Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gesellschafter einer land- und forstwirtschaftlich tätigen Gesellschaft als (Mit‐)Betriebsinhaber i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG

Leitsatz Beteiligt sich eine land- und forstwirtschaftlich tätige Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer Tierhaltungsgemeinschaft, sind alle Mitunternehmer der Gesellschaft als (Mit‐)Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a des Bewertungsgesetzes anzusehen. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 5, § 13 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absetzungen für Abnutzung (... / 2 Einheitliche Gebäudeabschreibung

Einheitliches Wirtschaftsgut Nach § 7 Abs. 1 EStG ist Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich abzuschreiben. Unselbstständige Gebäudeteile Abschreibungen von unselbstständigen Teilen des Gebäudes sind un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.6 Bindungswirkung bei Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheiden

Rz. 38 Einheitswertbescheide und Grundsteuerwertbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AO entfalten nach § 182 Abs. 1 AO innerhalb ihres Regelungsbereichs Bindungswirkung für alle einheitswertabhängigen Steuern bzw. für die Grundsteuer. Grundsteuerwerte werden nach §§ 218ff. BewG auf den Stichtag 1.1.2022 ermittelt und sind ab 1.1.2025 auf die Grundsteuer anzuwenden. Ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerliche Förderung des M... / 2.1 Kurzüberblick über den § 7b EStG

Kurzüberblick über den § 7b EStG in der Fassung vom 1.1.2024, geändert durch das Wachstumschancengesetz 2023 (v. 27.3.2024, BGBl. I 2024, Nr. 108).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Berichtigende Einheitswert- bzw. Grundsteuerwertfortschreibung

Rz. 56 Eine Einschränkung der dinglichen Wirkung kann nach § 22 Abs. 3 BewG für Einheitswertbescheide bzw. nach § 222 Abs. 3 BewG für Grundsteuerwertbescheide eintreten. War die für den Rechtsnachfolger bindende Einheitswertfeststellung fehlerhaft, kann eine berichtigende Fortschreibung erfolgen.[1] Ein hierauf gerichteter Antrag sowie sonstige Anträge auf Fortschreibungen d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Absetzungen für Abnutzung (... / 2.1 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG

Neben der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 oder Abs. 5a EStG soll die Sonderabschreibung nach § 7b EStG die Schaffung von neuen bisher nicht vorhandenen Mietwohnungen in Deutschland fördern. Bei der Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 % der Bemessungsgrund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.2 Veräußerungspreis

Rz. 216 Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Der Begriff ist weit zu fassen. Einzubeziehen ist die Gesamtheit der für die Betriebsübertragung erlangten Gegenleistungen. All das, was vom Erwerber im Rahmen des Leistungsaustauschs erbracht wird, ist für den Veräußerer Teil der Gegenleistung (Rz. 55). Werden Beträge neben dem Betriebsveräußerungsvorgang geso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Grundlagen

Rz. 51 Abs. 2 S. 1, 2 regelt die "dingliche Wirkung" der Einheitswertbescheide bzw. der Grundsteuerwertbescheide, die auch gegen den Rechtsnachfolger in den Steuergegenstand oder einen Anteil an diesem wirken. Liegt Gesamtrechtsnachfolge vor, ergibt sich die Bindungswirkung gegen den Gesamtrechtsnachfolger schon aus dem Prinzip des § 45 AO. § 182 Abs. 2 AO spricht diese Fol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 17 Fremdvergleichspreis und gemeiner Wert Der Bewertungsmaßstab der vGA ist der Fremdvergleichspreis, d. h. der Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten. Mithin ist die Höhe der vGA ein Unterschiedsbetrag, nämlich zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerliche Förderung des M... / 2 Förderobjekt: Neue Mietwohnungen

Die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 7b EStG sind: die Anschaffung oder Herstellung einer neuen Wohnung (§ 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 181 Abs. 1 BewG) und 10 Jahre deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 5.200 EUR je m2/Wohnfläche betragen (§ 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG) und der Bauantrag bzw. die Bauanzeige wurde nach dem 31.12.2022 und vor dem 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerliche Förderung des M... / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungsbauinitiative der Bundesregierung soll sich steuerrechtlich im Einkommensteuergesetz (EStG) wiederfinden. Der neu aufgelegte § 7b EStG regelt hierzu eine Sonder-AfA über einen Zeitraum von 4 Jahren i. H. v. bis zu 5 % zu der AfA von jährlich 3 % (Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31.12.2022). So können in den ersten 4 Jahren nach der Anschaffung oder H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.8 Veräußerung gegen Rentenzahlung

