Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sicherheitsleistung (Abs 3).

Rn 14 Wird die Leistung einer Sicherheit für die gestundete Forderung angeordnet, ist die Sicherheitsleistung Wirksamkeitsvoraussetzung für die Stundung, weshalb die Ausgleichsforderung nicht einredebehaftet ist, solange die Sicherheit nicht geleistet wurde (MüKo/Koch Rz 22). Art und Höhe der Sicherheitsleistung bestimmt das Gericht; §§ 232 ff gelten nicht (Staud/Thiele Rz 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbraucherschutz.

Rn 32 Übernimmt ein Verbraucher (vgl § 13) die Bürgschaftsverpflichtung formularvertraglich (zB ggü einer Bank), ist das AGB-Recht aus §§ 305 ff anwendbar. Bei der Einbeziehung der AGB ist das Formerfordernis des § 766 zu beachten (s § 766 Rn 6). Ein besonderer Hinweis auf die AGB iSv § 305 II erübrigt sich, wenn ein Bürgschafts-Formularvertrag verwendet wird, der die AGB be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. AGB-Kontrolle.

Rn 49 Eine formularmäßige weite Sicherungszweckerklärung, dass Sicherungseigentum bzw sicherungshalber abgetretene Rechte der Sicherung aller bestehenden u künftigen Forderungen etwa des Kreditgebers dienen, ist grds überraschend ( § 305c ), wenn Sicherungsgeber nicht der Kreditnehmer, sondern ein Dritter ist. Anders ist dies bei der weiten Sicherungszweckerklärung des persönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sicherungsrechte.

Rn 2 Für die Forderung bestellte Bürgschaften u Pfandrechte erlöschen. Besteht für die Forderung eine Hypothek oder Schiffshypothek, fällt diese als Eigentümergrundschuld dem Grundstückseigentümer zu (§ 418 I 2 iVm §§ 1168, 1177, 1179a). Den in I genannten Rechten werden die Sicherungsgrundschuld (BGHZ 115, 241, 244; WM 66, 577, 579), Sicherungsübereignung (BGH NJW 92, 2286,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfügungsmöglichkeiten.

Rn 1 Durch den Erbvertrag hat der Erblasser sich nur in seiner Testierfreiheit, nicht in seiner Möglichkeit, über sein Vermögen ganz oder teilw durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, beschränkt (Oldbg 10.7.24 – 3 U 14/24, BeckRS 24, 18585 Rz 26). Auch kann er sich wirksam verpflichten. Er kann sich – grds formfrei – schuldrechtlich verpflichten, solche Verfügungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mehrere Bürgschaftserklärungen für dieselbe Schuld.

Rn 3 Eine Mitbürgschaft setzt Bürgschaftserklärungen von mindestens zwei Bürgen voraus. Vorbehaltlich des allg Formerfordernisses aus § 766 ist die Art und Weise der Bürgschaftserklärungen frei: gemeinschaftlich iSd § 427 oder gesondert in einer oder in mehreren Urkunden oder Erklärungen, gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten (Prot II 467f), in Kenntnis oder Unkennt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 — IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sicherungsabrede.

Rn 2 Der Pfandbestellung liegt als Kausalgeschäft idR ein oftmals stillschweigend getroffener, schuldrechtlicher Sicherungsvertrag zugrunde (BGH NJW-RR 91, 305 [BGH 02.10.1990 - XI ZR 205/89]). Partner des Gläubigers beim Sicherungsvertrag kann (Auslegungsfrage) der persönliche Schuldner oder der Eigentümer sein. Rn 3 Die Verpflichtung zur Bestellung eines Pfandrechts an eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende gesetzliche Bestimmung.

Rn 11 Ausdrückliche gesetzliche Regelungen enthalten §§ 840 II, III, 841, 1833 II 2, § 46 2 BNotO, §§ 78 II 1, 116 VVG. Rn 12 Bei mehreren Schadensersatzpflichtigen kommt es entspr § 254 auf das Maß der Verursachung u des Verschuldens an (stRspr, BGHZ 17, 214, 222; 59, 97, 103). Beim internen Ausgleich einer kartellrechtlichen Geldbuße ist der wirtschaftliche Erfolg, den die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Andere fiktive Rechtsbeziehungen (Nr. 2)

2 . die, wären die Betriebsstätte und das übrige Unternehmen voneinander unabhängige Unternehmen , a) durch schuldrechtliche Vereinbarungen geregelt würden oder b) zur Geltendmachung von Rechtspositionen führen würden. Rz. 3324 [Autor/Stand] Definition nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV. § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV regelt die zweite Kategorie von anzunehmenden schuldrechtlichen Bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat innerhalb der EU.

