Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich nur auf den JA. Zum JA gehören die Bilanz und die GuV (§ 242 Abs. 3), bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 auch der Anhang (§ 264 Abs. 1 Satz 1) sowie (verpflichtend oder freiwillig aufgestellte) Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalsiegel und Segmentberichterstattung (§ 264...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Innerer Betriebsvergleich per Chi-Quadrat-Test

Rz. 1112 Mit dem Chi-Quadrat-Test untersucht man Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit.[909] Es wird dabei getestet, ob eine Ziffer in der Buchführung überproportional häufig auftritt. Die einzelnen Ziffern und die Tagessalden in der Kassenbuchführung beispielsweise haben statistischen Zufallscharakter. Die Tageseinnahmen ergeben sich aus der Kombinatio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Inhalt der GoB

Rz. 95 [Autor/Zitation] Die materiellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ieS ihrer Bedeutung in Abs. 1 Satz 1 werden wesentlich geprägt durch die Anforderungen der materiellen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (s. dazu § 243 Rz. 1). Die formellen Anforderungen werden konkretisiert in Abs. 1 Satz 2 und 3 (s. Rz. 99) sowie in § 239 HGB (s. § 239 Rz. 1). Rz. 96–98 [Au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verfügbarkeit und Lesbarkeit (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 111 [Autor/Zitation] Nach Abs. 4 Satz 2 muss insbes. sichergestellt werden, dass die auf Datenträgern gespeicherten Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar (bzw. abrufbar) gemacht werden können. Dieses Erfordernis kann mit dem Grundsatz der Verfügbarkeit umschrieben werden. Abs. 4 Satz 2 geht im Hinbl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Originäre Buchführungspflicht

Rz. 182 [Autor/Zitation] Soweit sich eine Verpflichtung zur Buchführung nicht schon aus § 124 öBAO ergibt, sind Unternehmer für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb iSd. § 31 öBAO unter den in § 125 öBAO weiter normierten Voraussetzungen für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen buchführungspflichtig. Der Unternehm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wiedergabe auf Bild- oder Datenträgern

Rz. 64 [Autor/Zitation] Im Unterschied zu Eröffnungsbilanzen und Abschlüssen kann für Handelsbücher, Inventare, Lageberichte, Konzernlageberichte, Handelsbriefe und Buchungsbelege (lediglich) eine Aufbewahrung auf Bildträgern oder anderen Datenträgern erfolgen, sofern (1) dies den GoB entspricht, (2) Original und Abbildung übereinstimmen, (3) die Unterlagen während der Aufbew...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gläubigerschutz durch Selbstkontrolle

Rz. 6 [Autor/Zitation] Weitgehend Einigkeit besteht darüber, dass eine wesentliche Rechtfertigung für den Freiheitseingriff, den eine öffentliche-rechtliche Buchführungspflicht darstellt, im Gläubigerschutz durch Selbstkontrolle des Kaufmanns besteht. Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 2, 22; Pöschke in Großkomm. HGB6, § 238 Rz. 2 f.; Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 238 HGB Rz. 14...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 43 [Autor/Zitation] § 239 Abs. 2 regelt die formalen Anforderungen an die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen. Sie müssen vollständig (Grundsatz der Vollständigkeit, vgl. Rz. 44 ff.), (sachlich und formell) richtig (Grundsatz der Richtigkeit, Rz. 51 ff.), zeitgerecht (Grundsatz der Zeitgerechtheit, Rz. 60 ff.) und geordnet vorgenommen werde...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 77 [Autor/Zitation] Bei Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften beginnt die Buchführungspflicht mit der Aufnahme eines Handelsgewerbes iSd. § 1 Abs. 2, spätestens und in den Fällen der §§ 2 und 3 mit der Eintragung im Handelsregister. Ein Handelsgewerbe wird bereits mit den ersten auf die Errichtung eines Handelsgewerbes gerichteten Vorbereitungsgeschäften im A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unternehmensbezogene Geschäfte und die Lage seines Vermögens

Rz. 163 [Autor/Zitation] In die Buchführung sind unternehmensbezogene Geschäfte einzubeziehen (vor dem HaRÄG 2005 war von "Handelsgeschäften" die Rede). Damit sind nicht zwingend Geschäfte iSd. § 343 Abs. 2 öUGB gemeint, vielmehr sind alle Vorgänge innerhalb und im Rahmen des Unternehmens gemeint, die Auswirkungen auf das Vermögen haben (vgl. Gelter in Straube/Ratka/Rauter3, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Musterentwurf einer Eigenbetriebsverordnung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Seit dem BiRiLiG setzt die Anwendung von Sondervorschriften gem. § 263 eine Kodifizierung der Sondervorschriften voraus. Bei einem ersten Vergleich der landesspezifischen Eigenbetriebsgesetze bzw. -verordnungen fallen, trotz formaler Unterschiede, ein ähnlicher Aufbau und inhaltliche Übereinstimmungen auf. Zurückzuführen ist dies auf einen gemeinsamen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Formelle Richtigkeit