Rz. 230 Bei einer Betriebsübertragung gegen eine Rentenzahlung muss zwischen der Veräußerungsrente und der privaten Versorgungsrente unterschieden werden. Eine Betriebsübertragung gegen eine private Versorgungsrente ist kein Veräußerungsvorgang, sondern ein unentgeltliches Rechtsgeschäft.[1] Wird ein Betrieb unter Vereinbarung einer Veräußerungsrente gegen eine Zeitrente, Lei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerliche Förderung des M... / 2.4 Neue Wohnung

Entsprechend der Förderabsicht werden nur neu geschaffene Wohnungen gefördert. Die Wohnung darf vorher nicht vorhanden gewesen sein. So werden Baumaßnahmen an bestehenden Wohnungen, beispielsweise Verlegungen und Erweiterungen von Wohnflächen nicht gefördert, da der Wohnraum bereits besteht. Eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG entsteht, durch die Fertigstellung folgender Obj...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Absetzungen für Abnutzung (... / 2 Teilentgeltlicher Erwerb durch vorweggenommene Erbfolge

Begriff Unter vorweggenommener Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen.[1] Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Anschaffungskosten Bei der Beurteilung über das Vorliegen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgt immer der Vergleich zu einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 3.3 Bemessungsgrundlage

Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert. Die Satzungen sehen meist als Mietwert die Jahresrohmiete an. Die Vorschrift des § 79 BewG zur Jahresrohmiete wird entsprechend angewendet. Dies wird entsprechend der Steigerung der Nettokaltmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte indexiert. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grundsteuerbewertung: Unbenutzbarkeit des Gebäudes wegen Baumängeln - besonderes Aussetzungsinteresse bei verfassungsrechtlichen Zweifeln

Leitsatz Die Rechtmäßigkeit der Einordnung eines Objekts als bebautes Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts erscheint ernstlich zweifelhaft, wenn das aufstehende Gebäude nur durch völlige Entkernung zu beseitigende erhebliche Baumängel aufweist. Sachverhalt Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Gewerbegrundstücks. Das Finanzamt hat den Grundsteuerwert auf ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 8 Erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gehören die Anteile an einer optierenden Gesellschaft i. S. des § 1a Abs. 1 KStG weiterhin zum begünstigungsfähigen Betriebsvermögen, vorausgesetzt es handelt sich bei der optierenden Gesellschaft um eine gewerblich oder freiberuflich tätige Gesellschaft.[1] Die Begünstigungsfähigkeit ergibt sich dabei aus dem Verweis des § 13b A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.6 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Wenn andere Vorschriften an die Höhe der Einkünfte anknüpfen, sind m. E. die Einkünfte nach der durch § 4f EStG vorgeschriebenen Modifizierung maßgeblich. Das anfängliche Abzugsverbot i. H. v. 14/15 reduziert daher z. B. Überentnahmen nach § 4a EStG, den Verlustabzug nach § 10d EStG, die verrechenbaren Verluste i. S. d. § 15a EStG sowie den Verlust i. S. d. § 8c KStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.9 Anschaffungskosten bei der Abtrennung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen (S. 9)

Rz. 315c § 20 Abs. 4 S. 9 EStG sieht vor, dass für die Ermittlung der Anschaffungskosten der neu entstandenen Wirtschaftsgüter der Wert nach § 20 Abs. 4 S. 8 EStG entsprechend dem gemeinen Wert der neu entstandenen Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist. Die Vorschrift wurde im Rahmen des InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52 Abs. 28 S. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.8 Veräußerungserlös bei der Abtrennung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen (S. 8)

