Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

1. Überblick Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Feststellu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und ähnliche Gesellschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

I. Vorbemerkung 1. Rechtslage vor 1993 Rz. 563 [Autor/Stand] Hier waren alle Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft (z.B. OHG oder KG) zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen, wenn die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb unterhielt. In diesem Falle war es gleichgültig, ob die Wirtschaftsgüter diesem Gewerbebetrieb auch tatsächlich dienten. Auch wenn einzelne Wirt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesells...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 18 GrStG enthält die Regelungen zur Nachveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform ist § 18 GrStG durch das Gese...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflichtige Vorgänge

I. Änderung der Nutzung (Abs. 1 Var. 1) Rz. 22 [Autor/Stand] Anzeigepflichtig ist die Änderung der Nutzung eines ganz oder teilweise steuerbefreiten Steuergegenstands mit steuerlicher Relevanz.[2] In Betracht kommen Nutzungsänderungen, die sich auf sämtliche Steuerbefreiungstatbestände der §§ 3 ff. GrStG beziehen.[3] Nur solche Nutzungsänderungen müssen angezeigt werden, die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundsatzaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 GrStG enthält die Regelungen zum Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sowie zur Entstehung der Steuer. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] § 9 GrStG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff des Mitunternehmers

Schrifttum: Bitz, Begriff und steuerliche Folgen der Mitunternehmerschaft auf gesellschaftsrechtlicher und schuldrechtlicher Basis, DB 1984, 316; Bitz, Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen, DB 1987, 1506; Bodden, Einkünftequalifikation bei Mitunternehmern, FR 2002, 559; Bodden, Tatbestandsverwirklichung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, DStZ 2002, 391; Bodden, Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 106 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 BewG beschränkt sich auf solche Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BewG, die ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder/und ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland haben. Ist dies der Fall, so rechnen grundsätzlich zum Betrieb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Umfang des Betriebsvermögens bei Personengesellschaften

1. Einführung Rz. 1161 [Autor/Stand] Das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft besteht zum einen aus den aktiven Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven Ansätzen sowie den Schulden (passiven Wirtschaftsgütern) und sonstigen Abzügen, die zum gemeinschaftlichen Vermögen (Gesellschaftsvermögen; Gesamthandsvermögen) der Personenvereinigung gehören. Darüber hinau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Gemeiner Wert als Zielgröße (Abs. 1)

I. Gleichmäßige Bemessungsgrundlagen erforderlich Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 177 Abs. 1 BewG ist den Bewertungen nach den §§ 179 und 182 bis 196 der gemeine Wert (§ 9 BewG) zu Grunde zu legen. Das angestrebte Be wertungsziel des gemeinen Werts nach § 9 BewG entspricht inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB.[2] Rz. 12 [Autor/Stand] Die Werte der einzelnen Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Partenreederei als Handelsgesellschaft, 1995; Dißars, Die Partenreederei, NWB Fach 18, S. 4285; Westphal, Steuerliche Besonderheiten der Partenreederei, SteuerStud 2001, 247.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Öffentliche Verkehrsinfrastruktur, Verkehrsflughäfen und Landeplätze, fließende Gewässer und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Nr. 3)

I. Öffentliche Verkehrsinfrastruktur (Nr. 3 Buchst. a) Literatur: Drosdzol, Grundsteuerliche Behandlung von Parkplätzen und Parkhäusern, KStZ 1994, 170; Drosdzol, Gleich lautende Ländererlasse betr. Grundsteuerlicher Behandlung von Straßen, Wegen und Plätzen v. 15.1.2002, KStZ 2002, 145; Eisele, Die grundsteuerliche Behandlung von Straßen, Wegen und Plätzen, NWB F. 11, 683; Le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gesellschaftsvermögen (früher: Gesamthandsvermögen)

a) Begriff des Gesellschaftsvermögens i.S.d. Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021 Rz. 1183 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Konzeption des BGB und des HGB kam der Personengesellschaft, insb. deren Grundform: der GbR, keine Rechtsfähigkeit zu. Demzufolge konnte die Personengesellschaft nicht Träger eigenen Vermögens sein. Das in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 11. Mitunternehmer-Gemeinschaften

