Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.4 Missbrauchsgebühr nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 8 § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eröffnet die Möglichkeit, einem Beteiligten Kosten entsprechend § 34 BVerfGG aufzuerlegen, wenn die Einlegung des Rechtsbehelfs oder sonstige Verfahrenshandlungen als Missbrauch des kostenfreien sozialgerichtlichen Rechtsschutzes anzusehen sind (BT-Drs. 14/5943 S. 28). Die Regelung stellt eine Schadensersatzregelung dar, die das Privileg der K...mehr

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Jansen, SGG § 180 Wiederauf... / 2.1 Wiederaufnahmegründe

Rz. 3 § 180 Abs. 1 regelt den Zuständigkeitskonflikt mehrerer Versicherungsträger. Unter Versicherungsträger i. S. v. § 180 Abs. 1 sind die Sozialversicherungsträger, einschließlich der Bundesagentur für Arbeit, zu verstehen. Nach § 180 Abs. 2 gilt das Verfahren nach § 180 auch in einem Zuständigkeitskonflikt zwischen Sozialversicherungsträgern und einem Land, wenn das Land ...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.1 Kostenverteilung bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 1 ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen. Abgesehen von der in § 194 Satz 1 ausgesprochenen Verweisung auf § 100 ZPO finden die Kostenvorschriften der ZPO keine Anwendung. Die besonderen, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahren angepassten Kostenregelungen des SGG schließen eine entsprechende Anwendung dieser Kos...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.3 Kosten eines Beteiligten i. S. v. § 184 (§ 193 Abs. 4)

Rz. 19 Nach § 193 Abs. 4 sind Aufwendungen der in § 184 genannten Gebührenpflichtigen nicht erstattungsfähig, unabhängig vom Rechtscharakter des streitigen Anspruchs (BSG, Urteil v. 14.12.2000, B 3 P 1/00 R). § 184 Abs. 1 bestimmt, dass Kläger und Beklagte, die nicht zu den in § 183 genannten privilegierten Personen gehören, für jede Streitsache eine Gebühr zu entrichten ha...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.1 Verfahren bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 4 Das Gericht ist nach § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS von Amts wegen verpflichtet, in jedem Urteil und in jeder einem Urteil gleichstehenden Entscheidung eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu treffen. Unter einem Urteil im Sinne des § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS ist jedes (End)urteil, welches das Verfahren für einen Beteiligten in einer Instanz vollständig erledigt, zu ver...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.6 Entstehung der Pauschgebühr

Rz. 11 Die Pauschgebühr entsteht mit der Rechtshängigkeit der Streitsache (§ 94; BSG, Beschluss v. 16.2.1971, 4 RJ 209/68), der Anhängigkeit eines Rechtsmittels (dem Eingang der Rechtsmittelschrift bei Gericht), der Antragstellung oder der Einlegung einer Beschwerde in einem selbständigen Antragsverfahren (§ 184 Satz 2). Die Kenntnis des Gebührenpflichtigen von der Gebührens...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.3 Kostenschuldner/Kostengläubiger

Rz. 7 Kostenschuldner kann jeder Beteiligter (§ 69) sein. Die Staatskasse kann kein Kostenschuldner sein (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.8.2017, L 14 U 49/17). Bei mehreren Kostenschuldnern gilt § 194. Kostengläubiger kann nur ein nach § 183 kostenprivilegierter Kläger oder Beklagter sein. Ein Beigeladener kann als Kostenschuldner in Anspruch genommen werden. Ihm kön...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.2 Stellung im Verfahren

Rz. 17 Zur Bestimmung des kostenprivilegierten Personenkreises ist die formale Stellung der Beteiligten und ihre Eigenschaft im Zeitpunkt der Rechtsbehelfseinlegung entscheidend (BSG, Urteil v. 3.8.2006, B 3 KR 24/05 R ; BSG, Beschlüsse v. 13.4.2006, B 12 KR 21/05 B , v. 15.2.2017, B 13 SF 4/17 S, und v. 6.6.2016, B 13 SF 11/16 S; vgl. Komm. zu § 197a Rz. 3). Dabei ist auf die...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.2 Form und Verfahren der Kostenentscheidung, §§ 161, 158 VwGO