Rz. 58 [Autor/Zitation] Formelle Richtigkeit der Eintragungen ist gegeben, wenn der jeweilige Buchungsvorgang mittels Buchungstext/-satz unter Angabe eines Datums, eines Beleghinweises und der Bezeichnung des Geschäftsvorfalls so übersichtlich und deutlich dargestellt ist, dass er für einen sachverständigen Dritten ohne Schwierigkeiten nachvollziehbar ist (Drüen in HKMS3, § 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sozialrecht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Über die Einbeziehung im Steuerrecht erlangen die Buchführungspflichten auch Bedeutung im Sozialrecht, insbes. für die Berechnung des für die Bemessung der Sozialhilfe nach § 82 SGB XII einzusetzenden Einkommens. Sie folgt bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 SGB-XII-EinkBV aus der...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Überblick über die Methoden der Schwarzgeldaufdeckung

Rz. 1094 Oben sind umfangreiche Ausführungen zur gesetzlichen Vermutung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung erfolgt. Ist die Buchführung formell ordnungsgemäß nach § 158 AO, kann sie doch sachlich falsch sein. Auch in der unterhaltsrechtlichen Literatur wird darauf verwiesen, dass gewisse Methoden der Schwarzgeldaufdeckung dem Sachverständigen vorbehalten bleiben.[901] Rz. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Äußerer Betriebsvergleich, insbesondere nach amtlichen Richtsätzen

Rz. 1113 Anders als beim Inneren Betriebsvergleich werden beim Äußeren Betriebsvergleich nicht Kennzahlen bestimmter Art desselben Betriebes gegenübergestellt, sondern die maßgeblichen Zahlen des zu prüfenden Betriebes werden mit denjenigen in der Branche, Größe und Struktur gleichartiger Betriebe verglichen. Der Abgleich mit anderen Betrieben setzt eine Vergleichbarkeit vora...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 268 Nach R 4.2 Abs. 1 EStR 2012 gehören zum gewillkürten Betriebsvermögen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personengesellschaften

Rz. 172 [Autor/Zitation] Bei Personengesellschaften sind alle persönlich haftenden Gesellschafter zur Buchführung verpflichtet (insbes. Gesellschafter einer OG, Komplementäre; zu Deutschland vgl. Rz. 106 f.). Der Ausschluss gem. § 115 Abs. 2 öGmbHG einzelner unbeschränkt haftender Gesellschafter (§ 114 Abs. 2 öUGB) von der Geschäftsführung führt zur Entbindung der Verpflichtu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Buchinventur

Rz. 53 [Autor/Zitation] Im Unterschied zur körperlichen Aufnahme werden bei der Buchinventur Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung (anhand von Belegen, Konten, Anlagekartei, Saldenlisten, Offene-Posten-Listen, Zusammenstellung der erteilten Pensionszusagen usw.) festgestellt. Diese Art der Aufnahme ist bei immateriellen Vermögensgege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Juristische Personen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Bei GmbH, UG, AG und der dualistisch strukturierten SE ergibt sich Buchführungsverantwortung aus der gesetzlich geregelten Organstellung und den besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Aktiengesellschaft sind sämtliche Vorstandsmitglieder für die Buchführung verantwortlich (§ 91 Abs. 1, § 94 AktG). Das Gleiche gilt nach §§ 41, 44 GmbHG für die G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Erbfall, Testamentsvollstreckung und Insolvenzverwaltung

Rz. 110 [Autor/Zitation] Im Erbfall geht das Handelsgewerbe des Einzelkaufmanns auf die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Führen sie das Handelsgewerbe fort, sind sie buchführungspflichtig und für die Buchführung auch für den Zeitraum vor dem Erbanfall verantwortlich. Die Fortführung des Handelsgewerbes im Rahmen der Testamentsvollstreckung nach den §§ 2205 ff. BG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 56a [Autor/Zitation] Einen "landesrechtlichen Vorbehalt" wie nach§ 263 HGB gibt es in Österreich zwar nicht. Eine ähnliche Funktion erfüllt aber § 189 Abs. 3 öUGB. Demnach gehen spezielle rechnungslegungsrechtliche Bestimmungen, und damit auch jene für die öffentliche Hand, dem öUGB vor (s. Rz. 59). Die speziellen Bilanzierungsregelungen können sowohl die Bilanzierungspfl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Buchführung muss nach § 238 Abs. 1 Satz 2 derartig beschaffen sein, dass diese einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufbewahrung. Sofern zum Verständnis der aufbewahrungspflichtigen Handelsbücher, I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Steuerliche Aspekte