Schrifttum: List, Die eheliche Lebensgemeinschaft in steuerrechtlicher Sicht, DStR 1997, 1101; Meincke, Güterstandsvereinbarungen aus einkommen- und erbschaftsteuerlicher Sicht, DStR 1986, 135; Schmidt-Liebig, Grenzbereiche von Einkommensqualifikation, Einkunftszurechnung, Unternehmer- und Mitunternehmerbegriff am Beispiel der ehelichen Gütergemeinschaft, StuW 1989, 110; Voss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege

a) Überblick Rz. 141 [Autor/Stand] Die Regelung des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG stellt hinsichtlich der dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen eine abschließende Aufzählung dar. Allerdings ist die Aufzählung derart umfassend, dass tatsächlich von einer bewusst abschließenden Erfassung sämtlicher in Betracht kommender unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Fließende Gewässer und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Nr. 3 Buchst. c)

1. Allgemeines Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 3 Buchst. c GrStG sind fließenden Gewässer und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken von der Grundsteuer befreit, soweit sie nicht unter § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG fallen. Die Gesetzesbegründung [2] führt dazu aus: "... In § 4 Nr. 3 Buchstabe c des Entwurfs wird von dem bisherigen § 4 Ziff. 9 c GrStG nur der erste Halbsatz übe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Im Rahmen öffentlicher Aufgaben bestehende Nutzungszwecke (Nr. 5 Satz 1)

1. Nutzung für Zwecke der Wissenschaft Rz. 501 [Autor/Stand] Der Bereich der Wissenschaft umfasst die Vermittlung von allgemeinem und besonderem Wissen im öffentlichen Auftrag. Im Allgemeinen geht es dabei um die Wissensvermittlung an Personen bzw. Personengruppen für eine spezielle berufliche Tätigkeit. Für Zwecke der Wissenschaft erfolgt die Nutzung des Grundbesitzes durch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Gesellschafter-Forderungen und -schulden

aa) Rechtslage bis zum 31.12.2001 Rz. 1359 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG i.d.F. des StÄndG 2001 (vgl. Rz. 136) enthielt § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG einen Satz 3 mit folgendem Inhalt: "Forderungen und Schulden zwischen Gesellschaft und einem Gesellschafter sind nicht anzusetzen, soweit es sich nicht um Forderungen und Schulden aus dem regelmäß...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Durchführung der Außenprüfung

I. Vorbemerkung Rz. 20 [Autor/Stand] Außenprüfungen dienen grundsätzlich der abschließenden Prüfung eines Steuerfalls. So dürfen aufgrund einer Außenprüfung ergangene Steuer- oder Feststellungsbescheide wegen neuer Tatsachen nur ausnahmsweise korrigiert werden (§§ 173 Abs. 2 Satz 1; 181 Abs. 1 Satz 1 AO). Dies gilt ebenso nach einer Prüfung ohne Mehrergebnis (§§ 173 Abs. 2 Sa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beispiele

Rz. 1689 [Autor/Stand] Siehe zunächst die in H B 97.4 ErbStHB 2020 abgedruckten Beispiele. Rz. 1690 [Autor/Stand] Weitere Beispiele: Praxis-Beispiel Beispiel 1 (negativer Unterschiedsbetrag i.S. von § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG; aktives und passives Sonderbetriebsvermögen): An der X-OHG sind die Gesellschafter A, B und C zu je 1/3 beteiligt. A verstirbt, sein Sohn S ist All...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Rz. 677 [Autor/Stand] Die stille Gesellschaft ist in den §§ 230 ff. HGB [2] geregelt. Die dortigen Vorschriften regeln das Recht der stillen Gesellschaft nur fragmentarisch. Ergänzend gelten die §§ 705 ff. BGB über die GbR. Die stille Gesellschaft erfordert den vertraglichen Zusammenschluss zwischen dem Unternehmensträger ("Inhaber des Handelsgeschäfts") und einem anderen (de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1039 [Autor/Stand] Der Frage der Mitunternehmerschaft ist für die Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften erhebliche Bedeutung beizumessen. § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 forderte für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei einer Personengesellschaft, dass die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen waren. Dies galt auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Bewertungsrechtliche Folgerungen aus der Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 Abs 5 EStG