Rn 21 Die – nach dem ›gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts‹ getroffene – National Grid Indus-Entscheidung des EuGH (s Urt v 29.11.11 – C-371/10 Rz 26) (dazu Verse ZEuP 13, 463 ff; Teichmann in FS Hommelhoff [12], 1213, 1233 ff; Mörsdorf EuZW 12, 296; Schall/Barth NZG 12, 414; Schaper EWiR 12, 506; s zuletzt EuGH C-405/18 AURES Holdings, ECLI:EU:C:2020:127 Rz 26) bestä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 10 Die Fallbeispiele können nur einen Anhalt bieten, da eine Geschäftseinheit aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls festzustellen ist. Eine Geschäftseinheit wurde bejaht zwischen mehreren Grundstückskaufverträgen (BGH WM 00, 1405), einem Grundstückskauf- und einem Treuhandvertrag (BGH NJW 94, 2095) bzw Grundstückskauf- und Baubetreuungsvertrag (BGH NJW 76, 1931...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

1. die Person a) an dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige an dieser Person mindestens zu einem Viertel unmittelbar oder mittelbar an dem gezeichneten Kapital, den Mitgliedschaftsrechten, den Beteiligungsrechten, den Stimmrechten oder dem Gesellschaftsvermögen beteiligt (wesentlich beteiligt) ist oder ... Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Satz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme).

Rn 12 Beim Schuldbeitritt tritt der Mitübernehmer zusätzlich neben den bisherigen Schuldner. Dies ist gesetzlich für eine Reihe von Fällen vorgesehen (§§ 546 II, 604 IV, 2382; §§ 25, 28, 127 HGB; Art 28 WG). Darüber hinaus ist aber auch ein rechtsgeschäftlicher Schuldbeitritt gem § 311 I möglich. Er kommt zustande durch Vertrag des Übernehmenden mit dem Gläubiger oder dem Sc...mehr

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Langzeitkonten / 5.7 Schutz von Wertguthaben gegen Insolvenz des Arbeitgebers

Ein Kernstück der gesetzlichen Rahmenbedingungen von Wertguthabenvereinbarungen ist die gesetzliche Pflicht zur Sicherung der Wertguthaben gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers. Zwar bestand auch früher eine Insolvenzsicherungspflicht. Allerdings gab es keine gesetzlich geregelten Sanktionen. Durch die gesetzliche Neuregelung in § 7e SGB IV wurde der Schutz des Beschäftigten...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines zu Bankbetriebsstätten (§ 18 BsGaV)

Eine Betriebsstätte , 1. die Teil eines Kreditinstituts im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder Teil eines Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne des § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes ist, oder die Teil eines vergleichbaren Unternehmens im Sinne des ausländischen Bankenaufsichtsrechts ist, und 2. die Bankgeschäfte betreibt , ist eine Bankbetriebsstätte,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 4 Der Begriff Dauerschuldverhältnis stammt aus der Rechtslehre und ist gesetzlich erstmals in den §§ 10 Nr 3, 11 Nr 1 und 12 AGBG aufgenommen worden. Charakteristisch für ein Dauerschuldverhältnis ist: Während seiner Laufzeit entstehen für die Parteien fortlaufend neue Leistungs- und Schutzpflichten; der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistung ist also zunächst unbestim...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Grenzen des Fremdvergleichsgrundsatzes

Rz. 18.2 [Autor/Stand] Grenzen durch stark integrierte Leistungsbeziehungen. Obwohl ein weltweiter Konsens darüber besteht, dass die internationale Gewinnabgrenzung transaktionsbezogen auf Basis eines Fremdvergleichs durchzuführen ist, ist der Fremdvergleichsgrundsatz nicht unumstritten.[2] Die dafür angeführten Gründe beziehen sich regelmäßig auf die nicht zu verleugnenden ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Grenzen des Fremdvergleichs

Rz. 154 [Autor/Stand] Grenzen des Fremdvergleichs. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist generell transaktionsbezogen anzuwenden. Wenngleich diesbezüglich ein breiter internationaler Konsens besteht, ist dieses Prinzip als Maßstab der internationalen Gewinnabgrenzung nicht unumstritten. Die dafür angeführten Gründe beziehen sich regelmäßig auf die nicht zu leugnenden Grenzen, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 22 Dauerschuldverhältnisse sind besonders häufig Gegenstand intertemporaler Sonderregeln. Einerseits soll durch diese Sonderregeln vermieden werden, dass die Gerichte noch über lange Zeit gezwungen sind, altes Recht anzuwenden (s etwa BT-Drs 14/6040, 273), andererseits ist die Anwendbarkeit neuen Rechts hier im Sinne einer unechten Rückwirkung weniger problematisch als be...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.2.1 Anlagesicherheit

