Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Voraussetzungen

Rz. 213 [Autor/Stand] Steuerliche Anerkennung. Rechtsprechung[2] wie Finanzverwaltung erkennen den Vorteilsausgleich grundsätzlich an. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung[3] setzt die steuerliche Anerkennung eines Vorteilsausgleichs jedoch voraus, dassmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. Arbeitgeberpflichten

Rz. 39 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Registrierung zur Abrufberechtigung unter "Mein ELSTER" Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden aus der ELStAM-Datenbank in der Regel elektronisch bereitgestellt. Für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren muss sich ein Arbeitgeber zunächst einmalig auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein ELSTER" registrieren (sog. ELSTER-Authentifizierung). D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Verhältnis zu § 6 AStG, §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 16 Abs. 3a EStG

Rz. 59 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 6. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 i.V.m. § 27 Abs. 3 Satz 3 Satz 1 UmwStG verdrängt für einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 sowohl § 6 a.F. als auch § 6 i.d.F. des ATADUmsG.[2] § 6 Abs. 1 Satz 1 entfaltet nur "vorbehaltlich der Vorschriften des [...] Umwandlungsteuergesetzes" seine Wirkung. Gemäß § 6 A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / IX. Sonstiges

Rz. 134 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausnahmen von ELStAM-Verfahren Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für Fälle, in denen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des § 39a EStG berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Antrag von der Beste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entsch noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 iVm den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Normen entsprechen mit kleinen redaktionellen Änderungen den §§ 1906, 1906a aF. Um den Inhalt der Normen deutlicher zu machen, wurden die Überschriften geändert und der Regelungstechnik des § 1830 angepasst. § 1906 V aF und § 1906a aF sind jetzt in § 1820 II Nr 3 enthalten (BTDrs 19/24445, 261). § 1831 regelt die Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Studium an Bildungseinrichtungen

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In bestimmten Bereichen ist die Fach(hoch)schule Einstellungsbehörde und der Beamtenanwärter wird von dort für die Dauer der berufspraktischen Studienzeiten an bestimmte Ausbildungsbehörden abgeordnet. So ist es zB beim Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesverwaltung (vgl die VO vom 11.08.2010, BGBl 2010 I,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe der Vergütung, Abs 2.

Rn 5 II gilt auch, wenn die Vergütungsregelung nichtig ist (zB sittenwidrig, BAG NZA 16, 494 [BAG 18.11.2015 - 5 AZR 814/14]; 15, 608 [BAG 17.12.2014 - 5 AZR 663/13] oder verbotsgesetzwidrig, BAG NJOZ 16, 226) und bestimmt die Höhe der Vergütung und die Reihenfolge in Betracht kommender Vergütungsgrundlagen. Untergrenze im Arbeitsverhältnis bestimmt seit 1.1.15 das Mindestlo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.4 IT-Dienstleistungen für andere Bundesbehörden

Rz. 12c Abs. 2 ermächtigt u. a. die Bundesagentur für Arbeit (BA), IT-Dienstleistungen mit Zustimmung des Verwaltungsrates der BA gegen Kostenerstattung ohne Beeinträchtigung der originären Aufgabenerledigung zu erbringen. Die Dienstleistungen dürfen den Rahmen nicht verlassen, der durch den Rat der IT-Beauftragten festgelegt wird. Rz. 12d Die BA und die Deutsche Rentenversic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 287 Gebühr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Diese Vorschrift regelt die Erhebung einer Gebühr für die Abwicklung des jährlichen Werkvertragskontingents aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen durch die Bundesagentur für Arbeit und die Zollverwaltung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegenüber dem Arbeitgeber der ausländischen Arbeitnehmer. Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass von dem Arbeitgeber eines ausländisc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.6 Weiterbildungsportal

Rz. 12o Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht. Rz. 12p Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.2 Mittelverwendung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SGB IV nur als Versicherungsträger i. S. d. gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung gilt. § 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bestimmt, dass die Vorschriften des SGB IV über die Verfassung der Träger der Sozialversicherung nicht gelten; die haushalts- und vermögensrechtl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.1 Regelfall der Überleitung

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Agentur für Arbeit, Ansprüche gegen Dritte auf sich überzuleiten und damit einen Forderungsübergang zu bewirken. Eine Überleitung setzt voraus, dass der derzeitige oder frühere Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, insbesondere bzw. typischerweise Alg, der Bundesagentur für Arbeit gegenüber erstattungspflichtig nach § 50 SGB X oder eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.1 Schadensersatzanspruch

