Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Schell, SGB IX § 225 Anerke... / 2.2 Anerkennungsverfahren

Rz. 7 Eine Anerkennung kann nur auf Antrag ausgesprochen werden. § 18 Werkstättenverordnung regelt das Antragsverfahren im Einzelnen. Diese Vorschrift schreibt die Schriftform oder eine elektronische Form (Art. 167 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anforderungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017, BGBl. I S. 626) des Antrags vor; das Gleiche gilt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U...mehr

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Schell, SGB IX § 213 Geheim... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen die Beschäftigten der Integrations- bzw. Inklusionsämter und der Bundesagentur für Arbeit, diese Behörden sind in erster Linie mit der Durchführung der Aufgaben nach dem Teil 3 SGB IX befasst. Rz. 3 Über die in § 52 des Schwerbehindertengesetzes getroffene Vorgängerregelung hinaus sind ausdrücklich auch die Beschäftigten der Reh...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.5 Kosten der Tätigkeit der Werkstatträte

Rz. 14 Kosten, die durch die Tätigkeit der Werkstatträte entstehen, tragen die Werkstätten für behinderte Menschen. Dies ist seit dem Inkrafttreten der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) im Jahre 2001 in § 39 Abs. 1 WMVO geregelt. Es handelt sich hier um Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben der Werkstätten und der an die gerichteten fachlichen Anf...mehr

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Schell, SGB IX § 170 Antrag... / 2.1 Antrag auf Zustimmung zur Kündigung

Rz. 2 Der Antrag auf Zustimmung der Kündigung ist von dem Arbeitgeber an das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt zu stellen. Maßgebend ist also nicht das für den Sitz des Arbeitgebers, sondern das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle dieses Arbeitgebers zuständige Integrationsamt. Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 verweist zum Begriff des Betriebes ...mehr

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Entgelt / 2.2.6.1.1 Bund

Im Bereich des Bundes erhalten Ärztinnen und Ärzte Entgelt gemäß § 46 (Bund) Nr. 21a Abs. 1 zu § 51 TVöD – BT-K nach der Anlage D (Bund). Für Ärztinnen und Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und anderen kurativen Einrichtungen der Bundeswehr gilt nach § 46 (Bund) Nr. 21a TVöD – BT-V die Entgelttabelle gemäß der Anlage D (Bund) TVöD – BT-V mit den besonderen Entgeltgruppen I un...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund)

Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigke...mehr

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Entgelt / 2.2.1 Anlage A (Bund), Anlage A (VKA) – "Normaltabellen"

Ausweislich des § 15 Abs. 2 TVöD erhalten die Beschäftigten des Bundes Entgelt nach der Anlage A (Bund) und die Beschäftigten der Mitglieder eines Mitgliedsverbands der VKA Entgelt nach der Anlage A (VKA). Die Trennung der Entgelttabellen beruht darauf, dass die unterschiedlichen Tabellenwerte des BAT in der Version des Bundes und der VKA[1] auf einheitliche Werte zusammenge...mehr

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Entgelt / 4.2.1 Bund

Durch § 1 Nr. 7 des zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) wurde § 18 (Bund) TVöD neu gefasst. Die Regelung sieht vor, dass zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt gezahlt werden kann. Dieses wird definiert als „variable und leistungsorientierte Bezahl...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.1 Einschlägige Berufserfahrung (Bund)

Bis zum 29.2.2016 musste bei der Einstellung von Beschäftigten zwischen den Entgeltgruppen 2 bis 8 und 9a bis 15 unterschieden werden, da bei Einstellungen ab Entgeltgruppe 9a und höher nur eine Zuordnung zur Stufe 1 möglich war. Lediglich, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem Bund bestand und dieses nicht länger als 6 Monate (bzw. 12 Monate bei Wissenschaftlern ab EG 13...mehr

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Entgelt / 12.1 Bund

12.1.1 Grundlage Der Bund hat mit Rundschreiben vom 7.1.2009[1] für die Zeit zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 zugelassen, dass in den Entgeltgruppen 10 bis 15 eine außertarifliche "IT-Fachkräftezulage" bis zu einer Höhe von 1.000 EUR monatlich für bis zu 5 Jahren gezahlt werden kann. Der Zeitraum zur Anwendung der IT-Fachkräftezulage wurde mit Rundschreiben vom 12.12....mehr

