Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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Kaufmann / 8 Rechte und Pflichten eines Kaufmanns

Für Kaufleute gelten die Vorschriften des HGB. Es gibt ihnen besondere Rechte und Pflichten. Ein Kaufmann i. S. d. HGB ist verpflichtet, eine Firma (§ 17 Abs. 1 HGB) zu führen. Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). kann handelsrechtliche Vol...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / bb) Sicherheiten

Ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei günstigen Vermögensverhältnissen des Schuldners ein Darlehen ohne Sicherheiten gewährt hätte oder die Gründe im Gesellschaftsverhältnis liegen, hänge nach ständiger BFH-Rechtsprechung von folgenden Kriterien ab: Höhe des Darlehens im Verhältnis zu den Einkünften und dem Vermögen des Schuldners Laufzeit des Darlehens (e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. AK infolge Inanspruchnahme durch Bürgschaft

a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008 Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft

Rn. 205 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu s Rn 238ff.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen

aa) Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 2309 [Autor/Stand] Überblick. Verbundene Unternehmen (z.B. ausländische Tochter- oder Enkelgesellschaften) erhalten oft nur dann Zugang zu Fremdkapital, wenn die (inländische) Konzernmuttergesellschaft oder eine Konzernfinanzierungsgesellschaft eine Sicherheit, z.B. in Form einer Garantie, Bürgschaft oder Patronatserklärung, gewährt. Ist die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschafterdarlehen (s Rn 224ff). Folglich führt die Inanspruchnahme d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 2309 [Autor/Stand] Überblick. Verbundene Unternehmen (z.B. ausländische Tochter- oder Enkelgesellschaften) erhalten oft nur dann Zugang zu Fremdkapital, wenn die (inländische) Konzernmuttergesellschaft oder eine Konzernfinanzierungsgesellschaft eine Sicherheit, z.B. in Form einer Garantie, Bürgschaft oder Patronatserklärung, gewährt. Ist dies der Fall, stellt sich die Fr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Verrechnung dem Grunde nach

Rz. 2315 [Autor/Stand] Geschäftsbeziehung oder ausschließliche Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis. Die Frage der Verrechnung einer angemessenen Avalvergütung ("Avalprovision") für die Gewährleistung der vorstehend dargestellten Finanzierungsunterstützungen geht zunächst dahin, ob dem Grunde nach eine Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 zwischen den verbundenen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Neuregelung nach Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008 bis zum 31.07.2019

Rn. 239a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unabhängig davon, ob eine Bürgschaft "krisenbestimmt" oder in der Krise der Gesellschaft übernommen worden ist, führten Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer Gesellschafterbürgschaft nicht mehr zu nachträglichen AK bei den Anteilen gemäß § 17 EStG (BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208). Für die Zwischenzeit bis zum I...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Verrechnung der Höhe nach

Rz. 2323 [Autor/Stand] Avalvergütungen von Banken. Nur wenn der Garantiegeber, der Bürge oder der Patron ein ausschließlich betrieblich veranlasstes Obligo übernommen hat und infolgedessen die Gewährung der Finanzierungsunterstützung einen wirtschaftlichen Grund außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses hat (Anm. 2315 ff.), ist für die Gewährung der Sicherheit eine Provision ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Bormann, Der Diebstahl von Geld als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit?, DStZ 1982, 97; Glanegger, Vermögensveränderungen und Veranlassungsprinzip bei den Überschußeinkünften, DStZ 1984, 583; E. Schmidt, Vermögensverluste bei ArbN als WK, DB 1985, 1918; von Bornhaupt, Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kenntnis über die (wesentliche) Höhe der nachträglichen AK

Rn. 362 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben der zivilrechtlichen Auflösung erfordert die Realisation des § 17 Abs 4 EStG, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs 4 S 2 EStG nicht zu rechnen ist. Ferner muss Gewissheit darüber bestehen, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter nachträgliche AK oder sonstige iRd § 17 Abs 4 S 2 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Veränderungen der AK

Rn. 266 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nachträgliche Veränderungen von AK können naturgemäß nur dann ein rückwirkendes Ereignis darstellen, soweit sie nach dem Veräußerungsvorgang eingetreten sind. Bei der Rückwirkung der AK muss daher genau differenziert werden, ob zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschafter schon ernsthaft mit den weiteren AK rechnen konnte. Die zur Passi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entwicklung von § 1 Abs. 4

Rz. 2721 [Autor/Stand] Rechtslage bis 1991 einschließlich. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" war bis einschließlich 1991 in § 1 gesetzlich nicht definiert. Der BFH ging in seinem Urt. v. 30.5.1990 – I R 97/88 [2] davon aus, dass der Begriff unter Veranlassungsgesichtspunkten auszulegen sei. Danach sind alle Beziehungen, die ausschließlich durch ein Gesellschaftsverhältnis vera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neuregelung durch § 17 Abs 2a EStG ab 01.08.2019

