Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Geschäftsführung

Rz. 75 Die Aufführung eines Katalogs außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen, welche nur mit Zustimmung des stillen Gesellschafters vorgenommen werden dürfen (z.B. Veräußerung und Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des Unternehmens, Übernahme von Bürgschaften usw.[143]) ist dringend zu empfehlen.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[6] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrags

Rz. 216 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 7 Satzungsbeispiel

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 244 Taugliche Steuerbürgen

Rz. 1 Die Regelung ergänzt § 241 Abs. 1 Nr. 7 AO, indem sie den Begriff des "tauglichen Steuerbürgen" definiert und die Voraussetzungen für die Erteilung von Schuldversprechen, Bürgschaft und Wechselhingabe festlegt. Steuerbürgschaften werden besonders häufig zugunsten der Zollverwaltung erteilt.[1] Für Schuldversprechen und Bürgschaften verweist § 244 AO auf die zivilrechtli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 245 Sicherheitsleistung durch andere Werte

Diese Vorschrift ermöglicht die Annahme von Sicherheiten, die nicht in § 241 AO aufgeführt sind. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass in bestimmten Fällen Härten entstehen können, wenn der Schuldner auf die Nutzung oder Verwertung von Vermögensgegenständen angewiesen ist, die unter § 241 AO fallen. Die Annahme anderer als der in § 241 AO genannten Sicherheiten steht ...mehr

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§ 8 Der Grundstückskauf / E. Begriffe

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§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenz des Arbeitgebers

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Bürgschaft, > Beschäftigungsgesellschaft, > Insolvenzgeld, > Insolvenzsicherung, > Insolvenzverfahren, > Insolvenzverwalter Rz 3, > Outplacement-Beratung.mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierte Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vorb...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Kaufpreis

Der Kaufpreis orientiert sich am Unternehmenswert, ist aber nicht zwangsläufig mit diesem identisch. Die Bewertungsmethode und die innerhalb der Bewertungsmethode gewählten Berechnungsverfahren müssen – auch unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falls – im Einklang mit dem durch diese rechtliche Vorgabe geprägten Bewertungsziel stehen.[1] Dieser Hinweis an den Ma...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.5 Bürgschaft

Rz. 114 Ähnlich wie bei der kumulativen Schuldübernahme ohne Freistellung im Innenverhältnis stellt auch die Übernahme einer Bürgschaft zunächst noch keine freigebige Zuwendung an den Schuldner dar. Auch die Leistung des Bürgen an den Gläubiger ist keine freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH vom 12.07.2000, BStBl II 2000, 596). Dies ist nur dann anders, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bac) Bürgschaftsverpflichtung des Gesellschafters für die PersGes

Rn. 74c Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bürgschaftsverpflichtungen des Gesellschafters für seine PersGes führen während des Bestehens der PersGes nicht zu einer Rückstellung in der Sonderbilanz, sondern wirken sich erst bei Beendigung der PersGes aus: BFH BStBl II 1997, 277; 1996, 226; Hinweis auf Bsp zur Behandlung einer Bürgschaft bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalko...mehr

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FoVo 10/2025, Die Einordnung von Handlungspflichten als vertretbare Handlung im Sinne der Rechtsprechung

In FoVo 9/2025 haben wir anhand einer Entscheidung des BGH gezeigt, dass es im Einzelfall schwierig sein kann, die vertretbare von der unvertretbaren Handlung abzugrenzen. Die Abgrenzung ist von einer breiten Kasuistik in der Rechtsprechung geprägt. Die nachfolgende alphabetische Checkliste soll helfen, in der Praxis Orientierung zu finden. Der Begriff der vertretbaren Handlu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Sicherheitsleistung

Rz. 30 Besteht die Gefahr eines Steuerausfalls oder ergibt sich voraussichtlich eine besonders hohe Steuer, ist das FA befugt, entsprechend § 32 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 ErbStG eine Sicherheit aus dem Nachlass zu verlangen. Details einer Sicherheitsleistung regeln die §§ 241 bis 248 AO. Sicherheitsleistungen können z. B. sein: Hinterlegung von Zahlungsmitteln, Verpfändu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Arbeitnehmerdarlehen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG)

Rn. 90 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG umfasst die Begründung oder den Erwerb von Darlehensforderungen des ArbN gegen den ArbG. Erforderlich ist die Sicherung der Ansprüche des ArbN aus dem Darlehensvertrag durch eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder eine privatrechtliche Versicherung durch ein Versicherungsunternehmen auf Kosten des ArbG. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besitz-Einzelunternehmen

Rn. 362 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei einem Besitz-Einzelunternehmen handelt es sich auch hinsichtlich der Überlassung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen stets um notwendiges BV, wenn dieses den Betrieb der Betriebsgesellschaft zumindest fördert (so auch BFH v 20.04.2005, BFH/NV 2005, 1774). Gegenstand des Urt v 20.04.2005, aaO, war eine Einzel-Besitzunternehmerin, die n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff und Abgrenzung

Rn. 24 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Seinen Ursprung hat der früher verwandte Begriff der "faktischen" Mitunternehmerstellung in den Verfügungen der baden-württembergischen FinVerw v 01.12.1983 (StEK EStG § 15 Nr 21). Zuvor wurde vom "Mitunternehmer auf nichtgesellschaftsrechtlicher Grundlage" gesprochen (s Schulze zur Wiesche, DB 1982, 919). Durch den Zusatz "faktisch" sollte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Beispielsfälle für vom BFH nicht gebilligte Strategien zur Vermeidung einer Mitunternehmerstellung mittels Familien-GmbH & Co KG

