbeitnehmer von Verwaltungen, Unternehmen und Betrieb...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Abzinsungspapiere

Ein Abzinsungspapier ist ein Wertpapier, das unter seinem Nennwert ausgegeben und zum Nennwert eingelöst wird. Ist keine laufende Verzinsung vereinbart, stellt die Differenz zwischen Ausgabe- und Einlösungsbetrag den Ertrag dieser Anlageform dar. Abzinsungspapiere sind z. B. (Bundes-)Finanzierungsschätze, abgezinste Sparbriefe (s. "Sparbriefe"), Nullkupon-Anleihen (Zero-Bond...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Inflationsanleihen (Linker)

Mit dieser Art von Anleihen können sich Anleger gegen unerwartete Preisanstiege schützen. Die Verzinsung dieser Papiere ist an einen Preisindex angeschlossen. Der Zinskupon und i. d. R. auch der Rückzahlungsbetrag werden an die Teuerung angepasst.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm

Rz. 1 Die Norm in ihrer Ausgangsfassung wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[1] in die AO eingefügt. Zur Anpassung an die Terminologie des Art. 4 Nr. 2 DSGVO [2] wurde die Norm sprachlich modifiziert[3], ohne dass damit eine Änderung des Regelungsinhalts verbunden sein sollte.[4] Allerdings führt die Umstellung des Norminh...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.5 Bescheinigungsverfahren

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster[1] erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens (Muster I) nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimm...mehr

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Schell, SGB IX § 233 Erstat... / 2.3.2 Zuständigkeit des Bundes

Rz. 9 Abs. 6 bestimmt, dass die Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, in ihrem Antrag an das Bundesverwaltungsamt Angaben über den Anteil der Fahrgeldeinnahmen machen müssen, der auf die jeweiligen Länder entfällt. Eine solche Aufteilung ist erforderlich, weil der Prozentsatz, der für die E...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 2 Arbeitshilfen

Rz. 208 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, August 2020. Telearbeit und Mobiles Arbeiten – Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche Rahmenbedingungen, Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 10.7.2017, WD 6 – 3000 – 149/16. Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der DRV Bund und der Bundesagentur für Arbeit vom 2.11.2020: Altersteilzeitgesetz; Versich...mehr

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Schell, SGB IX § 233 Erstat... / 2.3.1 Zuständigkeit der Länder

Rz. 7 Die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr obliegt mit Ausnahme der Erstattung an Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, den Ländern. Nach Abs. 4 bestimmen deshalb die Länder die Behörden, die über die Anträge auf Erstattung und Vorauszahlungen entscheiden und die auf den Bund u...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.3 Veränderung des Verteilerschlüssels und der Zuständigkeit für die Förderung

Rz. 6 Durch die Regelung in Nr. 3 wird die Bundesregierung – nicht in einer eigenständigen Verordnung, sondern in der Verordnung zu Nr. 2, also der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – in Buchst. a ermächtigt, für den an den Ausgleichsfonds weiterzuleitenden Anteil des Aufkommens an Ausgleichsabgabe und damit für die Verteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bun...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Die Vorschrift fingiert das Fortbestehen der Beschäf...mehr

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Schell, SGB IX § 224 Vergab... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelungen in Form von Verwaltungsrichtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Auftraggeber des Bundes hat das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf der Grundlage des § 56 Abs. 2 SchwbG erlassen. Diese allgemeinen Richtlinien bleiben bis zum Erlass der allgemeinen Verwaltungsvorschriften g...mehr

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Schell, SGB IX § 233 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt das Verfahren zur Erstattung der Fahrgeldausfälle, die aufgrund der Verpflichtung zur unentgeltlichen Beförderung gemäß § 228 entstehen, durch Bund und Länder an die Unternehmer, die öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr betreiben.mehr

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Schell, SGB IX § 233 Erstat... / 2.1 Antragstellung

Rz. 2 Voraussetzung für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an Unternehmer, die öffentlichen Personennahverkehr oder Fernverkehr betreiben, ist ein an die in Abs. 1 Satz 3 genannten Stellen zu richtender Antrag. Dieser ist an eine Frist gebunden, er ist nämlich innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres zu stellen. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Tei...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

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Schell, SGB IX § 236 Erfass... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Seit dem 1.1.2013 ist die Erfassung der Ausweise und der Wertmarken entfallen, soweit sie bisher auch getrennt nach der Zugehörigkeit zu einer der in § 234 Satz 1 genannten Gruppen notwendig war. Gemeint ist die bisher aufgrund der Kostentragung durch den Bund aufzuführende Personengruppe der Bezieher von Leistungen nach dem BVG und nach dem Bundesentschädigungsgesetz....mehr