Rz. 2 Bereits die Formulierung "erscheint" verdeutlicht, dass im Rahmen der Mittelverwaltung der völlige Ausschluss eines Verlustes nicht zu erreichen ist. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass bei vernünftiger prognostischer Betrachtung ein Verlustrisiko so weit wie möglich gemindert und eine im Verhältnis zu anderen Anlagemöglichkeiten vorteilhafte Sicherheit ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.4 Forderungen aus Darlehen und Einlagen (Nr. 4)

Rz. 7 Zulässig ist überdies die Anlage in Forderungen aus Darlehen und Einlagen. Unter Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zu verstehen, bei dem sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen und der Darlehensnehmer seinerseits, diesen bei Fälligkeit zurückzuzahlen und den vereinbarten Zins z...mehr

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Versicherungsschutz: Diese ... / 3.5 Kautionsversicherung

Diese Versicherungen treten bei Gewährleistungsfällen, insbesondere im Baubereich, ein. Praxis-Beispiel Kautionsversicherung Bauunternehmer Berthold Bau hat für 1.000.000 EUR ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Vereinbart ist, dass der Kunde 5 % der Bausumme als Sicherheit einbehalten darf, falls innerhalb der nächsten 5 Jahre Gewährleistungsfälle auftreten. Die Parteien ha...mehr

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Wohnungswirtschaftliche Ver... / Hintergrund

Ein Ehepaar hatte zunächst ein Eigenheim gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen. Später bündelten sie ihre Kredite in einem neuen Darlehen bei einer luxemburgischen Bank, abgesichert durch eine Bürgschaft einer deutschen Bank. Nach dem Verkauf des ersten Hauses nutzten sie den Erlös, um gemeinsam ein neues Haus zu kaufen, das sie selbst bewohnten. Das bestehende Darlehen...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten bezeichnen Haftungsverhältnisse, die sich nicht aus der Bilanz, sondern "unter dem Strich" ergeben. Es handelt sich dabei um eingegangene Verpflichtungen, die sich weder zu einer Verbindlichkeit noch zu einer Rückstellung verdichtet haben. Obwohl am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist, müssen nach § 251 HGB die folgenden Haf...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten)

Rz. 1 Gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind im Anhang anzugeben: Rz. 2 Die Angabe im Anhang kommt nur infrage...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Haftungsverhältnisse gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 5 Wirkungen der Eintragung

Die gesellschafts- und zivilrechtlichen Wirkungen treten erst ein, wenn die Umwandlung im Handelsregister eingetragen ist. Dennoch kann insbesondere für steuerrechtliche Zwecke sowie für das Innenverhältnis ein Umwandlungsstichtag abweichend von der Eintragung gewählt werden. Erhebliche Abwicklungsprobleme entstehen, wenn die Eintragung scheitert, da dann das einzelkaufmänni...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 4.1 Bedeutung und größenabhängige Erleichterungen

Rz. 46 Der Anhang stellt neben Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung die dritte Komponente des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften dar.[1] Wesentliche Aufgabe des Anhangs ist es, weitergehende Informationen über solche Sachverhalte zu vermitteln, die aus der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nicht unmittelbar ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2.4 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

Rz. 154 Der Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, mindert sich zunächst um den Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft, die der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung gehalten (§ 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG) bzw. erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft (§ 5 Abs. 1 UmwStG) hat. H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bürgschaft.

Rn 28 Beschwer des Mieters, der Freigabe einer Bürgschaft verlangt, beläuft sich auf deren Betrag (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftsgläubigern

Rn. 28a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Ablehnung der Berücksichtigung von Bürgschaften für eine erweiterte Verlustverrechnung ist im Regierungsentwurf Folgendes ausgeführt (BT-Drs 8/3648, 17): Zitat "Die Anerkennung der Bürgschaft als Grundlage für eine erweiterte Verlustverrechnung würde es nach Auffassung der Bundesregierung den Verlustzuweisungsgesellschaften ermöglichen, n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 44. Bürgschaft.

