Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 7 Satzungsbeispiel

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 244 Taugliche Steuerbürgen

Rz. 1 Die Regelung ergänzt § 241 Abs. 1 Nr. 7 AO, indem sie den Begriff des "tauglichen Steuerbürgen" definiert und die Voraussetzungen für die Erteilung von Schuldversprechen, Bürgschaft und Wechselhingabe festlegt. Steuerbürgschaften werden besonders häufig zugunsten der Zollverwaltung erteilt.[1] Für Schuldversprechen und Bürgschaften verweist § 244 AO auf die zivilrechtli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 245 Sicherheitsleistung durch andere Werte

Diese Vorschrift ermöglicht die Annahme von Sicherheiten, die nicht in § 241 AO aufgeführt sind. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass in bestimmten Fällen Härten entstehen können, wenn der Schuldner auf die Nutzung oder Verwertung von Vermögensgegenständen angewiesen ist, die unter § 241 AO fallen. Die Annahme anderer als der in § 241 AO genannten Sicherheiten steht ...mehr

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§ 8 Der Grundstückskauf / E. Begriffe

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§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenz des Arbeitgebers

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Bürgschaft, > Beschäftigungsgesellschaft, > Insolvenzgeld, > Insolvenzsicherung, > Insolvenzverfahren, > Insolvenzverwalter Rz 3, > Outplacement-Beratung.mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierte Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vorb...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Kaufpreis

Der Kaufpreis orientiert sich am Unternehmenswert, ist aber nicht zwangsläufig mit diesem identisch. Die Bewertungsmethode und die innerhalb der Bewertungsmethode gewählten Berechnungsverfahren müssen – auch unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falls – im Einklang mit dem durch diese rechtliche Vorgabe geprägten Bewertungsziel stehen.[1] Dieser Hinweis an den Ma...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.5 Bürgschaft

Rz. 114 Ähnlich wie bei der kumulativen Schuldübernahme ohne Freistellung im Innenverhältnis stellt auch die Übernahme einer Bürgschaft zunächst noch keine freigebige Zuwendung an den Schuldner dar. Auch die Leistung des Bürgen an den Gläubiger ist keine freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH vom 12.07.2000, BStBl II 2000, 596). Dies ist nur dann anders, ...mehr

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FoVo 10/2025, Die Einordnung von Handlungspflichten als vertretbare Handlung im Sinne der Rechtsprechung

In FoVo 9/2025 haben wir anhand einer Entscheidung des BGH gezeigt, dass es im Einzelfall schwierig sein kann, die vertretbare von der unvertretbaren Handlung abzugrenzen. Die Abgrenzung ist von einer breiten Kasuistik in der Rechtsprechung geprägt. Die nachfolgende alphabetische Checkliste soll helfen, in der Praxis Orientierung zu finden. Der Begriff der vertretbaren Handlu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Sicherheitsleistung

Rz. 30 Besteht die Gefahr eines Steuerausfalls oder ergibt sich voraussichtlich eine besonders hohe Steuer, ist das FA befugt, entsprechend § 32 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 ErbStG eine Sicherheit aus dem Nachlass zu verlangen. Details einer Sicherheitsleistung regeln die §§ 241 bis 248 AO. Sicherheitsleistungen können z. B. sein: Hinterlegung von Zahlungsmitteln, Verpfändu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Arbeitnehmerdarlehen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG)

Rn. 90 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG umfasst die Begründung oder den Erwerb von Darlehensforderungen des ArbN gegen den ArbG. Erforderlich ist die Sicherung der Ansprüche des ArbN aus dem Darlehensvertrag durch eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder eine privatrechtliche Versicherung durch ein Versicherungsunternehmen auf Kosten des ArbG. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Zuwendungsgegenstand

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 29.06.2005, BStBl II 2005, 800; BFH vom 24.07.2002, BStBl II 2002, 781; BFH vom 12.07.2000, BStBl II 2000, 596. Rz. 71 Zuwendungsgegenstände können in vielfältigster Form auftreten. Sie können in Sachen, Rechten (Wertpapiere, Gesellschaftsanteile, Erbbaurechte etc.), anderen geldwerten Vermögensgegenständen (immaterielle Wirtschaftsgüter), Nut...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 6 § 6 Abs. 1 BewG untersagt den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind (BFH vom 29.07.1998, BFH/NV 1999, 293). Die Norm stellt ihrem Wortlaut nach auf die rechtliche "Entstehung" der Verpflichtungen, nicht auf die Möglichkeit ihrer Geltendmachung oder zwangsweisen Durchsetzung durch den Berechtigten ab. Mit dem Aus...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Beispiele für Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 49 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Wahl der Begriffe "Ressourcen", "Dienstleistungen" und "Verpflichtungen" zeigt die Absicht des IASB, eine möglichst große Anzahl an Geschäften zu erfassen, die zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen stattfinden. Dies belegt auch die beispielhafte Auflistung von möglicherweise angabepflichtigen Transaktionen in IAS 24.21: Käufe ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 2: Bindung an die Konzernpolitik, Beschaffung der Grundausstattung, betrieblicher Rückhalt