Rz. 315a § 20 Abs. 4 S. 8 EStG bestimmt, dass bei der Trennung eines Zinsscheins oder einer Zinsforderung vom Stammrecht der gemeine Wert der Schuldverschreibung zum Zeitpunkt der Trennung als Veräußerungserlös anzusetzen ist. Die Vorschrift wurde im Rahmen des InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52 Abs. 28 S. 19 EStG i. d. F. des I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Spannungsverhältnis §§ 16 und 198 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat mit gl. lt. Erl. v. 9.9.2022[2] die Regelungen zur Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem 31. Dezember 2009 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer aktualisiert. Dabei hat die Finanzverwaltung in Rz.. 38 und 42 auch zu Besonderhe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 232 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Verwaltungsanweisungen: Koordinierte Erlasse [1] betr. Anwendung des Siebten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 – AEBewGrSt – v. 9.11.2021 (BStBl. I 2021, 2369). Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Nutzungsdauer

Rz. 137 [Autor/Stand] Wertabweichungen zwischen dem tatsächlichen gemeinen Wert und dem nach § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG festzustellenden Grundbesitzwert können auch auf die in Anlage 22 zum Bewertungsgesetz vorgenommene Typisierung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer zurückzuführen sein. Die Anlage 22 zum Bewertungsgesetz ist sowohl bei der Ermittlung des Gebäudeertragswer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Marktanpassungsfaktoren

Rz. 135 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des gemeinen Werts sind nicht nur die objektspezifischen Grundstücksmerkmale, sondern auch die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zu berücksichtigen. Dies erfolgt innerhalb der Immo WertV 2021[2] vom 14.7.2021 durch Marktanpassungsfaktoren,[3] sofern die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt nicht be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Keine Höherbewertung nach § 198 BewG

Rz. 54 [Autor/Stand] Unsicherheiten können sich ergeben, wenn für das zu bewertende Grundstück ein stichtagsnaher hoher Kaufpreis bekannt ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Sofern der Kaufpreis höher ist als der Wert, der sich im Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ergibt, wäre es im Rahmen des § 198 BewG unzulässig, wenn das Finanzamt den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zu führen. Dadurch wird eine Bindung der Steuerpflichtigen an eine eventuelle Überbewertung vermieden, die sich durch typisierend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 198 BewG enthält die Regelungen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch den Steuerzahler. Die Nachweismöglichkeit stellt zugunsten der Steuerzahler sicher, dass die grundsätzliche Bindung an die pauschalierende Bewertung des Bewertungsgesetzes durchbrochen werden kann. Somit können etwaige Unschärfen in der Bewertung, die ihre Ursache in der P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 154 Beteiligte am Feststellungsverfahren

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift enthält unterschiedliche Regelungen. Einerseits benennt sie in Abs. 1 in Übereinstimmung mit ihrer Überschrift die Beteiligten des Feststellungsverfahrens (Satz 1 Nr. 1–3) und bestimmt – für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2014 (§ 205 Abs. 9 BewG), dass die gesonderte Feststellung bei mehreren Verfahrensbet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsgegenstand und -zweck des § 109 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Wie schon dargelegt (oben, Rz. 8 ff.), ist § 109 BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [2] vollständig neu gefasst worden. Die Änderungen sollen den Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02 [3] Rechnung tragen (vgl. oben, Rz. 4 und 8). Ihnen liegen die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 geschaffenen neuen Prämiss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 bis 203 BewG

Rz. 317 [Autor/Stand] Wie die übrigen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG in Betracht kommenden Bewertungsmethoden setzt auch die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens i.S.d. §§ 199 bis 203 BewG voraus, dass der gemeine (Unternehmens-)Wert nicht aus zeitnahen Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden kann (vgl. dazu schon oben, Rz. 257). Darüber hinaus ist das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berücksichtigung von Belastungen

Rz. 22 [Autor/Stand] Mit dem in § 198 BewG aufgenommenen Bezug auf das Baugesetzbuch sollte letztlich auch klargestellt werden, dass dingliche Nutzungsrechte im Falle eines Sachverständigengutachtens bereits bei der Ermittlung des Wertes des Grundstücks wertmindernd zu berücksichtigen sind. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat dies in der Vergangenheit stets abgelehnt, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der Anteile an Körperschaften und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG

Rz. 138 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG bilden insb. alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Kreditanstalten des öffentlichen Rechts gehören, einen (einzigen) Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden diese inländischen Körperschaften usw....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kursorische Darstellung der im Rahmen des § 11 Abs. 2 BewG in Betracht kommenden Bewertungsmethoden