Rz. 72 § 161 Abs. 1 VwGO schreibt für jede Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss), durch die ein anhängiges selbstständiges Verfahren abgeschlossen wird, vor, dass das Gericht von Amts wegen über die Kosten des Verfahrens entscheidet. Der Regelungsinhalt des § 161 Abs. 1 VwGO über Form und Verfahren der Kostenentscheidung ist identisch mit dem der Vorschrift des...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.7 Beweiserhebungskosten nach Abs. 4

Rz. 18 Nach § 192 Abs. 4 können einer Behörde ganz oder teilweise die Kosten der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren auferlegt werden, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat und im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden mussten. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers handelt es ...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.4 Aufhebungsverfahren (§ 124 ZPO)

Rz. 60 Die Aufhebung von Bewilligungsentscheidungen, die auf bei Gericht ab dem 1.1.2014 eingegangenen Prozesskostenhilfeanträgen beruhen, richtet sich nach § 124 ZPO n. F. Die Vorschriften des § 124 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO haben Sanktionscharakter (BGH, Beschluss v. 9.10.2018, VIII ZB 44/18). Das Gericht hat i. d. R. die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 124 ZPO rück...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.4 Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

Rz. 33 Trotz hinreichender Erfolgsaussicht wird Prozesskostenhilfe nicht gewährt, wenn die Rechtsverfolgung mutwillig ist. Mutwillig ist nach § 114 Abs. 2 ZPO eine Rechtsverfolgung dann, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 1. Verweisung zum Arbeitsgericht

Rz. 133 Die Ausnahme von der Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG regelt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. Die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen...mehr

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§ 9 Muster / B. Liste der Höhe der geringfügigen Auslagen

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§ 2 Streitwert der Klageant... / XVI. Urlaubsgewährung

Rz. 123 Ansprüche auf Urlaubsgewährung müssen in der Regel im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht werden. Als Gegenstandswert nehmen die Gerichte überwiegend die Arbeitsvergütung für die Urlaubsdauer an (Urlaubsentgelt).[130] Bei einem zweiwöchigen Urlaub ist der Gegenstandswert also geringer als ein halber monatlicher Bruttolohn. Der Streitwertkatalog sieht al...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten

Rz. 19 Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten: Rz. 20 1. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben (§§ 6 Abs. 3, 9, 11 GKG). Deshalb ist es unvorteilhaft, in eine Klageschrift einen vorläufigen Streitwert zu schreiben.[19] Wenn die Kanzlei auch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Rückgabe

Rz. 2 Der Vermieter hat den Anspruch auf Einräumung des unmittelbaren Besitzes, d. h., er muss nach § 854 die tatsächliche Gewalt über die vermietete Sache (zurück-)erwerben. Der Mieter muss diese Pflicht unabhängig davon erfüllen, ob er selbst (noch) im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Sache ist (BGH, Urteil v. 30.6.1971, VIII ZR 147/69, BGHZ 56, 308 [310]), und da...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Allgemeine Feststellungsklage

Rz. 64 Der allgemeine Feststellungsantrag soll beim Streitwert nicht gesondert berücksichtigt werden, auch wenn er deutlich als selbstständiger Antrag gekennzeichnet und begründet wird.[69] Auch bei der Streitwertfestsetzung im Kündigungsschutzverfahren sei ein allgemeiner Feststellungsantrag ("sondern ungekündigt fortbesteht") nicht gesondert zu bewerten.[70] Die gleiche Au...mehr

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AGS 11/2025, Strafverfahren... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV Soweit die Rechtspflegerin die Festsetzung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren Nr. 4124 VV abgelehnt hat, ist die Entscheidung zutreffend. Ein Berufungsverfahren ist nicht geführt worden, sodass auch keine Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Berufung VV entstehen konnten (zu den Gebühren im Berufungsverfahren Burhoff, ...mehr