Rn. 239c Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu ausführlich s Rn 281aff.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Nachträgliche Anschaffungserhöhungen oder -minderungen

Tz. 79 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die bei der Ermittlung des Gewinns gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG anzusetzenden AK umfassen alle zusätzlichen AK, die vom AE – oder im Fall der unentgeltlichen Übertragung von dessen Rechtsnachfolger(n) – aufgewendet worden sind und alle AK-Minderungen seit Erwerb der Anteile. Die Bezugnahme auf § 20 Abs 4 UmwStG in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG bedeutet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolff-Diepenbrock, Zur Entstehungsgeschichte und Systematik des § 17 des EStG, Festschrift für Franz Klein (1994), 875; Kanzler, Problematik der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen, FR 2000, 1245; Küperkoch, Notarielle Mitteilungspflichten, RNotZ 2002, 298; Schnorr, Die Ungleichbehandlung der Veräußerung von Anteilen an inländischen und ausländischen KapGes in 2001...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausfall von Bürgschaftsregressforderungen (§ 17 Abs 2a S 3 Nr 3 EStG)

Rn. 281h Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch mit § 17 Abs 2a S 3 Nr 3 EStG wird zu den durch die Rspr zur Rechtslage vor MoMiG entwickelten Grundsätzen zurückgekehrt. Ist der Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung nach § 774 Abs 1 BGB gesellschaftsrechtlich veranlasst, liegen nachträgliche AK vor (BMF vom 07.06.2022, BStBl I 2022, 897 Rz 20). Maßgeblich ist unverändert, inwie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 63 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allgemeinen Eink- oder Gewinnermittlungsvorschriften für den Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges vor; dh insbes §§ 4 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Zur Überspannung des Begriffs der vorweggenommenen WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, DStR 1984, 516; Stöcker, Nachträgliche WK eines GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführers aus Bürgschaftsübernahmen für die GmbH, DStZ 1986, 201; Wertenbruch/Bornheim, Emeritierte Hochschullehrer und WK-Abzug, DB 1986, 1150; Apitz, Aufwendungen während der Zeit der Arb...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / A. Muster: Geltendmachung von Mietforderungen

Rz. 1 Muster 3.1: Geltendmachung von Mietforderungen Muster 3.1: Geltendmachung von Mietforderungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Drittaufwand (Aufwendungen durch Nichtgesellschafter)

Rn. 209 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Abzug von Drittaufwendungen wird in der Rspr verneint (BFH vom 23.08.1999, GrS 2/97, BStBl II 1999, 782). Das bedeutet, dass die Aufwendungen eines Dritten auf die Beteiligung eines Gesellschafters keine Berücksichtigung bei der Gewinnermittlung iSd § 17 Abs 2 EStG finden dürfen (BFH vom 12.12.2000, VIII R 52/93, BStBl II 2001, 286). Di...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Mängelansprüche (Bauunternehmer)

Rz. 2 Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Auftraggeber macht Mängelansprüche geltend. Folgendes ist zu beachten und ggf. näher aufzuklären: 1. Stehen die behaupteten Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Leistung? Liegt das Mangelsymptom nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ehegattenarbeitsverhältnis

Verwaltungsanweisungen: R 4.8 EStR 2012; H 4.8 EStH 2021. Rn. 56 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten kann die steuerliche Anerkennung nicht schon deswegen versagt werden, weil dem vertraglichen Weisungsrecht unter Ehegatten nicht die Bedeutung wie unter Fremden zukomme, s BVerfGE 13, 318. Ehegattenarbeitsverhältnisse sind nicht nur bei StPfl mit b...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / H. Muster: Rückgabe der Mietsache und der Kaution

Rz. 9 Muster 3.8: Rückgabe der Mietsache und der Kaution Muster 3.8: Rückgabe der Mietsache und der Kaution _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anlässlich der Rückgabe der Mietsache ist einiges zu beachten. Sinnvoll ist es, wenn Mieter und Vermieter die Rückgabe gemeinsam am Objekt vornehmen und ein gemeinsames Protokoll anfer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2008

Rz. 2255 [Autor/Stand] Grundlagen des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG. Mit dem JStG 2008[2] wurde § 8b Abs. 3 KStG neu gefasst und um eine Regelung betreffend Wertverluste von Gesellschafterdarlehen ergänzt. So unterliegen nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG n.F. Gewinnminderungen aus sämtlichen – und nicht nur eigenkapitalersetzenden – Darlehensforderungen sowie aus der Inanspruchnahm...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Einschaltung von Finanzierungsgesellschaften