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Entgelt / 3.7.1.2 Garantiebetrag bis 28.2.2014 (Bund)/bis 28.2.2017 (VKA)

3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Ergab sich bei der oben d...mehr

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Entgelt / 2.5.7.5 Erhöhung kinderbezogener Entgeltbestandteile (§ 11 TVÜ-Bund/VKA)

In § 11 Abs. 2 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA ist geregelt, dass sich die Besitzstandszulage für den kinderbezogenen Entgeltbestandteil um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz verändert. Aus Gründen der Praktikabilität und Übersichtlichkeit wurde die Dynamisierung des kinderbezogenen Entgeltbestandteils nicht nach dem Steigerungssat...mehr

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Entgelt / 3.7.3.3 Anrechnung des Strukturausgleichs (§ 12 TVÜ-Bund/VKA)

Bei Beschäftigten, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O in den TVöD übergeleitet worden sind und noch nach § 12 TVÜ-Bund/VKA unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu ihrem monatliche Entgelt einen Strukturausgleich erhalten, wird der Höhergruppierungsgewinn im Zeitpunkt der Höhergruppierung einschließlich eines etwaigen Garantiebetrages nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVö...mehr

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Entgelt / 1.3.1 Entgeltordnung des Bundes

Die Entgeltordnung des Bundes ist zum 1.1.2014 in Kraft getreten. Eine automatische Änderung der Eingruppierung war mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung nicht verbunden. Die Entgeltordnung des Bundes baut im Wesentlichen auf der bisherigen Struktur der eingruppierungsrechtlichen Grundsätze auf und enthält größtenteils die bereits aus der Vergütungsordnung zum BAT bekannte...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1 Betragsmäßige Ermittlung der Stufe bis 28.2.2014 (Bund) / bis 28.2.2017 (VKA)

Die betragsmäßige Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD beschreibt ein Verfahren, bei dem Beschäftigte bei einer Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe derjenigen Stufe zugeordnet werden, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten. Die Zuordnung erfolgt rein auf Basis des bisherigen Entgelts, gegebenenfalls ergänzt durch einen Garantiebetrag, falls...mehr

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Entgelt / 4.2.1.2 Tarifvertragliche Umsetzung

Anders als für den Bereich der VKA ist für den Bund das Leistungsentgelt im TVöD nicht abschließend geregelt, sondern bedarf gem. § 18 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund) der weiteren Ausgestaltung in einem ergänzenden Tarifvertrag. Hierbei handelt es sich um den "Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund), der am 25.8.2006 abgeschlossen...mehr

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Entgelt / 3.3 Stufen der Entgeltgruppen 2 bis 15

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 beinhalten jeweils 6 Stufen. Für den Bund wurde mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 die Stufe 6 für alle Entgeltgruppen eingeführt (§ 16 Abs. 1 [Bund] TVöD). Bis zum 29.2.2016 gab es in den Tabellenwerten des Bundes ab den Entgeltgruppen 9a bis 15 nur 5 Stufen; Stufe 5 war die Endstufe. Diese bisherige, differenzierte Regelung war erforderlich, da...mehr

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Entgelt / 12.1.2.1 Fachkräftezulage

Beschäftigten, die nach der Anlage A (Bund) zum TVöD in den Entgeltgruppen 9a bis 15 eingruppiert sind, kann eine Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.500 EUR und Beschäftigten, die in den Entgeltgruppen 7 und 8 (Anlage A [Bund] zum TVöD) und in den Entgeltgruppen P 6 is P 9 (Anlage E [Bund] zum TVöD) eingruppiert sind, eine Fachkräftezulage von monatlich bis zu 750 EUR g...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.1 Höhergruppierung aus einer regulären Stufe

Im Falle der Höhergruppierung (Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder nachlaufender Bewährungsaufstieg aus der Überleitung) war die Stufe in der höheren Entgeltgruppe betragsmäßig zu ermitteln. Hierzu wurde der Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhalten hat. Die Ermittlung der zutreffend...mehr

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Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Aufgrund des 2008 neu eingefügten § 16 (VKA) Abs. 2a TVöD bzw. des § 16 (Bund) Abs. 3 TVöD (i. d. F. ab 1.3.2016) kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4) bei Einstellung ab Juli 2008 die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder te...mehr