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AGS 11/2025, Strafverfahren... / II. Dieselbe Angelegenheit

Die Rechtspflegerin beim AG hat die Festsetzung abgelehnt. § 76a StGB regele die Anordnung von Einziehungsmaßnahmen, wenn wegen einer Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden kann/wird, aber die Voraussetzungen für eine Einziehung vorliegen. Ein vormals subjektives Verfahren werde als ein nunmehr objektives Verfahren fortgeführt. Es erfolge lediglich e...mehr

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AGS 11/2025, Bemessung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Dauer der Hauptverhandlung und andere Kriterien Mal wieder einer der Fälle mit einer nur sehr kurzen Hauptverhandlung beim AG, wo die Hauptverhandlungen i.d.R. häufig ohnehin nicht so lang sind. Aber 15 Minuten ist schon, wovon auch das AG zutreffend ausgeht, unterdurchschnittlich (vgl. dazu auch Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., 7. Aufl., 2026, Vorbem. 4 VV Rn 73 m.w.N.). ...mehr

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zfs 11/2025, Abstellen von ... / 2 Aus den Gründen:

“… A. Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg … Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt, kann nach § 20 Abs. 1 S. 1 StrG LSA die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen liegen nach der Rechtsauffassu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsätzliches

Rz. 24 Eine bestimmte Form ist für das Nachlassverzeichnis i.S.d. Abs. 1 S. 1 nicht vorgeschrieben.[129] Da es aber dem Pflichtteilsberechtigten als Grundlage für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs dienen soll (insoweit unterscheidet es sich vom Nachlassinventar,[130] das in erster Linie dazu dient, Nachlassgläubigern die günstigste Vollstreckungsmöglichkeit aufzuzeige...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Dritter

Rz. 3 Dritter ist derjenige, den die Vertragschließenden zum Erben eingesetzt haben. Er kann auch am Vertragsschluss beteiligt gewesen sein,[3] z.B. wenn die Kinder als Dritte gegenüber dem Erstversterbenden auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichten. Wird der Dritte nicht ausdrücklich als Erbe bezeichnet, kann sich seine Erbenstellung auch durch Auslegung ergeben.[4] Eine Er...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Unwirksamkeit bei Verfügung über Nachlassgegenstände (Abs. 2)

Rz. 14 Liegt ein gem. Abs. 2 unwirksamer Vertrag vor, so ist zu prüfen, ob der gewünschte Erfolg im Wege einer Umdeutung gem. § 140 BGB erreicht werden kann. Dies ist bspw. dann möglich, wenn der Nachlass lediglich noch aus einem Gegenstand besteht. In diesem Fall kann in der Verfügung über den Anteil am Nachlassgegenstand eine Verfügung über den Erbteil selbst gesehen werde...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / f) Änderung der Rechtslage zwischen Testamentserrichtung und Erbfall

Rz. 115 Wenn sich die Rechtslage zwischen Testamentserrichtung und Eintritt des Erbfalls ändert, kann dies Auswirkungen auf die Auslegung des Testaments haben. Eine Änderung der Rechtlage liegt bspw. in der Einführung des Erbrechts des nichtehelichen Kindes.[332] Eine Änderung der Rechtslage war auch im Außerkrafttreten des Rechtserbhofgesetzes oder bzgl. der Änderungen des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Gefährdung des Nachlassvermögens

Rz. 11 Weitere Voraussetzung der Pflichtteilsbeschränkung ist die Gefährdung des Nachlassvermögens, und zwar (ausdrücklich) durch die Verschwendungssucht oder/und die Überschuldung des Abkömmlings.[40] Rz. 12 Eine erhebliche Gefährdung des Erwerbs liegt vor, wenn im konkreten Einzelfall objektiv zu erwarten ist, dass er entweder durch die Gläubiger des Abkömmlings gepfändet u...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Bremisches Höfegesetz, Hessische Landgüterordnung