Rn 81 Im Streit um ihr Bestehen gilt § 6, da es sich um eine Sicherstellung handelt; maßgeblich ist der Betrag der Hauptforderung (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]; zum Nennwertprinzip § 3 Rn 6). Für Streit um Wirksamkeit einer Höchstbetragsbürgschaft zählt der valutierte Teil voll, der nicht valutierte ist nach der Wahrscheinlichkeit der Ausschöpfung gem § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachversteuerung bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalkontos trotz Fortbestehens der PersGes/KG

Verwaltungsanweisung: OFD NRW v 07.07.2014, S 2241–2014/0015 – St 113, FR 2014, 823 zu 2 und 3 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG). Rn. 6c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hier sind die folgenden beiden Sachverhalte angesprochen: Gesellschafterbezogen Negatives Kapitalkonto bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters bzw bei Anteilsveräußerung oder stich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht, das eine Sicherheitsleistung des Gläubigers angeordnet oder zugelassen hat, ordnet auf Antrag die Rückgabe der Sicherheit an, wenn ein Zeugnis über die Rechtskraft des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils vorgelegt wird. 2Ist die Sicherheit durch eine Bürgschaft bewirkt worden, so ordnet das Gericht das Erlöschen der Bürgschaft an. (2) § 109 Abs. 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichterfüllung der Auflage.

Rn 20 Ausreichend ist es, wenn diese nach Fristablauf aber vor der Anordnung nach Abs 2 erfüllt wird, etwa die Einwilligung in die Rückgabe der Bürgschaft in dieser Zeitspanne erklärt wird (München OLGR 95, 155). Möglich ist die Nachholung noch bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens (München OLGZ 66, 549). Es genügt der – formlose – Nachweis der Klageerhebung. Im Falle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Veranlassung für eine Sicherheitsleistung weggefallen, so hat auf Antrag das Gericht, das die Bestellung der Sicherheit angeordnet oder zugelassen hat, eine Frist zu bestimmen, binnen der ihm die Partei, zu deren Gunsten die Sicherheit geleistet ist, die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruchsbegründende Tatsachen.

Rn 11 Die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses setzt gem § 592 S 1 weiter voraus, dass alle anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Das Erfordernis erstreckt sich (außer beim Wechselprozess, § 605 II) auch auf die Nebenforderungen. Durch Urkunden zu beweisen sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsnorm, für die der Kl die Beweislast t...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Hinzutritt weiterer Gläubiger oder Schuldner

Rz. 173 [Autor/Stand] Hat schon der bloße Gläubigerwechsel regelmäßig keine Bereicherung des Schuldners zur Folge (Rz. 170), gilt dies erst recht beim Beitritt weiterer Gläubiger (§§ 420, 428, 432 BGB). Schenkungsteuerlich, ggf. auch erbschaftsteuerlich relevante Vorgänge ereignen sich allenfalls zwischen den Gläubigern (s. Rz. 158 ff. sowie 162 ff.). Rz. 174 [Autor/Stand] Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 22 Angeordnet wird die Rückgabe der ganzen oder eines Teils der Sicherheit. Erforderlich ist die genaue Angabe, wer was an wen zurückzugeben hat. Im Falle einer Bürgschaft wird deren Erlöschen festgestellt. Einer Anordnung zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde bedarf es nicht, da der Beschl den entspr Beweis erbringt (MüKoZPO/Schulz § 109 Rz 42). Bei lediglich teilweisem We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung.

Rn 23 Diese tritt erst ab Rechtskraft des Beschlusses ein. Im Falle einer Hinterlegung erfolgt nach Vorlage des Beschlusses die Herausgabe, (vgl etwa § 22 III Nr 2 HintG-SL). Eine Bürgschaft erlischt; entspr wird tenoriert: ›Das Erlöschen der Bürgschaft (genaue Bezeichnung) wird angeordnet‹. Wurde zur Sicherheit eine Sicherungshypothek bestellt und ordnet das Gericht gem § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Sicherheit.

Rn 21 In Betracht kommen deshalb zunächst alle Sicherheiten gem § 232 I BGB. Von den dort aufgezählten Realsicherheiten hat in der Praxis nur die Hinterlegung praktische Bedeutung. Nur wenn der Mieter darlegt und glaubhaft macht, dass sie ihm nicht möglich ist, kann das Gericht gem § 232 II BGB die Stellung einer Bürgschaft anordnen. Hierzu zählt auch die Verpflichtungserklä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erweiterte Außenhaftung gem § 15a Abs 1 S 1 EStG

Rn. 27a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Beispiel (aus DB-Seminar v 18.04.1985, Bitz/Dankmeyer/Pensel/Schelnberger):mehr