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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / IV. Sonstige steuerliche Aspekte

Prof. Dr. Clemens Wangler
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Rz. 99

[Autor/Zitation]

Im Steuerrecht ergibt sich die Pflicht zur Inventur und zur darauf basierenden Inventarerstellung aus §§ 124, 125 öBAO iVm. § 4 Abs. 1 und 2 öEStG (§ 240 Rz. 156; öEStR 2000 Rz. 2101; Hirschler/G. Posautz in Hirschler2, § 192 Rz. 27; Stückler in Bertl/Mandl, § 192 Rz. 6 [12/2017]), wobei § 192 öUGB auch die Rahmenbedingungen der steuerrechtlichen Inventurverfahren beeinflusst (öEStR 2000 Rz. 2111; Hirschler/G. Posautz in Hirschler2, § 192 Rz. 27). Die unternehmensrechtlich zulässigen Verfahren sind damit streng an die allgemeinen GoB gebunden und können daher uneingeschränkt für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 öEStG) übernommen werden (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 62/4 [9/2009]). Auch in Deutschland besteht Einklang zwischen Steuer- und Handelsrecht (vgl. Rätke in Klein16, § 146 Rz. 18; vgl. zu § 241 Abs. 2 EStR 2012, H 5.3; Zwirner/Heyd/Krauß in STBH18, Rz. 90 ff.).

 

Rz. 100

[Autor/Zitation]

Der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 auf § 4 Abs. 1 öEStG setzt eine Inventur voraus (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 62/7 [9/2009]).

 

Rz. 101

[Autor/Zitation]

Ob ein Inventurfehler zu einem Verlust der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung führt, ist unter Berücksichtigung von Betriebsgröße und Wirtschaftszweig zu entscheiden (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 62/7 [9/2009]). Die fehlende Ordnungsmäßigkeit der Buchführung berechtigt zur Schätzung (VwGH v. 24.4.1996, 92/13/0284; öEStR 2000 Rz. 2109; ausführlich mit Beispielen aus der Judikatur Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 62/7 [9/2009]). Gleiches gilt, wenn keine Inventur zum Bilanzstichtag vorliegt (VwGH v. 26.4.1989, 89/14/0015).

[Autor/Zitation] Dokalik/Mayr/Stückler in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 241 HGB, Randziffer 99
[A...

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