Rn. 96 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 69 Abs 4 BewG idF VStRG vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 949, findet die Schutzvorschrift des § 69 Abs 2 BewG in den Fällen des § 55 Abs 5 S 1 EStG keine Anwendung. Nach § 69 Abs 2 BewG sind luf genutzte Flächen, die zu einem Betrieb der LuF gehören, der dem Betriebsinhaber als Existenzgrundlage dient, entgegen § 69 Abs 1 BewG nur dann de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Partenreederei

Rz. 706 [Autor/Stand] Diese Rechtsform ist durch das Seehandelsreformgesetz v. 20.4.2013[2] abgeschafft worden. Partenreedereien, die bis zum 24.4.2013 entstanden sind, bestehen allerdings fort; für sie sind die §§ 489 ff. HGB a.F. weiterhin anwendbar (Art. 71 EGHGB).[3] Zivilrechtlich wird die Partenreederei als eine Personengesellschaft eigener Art angesehen. Ihr Zweck ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Europäische Gesellschaften (SE)

Rz. 306 [Autor/Stand] Gesetzliche Grundlage für die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) sind die EG-Verordnung Nr. 2157/2001 v. 8.10.2001[2], die Richtlinie 2001/36/EG v. 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[3], das SEAG v. 29.12.2004[4] und das SEBG v. 29.12.2004.[5] Rz. 307 [Autor/Stand] Die Europäische Gesellschaft (auch: Europäische Aktien...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Stand] § 19 GrStG ist mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973 entstanden.[2] Die Vorschrift geht auf eine analoge Regelung in § 165e Abs. 3 AO a.F. zurück.[3] Bis zur Grundsteuerreform 2019 blieb die Norm dann unverändert. Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungs rechts[4] hat § 19 GrStG mit Absatz 2 um eine weitere Anzeigepflicht in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Änderung der Nutzung (Abs. 1 Var. 1)

Rz. 22 [Autor/Stand] Anzeigepflichtig ist die Änderung der Nutzung eines ganz oder teilweise steuerbefreiten Steuergegenstands mit steuerlicher Relevanz.[2] In Betracht kommen Nutzungsänderungen, die sich auf sämtliche Steuerbefreiungstatbestände der §§ 3 ff. GrStG beziehen.[3] Nur solche Nutzungsänderungen müssen angezeigt werden, die Auswirkungen auf die gewährte Steuerbef...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 13. Nur teilweise gewerblich tätige Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; Abfärbe- bzw. Infektionsregelung)

Rz. 1006 [Autor/Stand] Ist eine Personengesellschaft nur teilweise gewerblich und im Übrigen freiberuflich (vgl. § 96 BewG), land- und forstwirtschaftlich oder vermögensverwaltend tätig, so gilt die gesamte Tätigkeit der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb. Die Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG setzt zunächst das Vorliegen einer Personenges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsfolgen

Rz. 57 [Autor/Stand] Wird die Anzeige rechtzeitig eingereicht, beginnt nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO die Feststellungsfrist für die Neuveranlagung mit Ablauf des Jahres der Einreichung der der Anzeige. Wird die Anzeige nicht eingereicht, beginnt die Feststellungsfrist nach Ablauf der dreijährigen Anlaufhemmung. Das Finanzamt hat nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Nachholung der Hauptveranlagung (Abs. 3)

Rz. 79 [Autor/Stand] Für den Fall, dass bei einer Hauptveranlagung die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ein Grundstück unterblieben ist, obwohl das Grundstück im Hauptveranlagungszeitpunkt bereits existiert hat, kann die Hauptveranlagung noch nachgeholt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Festsetzungsfrist für die Hauptveranlagung bereits abgelaufen ist. Rz. 80...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) GmbH & Co. GbR