Rz. 56 [Autor/Zitation] §§ 131 Abs. 3 und 132 Abs. 3 öBAO enthalten hinsichtlich Buchführung und Aufbewahrung jeweils eine zu § 216 öUGB nahezu wortgleiche Regelung (Hirschler in Hirschler2, § 216 Rz. 5; Steiner in Straube/Ratka/Rauter3, § 216 Rz. 8; Zollner/Hartlieb in Bertl/Mandl, § 216 Rz. 4 [5/2018]). Rz. 57 [Autor/Zitation] Über § 216 öUGB hinausgehend verlangen die genann...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff und Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 48 [Autor/Zitation] Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der GuV. Danach verkörpert diese eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen eines GJ, die vom Kaufmann für den Schluss eines jeden GJ aufzustellen ist. Damit handelt es sich bei der GuV um ein zeitraumbezogenes Informationsinstrument (Böcking/Gros in EBJS4, § 242 HGB Rz. 13; Kahle/Wildermuth in HKMS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verfügbarkeit und Lesbarkeit

Rz. 176 [Autor/Zitation] Wenn der Unternehmer zur Einsichtgewährung verpflichtet ist, muss er auf seine Kosten innerhalb angemessener Frist diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um die auf Datenträgern gespeicherten Unterlagen lesbar zu machen und – falls erforderlich – auch Ausdrucke herstellen. Diese Bestimmung entspricht § 261 HGB (vgl. § 261 Rz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verwaltungsrechtliche Rechtsfolgen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Abschlüssen und Berichten zugrunde liegende Buchführung unterliegt nach § 106 WpHG dem Bilanzkontrollverfahren durch die BaFin (Anzinger in Assmann/Mülbert/Schneider8, § 106 WpHG Rz. 25). Eine fehlerhafte Buchführung kann damit zu einer Fehlerbekanntmachung nach § 109 Abs. 2 WpHG führen (Müller, AG 2020, 83, 91 f.). Mittelbar kann eine Verletzung d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (4) Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. (vgl. "Sonderposten mit Rücklageanteil")

Rz. 347 Das vorherige Beispiel (siehe Rdn 347) macht deutlich, dass auch noch in den gegenwärtigen relevanten unterhaltsrechtlichen Betrachtungszeiträumen die Altregelung der Ansparabschreibung hereinwirkt. Auf den obigen Hinweis (siehe Rdn 346) zur generellen Rechtsfrage, ob eine fiktive AfA-Tabelle mit fiktiver Steuerberechnung vorzunehmen ist, wird verwiesen. Kleinere und m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ende der Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gesetzlich unerwähnt bleibt, wie der Einzelkaufmann zu verfahren hat, falls er das Wahlrecht des § 241a Satz 1 in Vorjahren in Anspruch nahm und in einem (!) Folgejahr mindestens ein HGB-Schwellenwert überschritten wird. Da § 241a ausschließlich den Übergang aus dem System der Buchführung und Bilanzierung regelt, nehmen die Schwellengrößen "Jahresübers...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rechenschaftsfunktion

Rz. 5 [Autor/Zitation] Der Kaufmann ist weder anderen noch sich selbst Rechenschaft schuldig. Die Buchführungspflicht lässt sich daher nicht allgemein mit einer Rechenschaftspflicht rechtfertigen (zutreffend Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 21; Pöschke in Großkomm. HGB6, § 238 Rz. 3). Ein Teil des Schrifttums erkennt für die Buchführungspflicht aber gleichwohl einen rechtfertige...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rz. 51 [Autor/Zitation] In § 252 Abs. 1 Nr. 1 ist bestimmt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des GJ denen der Schlussbilanz des vorangehenden GJ entsprechen müssen. Dieses Gebot wird als "Grundsatz der Bilanzidentität" bezeichnet. Im Schrifttum wird teilweise auch vom "Grundsatz der (formalen oder formellen) Bilanzkontinuität" gesprochen, ohne dass hiermit erkennb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Normative Grundlagen