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Entgelt / 2.3.1 Struktur der Entgelttabelle – Anlage A

Die Entgelttabelle gliedert sich seit 2017 (bzw. im Bereich des Bundes seit 2018) in 17 verschiedene Entgeltgruppen. Zur jeweiligen Entgeltgruppe sind, mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 (hier 5 Stufen), 6 Stufen hinterlegt. Die Tabellenwerte der Entgelttabelle verlaufen nicht gleichmäßig, und zwar weder in den Stufen noch in den Abständen zur nächsthöheren Entgeltgruppe. Bei d...mehr

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Entgelt / 3.4.1.1 Stufenzuordnung der Angestellten

Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Bund/VKA für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Zulage) gebildet (siehe Stichwort Überleitung Ziff. 2.2.3). Sodann wurden die Beschäftigten einer ihrem Vergleichsentgelt entsprechenden individuellen Zwischenstufe oder individuellen Endstufe zuge...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.2 Wiedereinstellung nach befristeter Beschäftigung

Die bis zum Jahr 2011 geltende Rechtsprechung des BAG[1] und die Regelung des § 16 (Bund) Abs. 2 und Abs. 3 TVöD (i. d. F. bis 29.2.2016) hatten zur Folge, dass auch Beschäftigte des Bundes in den Entgeltgruppen 2 bis 8 (§ 16 [Bund] Abs. 3 Satz 2 TVöD i. d. F. bis 29.2.2016)/der kommunalen Arbeitgeber in den Entgeltgruppen 2 bis 15 (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 2 TVöD), welche nac...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.2 Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe

Für Beschäftigte, welche aus einer individuellen Endstufe höhergruppiert wurden, war zu berücksichtigen, dass die Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) unter Berücksichtigung des Entgelts der individuellen Endstufe erfolgte. Das Entgelt der individuellen Endstufe wurde somit als Vergleichsentgelt zur Ermittlung der Stufe in der höheren Entgeltgruppe ...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn

Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Ergab sich bei der oben dargestellten Zuordnung (siehe Ziff. 3.7.1.1) im Geltungsbereich des TVöD (VK...mehr

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Entgelt / 12.1.2.2 Übertarifliche Stufenzuordnung

Mit der übertariflichen Stufenzuordnung können Beschäftigte, die über keine oder nur wenig Berufserfahrung verfügen, abweichend von § 16 (Bund) Abs. 2 TVöD der Stufe 2 oder 3 zugeordnet werden; Beschäftigte, die über mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder förderliche Zeiten (§ 16 (Bund) Abs. 2 Satz 2 und 3 TVöD) verfügen und die der Stufe 3 zuzuordnen wären, kö...mehr

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Entgelt / 4.2.1.1 Volumen

Für das zur Verfügung stehende Volumen haben die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag eine Obergrenze festgelegt. Gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) beträgt diese 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den TVöD fallenden Beschäftigten der Dienststelle(n), für die eine Entscheidung zur Zahlung eines Leistungsentgelts getroffen wird. Welche Entgelte einzub...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.4 Entfallen des Garantiebetrags

Der Garantiebetrag für Höhergruppierungen bis 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) steht Beschäftigten nur für die Dauer der betreffenden Stufenlaufzeit zu, d. h. er entfällt mit dem Erreichen der nächsthöheren Stufe in der Entgeltgruppe.mehr

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Entgelt / 3.7.1.3.1 Regelfall

Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Das zeitversetzte Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung(en) ist dem Umstand geschuldet, dass Beschäftigte, welche nach Inkrafttreten der jeweiligen En...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.3 Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung – Rückwirkende Höhergruppierung

Es sind aber Fälle denkbar, dass Beschäftigte unabhängig vom Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund oder VKA eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben. Unter Umständen kann diese Überprüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen (z. B. weil tägliche Arbeitsplatzaufzeichnungen ausgewertet werden müssen). Gemäß § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund/VKA i. V. m. § 22 BAT/BAT-O bzw...mehr

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Entgelt / 2.3.2 Struktur der Entgelttabelle – Anlage B (bis 31.12.2009)