Rz. 949 [Autor/Stand] Die GmbH & Co. GbR ist eine GbR (§§ 705 ff. BGB), bei welcher mindestens einer der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ist. Allein die GmbH fungiert als Geschäftsführerin und Vertreterin der GbR. Rz. 950 [Autor/Stand] Für das Steuerrecht war die GmbH & Co. GbR in der Zeit von 1986 bis etwa Mitte 1999 ein interessantes Gestaltungsmodell, um zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bitz, Aktuelle Entwicklungen bei der GmbH & Still, GmbHR 1997, 769; Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Auflage 2020; Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bodden, Die atypische Unterbeteiligung als Mitunternehmerschaft, KÖSDI 2020, 21942; Bolk, Festschrift für Wolfram Reiss, 2008, Einkünfte des an einer GmbH still beteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Gewerbliches Unternehmen, das zum Gesamtgut der in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gehört

Rz. 783 [Autor/Stand] Haben die Eheleute eine Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB) begründet und betreibt einer der Ehegatten einen Gewerbebetrieb, der zum sog. Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört, so ist der andere Ehegatte, obwohl in diesem Fall zivilrechtlich im Regelfall kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Ehegatten begründet wurde, grundsätzlich Mitunternehmer d...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare

Alternativkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 6, Erbrecht, 1990 Bamberger/Roth/Haul/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 5: §§ 1922–2385, CISG, IPR, EGBGB, 5. Aufl. 2023 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann (Hrsg.), Zivilprozessordnung, 77. Aufl. 2019 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Loseblatt-Kommentar, 169. Ergänzungslieferung, Stand 11/2023 Bu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bestattungsplätze (Nr. 2)

Rz. 61 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 2 GrStG sind Bestattungsplätze von der Grundsteuer befreit. Der Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 2 GrStG besteht ausschließlich aus dem einzigen Tatbestandsmerkmal "Bestattungsplätze". Eine derart reduzierte Formulierung für einen Befreiungstatbestand führt dazu, dass maßgeblich eine wörtliche Auslegung des Begriffs für die Festlegung des An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Rechtsbehelfsbefugnis der Gemeinde

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Finanzämter teilen gemäß § 184 Abs. 3 Satz 1 AO den Inhalt des Grundsteuermessbescheids den Gemeinden mit, denen die Grundsteuerfestsetzung obliegt. Das gilt für Haupt-, Neu- und Nachveranlagungen ebenso wie für Bescheidänderungen oder die Aufhebung des Bescheids über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Aus diesem Grund haben die Gemeinden in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bärsch/Spengel/Fischer/Stutzenberger, Internationale Unternehmensbesteuerung nach dem Brexit, DB 2019, 1978; Blücher/Spiering, Zum Schicksal der britischen Limited nach dem Brexit, GWR 2023, 97; Fittkau, Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited, StBp 2005, 255; Herrmann/Guilliard, Zur Rechtsfähigkeit von "deutschen" LLPs währ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Aktives gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1326 [Autor/Stand] Nicht anders als ein Einzelunternehmen kann auch ein Mitunternehmer im Rahmen seines Sonderbetriebsvermögens aktives gewillkürtes Betriebsvermögen bilden.[2] Voraussetzungen dafür sind, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter objektiv geeignet sind, – mittelbar – dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen oder die Beteiligung des Gesellschafters an ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 35 [Autor/Stand] Anzeigepflichtig ist sowohl nach Abs. 1 als auch nach Abs. 2 derjenige, der nach § 10 GrStG als Steuerschuldner (s. die Kommentierung zu § 10 GrStG) in Betracht kommt. Steuerschuldner der Grundsteuer ist nach § 10 GrStG derjenige, dem der Steuerwert bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet worden ist. Das ist grundsätzlich der zivilrechtlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Regelungen zur Auf- oder Abrundung