Rz. 40a [Autor/Zitation] § 190 Abs. 5 öUGB gestattet Unternehmern, ihre Buchführung auf Datenträgern vorzunehmen, sofern die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe sichergestellt ist (Zollner/Hartlieb in Bertl/Mandl, § 216 Rz. 5 [5/2018]). Zur Frage, welche Unterlagen in welcher Form geführt und aufbewahrt werden dürfen bzw. müssen und welche Datenträger dabei ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Steuerliche Buchführungspflichten

a) Derivative Buchführungspflicht Rz. 177 [Autor/Zitation] Nach § 124 öBAO haben alle Unternehmer, die nach dem öUGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften (zB § 112 öGmbHG) zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, diese auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen (vgl. Tanzer in FS Doralt, 432 f.). Die Verpflichtung zur Buchführung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff, Rechtsnatur und Klassifizierung

1. Grundlagen Rz. 26 [Autor/Zitation] § 243 Abs. 1 verlangt die Aufstellung des JA nach den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). Die GoB sind ein Zentralbegriff des Dritten Buchs des HGB, welche neben § 238 als Maßstab für die kaufmännische Buchführung (Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 25) auch zahlreiche weitere Vorschriften voraussetzen. Der Begriff der GoB wird auc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Inventur- und Inventarpflicht

Rz. 156 [Autor/Zitation] Im österreichischen Steuerrecht gibt es anders als im Unternehmensrecht keine ausdrücklichen Bestimmungen zur Inventarerstellung. Gemäß § 4 Abs. 2 öEStG muss der Steuerpflichtige die Vermögensübersicht (JA, Bilanz) nach den allgemeinen GoB erstellen, welche für die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 öEStG die maßgeblichen Grundsätze der Steuerbilanz sin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Sondervorschriften der Bundesländer

Rz. 72 [Autor/Zitation] In Österreich bestehen für die unterschiedlichen Bundesländer eigene Vorschriften (zu den landesrechtlichen Sondervorschriften in Deutschland s. Rz. 19): Steiermark: Die Gemeindehaushaltsordnung 1977 (GHO 1977), LGBl. 1977/22 idF 2001/94, die für Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut gilt, ordnet in § 48 Abs. 1 an, d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Exkurs: Zugangsbewertung

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Zugangsbewertung, also die Erstverbuchung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten wird nicht von § 256a erfasst. Insoweit gelten vielmehr die allgemeinen Bewertungsgrundsätze, insbes. der Ansatz mit Anschaffungs-/Herstellungskosten und der Grundsatz der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen (vgl. Grottel/Koeplin in Beck BilKomm.13, §...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Buchinventur

Rz. 74 [Autor/Zitation] Bei der Bestandserfassung mittels Buchführung und ihrer Unterlagen, der Buch- oder Beleginventur, wird am Bilanzstichtag ein Abgleich der Buchführungsunterlagen mit Unterlagen außerhalb der Buchführung vorgenommen (vgl. Hofbauer/Steidl in Jabornegg/Artmann2, § 192 Rz. 5; Gelter in Straube/Ratka/Rauter3, § 192 Rz. 19; Hirschler/G. Posautz in Hirschler2,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Stichtagsinventur und ausgeweitete Stichtagsinventur

Rz. 79 [Autor/Zitation] Grundlage der Eröffnungs- bzw. Schlussbilanz ist das Inventar, das grds. am Abschlussstichtag zu erstellen ist (§ 240 Rz. 126). Allerdings ist das Durchführen einer vollständigen körperlichen Inventur selbst bei Kleinunternehmen organisatorisch und technisch kaum möglich. Daher besteht die Möglichkeit der "ausgeweiteten" Stichtagsinventur, bei der die ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 548 Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung, die grundsätzlich nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG bestimmt wird, d.h. durch Zu- und Abfluss von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Rz. 549 Hinweis Aufgrund der Einführung des Formulars "EÜR"(ab VZ 2005, § 60 Abs. 4 EStDV) besteht die Möglichkeit, wieder auf die einfache Buchführu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Sonstige steuerliche Aspekte

Rz. 99 [Autor/Zitation] Im Steuerrecht ergibt sich die Pflicht zur Inventur und zur darauf basierenden Inventarerstellung aus §§ 124, 125 öBAO iVm. § 4 Abs. 1 und 2 öEStG (§ 240 Rz. 156; öEStR 2000 Rz. 2101; Hirschler/G. Posautz in Hirschler2, § 192 Rz. 27; Stückler in Bertl/Mandl, § 192 Rz. 6 [12/2017]), wobei § 192 öUGB auch die Rahmenbedingungen der steuerrechtlichen Inven...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Dauer des Geschäftsjahrs

