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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 3. Kameralistik

Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking, Prof. Dr. Marius Gros
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Rz. 60

[Autor/Zitation]

Die Kameralistik ist der traditionelle Buchführungsstil der österreichischen Gebietskörperschaften. Darüber hinaus kann der BMF im Rahmen des § 16 öF-VG die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften zum Zwecke der Vereinheitlichung regeln. Im Jahr 1997 wurde die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung erlassen (Papst, RFG 2007, 108), welche durch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 abgelöst wurde (BGBl. II 2015/313, näheres s. Rz. 68). Für Gebietskörperschaften – insbes. Gemeinden – gilt die unternehmensrechtliche Bilanzierungspflicht nur insoweit, als sie keinem kameralistischen oder sonstigen Buchführungsregime unterliegen (Motal in Zib/Dellinger, § 189 Rz. 53; ebenso inhaltlich in Deutschland, Rz. 2 und Rz. 31).

 

Rz. 61

[Autor/Zitation]

Die Kameralistik ist eine finanzwirtschaftliche Rechnung, in der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Eine betriebswirtschaftliche Abgrenzung zwischen Einnahmen und Einzahlung auf der einen Seite und Ausgaben und Auszahlung auf der anderen Seite ist nicht vorgesehen. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung eines finanzwirtschaftlichen Ergebnisses iSd. Vollzugs des Haushaltsvoranschlags. Ein Inventar ist nicht vorgesehen; zudem entfällt die Bilanzierung und Bewertung von Vermögen und Schulden (VwGH v. 22.6.2022, Ro 2021/13/0022 Rz. 8). Die Betriebskameralistik ist eine abgewandelte Form der Kameralistik, welche die Kameralistik mit den Erfordernissen der Finanzbuchhaltung vereint (im Detail vgl. Wagenhofer, Bilanzierung und Bilanzanalyse15, 27; vgl. dazu auch Rz. 33). In Österreich verliert die Kameralistik an Bedeutung, weil öffentliche Unternehmen vermehrt nach unternehmerischen Grundsätzen geführt werden. Daher kommt es regelmäßig zum We...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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