Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 12 Die Höhe des Befriedigungsanspruchs ergibt sich grundsätzlich aus dem für das Grundstück ermittelten Wert unter Abzug der Belastungen, die der Hypothek im Rang vorgehen. Hat der Erblasser dem Vermächtnisnehmer nur einen Teil des Grundstücks vermacht, haftet er beschränkt auf die Höhe des seinem Grundstücksanteil entsprechenden Wertes. Nach der Vorschrift des § 2167 BG...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Aktuell vorhandene Fehlvorstellungen des Erblassers

Rz. 52 Ein beachtlicher Irrtum liegt u.a. in folgenden Fällen vor: Die Ehegatten gehen irrig davon aus, dass der beiderseitige Nachlass auf die gemeinschaftlichen Abkömmlinge übergehen wird, was infolge der Wiederverheiratung des Längerlebenden dann nicht eintrat;[108] die Erwartung des Erblassers bezüglich des zukünftigen "Wohlverhaltens des Bedachten" gegenüber dem Erblass...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vermögensvorteil

Rz. 5 Zur Annahme von Zuwendung reicht jeder Vermögensvorteil: (1) Einmalige oder laufende Geldzahlung (hierbei wird man wegen der Übermaßfrage jeweils genau zu prüfen haben, ob Ausstattung nach Abs. 1 oder Zuschuss nach Abs. 2 vorliegt, denn wenn eine laufende Rente den Charakter von Zuschüssen zum Einkommen hat, gilt Abs. 2, auch wenn der Anlass der Zuwendung die Annahme v...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Eigene Würdigung

Rz. 58 Einige Fälle werden durch eine Anfechtung zu lösen sein. Wird ein Verzichtender über die Höhe des Vermögens getäuscht, sodass er eine zu geringe Gegenleistung fordert und erhält, kann eine Anfechtung nach § 123 BGB greifen,[88] was eine Nichtigkeit des Vertrages schon nach § 138 BGB nicht ausschließt. Rz. 59 Eine Kontrolle nach § 138 BGB im Sinne einer Wirksamkeitskont...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

Rz. 222 In Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre ist anerkannt, dass mit der Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe ebenso wie mit der von freiberuflichen Praxen einige Sonderprobleme verbunden sein können, die – auch bei Anwendung einer der hier beschriebenen Methoden – besonderer Berücksichtigung bedürfen.[696] Rz. 223 Das IDW hat auf diese Besonderheiten im Jahr ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Rechtswirkungen

Rz. 2 Die erloschenen Rechtsverhältnisse leben mit absoluter Wirkung wieder auf, also auch im Verhältnis zu Dritten, und zwar einschließlich sämtlicher Nebenrechte, wie Bürgschaften oder Pfandrechte.[1] Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Erbfalls tritt jedoch nicht ein. Für die Dauer der Vorerbschaft schuldet der Vorerbe daher auf eine wiederaufgelebte Verbindlichkeit de...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Rechtsfolgen der Fiktion im Einzelnen

Rz. 4 Die durch Konfusion oder Konsolidation erloschenen Rechtsverhältnisse werden rückwirkend so behandelt, als seien sie nicht erloschen.[10] Das fiktive Wiederaufleben tritt – anders als nach § 1991 Abs. 2 BGB – nicht nur im Verhältnis zu den Nachlassgläubigern, sondern schlechthin ein.[11] Sicherungen einer erloschenen Forderung durch Bürgschaften oder Pfandrechte gelten...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Sicherungsrechte

Rz. 32 Für die Behandlung von Hypotheken, Sicherungsgrundschulden, Pfandrechten und Bürgschaften werden zwei unterschiedliche Ansätze vertreten: (1) Die eine Ansicht geht den Weg über § 2313 Abs. 2 BGB und lässt die sich hieraus ergebende Haftungsgefahr zunächst außer Betracht, solange offen ist, ob und in welcher Höhe der Sicherungsgeber in Anspruch genommen wird.[179] Sie ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Sonderfall: Hypotheken und Sicherungsrechte

Rz. 14 Hypotheken, Sicherungsgrundschulden, Pfandrechte und Bürgschaften bleiben als solche grundsätzlich außer Ansatz (Abs. 2).[68] Denn es handelt sich um reine Sicherungsrechte, so dass sie (zunächst) nicht als Verbindlichkeiten anzusetzen sind.[69] Gleiches gilt für die sich hieraus ergebende Haftungsgefahr. Erst wenn sich später tatsächlich zeigt, ob und in welcher Höhe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Notgeschäftsführer / 2 Voraussetzungen für die Bestellung

Die Gesellschafter haben auch dann für die Handlungsfähigkeit der GmbH zu sorgen, wenn die GmbH keinen Geschäftsführer mehr hat. Diese Situation könnte z. B. eintreten, wenn der Geschäftsführer schwer erkrankt, stirbt oder ins Ausland umsiedelt. Kommen die Gesellschafter der Bestellung eines neuen Geschäftsführers nach Wegfall des alten nicht nach, kann das Gericht in dringe...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Bürgschaft