Mit der Vereinbarung des TVöD war auch unter dem Aspekt der Vereinheitlichung des Tarifrechts das Bemühen verbunden, Unterschiede in den Arbeitsbedingungen in Ost und West weitgehend abzubauen. Der TVöD gilt einheitlich in den Tarifgebieten West und Ost (bisher galten verschiedene Tarifverträge, der BAT einerseits und der BAT-O bzw. BAT-Ostdeutsche Sparkassen andererseits). ...mehr

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Entgelt / 1.3 Eingruppierung (Entgeltordnung)

Bei Vereinbarung des TVöD ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe aus dem Lohnabschluss vom 9.2.2005 (dort wurde das Inkrafttreten des TVöD ab dem 1.10.2005 vereinbart) nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. Auch teilweise gegensätzliche Auffassungen der Tarifvertragsparteien zur Methodik der Eingruppierung haben eine schnelle Ei...mehr

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Entgelt / 2.6.3 Entgeltordnung

Die Entgeltordnungen für den Bereich des Bundes und der VKA sehen für verschiedene Beschäftigtengruppen Zulagen vor, die an bestimmte Tätigkeiten geknüpft sind. Hierbei handelt es sich um Entgeltgruppenzulagen (Bund), § 17 TV EntgO Bund; Entgeltgruppenzulagen (VKA: PE zur Entgeltgruppe 10, Abschnitt XXII.); Zulage bei fehlender 1. oder 2. Angestelltenprüfung (Vorbemerkung Nr. 7...mehr

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Entgelt / 12.1.1 Grundlage

Der Bund hat mit Rundschreiben vom 7.1.2009[1] für die Zeit zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 zugelassen, dass in den Entgeltgruppen 10 bis 15 eine außertarifliche "IT-Fachkräftezulage" bis zu einer Höhe von 1.000 EUR monatlich für bis zu 5 Jahren gezahlt werden kann. Der Zeitraum zur Anwendung der IT-Fachkräftezulage wurde mit Rundschreiben vom 12.12.2012 bis zum 31....mehr

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Entgelt / 3.7.1.3.2 Sonderfälle

Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA galten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b bis zum 31.3.2019 Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert waren und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeit...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.1 Übergeleitete Beschäftigte

Grundsätzlich gilt seit dem 1.10.2005 der TVöD (§ 1 Abs. 3 TVÜ-Bund/VKA), sofern der TVÜ-Bund/VKA keine abweichende Regelung trifft. Hinsichtlich der Unterbrechung des Bestands des Arbeitsverhältnisses ist bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.10.2005 bestanden hat, eine Besonderheit zu beachten. Sofern das Arbeitsverhältnis bei diesen Beschäftigten zu...mehr

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Entgelt / 3.5.2 Besondere Stufenlaufzeiten

Besondere Stufenlaufzeiten sieht das Tarifrecht (TVöD und TVÜ-VKA) für folgende Entgeltgruppen bzw. Beschäftigte vor: In der Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 [VKA] Abs. 4 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 5 Satz 3 TVöD), In der Entgeltgruppe 15Ü werden die nächsthöheren Stufen nach einer Stufenlaufzeit von jeweils 5 Jahren erre...mehr

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Entgelt / 2.6.2.1 Besitzstände

Aus der Überleitung in den TVöD resultieren folgende Besitzstände wie Vergütungsgruppenzulage (§ 9 TVÜ-VKA), kinderbezogene Anteile (§ 11 TVÜ-Bund/VKA), Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-Bund/VKA), Techniker-, Meister-, Programmiererzulage (§ 29a Abs. 3 TVÜ-VKA).mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.2 Definition und Volumen

Abs. 2 und die Protokollerklärung zu Abs. 3 Satz 1 des § 18 (VKA) sind wortgleich mit § 18 (Bund) Abs. 1 und der Protokollerklärung zu Abs. 1 Satz 1. Insofern wird auf die Erläuterungen zu Punkt 4.2.1 hingewiesen. Ergänzend sei vermerkt, dass im Bereich der VKA optional auch unständige Entgeltbestandteile in die Bemessung des Volumens für den Leistungstopf einbezogen werden ...mehr

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Entgelt / 2.6 Sonstige Entgelte

Der TVöD, der TVÜ-Bund/VKA und die Entgeltordnungen für den Bereich des Bundes und für den Bereich der VKA weisen neben dem Tabellenentgelt noch weitere Entgelte aus, die den Beschäftigten unter den jeweiligen tarifvertraglichen Voraussetzungen zustehen. Bei allgemeinen Entgeltanpassungen werden diese Entgelte nur erhöht, soweit sich ihre Dynamisierung bereits unmittelbar au...mehr