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 6 § 6 Abs. 1 BewG untersagt den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind (BFH vom 29.07.1998, BFH/NV 1999, 293). Die Norm stellt ihrem Wortlaut nach auf die rechtliche "Entstehung" der Verpflichtungen, nicht auf die Möglichkeit ihrer Geltendmachung oder zwangsweisen Durchsetzung durch den Berechtigten ab. Mit dem Aus...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Zuwendungsgegenstand

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 29.06.2005, BStBl II 2005, 800; BFH vom 24.07.2002, BStBl II 2002, 781; BFH vom 12.07.2000, BStBl II 2000, 596. Rz. 71 Zuwendungsgegenstände können in vielfältigster Form auftreten. Sie können in Sachen, Rechten (Wertpapiere, Gesellschaftsanteile, Erbbaurechte etc.), anderen geldwerten Vermögensgegenständen (immaterielle Wirtschaftsgüter), Nut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Negatives Sonder-BV

Rn. 78 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Verbindlichkeiten eines Gesellschafters sind negatives Sonder-BV I oder II, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Verursachungszusammenhang mit dem Erwerb von WG des Sonder-BV I oder II (Beteiligung an der PersGes selbst) oder des gewillkürten Sonder-BV oder dem Betrieb der PersGes (Schuldentilgung, Finanzierung von Aktiva der PersGes –...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 2: Bindung an die Konzernpolitik, Beschaffung der Grundausstattung, betrieblicher Rückhalt

Rz. 152.alt [Autor/Stand] Fall: Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält weltweit ein Netz örtlicher Vertriebsgesellschaften. Das Mutterunternehmen schreibt:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Beispiele für Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 49 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Wahl der Begriffe "Ressourcen", "Dienstleistungen" und "Verpflichtungen" zeigt die Absicht des IASB, eine möglichst große Anzahl an Geschäften zu erfassen, die zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen stattfinden. Dies belegt auch die beispielhafte Auflistung von möglicherweise angabepflichtigen Transaktionen in IAS 24.21: Käufe ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Besitz und die Verwaltung von Anteilen an einer Kap-Ges ist keine wirtsch Tätigkeit iSd § 4 KStG (s R 4.1 Abs 2 S 2 KStR 2022), sondern – unabhängig von der Höhe der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts – grds Vermögensverwaltung. Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges stellt jedoch dann einen BgA dar, wenn die jur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 29.12.1978 — S 1352 - 5 - VB 2

Rz. 8 [Autor/Stand] Fall 1: Global- oder Einzelprüfung von Handelsgeschäften? a) Sachverhalt Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält im Lande X eine örtliche Vertriebsgesellschaft für den dortigen laufenden Absatz von Waren (zB Automobile). Über diese Gesellschaft werden auch einzelne Großaufträge geleitet. In diesem Falle wird die Vorbereitung, der Abschluß und die Ausführu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6.alt. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen — Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von je...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bürgschaft

Leistungen des Arbeitnehmers aus einer Bürgschaftsverpflichtung können bei nachweislich beruflicher Veranlassung Werbungskosten sein. Werbungskosten liegen erst vor, wenn der Arbeitnehmer als Bürge aus der von ihm eingegangenen Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Abziehbar sind sowohl Zinsen als auch Tilgungsleistungen auf die verbürgte Schuld. Zum Werbun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Beteiligungsverlust

Der Verlust einer Beteiligung an der Arbeitgeber-GmbH ist selbst dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Beteiligung Voraussetzung für die Einstellung und Beschäftigung als leitender Angestellter war und die Möglichkeit einer weiteren Wertsteigerung der Beteiligung von vornherein nicht bestanden hat.[1] Gleiches gilt für Verluste, die dem Arbeitnehmer im Zusammenha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 6 Drittaufwand

Hat der Steuerpflichtige die Gelder, mit denen er die Aufwendungen begleicht, geschenkt bekommen oder geerbt, steht dies einem Werbungskostenabzug nicht entgegen. Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Trägt ein "Dritter", z. B. der Ehemann, Kosten, die durch die Einkunftserzielung des...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 2 Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten

Als Nebenkosten der Darlehensaufnahme gehören auch die Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten zu den Schuldzinsen.[1] Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten sind i. d. R. einmalige Aufwendungen für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln, die entweder an den Geldgeber oder an einen Dritten entrichtet werden. Hierzu gehören u. a. folgende Aufwendungen: Bereit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 3 Drittaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Werbungskosten des Steuerpflichtigen sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 19 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Bürgschaft

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus einer freiwillig übernommenen Bürgschaft: nein.[1] Dass die Übernahme menschlich verständlich ist, genügt nicht zur Annahme anzuerkennender sittlicher Gründe; anders, wenn die Übernahme der Bürgschaft selbst zwangsläufig ist, etwa weil sie für Krankheitskosten naher Angehöriger übernommen werden musste.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 1.3.3 Darlehensforderungen gegen den Arbeitgeber

Der Verlust einer Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber kann in den Fällen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat. Solche beruflichen Gründe können z. B. angenommen werden, wenn ein Außenstehender, insbesonde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen / 5.2 Angaben zu Eventualverpflichtungen und Ereignissen nach dem Bilanzstichtag

Nach § 251 HGB sind bestimmte vertragliche Haftungsverhältnisse (z. B. aus Bürgschaften), sofern sie nicht zu passivieren sind, unter der Bilanz anzugeben. Auf die Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme kommt es nicht an. In die Angabe zum Wechselobligo sind deshalb bspw. auch weitergegebene Wechsel aufzunehmen, deren Schuldner die öffentliche Hand ist. Der Eventualverpflic...mehr