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Muster: Höchstbetragsbürgschaft

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Zur Sicherung der Ansprüche der _________________________ Bank (Name und Anschrift des Gläubigers) die dieser in Höhe von _________________________ EUR aus _________________________ (Rechtsgrund) gegen _________________________ (Name und Anschrift des Hauptschuldners) zustehen, übernehm...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Leistungsverweigerungsrecht des Käufers (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 50 Die Anwendbarkeit des § 7 MaBV muss eigens vereinbart werden, damit der Bauträger den Kaufpreis entgegennehmen darf, ohne die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (Genehmigung, Vormerkung, Sicherung der Lastenfreistellung) zu erfüllen. Umstritten war jedoch die Frage, ob der Bauträger auch nach Beibringung der in § 7 MaBV vorgesehenen Bürgschaft Käuferleistungen nur nac...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Muster: Gewährleistungsbürgschaft

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft Mit Vertrag vom _________________________ ist dem _________________________ (AN) am Bauvorhaben des _________________________ (AG), in _________________________, _________________________, die Ausführung des Gewerks _________________________ übertragen worden....mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 11 Bauträgerrecht / 5. Austausch der Sicherungsmöglichkeiten (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan, 2. Unterabsatz)

Rz. 53 Die Vorschrift des § 7 MaBV sieht zugunsten des Bauträgers die Möglichkeit vor, den Kaufpreis ganz oder auch teilweise durch die Beibringung einer Bürgschaft fällig zu stellen; doch kann er hiervon nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit charakteristischen Einschränkungen Gebrauch machen. Voraussetzung ist zunächst, dass der Vertrag eine Zahlung nach Bürgschaft üb...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 30 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Akzessorische Sicherheiten

Rz. 20 Akzessorische Sicherheiten sind die Bürgschaft, das Pfandrecht und die Hypothek, wobei insoweit die Bürgschaft in der Bankpraxis die relevanteste ist. Praxisbedeutung hat aber auch das AGB-Pfandrecht (Nr. 14 AGB-Banken, Nr. 21 AGB-Sparkassen). Das Wesensmerkmal der akzessorischen Sicherheit ist, dass sie das Schicksal der Forderung teilt. Bestand, Umfang und Dauer ric...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Sicherungszweckerklärung (insb. die weite Zweckerklärung)

Rz. 23 Die Parteien vereinbaren entweder einen engen oder einen weiten Sicherungszweck. Die enge Zweckerklärung nennt die konkret besicherten Forderungen bzw. Verträge. Entsteht z.B. zugunsten der Bank später eine neue Forderung und möchten die Parteien, dass die bereits bestellte Sicherheit auch diese Forderung absichert, müssen sie die Sicherungsabrede anpassen. Geschieht ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.20: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Herr/Frau _________________________ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem General...mehr

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§ 8 Bankrecht / 3. Prolongationsklausel

Rz. 36 Banken gewähren auch befristete Kredite regelmäßig nur gegen Kreditsicherheiten. Verlängern die Kreditparteien einen befristeten Kredit, hat die kreditgebende Bank ein berechtigtes Interesse daran, dass auch die bestellte Sicherheit fortbesteht. Enthält der Kreditsicherungsvertrag keine Regelung dazu, muss die Bank bei jeder Kreditverlängerung dafür sorgen, dass eine ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 1. Wesen und Form

Rz. 77 Ihrem Wesen nach ist die Delkrederehaftung eine Bürgschaft, denn der Handelsvertreter verpflichtet sich durch die Übernahme des Delkredere wie ein Bürge für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dem Unternehmer einzustehen; ebenso wie die Bürgschaft erfordert die Delkrederehaftung einen Vertrag zwischen dem vertretenen Unternehmer und dem Handels...mehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 35 Reiserecht / 1. Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung)

Rz. 192 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ [Reisevermittler], gesetzlich ver...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 35 Reiserecht / 3. Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise)

Rz. 194 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.6: Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise) An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ [Reisevermittler], gesetzlich vertreten durch den Ge...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Vereinbarung

Rz. 46 Ein Schiedsgutachterverfahren müssen die Parteien vereinbaren. In dieser Vereinbarung werden zugleich die Grenzen der gutachterlichen Tätigkeit festgelegt. Die Parteien können durch genaue Fragestellung, durch Vorgabe bestimmter Prämissen, von denen der Schiedsgutachter auszugehen hat, die von ihm zu beantwortenden Fragen auf rein technische Sachverhalte begrenzen. Da...mehr

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§ 35 Reiserecht / IV. Muster: Klage gegen den Reiseveranstalter