Rz. 75 Im Bundesland Bremen gilt das Bremische Höfegesetz i.d.F. v. 23.2.1971, in Hessen gilt die sog. Hessische Landgüterordnung i.d.F. v. 30.8.1970.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Fristbeginn bei Einräumung eines Wohnungsrechts

Rz. 98 Nach h.M.[405] ist die Einräumung eines Wohnungsrechts der eines Nießbrauchs jedenfalls dann gleichzustellen, wenn es sich auf den Zuwendungsgegenstand insgesamt bezieht.[406] Die Frist des Abs. 3 S. 2 beginnt erst dann zu laufen, wenn das Wohnungsrecht erlischt oder der Berechtigte vom Wohnungsrecht keinen Gebrauch mehr macht bzw. machen kann.[407] Nicht abschließend...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Erbenermittlung

Rz. 77 Sofern vom Nachlassgericht im Wirkungskreis aufgenommen, ist die Erbenermittlung eine der zentralen Aufgaben des Nachlasspflegers und kann sogar seine Hauptaufgabe sein.[211] Dies gilt auch in den Bundesländern, in denen eine gerichtliche Erbenermittlungspflicht besteht.[212] Dazu kann sich der Nachlasspfleger eines gewerblichen Erbenermittlers bedienen,[213] sofern e...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Freies Verfügungsrecht

Rz. 3 Eine Gesamtbefreiung ist nach Abs. 2 auch dann anzunehmen, wenn der Erblasser die Befugnis des Vorerben zur freien Verfügung über die Erbschaft angeordnet hat. Dies gilt jedoch nur "im Zweifel"; Abs. 2 enthält demgemäß bereits nach dem Wortlaut eine widerlegbare Auslegungsregel.[6] Maßgebend ist jeweils der durch Auslegung zu ermittelnde Erblasserwille. Der Begriff "Ve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Anordnung einer (Verwaltungs-)Testamentsvollstreckung

Rz. 28 Alternativ bzw. kumulativ zur Anordnung einer Nacherbschaft/eines Nachvermächtnisses kann der Erblasser auch bestimmen, dass das dem Abkömmling Zufallende einer Verwaltungstestamentsvollstreckung i.S.d. § 2209 S. 1 Alt. 1 BGB unterliegen soll.[91] In diesem Fall verbleibt dem Abkömmling (im Zweifel) nur der jährliche Reinertrag seines Pflichtteils[92] bzw. des sonst H...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erleben des Erbfalls

Rz. 1 Aus der wenig geglückten[1] Verweisung in Abs. 1 auf § 1923 BGB folgt zunächst, dass Nacherbe nur werden kann, wer den Erblasser überlebt. Stirbt der Nacherbe vor dem Erbfall, wird seine Berufung in gleicher Weise gegenstandslos wie die eines vorversterbenden Vollerben.[2] An die Stelle des weggefallenen Nacherben tritt ggf. ein Ersatznacherbe (näher dazu siehe Rdn 7);...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Schondorf a.A. Dr. Thomas R. Gleumes Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kempen Uwe Gottwald Rechts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Rechtsnatur und Form

Rz. 5 Nach heutiger h.M.[12] handelt es sich bei der Freigabe um eine abstrakte empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf Beendigung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts hinsichtlich des bestimmten zu überlassenden Nachlassgegenstandes gerichtet ist. Eigentumsverhältnisse oder Rechtsverhältnisse werden durch die Freigabeforderung nicht berührt. Überlässt der Testamentsvo...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Einsetzung auf den Überrest

Rz. 1 Nach Abs. 1 liegt in einer Nacherbeneinsetzung auf den Überrest die Pauschalbefreiung von allen in § 2136 BGB bezeichneten Beschränkungen und Verpflichtungen. Die wohl h.M. sieht in Abs. 1 eine Ergänzungsregel, die keine andere Auslegung zulässt.[1] Diese Auffassung überzeugt jedoch nicht. Ein stichhaltiger Grund dafür, einem abweichenden Erblasserwillen den Vorrang zu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Streitwert