Rz. 2241 [Autor/Stand] Vorteile einer Finanzierungsgesellschaft. Die Funktionen einer Finanzierungsgesellschaft liegen im Wesentlichen in der Beschaffung von Kapital auf in- und ausländischen Kapitalmärkten verbunden mit dem Zweck einer Weiterleitung der aufgenommenen Kapitalmittel an verbundene Unternehmen. Die Einschaltung von ausländischen Finanzierungsgesellschaften dien...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Erscheinungsformen von Finanzierungsleistungen

Rz. 2201 [Autor/Stand] Internationalisierung und Deregulierung von Finanzierungsleistungen. Seit der Veröffentlichung der VWG 1983 haben sich die internationalen Finanzmärkte erheblich verändert. Insbesondere haben die Globalisierung der Wirtschaft (z.B. "Global Trading"[2]), Deregulierung (z.B. Zulassung neuer Finanzierungsinstrumente, Aufhebung von Beschränkungen des Kapit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Andere fiktive Rechtsbeziehungen (Nr. 2)

2. die, wären die Betriebsstätte und das übrige Unternehmen voneinander unabhängige Unternehmen , Rz. 3324 [Autor/Stand] Definition nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV. § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV regelt die zweite Kategorie von anzunehmenden schuldrechtlichen Bez...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Sat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Übersicht zu verrechenbaren/nicht verrechenbaren Dienstleistungen

Rz. 1761 [Autor/Stand] Leistungskategorien. Die folgende Aufstellung nimmt eine Kategorisierung von Leistungen in verrechenbar ("ja") und nicht verrechenbar ("nein") vor. Die Aufstellung ist idealtypisch und sollte hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf den Einzelfall geprüft werden.[2]mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.3 Nutzung von finanziellen Mitteln (§ 16 Absatz 3 BsGaV)

174 Die Nutzung von finanziellen Mitteln des übrigen Unternehmens durch eine Betriebsstätte begründet im Regelfall keine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (fiktives Darlehen). Die Zuordnung der entsprechenden Passivposten erfolgt nach den §§ 12 ff. BsGaV, insbesondere nach § 14 BsGaV. Die Spezialregelung des § 19 Absatz 6 BsGaV gilt nur für Bankbetriebsstätten. Fall – ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines zu Bankbetriebsstätten (§ 18 BsGaV)

Eine Betriebsstätte , ist eine Bankbetriebsstätt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Grenzen des Fremdvergleichs

Rz. 154 [Autor/Stand] Grenzen des Fremdvergleichs. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist generell transaktionsbezogen anzuwenden. Wenngleich diesbezüglich ein breiter internationaler Konsens besteht, ist dieses Prinzip als Maßstab der internationalen Gewinnabgrenzung nicht unumstritten. Die dafür angeführten Gründe beziehen sich regelmäßig auf die nicht zu leugnenden Grenzen, die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Besitz und die Verwaltung von Anteilen an einer Kap-Ges ist keine wirtsch Tätigkeit iSd § 4 KStG (s R 4.1 Abs 2 S 2 KStR 2022), sondern – unabhängig von der Höhe der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts – grds Vermögensverwaltung. Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges stellt jedoch dann einen BgA dar, wenn die jur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zweck des § 1

a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Notwendigkeit einer schuldrechtlichen Leistungsbeziehung

Rz. 2204 [Autor/Stand] Voraussetzung der Verrechnung dem Grunde nach. Bevor die Angemessenheit des Verrechnungspreises einer Finanzierungsleistung der Höhe nach geprüft werden kann, ist zunächst zu untersuchen, ob eine dem Grunde nach verrechenbare, schuldrechtliche Leistungsbeziehung zwischen den international verbundenen Unternehmen vorliegt oder ob die Finanzierungsleistu...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3.3 Darlehensforderungen gegen den Arbeitgeber

Der Verlust einer Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber kann in den Fällen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat. Solche beruflichen Gründe können z. B. angenommen werden, wenn ein Außenstehender, insbesonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.3 Übernahme von Bürgschaften

Rz. 194 Mit "Bürgschaft" ist der Begriff i. S. v. § 765 Abs. 1 BGB gemeint. Die Übernahme einer Bürgschaft liegt danach vor, wenn sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten vertraglich verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Die Bürgschaft kann in unterschiedlichen wirtschaftlichen Formen vorkommen. Ihre wichtigste Funktion ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten (§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG)

9.1 Rechtsentwicklung Rz. 188 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung dieser Umsätze ausgedehnt worden.[1] Rz. 189 Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. c des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG v. 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.4 Andere Sicherheiten

Rz. 198 Als andere Sicherheiten, deren Übernahme nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist, sind z. B. Garantieverpflichtungen[1] und Kautionsversicherungen anzusehen. Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintri...mehr