Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 S 1 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Besitzzeitanrechnung (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV für die Besteuerung bedeutsam, ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit beim Einbringenden der aufnehmenden Pers-Ges anzurechnen (sog Besitzzeitanrechnung; s §§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG). Die Besitzzeitanrechnung gilt unabhängig von der zivilrechtlichen Durchführung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges tritt im Fall der Einbringung durch Bw-Übernahme als stliche Rechtsnachfolgerin in die Rechtsposition des Einbringenden ein. Die Rechtsnachfolge erfasst die Gewinnermittlung für Zwecke der ESt/KSt und die Ermittlung des Gewerbeertrags der aufnehmenden MU-Schaft. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 24 Abs 4 Hs 1 iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Buchwertansatz

Tz. 178b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übernahme des eingebrachten BV zum Bw (zu den Voraussetzungen s Tz 115 und Sonderfälle s § 23 UmwStG Tz 40) bestimmt § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 1 UmwStG eine allg stliche Rechtsnachfolge (s Tz 180). Bei der Frage, welcher Wert bei der Übernehmerin angesetzt worden ist, sind die anlässlich der Einbringung gebildeten Erg-Bil einzub...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Erg-Bil vorhanden (zum Bsp aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Erg-Bil ein. Denn die Erg-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-Anteils, mit dem d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zum Bsp iRe Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.8 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter Software

Eine Modifikation i. S. d. DRS 24 ist eine Erweiterung der Software oder eine über den ursprünglichen Zustand der Software hinausgehende wesentliche Verbesserung. Davon ist auszugehen, wenn Funktionen für den betrieblichen Gebrauch neu geschaffen werden, die in der ursprünglichen Software nicht enthalten waren (Erweiterung des Anwendungsbereichs der Software). Als Beispiel f...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abschreibung der Software

Herr Huber hat am 5.10.01 ein EDV-Programm erworben. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 1.800 EUR (netto). Die Nutzungsdauer setzt er mit 3 Jahren an. Wegen der Anschaffung im Oktober 01 berechnet er die Abschreibung für das Jahr 01 anteilig für 3 Monate. Dazu berechnet er zunächst die Jahresabschreibung bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren i. H. v. 600 EUR (= 1.800 EUR...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.13 Aufwendungen für Updates und Releasewechsel

Die Aktualisierung von Software erfolgt durch Updates, Upgrades oder Releasewechsel. Diese warten und aktualisieren die vorhandene Software, verbessern die Gebrauchsfähigkeit oder schaffen ggf. neue Funktionen. Hinsichtlich der buchhalterischen Behandlung sind nach IDW RS HFA 11.21 daher folgende Fälle zu unterscheiden: Wartung bzw. Modernisierung: Die Software-Aktualisierungs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.7 Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft

Wie oben dargestellt sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle unmittelbar durch die Anschaffung verursachten Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft als Teil der Anschaffungskosten zu aktivieren. Zur Herstellung der Betriebsbereitschaft können z. B. folgende Aufwendungen anfallen: Aufwendungen für das Customizing, um die Software an die betrieblichen Prozesse des erwerbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 4 Rückführung des Wirtschaftsguts (ehemals Abs. 3)

Rz. 51 Nach alter Rechtslage bestand eine besondere Regelung für die erfolgsneutrale Auflösung des Ausgleichspostens, sofern das betroffene Wirtschaftsgut innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer ins Inland rücküberführt wurde. Art. 5 Abs. 7 ATAD sieht hingegen eine Ausnahmeregelung für lediglich vorübergehende Überführungen vor. Der Gesetzgeber hat für die dort genannte Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 "ist der Gewinn, den ein Steuerpflichtiger (...) aus der späteren Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile erzielt, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 1 Halbsatz 2)

Rz. 79 (...) "spätere Veräußerung oder Entnahme" (...): In einem dritten Zeitpunkt schließlich erzielt die fiktiv gewerbliche Personengesellschaft bzw. das Besitzunternehmen aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme, deren Zeitpunkt durch § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG nicht weiter bestimmt ist, einen Gewinn, der abkommensrechtlich auf einen im anderen Vertragsstaat ansä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.3.1 "das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile"

Rz. 108 Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts für den Gewinn aus der Veräußerung bezieht sich auf die im Rahmen des Einbringungsvorganges nach § 20 UmwStG erhaltenen neuen Anteile, die als Gegenleistung für das gesamte eingebrachte Vermögen gewährt wurden. Rz. 109 Eine ertragsteuerneutrale Einbringung der § 50i-Gesellschaft zum Buchwert wird infolgedesse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.4 § 6 Abs. 3 EStG