Rz. 81 [Autor/Zitation] § 240 Abs. 2 Satz 2 bestimmt im Zusammenhang mit den Regelungen für das Inventar, dass die Dauer des Geschäftsjahrs zwölf Monate nicht überschreiten darf. Bereits die Überschreitung dieser Begrenzung um nur einen einzigen Tag ist unzulässig (vgl. Graf in Haufe BilKomm.13, § 240 HGB Rz. 42). Nur bei Land- und Forstwirten kann das Wirtschaftsjahr unter U...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rücklage nach § 6b EStG

Rz. 144 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 6b EStG erlaubt (Wahlrecht) die Übertragung von Veräußerungsgewinnen bestimmter Wirtschaftsgüter auf ein Reinvestitionsgut und bewirkt insofern eine Minderung der Anschaffungskosten. Wird im Wirtschaftsjahr der Veräußerung keine Übertragung vorgenommen, kann der übertragbare Teil der stillen Reserven als sog. 6b-Rücklage in der St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Richtigkeit

1. Sachliche Richtigkeit Rz. 51 [Autor/Zitation] Nach § 239 Abs. 2 müssen die Eintragungen in den Büchern und Aufzeichnungen auch richtig sein. Dazu gehört neben der sachlichen auch die formelle Richtigkeit, worunter im Folgenden der Grundsatz der Richtigkeit verstanden wird. Rz. 52 [Autor/Zitation] Sachliche Richtigkeit der Eintragungen ist gegeben, wenn die stattgefundenen Ges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Andere Unternehmer

Rz. 161 [Autor/Zitation] Die Rechnungslegungspflicht entsteht, wenn die Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden GJ 700.000 EUR übersteigen (einfaches Überschreiten des Schwellenwerts), im darauf zweitfolgenden GJ (§ 189 Abs. 2 Z 1 öUGB). Erzielt der Unternehmer im ersten und zweiten Wirtschaftsjahr jeweils einen Umsatz, der zwischen 700.000 und 1 Mio. EUR liegt, dann besteh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Andere steuerliche Aufzeichnungspflichten

Rz. 120 [Autor/Zitation] Über die Anforderungen der handelsrechtlichen Buchführung hinaus regeln die §§ 143, 144 AO besondere Aufzeichnungspflichten für den Warenein- und -ausgang, um den Finanzbehörden eine Verifikation des erklärten Betriebsergebnisses (dazu Drüen in TK, § 143 AO Rz. 1 [9/2020]) und damit mittelbar auch der handelsrechtlichen Buchführung zu ermöglichen. Die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Status quo der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland

Rz. 31 [Autor/Zitation] Über die heterogene Ausgestaltung der Rechnungslegungsvorschriften für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen hinaus stellt die aktuelle Lage der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland ein heterogenes Bild auf den drei Ebenen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Kommunen) dar. Grundsätzlich sind dabei folgende drei Rechnungslegungssystem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Derivative Buchführungspflicht gem. § 140 AO

Rz. 118 [Autor/Zitation] Die abgabenrechtliche Vorschrift des § 140 AO bezieht die gesetzlichen Pflichten zur Führung solcher Bücher und Aufzeichnungen in den Kreis der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen ein, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Für die Besteuerung von Bedeutung sind alle Bücher und Aufzeichnungen, denen sich Informationen entnehmen lassen, die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kameralistik

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Kameralistik ist der traditionelle Buchführungsstil der österreichischen Gebietskörperschaften. Darüber hinaus kann der BMF im Rahmen des § 16 öF-VG die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften zum Zwecke der Vereinheitlichung regeln. Im Jahr 1997 wurde die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / III. Ergänzendes Rechnungslegungsrecht in anderen Gesetzen

Rz. 4 [Autor/Zitation] Für Aktiengesellschaften, KGaA, GmbH und Genossenschaft enthalten §§ 58, 150–174, 256, 258–261a, 286 AktG, §§ 5a, 29, 41–42a, 71 GmbHG und §§ 33, 48, 53–64c GenG zusätzliche rechtsformabhängige Ergänzungen für Regelungsgegenstände, die – wie etwa die Gewinnverwendung oder die Feststellung oder Nichtigkeit des JA – jeweils eng mit der Organisations- und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 241a bildet eine Vereinfachungsvorschrift für Einzelkaufleute, welche die Möglichkeit eröffnet, deren Buchführung und Bilanzierung im Verhältnis zum Umfang des Geschäftsbetriebs adäquat auszugestalten, verbunden mit einer Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten und mithin von Dokumentations- und Berichterstattungs...mehr