Rz. 152.alt [Autor/Stand] Fall: Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält weltweit ein Netz örtlicher Vertriebsgesellschaften. Das Mutterunternehmen schreibt:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 29.12.1978 — S 1352 - 5 - VB 2

Rz. 8 [Autor/Stand] Fall 1: Global- oder Einzelprüfung von Handelsgeschäften? a) Sachverhalt Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält im Lande X eine örtliche Vertriebsgesellschaft für den dortigen laufenden Absatz von Waren (zB Automobile). Über diese Gesellschaft werden auch einzelne Großaufträge geleitet. In diesem Falle wird die Vorbereitung, der Abschluß und die Ausführu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Besitz und die Verwaltung von Anteilen an einer Kap-Ges ist keine wirtsch Tätigkeit iSd § 4 KStG (s R 4.1 Abs 2 S 2 KStR 2022), sondern – unabhängig von der Höhe der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts – grds Vermögensverwaltung. Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges stellt jedoch dann einen BgA dar, wenn die jur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6.alt. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen — Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von je...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bürgschaft

Leistungen des Arbeitnehmers aus einer Bürgschaftsverpflichtung können bei nachweislich beruflicher Veranlassung Werbungskosten sein. Werbungskosten liegen erst vor, wenn der Arbeitnehmer als Bürge aus der von ihm eingegangenen Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Abziehbar sind sowohl Zinsen als auch Tilgungsleistungen auf die verbürgte Schuld. Zum Werbun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Beteiligungsverlust

Der Verlust einer Beteiligung an der Arbeitgeber-GmbH ist selbst dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Beteiligung Voraussetzung für die Einstellung und Beschäftigung als leitender Angestellter war und die Möglichkeit einer weiteren Wertsteigerung der Beteiligung von vornherein nicht bestanden hat.[1] Gleiches gilt für Verluste, die dem Arbeitnehmer im Zusammenha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 2 Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten

Als Nebenkosten der Darlehensaufnahme gehören auch die Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten zu den Schuldzinsen.[1] Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten sind i. d. R. einmalige Aufwendungen für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln, die entweder an den Geldgeber oder an einen Dritten entrichtet werden. Hierzu gehören u. a. folgende Aufwendungen: Bereit...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 6 Drittaufwand

Hat der Steuerpflichtige die Gelder, mit denen er die Aufwendungen begleicht, geschenkt bekommen oder geerbt, steht dies einem Werbungskostenabzug nicht entgegen. Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Trägt ein "Dritter", z. B. der Ehemann, Kosten, die durch die Einkunftserzielung des...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 3 Drittaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Werbungskosten des Steuerpflichtigen sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 19 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Bürgschaft

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus einer freiwillig übernommenen Bürgschaft: nein.[1] Dass die Übernahme menschlich verständlich ist, genügt nicht zur Annahme anzuerkennender sittlicher Gründe; anders, wenn die Übernahme der Bürgschaft selbst zwangsläufig ist, etwa weil sie für Krankheitskosten naher Angehöriger übernommen werden musste.mehr

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Rückstellungen / 5.2 Angaben zu Eventualverpflichtungen und Ereignissen nach dem Bilanzstichtag

Nach § 251 HGB sind bestimmte vertragliche Haftungsverhältnisse (z. B. aus Bürgschaften), sofern sie nicht zu passivieren sind, unter der Bilanz anzugeben. Auf die Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme kommt es nicht an. In die Angabe zum Wechselobligo sind deshalb bspw. auch weitergegebene Wechsel aufzunehmen, deren Schuldner die öffentliche Hand ist. Der Eventualverpflic...mehr

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Rückstellungen / 1 Ausweis

Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten: In der Bilanz selbst sind Rückstellungen (provisions) gesondert von anderen Schulden auszuweisen (IFRS 18.103 und IAS 37.11). In der Bilanz oder im Anhang ist ggf. eine weitere Untergliederung der Rückstellungen vorzunehmen, wobei in der Regel mindestens zwischen Leistungen an Arbeitnehmer u...mehr