Rz. 20 Mit der Entschärfung des § 50i Abs. 2 EStG durch das BEPS-UmsG wurde die in § 6 Abs. 3 S. 1 EStG zugelassene Buchwertverknüpfung davon abhängig gemacht, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.[1] Der Übernehmer hat ab dem VZ 2017 die Wirtschaftsgüter nur dann mit den bisherigen Buchwerten anzusetzen, wenn die Besteuerung der stillen Reserven im In...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.2 Sonderfall zum Verkauf bestimmte Anlagen

Rz. 48 Als weitere Besonderheit sind zum Verkauf bestimmte Anlagen gem. IFRS 5 separat darzustellen.[1] Regelt IAS 16 die Bilanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im rechtlichen Eigentum der Unternehmung stehen und die ihren Nutzen hauptsächlich aus der Nutzung einer dem operativen Bereich zuzuordnenden Tätigkeit entfalten, so ist mit IFRS 5 jenen Vermögens...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 3.3 Erfassung und Nachweis von Finanzanlagen

Rz. 27 Auch Finanzanlagen müssen in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. Dabei richtet sich die Art der Bestandsermittlung und des Bestandsnachweises nach der Art der Finanzanlage und ihrem Aufbewahrungsort. Im Einzelnen gilt:[1] Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind im Bestandsverzeichnis unter Angabe des Beteiligungsunternehmens, seiner Rechtsform...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwertanträge nach dem Umwandlungssteuergesetz (GmbHStB 2026, Heft 2, S. 47)

Anforderungen an die Form des Antrags Dr. Jochen Ettinger, RA/StB/FASt / Jonas Toussaint RA/StB/FASt[*] Im Rahmen von Umwandlungsvorgängen ist die Buchwertfortführung nur durch entsprechende Anträge zu erreichen. Um die Frage, welche förmlichen Anforderungen in Bezug auf die Antragstellung gelten, entsteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit. Dieser Aufsatz stellt zunächs...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / III. Einzelfälle

Nachfolgend wird auf diese Einzelfälle eingegangen: Ausdrücklicher Buchwertantrag (schriftlich oder elektronisch) Erklärung gem. UmwStE 2025 Rz. 03.29 Bloße Einreichung einer Steuerbilanz, die Buchwertansätze vorsieht Bloße Einreichung einer Bilanz, die Zwischenwertansätze vorsieht Erklärungen in Umwandlungsurkunden 1. Ausdrücklicher Buchwertantrag (schriftlich oder elektronisch) E...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / IV. Fazit und Zusammenfassung

Aufgrund des Gesetzeswortlauts ist jegliche Form der Antragstellung ausreichend. Es muss keine explizite Antragstellung erfolgen, sondern aus der Sicht eines durchschnittlichen und vernünftigen Sachbearbeiters beim FA ist zu beurteilen, ob die Aussagen, Erklärungen bzw. eingereichten Unterlagen so zu verstehen sind, dass der Steuerpflichtige einen Buchwert-/Zwischenwertantra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / 4. Bloße Einreichung einer Bilanz, die Zwischenwertansätze vorsieht

Ausgangspunkt: Es wird eine Steuerbilanz eingereicht, die nunmehr allerdings nicht die Buchwerte fortführt, sondern in der einheitlich die Buchwerte um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wurden. Weitere Erklärungen oder Erläuterungen werden nicht gegenüber dem FA getätigt. Problem einheitliche Werterhöhung: Hier stellt sich nun das Problem, dass die Buchwerte bei Zwischenwer...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 1. Ausdrücklicher Buchwertantrag (schriftlich oder elektronisch)

Empfohlene Vorgehensweise: Ein ausdrücklicher Antrag ist sicherlich der anzuratende "Goldstandard". Der steuerliche Berater sollte dafür sorgen, dass der Zugang des Antrages beim FA bewiesen werden kann. In zeitlicher Hinsicht bestimmen § 11 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2, § 20 Abs. 2 S. 3, § 21 Abs. 1 S. 3, § 24 Abs. 2 S. 3 UmwStG, dass der Antrag auf Buchwert- oder Zwischenw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / I. Einleitung

Antragserfordernis für Buchwertfortführung: Umwandlungsvorgänge werden oftmals mit der Zielsetzung vorgenommen, dass keine stillen Reserven gehoben werden sollen. Um wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen zu ermöglichen, sieht das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) bei einer Vielzahl von Maßnahmen eine Fortführung der Buchwerte oder der historischen Anschaffungskost...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 5. Erklärungen in Umwandlungsurkunden

