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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7 A ... / da) Allgemeines

Dr. Peter Handzik
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Rn. 367

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

§ 7 Abs 4 S 1 EStG ist der Normalfall und § 7 Abs 4 S 2 EStG die Ausnahme und nur anstelle des § 7 Abs 4 S 1 EStG zulässig (BFH BStBl II 2018, 646: s § 7 Abs 4 S 2 EStG "anstelle der Absetzungen nach S 1"). § 7 Abs 4 S 2 EStG erlaubt es (Wahlrecht, BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, 1031 rkr; FG Münster v 14.02.2023, 1 K 3840/19F, BB 2023, 879 rkr, auch s Rn 2a) daher dem StPfl, statt der gesetzlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs 4 S 1 EStG nach der kürzeren tatsächlichen abzuschreiben und kehrt damit im Ergebnis zur Grundnorm des § 7 Abs 1 EStG zurück. Ob die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 2 EStG vorliegen, entscheiden die Verhältnisse des Einzelfalles (BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 22/19, BStBl II 2023, 186; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, 1031 rkr; FG Münster v 14.02.2023, 1 K 3840/19F, BB 2023, 879 rkr).

 

Rn. 367a

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

Auf eine längere Nutzungsdauer als die typisierte (BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112) nach § 7 Abs 4 S 1 EStG kann nicht abgeschrieben werden (Umkehrschluss aus § 7 Abs 4 S 2 EStG, s Zapf, FR 2025, 41; Urban, NWB 44/2021, 3256), aber das wird der StPfl kaum wollen (auch s Rn 368).

 

Rn. 367b

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

Eine geplante Abschaffung des § 7 Abs 4 S 2 EStG lt Referentenentwurf zum JStG 2022 scheiterte im Finanzausschuss (BT-Drs 20/4729, 32, 136 zu Art 4 JStG-E 2022, s Grotherr, FR 2022, 965).

 

Rn. 367c

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

"Nutzungsdauer" eines Gebäudes iSd § 7 Abs 4 S 2 EStG ist nach der Legaldefinition in § 11c Abs 1 S 1 EStDV der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann (BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; Urban, NWB 44/2021, 3256). Auch s Rn 179...

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