1. Vorbemerkung Rz. 293 [Autor/Stand] Kommt – wie in der Regel – eine Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr stattgefundenen Verkäufen mangels deren Vorhandenseins nicht in Betracht, so ist der gemeine Wert "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten ... oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 233 Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen

Schrifttum: Booth, Steuerrechtliche Auswirkungen der Vermietung landwirtschaftlicher Flächen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Freilandphotovoltaikanlagen, AgrB 2023, 215; Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Bruschke, Grundsteuerreform: Flächenbewertung bei Windenergieanlagen, ErbStB 2022, 347; Lücke, Auswirkung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 153 Erklärungspflicht, Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Schrifttum: Billig, Aktuelles zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG, UVR 2013, 92–94; Brüggemann, Welche Bedeutung hat die Differenzierung nach dem Verkehrswert und Steuerwert noch?, ErbBstg 2009, 155–164; Brüggemann, Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts für Grundstücke gemäß § 198 BewG, ErbBstg 2012, 223–226; Eisele, Erbschaftsteuerliche Immobilienb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 138 Abs. 4 BewG, der zunächst die Öffnungsklausel zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung enthielt. Mit den für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 geltenden Neuregelungen der Grundbesitzbewertung ist die Öffnungsklausel durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in § 198 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wahl der Bewertungsmethode

Rz. 93 [Autor/Stand] Die Wahl der Bewertungsmethode ist nach § 182 BewG von der nach dem Bewertungsgesetz definierten Grundstücksart abhängig. Mit dieser schematischen Vorgabe sind zwangsläufig alle Bewertungsmethoden ausgeschlossen, die unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Wertermittlungsregelungen zutreffend wären. Eine derart schematisch geregelte Vorauswahl eines inha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bewirtschaftungskosten

Rz. 121 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 sind die Betriebskosten nach § 187 BewG stets nach Maßgabe der Anlage 23 zum Bewertungsgesetz zu be rücksichtigen. Ein Ansatz von Erfahrungssätzen der Gutachterausschüsse oder von tatsächlichen Bewirtschaftungskosten ist ausgeschlossen. Dagegen richtet sich der Abzug der Bewirtschaftungskosten nach § 32 der Im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens inländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 231 [Autor/Stand] Zum Begriff des ausländischen Betriebsvermögens vgl. § 31 BewG Rz. 18. Rz. 232 [Autor/Stand] Das ausländische Betriebsvermögen unterfällt nicht – jedenfalls nicht unmittelbar – dem Anwendungsbereich des § 109 BewG i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG. Das ausländische Betriebsvermögen bzw. der ausländische Teil des gesamten Betriebsvermögens ist vielmehr nach § 12 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.v. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 209 [Autor/Stand] Gemäß § 97 Abs. 2 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen. Solchen Rechtsgebilden (vgl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nachweislast

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige trägt beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eine Nachweislast und nicht eine bloße Darlegungslast.[2] Dieser Nachweislast kommt der Steuerpflichtige in der Praxis regelmäßig durch Vorlage eines entsprechenden Gutachtens nach, das vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder von einem Sachverständigen für die Bewertung von u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Liegenschaftszinssätze

Rz. 124 [Autor/Stand] Bewertungsunterschiede können sich häufig auch wegen der schematisch vorgegebenen Liegenschaftszinssätze des Bewertungsgesetzes ergeben. Zwar stellt § 188 Abs. 2 BewG vorrangig auf die Liegenschaftszinssätze ab, die vom Gutachterausschuss ermittelt worden sind. Stehen jedoch keine Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses zur Verfügung, hat das Fi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gleich lautende Ländererlasse

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[2] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert. Mittlerweile sind die Erläuterungen in den ErbStR 2019 enthalten. Die Auffassung der Finanzverwaltung ergab sich bezüglich des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts bislang aus R B 198 ErbStR 2019...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F die gesonderte Feststellung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Gesondert festzustellen waren die Grundbesitzwerte, die Art der wirtschaftlichen Einheit, bei Betriebsgrundstücken auch über die Zuordnung zu einem Gewerbebetrie...mehr