Rz. 160 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ [Wohnsitz des Reisenden] Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ [Reiseveranstalter], vertreten durch den Geschäftsführer, ____________...mehr

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§ 28 Leasing / 4. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 34 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[36] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XIV. Kaufpreisfinanzierung – Belastungsvollmacht (zu den §§ 13 und 14 des Mustervertrags)

Rz. 41 Die Regelung zur Kaufpreisfinanzierung bzw. zur Belastungsvollmacht unterscheidet sich nicht grundsätzlich von entsprechenden Regelungen in üblichen Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufverträgen. Eine Besonderheit ist jedoch darin zu sehen, dass das Grundbuchblatt für ein neu vermessenes Flurstück oder auch das Wohnungsgrundbuch für neu begründetes Wohnungseigentum...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Sicherheitsleistung – § 751 Abs. 2 ZPO

Rz. 7 § 751 Abs. 2 ZPO betrifft gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Urteile nach §§ 709, 711, 712 Abs. 2 ZPO. Die festgesetzte Sicherheit muss vom Gläubiger nach § 108 ZPO gemäß der gerichtlichen Bestimmung, ansonsten durch Hinterlegung von Geld, geeigneten Wertpapieren oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten K...mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Handelsrecht ist Sonderprivatrecht für die wirtschaftliche Betätigung der Kaufleute.[1] Das Recht knüpft an den Kaufmannsbegriff zahlreiche Folgen, insbesondere kaufmännische Grundpflichten wie Registerpflicht, Firmenführung, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen sowie Rechnungslegung. Verbraucherschutzvorschriften[2] finden gegenüber Kaufleuten in der Regel keine Anwend...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch _________________________, nachstehend "Stadt" genannt, und _________________________-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet ___...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsgeschäftliche Haftung

Rz. 324 Jeder Gesellschafter kann aufgrund spezieller Vereinbarung oder aus cic, § 311 BGB [1291] für Verbindlichkeiten der GmbH insb. eine Mitschuld oder eine Bürgschaft übernehmen oder die Schuld garantieren (vgl. Rdn 4, 112). Nach dem BGH begründet allein die Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer keine Vertreterhaftung wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses, § 311 Ab...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Geschäftsordnung der Taxelex GmbH § 1 Geschäftsführungmehr

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§ 8 Bankrecht / b) Formvorschriften

Rz. 6 Liegt ein Verbraucherdarlehen gem. § 491 BGB vor, sind folgende Formvorschriften zu beachten, die insb. für die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Vertragserklärung von Bedeutung sind. Dazu zählt vor allem die Schriftform gem. § 492 Abs. 1 S. 1 BGB, die grds. auch bei einer Vertragsänderung einzuhalten ist. Es reicht aus, wenn Antrag und Annahme des Vertrags jeweil...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Typische Fallgruppen

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 263 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [480] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – und _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _________________________ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _________________________ gegen die RAe A...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ______________________...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Nach MoMiG: Darlehenscharakter entscheidend – ggf. Kündigungsbeschränkung

Rz. 302 §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, §§ 6, 6a AnfG (vgl. Rdn 296) gelten für alle Arten von Darlehen von Gesellschaftern, auch z.B. Sachdarlehen, kurz- und langfristige oder stehengelassene Darlehen sowie grundsätzlich auch Sanierungskredite, für die gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 S. 2 InsO Sonderregeln bestehen (vgl. Rdn 307, zur Haftung Dritter vgl. Rdn 307 f., 309). Ents...mehr

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§ 34 Presserecht / d) Muster: Klage auf Unterlassung und Widerruf

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf An das Landgericht _________________________ _________________________ Zivilkammer _________________________ Oktober _________________________ Klage des A, _________________________ (Anschrift), – Klägers – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die X-GmbH, ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung

Rz. 44 Bei der Sicherheitenverwertung kommt es im konkreten Fall auf die Besonderheiten der jeweils einschlägigen Kreditsicherheit an.[86] Die Verwertung einer Sicherheit setzt grds. die Fälligkeit der gesicherten Forderungen voraus. Wird die Forderung aus einem (Bank-)Kontokorrent gesichert, wird sie infolge des Erlöschens des zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrags g...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 10. Rechtsfolgen, § 306 BGB

Rz. 57 Die Rechtsfolgen der AGB-Kontrolle ergeben sich abhängig vom jeweiligen Kontrolltatbestand:mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Zwangsvollstreckungsunterwerfung (zu § 7 des Mustervertrags)

Rz. 28 Keine Bedenken bestehen gegen eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Bauträgers wegen der Herstellung der geschuldeten Bauleistung.[56] Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Käufers ist jedenfalls nicht sinnvoll.[57] Denn der Erwerber muss die Fälligkeitsvoraussetzungen in öffentlicher Form, d.h. durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, nachweisen...mehr