Differenzierung zwischen Klauseln: Zuvor wurden immer Fälle behandelt, in denen Dokumente bzw. Bilanzen bewusst an die Finanzverwaltung übersandt werden und diese von der Finanzverwaltung zu würdigen sind. Jedoch sind auch Erklärungen in den Vertragsdokumenten selbst (z.B. Verschmelzungsvertrag oder Einbringungsvertrag) daraufhin zu prüfen, ob darin ein expliziter oder konklu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / 3. Bloße Einreichung einer Steuerbilanz, die Buchwertansätze vorsieht

Ausgangspunkt: Es stellt sich die Frage, ob auch in der bloßen Einreichung einer Steuerbilanz mit Buchwertansätzen durch den Rechtsträger, der zur Antragstellung berechtigt ist, eine konkludente Antragstellung gesehen werden kann. Der Sachverhalt unterscheidet sich zu oben dadurch, dass keine Entsprechenserklärung nach Rz. 03.01 des UmwStE abgegeben wird. Auslegung: Ob ein ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / 6. Bilanzänderung

Mit wirksamer Antragstellung auf Fortführung der Buchwerte oder Zwischenwerte ist eine Festlegung erfolgt und damit ist ein weiterer Antrag auf einen geänderten Wertansatz nicht mehr möglich. Auch die Vorschriften der Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 S. 2 EStG) können nicht mehr herangezogen werden, um auf diese Weise doch eine Änderung des Antrages zu erreichen.[15]mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / II. Grundsätze und gesetzliche Erfordernisse hinsichtlich der Form der Buchwertantragstellung

Keine Aussage im Gesetz: Im UmwStG findet sich zwar an verschiedenen Stellen die Formulierung, dass "... auf Antrag..." die Buchwerte (bzw. die historischen Anschaffungskosten) oder – je nach Norm – auch höhere Werte (sog. Zwischenwerte) angesetzt werden können. Der gesetzliche Regelfall ist dabei aber immer der Ansatz des gemeinen Wertes, von dem durch Antragstellung abgewi...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / a) Verpflichtungsklauseln

Solche Klauseln zeichnen sich dadurch aus, dass die Parteien ihr steuerliches Verständnis darlegen und eine Partei verpflichtet wird, einen Buchwertantrag zu stellen. Eine typische Formulierung bei einem §§ 11 ff. UmwStG Vorgang lautet: Die übertragende Gesellschaft ist verpflichtet, die steuerlichen Buchwerte in ihrer steuerlichen Schlussbilanz anzusetzen und die übernehmend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / 2. Konkludenter Antrag möglich, aber in Grenzen

Aufgrund dieser Auslegungsregel sind auch konkludente Anträge möglich.[7] Es reicht aus, wenn aus den Handlungen und Erklärungen des Steuerpflichtigen für einen durchschnittlichen und vernünftigen Sachbearbeiter erkennbar wird, dass ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Unklarheiten und Zweifel gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen: Hieraus folgt aber auch, dass Unklarhei...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 1. (Verobjektivierter) Empfängerhorizont

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. Anträge sind an das Finanzamt (FA) zu richten und daher empfangsbedürftige Willenserklärungen. Aus diesem Grunde kann es für die Auslegung – anders als es der Wortlaut des § 133 BGB suggeriert – schon im Ausgangspunkt nicht allein auf ...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 5. Antrag: bedingungsfeindlich und unwiderruflich

Der Antrag ist – nach Ansicht der Finanzverwaltung – bedingungsfeindlich und unwiderruflich.[12] Der Wortlaut des Gesetzes enthält diese zusätzlichen Anforderungen nicht, denn dort steht lediglich "auf Antrag". Nichtsdestotrotz wird die These der Bedingungsfeindlichkeit und Unwiderruflichkeit allgemein geteilt.[13] Es wird lediglich vereinzelt vertreten, dass ein Antrag evtl....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / 4. Differenzierung zwischen den Vorgängen

Bei der Auslegung ist auch zwischen den einzelnen Vorgängen: Verschmelzungen auf natürliche Personen (§ 3 UmwStG), Verschmelzungen auf Körperschaften (§§ 11, 13 UmwStG) und Einbringungen (§§ 20, 21, 24 UmwStG) - und damit einhergehenden Auslegungsumständen – zu differenzieren. Beispielsweise gibt es bei Einbringungen keine steuerliche Schlussbilanz.[11] Daher ist bei Einbringung...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / [Ohne Titel]