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Schell, SGB IX § 214 Statistik / 2.3 Auskunftspflichtige Behörden

Rz. 11 Auskunftspflichtig gegenüber dem Bund (dem Statistischen Bundesamt) sind die Behörden der Länder, die für die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und den Grad der Behinderung zuständig sind. In dem durch das Bundesteilhabegesetz v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Abs. 3 angefügten Satz 3 wird bestimmt, dass bei dieser Meldung Angaben zu den Hilfsmerkmalen Na...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (hierzu BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("...mehr

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Schell, SGB IX § 224 Vergab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wurde der bisherige § 141 (a. F.) zu § 224. Zudem wurde ein neuer Abs. 2 angefügt, sodass die Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe gilt. In Abs. 1 entspricht die Vorschrift d...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderte...mehr

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Schell, SGB IX § 233 Erstat... / 2.4 Verfahrensrecht

Rz. 11 In Abs. 8 Satz 1 wird klargestellt, dass für das Erstattungsverfahren das Verwaltungsverfahrensgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder gelten. Satz 1 ist im Gesetzgebungsverfahren zum SGB IX 2001 auf Anregung des Bundesrates eingefügt worden. Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, dass die zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverk...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (hierzu BSG, Urteil v. 24.10.2023, B 12 R 9/21 R – Teilnahme eines Privatarztes an vertragszahnärztlichem Notfalldienst als sog Pool-Arzt; Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.6 Kosten der Tätigkeit der Frauenbeauftragten

Rz. 18 Nachdem mit dem Bundesteilhabegesetz v. 23.12.2016 in den Werkstätten zusätzlich zu den Werkstatträten auch Frauenbeauftragte eingeführt worden waren (in § 39a WMVO), wurde mit Art. 1 der Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und der Versorgungsmedizin-Verordnung v. 19.6.2023 (BGBl. Nr. 158) auch die Finanzierung der überregionalen Interessenve...mehr

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Schell, SGB IX § 196 Finanz... / 2.1 Verwendung von Mitteln der Ausgleichsabgabe

Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Integrationsämter für die Vergütung der Inanspruchnahme des Integrationsfachdienstes Mittel der Ausgleichsabgabe verwenden können. Die Regelung, nach der auch die Arbeitsämter hierzu Mittel der Ausgleichsabgabe des Bundes, also Mittel aus dem Ausgleichsfonds, in Anspruch nehmen konnten, ist mit Wirkung zum 31.12.2004 aufgehoben worden. ...mehr

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Schell, SGB IX § 237 Verord... / 2.2 Ermächtigung zum Erlass der Nahverkehrszügeverordnung (SchwbNV)

Rz. 3 Im Gegensatz zu der Verordnung aufgrund der Regelung in Abs. 1, die von der Bundesregierung zu erlassen ist, sieht Abs. 2 die Ermächtigung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor, in einer Ministerverordnung festzulegen, welche Zuggattungen von Eisenbahnen des Bundes zu den Zügen des Nahverkeh...mehr

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Schell, SGB IX § 211 Schwer... / 2.1 Pflichten öffentlicher Arbeitgeber

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet öffentliche Arbeitgeber, so viele schwerbehinderte Menschen als Beamtinnen und Beamte einzustellen und zu beschäftigen, dass unter den insgesamt beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Dienststellen ein angemessener Teil schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sind. Es ist dem Dienstherrn keine Quote auferlegt, allerdings die Aufforderung an ...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Umzugskostenvergütungen in ... / 1 Steuerfreie Erstattung von Umzugskosten

Umzugskostenvergütungen, die aus einer öffentlichen Kasse nach Maßgabe der umzugskostenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder oder entsprechenden Regelungen gezahlt werden, sind – vergleichbar den Reisekostenerstattungen – für den öffentlichen Dienst steuerfrei gestellt.[1] Private Arbeitgeber können die tatsächlichen Umzugskosten an die außerhalb des öffentlichen...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.5 Tragung von Auslagen (Abs. 5)

Rz. 20 Der mit Art. 1 BTHG zum 1.1.2018 neu gefasste Abs. 5 trägt der Tatsache Rechnung, dass Sonderregelungen zur Vereinnahmung der Geldbuße (§ 90 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) nicht nur Begünstigungen umfassen (Einnahme der Geldbuße), sondern auch mit einer Ersatzpflicht verbunden werden. Deshalb ist in Satz 1 bestimmt, dass die Bundesagentur für Ar...mehr