Rz. 3 Die Vorschrift verlagert das Risiko der Folgen schuldhafter Pflichtverletzungen nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei Fahrlässigkeit auf den in Anspruch genommenen Dritten. Dieser wird schon schadensersatzpflichtig, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, z. B. die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Ausstellung einer Bescheinigung nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / 1 Positivliste für Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten zählen: Gebühren für professionelle Hilfe durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, auch im Rahmen eines Steuerprozesses, sowie für Hilfeleistungen zur Anfertigung von Steuererklärungen des Rechtsvorgängers (Erblassers) des Steuerpflichtigen[1]; Fahrtkosten zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder im Zusammenhang mit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Jansen, SGB IV Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB IV – Gemeinsame Vorschriften – ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 war er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 Eintritt in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB III – Arbeitsförderung – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, nach verschiedenen Stationen bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das materielle Eingliederungs- ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 1 Rentenbezugsmitteilungen an die zentralen Stellen

Die Stellen, die Renten auszahlen (Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alters­kassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen etc.) müssen die für die Besteuerung wichtigen Daten jedes Jahr nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an eine zentrale Stelle bei de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.5 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 5 Renten, die weiterhin mit dem Ertragsanteil besteuert werden

Sämtliche nicht in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG genannten Renten fallen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG unter die herkömmliche Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Nicht unter die nachgelagerte Besteuerung, sondern unter die Ertragsanteilsbesteuerung fallen vor allem Renten aus einer "normalen" privaten Rentenversicherung – also keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.1 Ruhegehalt der Beamten, Berufssoldaten und Richter

Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt, das für Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder entsprechend gilt. Die Versorgung der Berufssoldaten richtet sich nach den gleichen Grundsätzen und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 3.1 Begriff

Ein Studium i. S. d. §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 liegt vor, wenn es sich um ein Studium an einer Hochschule i. S. d. § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) handelt. Nach dieser Vorschrift sind Hochschulen die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschul...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Tragung der Ausgaben durch den Bund (§ 12 Abs. 3)

Rz. 17 Der Bundesgesetzgeber hat mit Erlass des BEEG geregelt, dass der Bund die durch das Gesetz entstehenden Kosten für Elterngeld trägt (§ 12 Abs. 3). Damit liegt ein Fall der Auftragsverwaltung vor (Art. 104a Abs. 3 Satz 2 GG). Vom Bund sind die Kosten zu tragen, die sich unmittelbar durch die Erfüllung der Aufgaben nach dem BEEG im Auftrag des Bundes ergeben (sog. Zweck...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Verwaltungsbehörden, Ausführung und Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 4 Die von den Bundesländern bestimmten Stellen führen das BEEG im Hinblick auf Art. 104a Abs. 3 Satz 2 GG im Auftrag des Bundes aus (Auftragsverwaltung i. S. d. Art. 85 GG), denn nach § 12 Abs. 3 trägt ausschließlich der Bund die Ausgaben sowohl für das Elterngeld als auch für das Elterngeld Plus – ggf. mit Partnerschaftsbonus. Nach Art. 85 Abs. 1 Satz 1 GG bleibt die Ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Abs. 1 der Vorschrift hat seine Vorgängerregelung in dem früheren § 10 BErzGG, Abs. 2 schreibt die Regelung der Kostentragung im früheren § 11 BErzGG für das BEEG fort. Mit Wirkung zum 1.8.2013 ist § 12 in beiden Abs. geändert wo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Rz. 38 Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit ihren Leistungen nach § 4 Nr. 15b UStG ohne weitere (subjektive) Voraussetzungen begünstigt. Hierunter fallen insbesondere die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Rechtswegzuweisung von Streitigkeiten nach §§ 1-12 BEEG (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Rechtsstreite wegen Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus nach den §§ 1-12 BEEG sind den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen. Die Bestimmung ist eine Rechtswegzuweisung i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG. Sie betrifft nur Rechtsstreite über Fragen der im Einzelnen aufgeführten Bestimmungen des BEEG. Die Zuweisung betrifft neben Streitigkeiten über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vergleichbare Leistungen

Rz. 37 Nach § 4 Nr. 15b S. 1 UStG werden auch den Eingliederungsleistungen bzw. den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung vergleichbare Leistungen befreit. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die sich nicht unmittelbar aus dem SGB II oder SGB III ergeben, unter Neutralitätsgesichtspunkten jedoch gleich behandelt werden müssen. Hierunter sind insbesondere Leistungen zu v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Welche Leistungen bleiben unberücksichtigt?