Rz. 65 Der Streitwert einer Teilungsklage richtet sich nach dem Wert des Erbanteils, den der Kläger mit der Auseinandersetzung begehrt,[113] wobei aufgelaufene Zinsen streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind. Es handelt sich nicht um eine Nebenforderung i.S.v. § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO.[114] Bei Klage und Widerklage einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Reichweite der Bindungswirkung

Rz. 38 Die Bindungswirkung wirkt sich nur auf letztwillige Verfügungen aus, sie ist also eine rein erbrechtliche.[75] Der Überlebende kann seine im gemeinschaftlichen Testament enthaltenen wechselbezüglichen Verfügungen nicht mehr widerrufen (Abs. 2 S. 1), es sei denn, dass er von der Bindungswirkung befreit ist oder sich befreien kann (vgl. sogleich unter Rdn 45). Die Mögli...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Vererblichkeit des Auskunftsanspruchs

Rz. 12 Umstritten ist, ob der Erbe des Erbschaftsbesitzers als dessen Rechtsnachfolger gem. § 1967 BGB auskunftspflichtig ist. Teilweise wird in der Auskunftspflicht eine höchstpersönliche und deshalb unvererbliche Pflicht gesehen, während die h.M. die Vererblichkeit der Auskunftspflicht zu Recht bejaht, da sie zwar persönlich zu erfüllen ist, hieraus aber nicht folgt, dass ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bestimmungsberechtigter

Rz. 9 Bestimmungsberechtigter kann der Beschwerte, der Bedachte oder ein Dritter sein. Fehlt es an einer besonderen Anordnung des Erblassers, steht das Bestimmungsrecht dem Beschwerten zu.[20] Rz. 10 Das Bestimmungsrecht steht dem Beschwerten zu, wenn seine Ausübung dem Bedachten oder einem Dritten unmöglich wird oder diese nicht innerhalb der vom Nachlassgericht auf Antrag e...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Klage

Rz. 16 Der Bedachte hat die Möglichkeit, auf Leistung zu klagen. Da das Gericht weder die Auswahl noch die Bestimmung der Gattung ersetzt, ist der Klageantrag[34] so konkret zu fassen, dass hierdurch die maßgeblichen Grundsätze für die Auswahl der Sache aufgestellt werden können.[35] Der Kläger muss in seinem Antrag nicht einen konkreten Gegenstand aus der Gattung benennen. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Gegenstand

Rz. 5 Dem Beschwerten wird die Pflicht auferlegt, dem Bedachten Sachen (nebst Zubehör), Rechte (Nießbrauch) an Sachen oder Forderungen zu verschaffen.[12] Das gilt auch, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seiner Testamentserrichtung wusste, dass sich der Gegenstand später nicht mehr im Nachlass befinden wird.[13] Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Verschaffungsvermächtnisses e...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einleitung des Verfahrens

Rz. 145 Das Verfahren ist seitens des Nachlassgerichts von Amts wegen einzuleiten.[415] Gestellte Anträge sind als Anregung zur Einleitung des Verfahrens (§ 24 Abs. 1 FamFG) auszulegen.[416] Wird dem Nachlassgericht der Tod einer Person durch Anzeige des Standesbeamten oder sonst zuverlässig bekannt, so hat das Nachlassgericht zu prüfen, ob Anlass für eine Sicherung des Nach...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Erbrechtsanmaßung

Rz. 7 Während in objektiver Hinsicht vorausgesetzt wird, dass der Anspruchsgegner "etwas" erlangt hat, muss in subjektiver Hinsicht der Vermögensvorteil durch Anmaßung eines dem Anspruchsgegner nicht oder nicht in diesem Umfang [14] zustehenden Erb- oder Miterbenrechts erlangt sein. Erbschaftsbesitzer ist demnach, wer Erbschaftsgegenstände aufgrund einer Erbrechtsanmaßung erl...mehr