Dr. Jochen Ettinger, RA/StB/FASt / Jonas Toussaint RA/StB/FASt[*] Im Rahmen von Umwandlungsvorgängen ist die Buchwertfortführung nur durch entsprechende Anträge zu erreichen. Um die Frage, welche förmlichen Anforderungen in Bezug auf die Antragstellung gelten, entsteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit. Dieser Aufsatz stellt zunächst die rechtlichen Grundlagen der Ausle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / 3. Höhere Anforderungen bei Zwischenwerten

Die Anforderungen werden strenger, wenn ein Zwischenwertansatz gewählt werden soll. Nach § 3 Abs. 2 S. 1, § 11 Abs. 2 S. 2 und § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG muss der Wertansatz "einheitlich" vorgenommen werden. Deshalb sind bei einem Zwischenwertansatz sämtliche stillen Reserven gleichmäßig – also um einen einheitlichen Prozentsatz – aufzudecken.[9] Diese Einheitlichkeit erhöht auc...mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 2. Erklärung gem. UmwStE 2025 Rz. 03.29

Wortlaut UmwStE Rz. 03.29: Wenn die ausdrückliche Erklärung[17] abgegeben wird, dass die Steuerbilanz i.S.d. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG gleichzeitig die steuerliche Schlussbilanz sein soll ("Umwandlungsbilanz, zugleich Jahresabschluss"), ist in dieser Erklärung gleichzeitig ein konkludenter Antrag auf Ansatz der Buchwerte zu sehen, sofern kein ausdrücklicher gesonderter and...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / b) Antragsklauseln

Diese Klauseln gehen über bloße Verpflichtungsklauseln hinaus. Hier wird im Vertrag selbst die Antragstellung erklärt. Eine solche Klausel lag der BFH-Entscheidung vom 10.7.2024 zugrunde.[29] Eine typische Formulierung lautet: Die übertragende Körperschaft stellt hiermit den Buchwertantrag gem. § 11 Abs. 2 S. 1 UmwStG. [30] Die beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde wird...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verstrickung in Fällen von Anrechnungsbetriebsstätten oder Nicht-DBA-Fällen

Als weiteren Tatbestand kennt die Verstrickungsbesteuerung ab 2022 auch den Fall der Verstärkung des inländischen Besteuerungsrechts. Anlass ist die Vorgabe des Art. 5 Abs. 5 der ATAD-RL.[1] Fallgruppen sind Anrechnungsbetriebsstätten und Nicht-DBA-Fälle, weil hier die bisherige Beschränkung einer uneingeschränkten Besteuerung durch die Anrechnungsverpflichtung nach DBA bzw....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Sind bei Wirtschaftsgütern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllt, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen.[2] Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ 16 und 34 EStG. Dies gilt selb...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Sind bei Wirtschaftsgütern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllt, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen.[2] Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ 16 und 34 EStG. Dies gilt selb...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG a. F.

Auf unwiderruflichen Antrag (wohl nicht bis zur Bestandskraft änderbar) können unbeschränkt Steuerpflichtige in den Fällen der Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe des Gewinns einen gewinnmindernden Ausgleichsposten bilden, soweit das Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Mitglied...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Steuerverstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Einlage zu behandeln, da das Wirtschaftsgut bereits steuerverstrickt war. Dies liegt insbesondere in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.2 Vorabprüfung der Ermittlung der Grundstücksquote anhand des DBA

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.2 Vorabprüfung der Ermittlung der Grundstücksquote anhand des DBA

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.8.1 Bildung des Ausgleichspostens

Auf unwiderruflichen Antrag (wohl nicht bis zur Bestandskraft änderbar) können sowohl beschränkt als auch unbeschränkt Steuerpflichtige in den Fällen der Entnahme von Wirtschaftsgütern sowohl des Umlauf- als auch Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe des Gewinns einen gewinnmindernden Ausgleichsposten bilden, soweit das Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte desse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Wertansatz in Verstrickungsfällen

Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie gibt für EU- bzw. EWR-Fälle auf Ebene des Entstrickungsstaates eine ratierliche Stundung über 5 Jahre vor, die Deutschland nicht als Zahlungsstundung sondern bilanzielle Stundung umsetzt. Sie regelt aber auch zugleich die Verstrickungsbesteuerung im aufnehmenden Staat, wonach grundsätzlich der Wertansatz eines Staats, der die Entstrickungsb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.14 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft. Hierzu ist es erforderlich, eine betriebliche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG zu vermeiden, indem eine deutsche Betriebsstätte geschaffen wird und die eingebrachte Kapital...mehr