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Konzernabschluss / 7 Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Nach IAS 28 und IFRS 11 müssen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen at equity konsolidiert werden. Das vor dem Ersatz von IAS 31 durch IFRS 11 noch bestehende Wahlrecht, Gemeinschaftsunternehmen quotal zu konsolidieren, ist entfallen. Die Problematik stiller Reserven zunächst außen vor gelassen, gleicht die equity-Methode der steuerlichen Spiegelbildmethode. B...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / Literaturtipps

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Muster

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe § _________________________ Versorgungsausgleich [22] (1) Der Versorgungsausgleich soll grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. (2) Da der Ehemann/die Ehefrau voraussichtlich einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und d...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / dd) Haftungs- und anfechtungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 87 Werden Vermögenswerte zur Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs übertragen, so erfolgt diese Übertragung entgeltlich, was zu einer Reduzierung der Anfechtungsfrist nach dem AnfG von vier auf zwei Jahre führt.[66] Der Ausgleichsanspruch gemäß § 1378 Abs. 1 BGB entsteht nämlich kraft Gesetzes und stellt folglich keine unentgeltliche Leistung im Sinne des § 4 AnfG da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Kreditbereitschaft

Rz. 24 Als Kreditgewährung ist auch die Kreditbereitschaft anzusehen, zu der sich ein Unternehmer vertraglich bis zur Auszahlung des Darlehens verpflichtet hat.[1] Übernimmt jedoch eine Bank für die Schuld eines Bankkunden eine Bankbürgschaft (z. B. Zoll- oder Fracht-Bürgschaft), damit der Gläubiger dem Bankkunden einen Zahlungsaufschub (Kredit) gewährt, so liegt darin jedoc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.11 Sonstige Einzelfälle der Kreditgewährung

Rz. 50 Eine Kreditgewährung ist auch in der Weise möglich, dass der Darlehensnehmer eine fällige Forderung erst später begleichen muss. Bei der Herstellung von Bauwerken oder Straßenbauwerken sind die zu berechnenden Bauzeitzinsen Entgeltsteil für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige steuerfreie Kreditleistung.[1] Bauzeitzinsen sind die Z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten

Rz. 77 Seit 1.1.1996 sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG nur noch die Gewährung und die Vermittlung von Krediten befreit (vgl. Rz. 3). Die Verwaltung von Krediten sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten fallen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerbefreiung. Solche Leistungen sind nur noch umsatzsteuerfrei, wenn sie Nebenleistungen zu einer steuerfreien Kredit...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.3 Bürgschaft

Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Schuld des Mandanten einzustehen, wenn letzterer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Mit der Bürgschaft erhält der Berater zusätzlich zu seinem Anspruch gegen den Mandanten die Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen des Bürgen. Will der Steuerberater, ohne vorher den Mandanten verklagen zu müssen, den Bürgen in ...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

Rz. 15 Mit einer Bürgschaft geht der Bürge die vertragliche Verpflichtung ein, gegenüber dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung der Verbindlichkeit dieses Dritten einzustehen (§ 765 Abs. 1 BGB). Es kann sich um bereits bestehende Verbindlichkeiten oder um künftige oder bedingte Verbindlichkeiten des Dritten handeln (§ 765 Abs. 2 BGB). Für die Bürgschaftserklärung ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Informationsfunktion des Bilanzvermerks

Rz. 5 Die Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind insb. in folgenden Bereichen zu sehen: Gläubigerschutz, Kapitalerhaltung, Ausschüttungsbemessung. Dagegen dient die internationale Rechnungslegung (IFRS) insb. der Informationsfunktion. Mit der Umsetzung des BilMoG wurde erstmals auch die "Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Gewährleistungen für fremde Leistungen

Rz. 27 Die Vermerkpflicht betrifft Eventualverpflichtungen, die zugunsten des Gläubigers eines Dritten eingegangen werden, aber keine Bürgschaft sind. Derartige bürgschaftsähnliche Verpflichtungen gibt es in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Auch die Verpflichtung des Kfm., dem Gläubiger eines Dritten auf erste Anforderung eine Bürgschaft zu bestellen oder sonstige Sicher...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben über in der Bilanz nicht enthaltene Geschäfte (Nr. 3)

Rz. 16 Die Pflicht zur Angabe im Anhang von Art und Zweck sowie von Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte (Off-balance-Transaktion) ist für große und mittelgroße KapG obligatorisch, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich und für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. p RL 2013/34/...mehr