Rz. 7 Das BEEG unterscheidet streng zwischen den Ansprüchen der verschiedenen Berechtigten (§ 7 BEEG), daher gilt das Berücksichtigungsverbot für das Elterngeld als Sozialleistung des jeweils Berechtigten; eine Berücksichtigung bei dem jeweils anderen Berechtigten ist nicht vorgesehen. Es werden alle in Satz 1 bezeichneten Leistungen zusammengerechnet, die die berechtigte Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufstiegs-BAföG / 3 Förderungsfähige Maßnahmen und zeitliche Vorgaben

Mit dem Aufstiegs-BAföG können grundsätzlich sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitfortbildungen [1] gefördert werden, sofern diese fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.[2] Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.8 Bestimmungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (Abs. 6)

Rz. 38 Der mit Wirkung zum 4.6.2016 angefügt Abs. 6 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bis zum 1.1.2017 nähere Bestimmungen über die Organisation und Durchführung der Aufgaben der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu treffen. Dazu ist in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6446 S. 25 zu § 81 a Abs. 5 auf dessen Begründung für § 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 160 Ausglei... / 2.14 Sonderregelung für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder

Rz. 35 Für die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe gelten hinsichtlich der obersten Bundesbehörden mit ihren nachgeordneten Dienststellen, des Bundespräsidialamtes, der Verwaltungen des Bundestages und des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundeseisenbahnvermögens, also aller in § 154 Abs. 2 Nr. 1 gena...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.3 Pflicht zur Zusammenarbeit (Abs. 3)

Rz. 16 Mit Abs. 3 Satz 1 werden die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten zur Zusammenarbeit untereinander und mit den entsprechenden Stellen bei einem Landesverband oder dem Spitzenverband Bund sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen verpflichtet. Eine solche Verpflichtung zur Zusammenarbeit ergibt sich bereits aus § 4 Abs. 3 und...mehr

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Sauer, SGB IX § 154 Pflicht... / 2.5 Öffentliche Arbeitgeber

Rz. 15 § 154 Abs. 2 regelt für den Bereich des öffentlichen Dienstes, welche Stellen in Bund und Ländern, bei Gebietskörperschaften und sonstigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts als beschäftigungspflichtige Arbeitgeber zu qualifizieren sind. Für den Bund ist jede oberste Bundesbehörde, also die Bundesministerien, einschließlich der jeweils n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen und deren Spitzenverbände zur Errichtung von Prüfeinrichtungen ("Korruptionsbekämpfungsstellen"), die Verdachtsfällen von nicht zweckentsprechender Mittelverwendung in der Krankenversicherung nachgehen sollen. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.7.2008 auch für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217 a), der an ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.1 Pflicht zur Errichtung von Prüfeinrichtungen (Abs. 1)

Rz. 9 Mit der Vorschrift werden die Krankenkassen einschließlich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SLFG), die seit 1.1.2013 Träger der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist, sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in ihrer Funktion als Krankenkasse und seit dem 1.7.2008 der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1.2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Die Abgrenzung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung von einer (versicherungsfreien) selbstständigen Tätigkeit ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb sehen die Regelungen des Sozialversicherungsrechts hierzu ein "Statusfeststellungsverfahren"[1] vor. In diesem Verfahren entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auf Antrag d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 137, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit Art. 1 Nr. 141, Art. 46 Abs. 9 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.7 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 34 Der Vorstand der Krankenkasse bzw. des Landesverbandes bzw. des Spitzenverbandes Bund hat dem Verwaltungsrat sowohl über die Arbeit als auch die Ergebnisse der Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als organisatorische Einheit zu berichten. Diese Berichtspflicht besteht zwingend im Abstand von jeweils 2 Jahren, erstmals jedoch schon bis zum 31.12.2005...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Amtlich anerkannte Verbände

Rz. 37 Als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege gelten nach Abschn. 4.18.1 Abs. 1 UStAE (i. d. F. bis 31.12.2019) nur die in § 23 UStDV aufgeführten Vereinigungen. Dabei handelt es sich um folgende Einrichtungen: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.; Deutscher Caritasverband e. V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 160 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift behandelt die Pflicht zur Entrichtung der Ausgleichsabgabe, die Höhe, das Verfahren zur Erhebung sowie die Verwendung und die Verteilung der Mittel der Ausgleichsabgabe zwischen Bund und Ländern.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Sozialarbeit/Zivildienst/Betreutes Wohnen/Altenpflege

Rz. 95 Die privatrechtlich selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Verein, der Erziehungshilfen in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinderhilfen, Jugendhilfen und Familienhilfen im Auftrag des Jugendamts nach den §§ 27 bis 41 SGB VIII durchführt, ist nicht aufgrund unmittelbarer Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr