Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag

Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zu verstehen. Praxis-Beis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.5 Dauerschuldverhältnisse/Nutzungsüberlassungen

Rz. 122 Dauerschuldverhältnisse, d. h. Schuldverhältnisse jenseits einmaliger Erfüllungshandlungen mit während der Laufzeit wiederkehrenden Leistungspflichten, haben eine ratierliche/anteilige Gewinn-/Ertragsrealisation (pro rata temporis) entsprechend der Leistungserbringung zur Folge.[1] Zu den Dauerschuldverhältnissen zählen etwa: Mietverträge Pachtverträge Leasingverträge Da...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Haftungsverhältnisse (Abs. 7)

Rz. 42 Nach Abs. 7 haben KapG/KapCoGes für die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nun noch im Anhang zu machen (Abs. 7 Nr. 1). Dabei sind die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben (Abs. 7 N...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz 43 f.) oder rechtliche (Rz 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies gilt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.3 Vorsichtige Bewertung

Rz. 57 Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags von Rückstellungen kann in mehrfacher Hinsicht Schätzungen erfordern. Für die Vornahme von Schätzungen gilt das Prinzip der Bewertungsvorsicht als Ausprägung des allgemeinen Vorsichtsprinzips. Danach sind Rückstellungen im Zweifel eher zu hoch als zu niedrig zu bemessen. Die bewusste Überbewertung ungewisser Verbindlichkeiten ist d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.9 Derivatgeschäfte

Rz. 73 Derivate sind Finanzkontrakte, deren Wert sich vom Wert eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte (z. B. Aktien, Anleihen, Edelmetalle, Rohstoffe) oder Referenzsätze (z. B. Indizes, Währungen, Zinsen) ableitet. Es gibt drei Grundtypen: Optionen, Terminkontrakte und Swaps. In der Unternehmenspraxis werden Derivate zur Absicherung gegen spezielle Risiken ode...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 251 HGB regelt die Angabe zu möglichen künftigen Vermögensbelastungen, die sich aus zum Bilanzstichtag bestehenden Haftungsverhältnissen ergeben können. Diese Angaben stellen eine Zusatzinformation zu den aus der Bilanz ersichtlichen passivierten Rückstellungen oder Verbindlichkeiten dar. Die "unter der Bilanz" anzugebenden Haftungsverhältnisse betreffen im Einzelnen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Arten von Gewährleistungsverpflichtungen

Rz. 21 Die Vermerkpflicht betrifft Verbindlichkeiten aus "Gewährleistungsverträgen". Dieser Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Als Gewährleistungsvertrag i. S. d. § 251 HGB ist jede vertragliche Verpflichtung zu verstehen, "die das Einstehen für einen geschuldeten oder sonstigen Erfolg oder eine Leistung bzw. den Nichteintritt eines Erfolgs, eines bestimmten Nachteils o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Anhangbefreiung für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 45 KleinstKapG (§ 267a HGB), für die die monetären Schwellenwerte 2024 deutlich erhöht werden (§ 267a Rz 1), dürfen auf die Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang unter der Voraussetzung von Bewertungseinschränkungen und Angaben unter der Bilanz verzichten. Rz. 46 So ist zunächst auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu verzichten. Relevant ist dabei nur...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.1 Grundsatz

Rz. 24 Die Verpflichtung muss ggü. einem Dritten bestehen. Reine Innenverpflichtungen, die sich der Bilanzierende selbst auferlegt, fallen nicht hierunter. Jedoch werden oftmals Kombinationen aus Drittverpflichtung und Eigeninteresse des Kaufmanns auftreten. In diesen Fällen reicht die Außenverpflichtung aus, die Rückstellungsverpflichtung als ungewisse Verbindlichkeit zu be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Ausweis der vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse

Rz. 49 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 251 HGB sind die Angaben unter der Bilanz zu machen; ein Ausweis an anderer Stelle, etwa die Aufnahme in die Bilanz (z. B. in Form nicht mitaddierter Vorspalten oder eines gleich hohen Ausweises von Aktiv- und Passivposten) ist damit nicht zulässig. Zulässig erscheint allerdings, die Angaben in einen freiwilligen Anhang aufzunehmen,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

Rz. 12 Die Vermerkpflicht bezieht sich auf das sog. Wechselobligo, d. h. die Haftung aus der Begebung und Übertragung von Wechseln i. S. v. § 1 Wechselgesetz (WG). Angabepflichtig sind alle Wechsel, für die der Kfm. entweder als Aussteller (§ 9 Abs. 1 WG, Begebung von Wechseln) oder als sog. Indossant (§ 15 Abs. 1 WG, Übertragung von Wechseln) haftet. Die Vermerkpflicht umfa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Angaben zu Anteilen am Mutterunternehmen (Abs. 1 Nr. 7–7b)

Rz. 56 Über Anteile am MU, die von dem MU, einem TU oder einem Dritten treuhänderisch gehalten werden, sind Angaben in den Konzernanhang aufzunehmen. Dies umfasst auch von TU gehaltene Anteile, die nicht in den KonsKreis einbezogen sind. Damit fallen Anteile am MU, die von Gemeinschafts- oder assoziierten Unt gehalten werden, aus der Angabepflicht heraus. Zu den Pflichtangab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 311 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 3.2 Steuerliche Bewertungsgrundsätze und Besonderheiten

Rückstellungen sind steuerlich grundsätzlich mit ihrem Nennwert anzusetzen. Sachleistungsverpflichtungen sind nach objektiven Gesichtspunkten zu schätzen und steuerlich nach dem Gesetzeswortlaut nur mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Betriebliche Erfahrungen der Vergangenheit sind dabei zu berücksichtigen.[1] Der BFH le...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zahlungen aus Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung

Vor der Rechtsprechungsänderung durch BFH v. 11.7.2017 – IX R 36/15, GmbHR 2017, 767 = GmbH-StB 2017, 137 [Trossen] = BStBl. II 2019, 208 geleistete Zahlungen aufgrund einer Bürgschaftsinanspruchnahme stellen keine nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung i.S.d. § 17 Abs. 2 EStG dar, wenn die Übernahme der Bürgschaft nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.1 Bonitätsprüfung als vorbeugende Maßnahme

Die Bonitätsprüfung ist eine präventive Maßnahme und setzt vor Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung oder dem Abschluss eines Geschäfts mit einem Altkunden ein. Über potenzielle Kunden werden z. B. mithilfe von Wirtschaftsauskunfteien Informationen ermittelt wie Liquiditätsstatus, Umsatz, Zahlungsweise, Branche, Rechtsform (GmbH, OHG oder KG). Praktische Vorgehensweise bei der Bo...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 10 Forderungsausfälle drohen – Russland-Krieg gegen Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Bürgschaft

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus einer freiwillig übernommenen Bürgschaft: nein.[1] Dass die Übernahme menschlich verständlich ist, genügt nicht zur Annahme anzuerkennender sittlicher Gründe; anders, wenn die Übernahme der Bürgschaft selbst zwangsläufig ist, etwa weil sie für Krankheitskosten naher Angehöriger übernommen werden musste.mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4 Zwangsläufigkeit

Aufwendungen erwachsen zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Hierzu ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich, dass die genannten Gründe von außen auf die Entschließung des Steuerpflichtigen in einer Weise einwirken, dass er ihnen nicht ausweichen kann.[1] Grundsätzlich sind nu...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 2.1 Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht

Die Buchführungspflicht nach Handelsrecht geht der Buchführungspflicht nach Steuerrecht vor. D.h. wer bereits nach Handelsrecht[1] Bücher führen muss, ist dazu auch steuerrechtlich verpflichtet.[2] Aufzeichnungen sind alle dauerhaft verkörperten Erklärungen über Geschäftsvorfälle in Schriftform oder elektronischer Form (Datenträger, Cloud) als Text, Zahlen, Symbole und Grafik...mehr

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Rückstellungen: ABC / Bürgschaft

Eine Verbindlichkeitsrückstellung ist zu bilden, wenn eine Inanspruchnahme des Bürgen droht. Es ist nicht erforderlich, dass bis zur Bilanzaufstellung die Inanspruchnahme bereits erfolgt ist.[1] Verwertbare Sicherheiten sind bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen. Demgegenüber ist bei Passivierung der Bürgschaftsverpflichtung eine Rückgriffsforderung gegen den Hau...mehr

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Rückstellungen: ABC / Garantie

Soweit bei vom Bilanzierenden abgegebenen Garantien eine Inanspruchnahme droht, ist eine Rückstellung zu passivieren. Regelmäßig erfolgt dies bei sog. "Garantien auf erstes Anfordern", bei denen alle Einwendungsmöglichkeiten des Garanten ausgeschlossen sind. Wirtschaftlich betrachtet ist der Übergang zwischen einer Bürgschaft und einer Garantie fließend. Zu Garantien im weit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 1. Einleitung

Vollmachten können gem. § 167 Abs. 2 BGB grundsätzlich formfrei erteilt werden, auch wenn das Rechtsgeschäft, bei dem vertreten werden soll, formbedürftig ist. Ausnahmen, wie gem. § 29 GBO für die Eintragungsbewilligungen, für die Ausschlagung einer Erbschaft nach § 1945 Abs. 3 BGB oder Ausweisangelegenheiten gem. § 9 Abs. 1 S. 5 PAuswG müssen ausdrücklich angeordnet werden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 – IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 3 Avalkredit

Wesen des Avalkredits Der Avalkredit ist eine Form der Kreditleihe, bei der die Kreditwürdigkeit einer Bank "geliehen" wird. Im Rahmen eines Avalkredits haftet eine Bank für und im Auftrag ihres Kunden (Avalkreditnehmer) gegenüber Dritten (Avalbegünstigte). Der Avalkreditnehmer bleibt Hauptschuldner seines Gläubigers. Die Bank wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der Aval...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 3 Drittaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Werbungskosten des Steuerpflichtigen sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 10 Förderkredit

Wesen des Förderkredits Ein Förderkredit (oft auch als Liquiditätshilfe bezeichnet) ist dadurch gekennzeichnet, dass staatliche, halbstaatliche oder überstaatliche Institutionen einem kreditsuchenden Wirtschaftssubjekt Finanzmittel in Kreditform i. d. R. mittel- bis langfristig zur Verfügung stellen. Förderkredite stellen ein Instrument der Subventionsfinanzierung dar und wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.1 Die Bürgschaft

Bei der Sicherung am Vermögen einer anderen Person als solchem sind diese Sicherungsformen möglich: die Bürgschaft, der Schuldbeitritt und die Patronatserklärung. Hier wird nur die Bürgschaft dargestellt. Der Geschäftspartner wird die Bürgschaft einer Bank vorziehen, auch jetzt noch, wo manche Kreditinstitute in Schieflage geraten sind. Nachteile der Bürgschaft: Die Bankbürgschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1 Einwände bei der Bürgschaft

5.1.1 Finanzielle Überforderung und persönliche Verbundenheit Nicht selten kommt es vor, dass Ehegatten, Lebensgefährten, nahe Verwandte und enge Freunde von Gesellschaftern Bürgschaftsverpflichtungen übernehmen, die sie selbst finanziell überfordern, die sie aber dennoch eingehen, um dem Gesellschafter zu helfen. Bei einer übernommenen Bürgschaft für die Verbindlichkeiten ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.2 AGB-rechtliche Unwirksamkeit bei Globalbürgschaften

Ein weiterer Einwand gegen eine Bürgschaft kann auf die Unwirksamkeit nach AGB-Recht gestützt sein. Soll z. B. eine Bürgschaft per AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung oder für alle im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verbindlichkeiten Achtung Grundsätze gelten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.1 Finanzielle Überforderung und persönliche Verbundenheit

Nicht selten kommt es vor, dass Ehegatten, Lebensgefährten, nahe Verwandte und enge Freunde von Gesellschaftern Bürgschaftsverpflichtungen übernehmen, die sie selbst finanziell überfordern, die sie aber dennoch eingehen, um dem Gesellschafter zu helfen. Bei einer übernommenen Bürgschaft für die Verbindlichkeiten einer GmbH ist in solchen Fällen insbesondere der Einwand aussi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1.1 Rückzahlung bis zu einem Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wird die von einem Gesellschafter besicherte Forderung des Gläubigers entweder im letzten Jahr vor oder aber nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Rückzahlung oder Verwertung einer zusätzlichen Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist dies durch den Insolvenzverwalter anfechtbar. In der Folge muss der Gesellschafter den an den Gläubiger ausgekehrten Betrag zur Inso...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.4 Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen

Bestimmte Schutzmechanismen zu Gunsten von Gläubigern gelten nicht nur für das aufgebrachte Stammkapital selbst, sondern auch für weitere Finanzierungsleistungen der Gesellschafter, die diese zum Beispiel in Form von Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen, wie z. B. im Einzelfall für Nutzungsüberlassungen, etwa Vermietung von Geschäftsräumen an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3 Formen von Sicherheitsleistungen der Gesellschafter/der GmbH

Besteht der Geschäftspartner der GmbH beim Abschluss eines Geschäfts auf der Stellung von Sicherheiten, so kommen dafür 3 Möglichkeiten in Betracht: Eine Sicherheit am Vermögen von Gesellschaftern der GmbH. Eine Sicherheit am Vermögen von Dritten, die weder Geschäftspartner der GmbH noch deren Anteilseigner sind, v. a. Banken, insbesondere durch die Stellung von Bankbürgschaft...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 2 Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten

Als Nebenkosten der Darlehensaufnahme gehören auch die Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten zu den Schuldzinsen.[1] Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten sind i. d. R. einmalige Aufwendungen für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln, die entweder an den Geldgeber oder an einen Dritten entrichtet werden. Hierzu gehören u. a. folgende Aufwendungen: Bereit...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 6 Drittaufwand

Hat der Steuerpflichtige die Gelder, mit denen er die Aufwendungen begleicht, geschenkt bekommen oder geerbt, steht dies einem Werbungskostenabzug nicht entgegen. Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Trägt ein "Dritter", z. B. der Ehemann, Kosten, die durch die Einkunftserzielung des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5 Möglicher Einwand der Sittenwidrigkeit

Ein Einwand führt vor allem bei Bürgschaften und Sicherungsabtretungen immer wieder zu Erfolg: Die Sicherheitenbestellung sei wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Ein Rechtsgeschäft ist dann sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Das ist sehr vage, doch hat die Rechtsprechung nach und nach Konkretisierung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.1 Sicherheiten gegenüber anderen Unternehmen als Geschäftspartnern

Ob ein Geschäftspartner der GmbH den Abschluss eines Geschäftes, in dem er in Vorlage treten muss, von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen kann, ist in erster Linie keine Rechtsfrage, sondern eine wirtschaftliche Frage. Eine Ausnahme ist z. B. die Bauunternehmerhypothek. Entscheidend ist das Machtverhältnis zwischen der GmbH und dem Geschäftspartner. Ist der Geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 4 Beendigung: Automatischer Rückfall der Sicherheit oder Rückgewähranspruch?

Bei akzessorischen Rechten wie Bürgschaften, Pfandrechten und Hypotheken endet das Recht des Geschäftspartners daran mit der Tilgung der gesicherten Forderung samt Zinsen von selbst. Bei den übrigen Sicherheiten kommt es auf die konkret getroffene Sicherungsabrede an. Diese Abrede regelt vor allem, welche Sicherheiten zu bestellen sind, welche Forderungen sie sichern sollen, wie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung

Eine GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 EUR aufweisen. Diese Summe wird in den meisten Fällen viel zu gering sein, um einen Geschäftsbetrieb in Gang zu setzen. So lassen sich z. B. weder eine Fluggesellschaft noch etwa ein Produktionsbetrieb mit einem Kapital von 25.000 EUR betreiben. Die Gesellschafter werden daher i. d. R. ein höheres Stammkapital festsetzen ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bürgschaft

Leistungen des Arbeitnehmers aus einer Bürgschaftsverpflichtung können bei nachweislich beruflicher Veranlassung Werbungskosten sein. Werbungskosten liegen erst vor, wenn der Arbeitnehmer als Bürge aus der von ihm eingegangenen Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Abziehbar sind sowohl Zinsen als auch Tilgungsleistungen auf die verbürgte Schuld. Zum Werbun...mehr