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Entgelt / 4.1.2.2 Bildung der Beschwerdekommission

Die Mitglieder der Kommission müssen dem Betrieb angehören und werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs- bzw. Personalrat benannt. Für den Fall, dass kein Betriebs- oder Personalrat besteht, enthält der Tarifvertrag keine Regelung. Es wird entweder keine Beschwerdekommission gebildet oder – insbesondere in kleinen Betrieben – es werden die Vertreter der Beschäft...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.3 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Die Anrechnung von bereits im vorgehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufen nach § 16 (VKA) Abs. 2a bzw. (Bund) Abs. 3 TVöD liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitgebers, ob und inwiefern er förderliche Zeiten bzw. bereits erworbene Stufen berücksichtigen will. Daher hat der Personalrat bei Bestehen abstrakt genereller Regelungen zur Anwendung dieser Bestimmung ein Mitbestim...mehr

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Entgelt / 2.5.10 Tarifrunde 2025

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommen waren im Jahr 2025 von intensiven Auseinandersetzungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern geprägt. Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion stellten folgende Hauptforderungen: Erhöhung der Entgelte um 8 Prozent oder mindestens 350 EUR monatlich, Drei zusätz...mehr

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Entgelt / 4.2.1.3 Sanktionen, Einbeziehung Leistungsgeminderter (Protokollerklärungen)

In den abschließenden Protokollerklärungen zu § 18 (Bund) wird klargestellt, dass die Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung eines Leistungsentgelts für sich genommen keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Abmahnung wegen Schlechtleistung) nach sich ziehen darf. Andererseits sind solche Maßnahmen aber auch nicht allein wegen der Teilnahme an der Leistungsbez...mehr

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Entgelt / 2.2.5 Anlage E ("P-Tabelle") – Beschäftigte in Pflegeberufen

Für Beschäftigte in Pflegeberufen gilt die zum 1.1.2017 mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eingeführte P-Entgelttabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B). Damit werden die bisherigen besonderen Tabellenwerte, welche in der Anwendungstabelle KR (Anlage 4 TVÜ-VKA) aufgeführt waren, abgelöst. In § 15 Abs. 2.1 Satz 2 TVöD-K (entspricht § 52 Abs. 1 BT-K) und § 15 Abs. 2.1 Satz 2...mehr

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Entgelt / 3.7.4 Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet wie in der höheren Entgeltgruppe. Beschäftigte, welche vor der Herabgruppierung einen Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-Bund/VKA) erhielten, erhalten diesen auch nach der Herabgruppierung, wenn der Anspruch auf einen...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.3 Sonderfälle – Höhergruppierung mit Garantiebetrag

In Fällen, in welchen Beschäftigte nach einer Höhergruppierung bereits einen Garantiebetrag erhielten und nochmals höhergruppiert werden sollten, stellte sich die Frage, ob hierbei das Tabellenentgelt aus der aus der 1. Höhergruppierung ermittelten Entgeltgruppe und Stufe oder das bisherige Tabellenentgelt der Ausgangsentgeltgruppe (ohne Garantiebetrag) maßgebend ist. Nach § ...mehr

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Entgelt / 3.7.4.1 Stufenlaufzeit nach Herabgruppierung

Es war lange umstritten, ob die in der bisherigen Stufe der höheren Entgeltgruppe erreichte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe und Stufe angerechnet wird. Das BAG hat für den Bereich der VKA mit Urteil vom 1.6.2017 zunächst entschieden, dass die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe neu zu laufen beginnt.[1] Diese Rechtslage gilt derzei...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.5 Wegfall der Regelungen zum Garantiebetrag

Im Zuge der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung (zum 1.3.2014 beim Bund bzw. zum 1.3.2017 bei der VKA) wurden die Garantiebeträge abgeschafft, da der Höhergruppierungsgewinn durch die stufengleiche Höhergruppierung i. d. R. über den Werten der bisherigen Garantiebeträge liegt. Eine Ausnahme besteht im Geltungsbereich der VKA, wonach die Beschäftigten, welche nach ...mehr