Rz. 62 [Autor/Stand] Sofern sich bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts Euro-Beträge mit Nachkommastellen ergeben, sind diese nach H B 177 ErbStH 2019 grundsätzlich jeweils in der für den Steuerpflichtigen günstigsten Weise auf volle Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden. Hinsichtlich der Ermittlung und des Ansatzes des Bodenwerts regelt die Finanzverwaltung die Abrundung/Aufru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 234 [Autor/Stand] § 4 Nr. 3 Buchst. b GrStG enthält eine Aufzählung von drei Gruppen von Grundflächen, die jede für sich genommen, eine eigene wesentliche Funktion in Zusammenhang mit dem Flugbetrieb auf einem Verkehrsflughafen bzw. Verkehrslandeplatz hat. Dazu gehören: Gruppe 1: Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Beck’sches Handbuch der Genossenschaft, München 2009; Beuthien/Dierkes/Wehrheim, Die Genossenschaft, 2008; Haberger, Die Familiengenossenschaft: (K)ein Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, ZEV 2023, 69; Helios/Strieder, Genossenschaftsrecht – Wiederbelebung einer guten Idee, DB 2005, 2794; Kowanda, Genossenschaften und deren Anteile im Ertragsteuer- und Schen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nutzungsänderung im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel

Rz. 43 [Autor/Stand] Erfolgt die Nutzungsänderung durch den Erwerber des Grundstücks, ist fraglich, wen die Anzeigepflicht der Nutzungsänderung trifft. Den Veräußerer kann die Anzeigepflicht kaum treffen, weil er keine Kenntnis von der beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Erwerbers hat. Ihn trifft diesbezüglich auch keine Ermittlungspflicht. Rz. 44 [Autor/Stand] Der Erwerbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bürger, Gewerbesteuerpflicht und Freiberuflichkeit, NJW 2019, 1407; Kratzsch, Zur Abfärberegelung durch Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften, Inf 2005, 378; Levedag, Gewerbliche Einkünfte von Rechtsanwaltssozietäten durch Abfärbung, DStR 2018, 2094; Müller/Funk/Müller, Die neue BFH-Rechtsprechung zur Abfärbung, Halten einer gewerblichen Pers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Dividendenansprüche

Rz. 471 [Autor/Stand] Hat eine Kapitalgesellschaft Dividendenansprüche gegenüber einer anderen Kapitalgesellschaft, ist für deren Ansatz ab 1993 die bilanzsteuerrechtliche Behandlung maßgebend. Danach ist eine Aktivierung der Dividendenansprüche in der Steuerbilanz erst dann vorzunehmen, wenn diese durch Gewinnverwendungsbeschluss der ausschüttenden Kapitalgesellschaft entst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Förster, Anschaffungsdarlehen beim Erwerb eines Anteils an einer doppelstöckigen Personengesellschaft, DB 2011, 2570; Ley, Ausgewählte Fragen und Probleme der Besteuerung doppelstöckiger Personengesellschaften, KÖSDI 2010, 17148; Ley, Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge bei doppelstöckigen Personengesellschaften, KÖSDI 2011, 17277; Pfützenreuther, Beginn des Gewerbebetriebs de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 371 [Autor/Stand] Die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 4 GrStG enthält zwei Befreiungstatbestände, die jeweils unabhängig voneinander auf unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen beruhen. Die beiden Tatbestandsalternativen enthalten damit keine Anknüpfung an gemeinsame allgemeine Tatbestandsmerkmale. Rz. 372 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung [3] führt zu § 4 Nr. 4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 GrStG enthält die Regelungen zum Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sowie zur Entstehung der Steuer. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] § 9 GrStG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] nicht g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bossmann, Die Existenz der doppelten Mitunternehmerstellung – Bedeutung des obiter dictums im BFH-Urteil v. 19.7.2018 – IV R 10/17 für die steuerliche Nachfolgeoptimierung, DStR 2021, 2217; Brüggemann, ErbStR 2019: Nießbrauch an einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, ErbBstg 2019, 124; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch der wirtsch...mehr