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Gesetzesradar / 1.7 Tariftreuegesetz

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Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Referentenentwurf Regierungsentwurf Bundestag Bundesrat Verkündung
veröffentlicht am 24.7.2025 verabschiedet am 6.8.2025 beschlossen am 26.2.2026 noch nicht beraten noch nicht verkündet

Wesentliche Inhalte

  • Aufträge des Bundes ab einem Volumen von 50.000 EUR (netto) sollen künftig regelmäßig nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Arbeitnehmern bestimmte Arbeitsbedingungen (Vergütung, Urlaub, Arbeitszeiten und Pausen) auf Tarif-Niveau gewähren. Für Sicherheitsbehörden wurde der Schwellenwert im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf 100.000 EUR hochgesetzt.
  • Dies gilt entsprechend für die jeweiligen Subunternehmen, die in die Auftragsausführung involviert sind.
  • Entscheidend ist dabei nicht die eigene Tarifbindung, sondern die Festsetzung eines Tarifvertrags durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dies setzt allerdings voraus, dass in der jeweiligen Branche ein entsprechendes Tarifwerk vorhanden ist.
  • Im Laufe des Gesetzgebungsverfahren wurden noch weitere Einschränkungen bzw. Änderungen vorgenommen: Insbesondere sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nunmehr alle Lieferaufträge und verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Aufträge des Bundes ausgenommen und die Kontrolle der Tariftreue soll über die Datenstelle der Rentenversicherung erfolgen, an welche die Daten aus der Entgeltabrechnung zu übermitteln sind.


Anzuwenden ab: Tag nach der Verkündung

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung

Arbeitgeber, die Aufträge für den Bund erbringen, können sich in Zukunft ggfs. auf eine neue Kalkulation der eigenen Kosten einstellen. Bereits eingeleitete Vergabeverfahren und laufende Aufträge sind v...

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