Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 20 [Autor/Stand] Außenprüfungen dienen grundsätzlich der abschließenden Prüfung eines Steuerfalls. So dürfen aufgrund einer Außenprüfung ergangene Steuer- oder Feststellungsbescheide wegen neuer Tatsachen nur ausnahmsweise korrigiert werden (§§ 173 Abs. 2 Satz 1; 181 Abs. 1 Satz 1 AO). Dies gilt ebenso nach einer Prüfung ohne Mehrergebnis (§§ 173 Abs. 2 Satz 2, 202 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Genussscheine

Rz. 519 [Autor/Stand] Für die Begriffe "Genussrechte" und die eventuell zu deren Verbriefung ausgegebenen "Genussscheine" gibt es keine Legaldefinition. Gleichwohl werden die Begriffe vom Gesetzgeber an verschiedenen Stellen verwendet, so z.B. in den §§ 221 Abs. 3 AktG. 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sowie 17 Abs. 1 Satz 3 und 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Rz. 520 [Autor/Stand] Genussrechte si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Rz. 756 [Autor/Stand] Die EWIV ist eine europarechtliche (supranationale) Rechtsform. Sie bezweckt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor allem kleinerer und mittlerer gewerblicher Unternehmen und von Angehörigen freier Berufe.[2] Sie findet ihre Rechtsgrundlagen in Art. 308 EWGV (jetzt: Art. 288 Abs. 2, Art. 352 AEUV) i.V.m. der EWG-VO Nr. 2137/85 v. 25.7.1985[3] und i...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / e) Kapitalisierung von Nutzungsrechten und wiederkehrenden Leistungen

Rz. 127 Im Rahmen der Bewertung sind Nutzungsrechte und wiederkehrende Leistungen, die für den Schenker eingeräumt werden, mit ihren kapitalisierten Jahreswerten anzusetzen. In der Regel ist das der nachhaltig erzielte oder erzielbare Ertrag nach Berücksichtigung der Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen, die für den Schenkungsgegenstand anfallen.[382] Wie diese Kapit...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 183 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[562] – angesetzt.[563] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[564] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbschaftsteuerreformgesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [2] den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs realisieren. Deshalb definiert § 177 BewG ausdrücklich den gemeinen Wert als Bewertungsziel für die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 762 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage für diese Gesellschaftsform ist das PartGG v. 25.7.1994[2], zuletzt geändert durch Gesetz v. 10.8.2021.[3] Dadurch sollte den Angehörigen der freien Berufe (§ 1 Abs. 2 PartGG) eine besondere Gesellschaftsform zur gemeinsamen Berufsausübung in Gestalt der "Partnerschaft" zur Verfügung gestellt werden.[4] Rz. 763 [Autor/Stand] Die Partnersc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts

Rz. 660 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021[2] hat der Gesetzgeber – großenteils mit Wirkung ab 1.1.2024 – die tradierten zivilrechtlichen Vorschriften über die Personengesellschaften, insb. zur GbR als deren Grundform (vgl. §§ 705 ff. BGB), grundlegend und umfassend reformiert. Im Einzelnen wird hierzu auf die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Insbesondere: GmbH & Co. KG

Rz. 636 [Autor/Stand] Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Sonderform der KG. Sie unterscheidet sich von der herkömmlichen KG darin, dass als Komplementär keine natürliche Person, sondern eine juristische Person, und zwar eine GmbH, fungiert. Hierdurch wird erreicht, dass die unbeschränkte Haftung des Komplementärs auf das Gesellschaftsvermögen der juristischen Pers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachveranlagung aus anderen Gründen (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 18 Abs. 2 GrStG wird der Grundsteuermessbetrag nachträglich festgesetzt, wenn der Grund für die Befreiung des Grundstücks von der Grundsteuer wegfällt, der für die Berechnung der Grundsteuer maßgebende Grundsteuerwert (vgl. § 13 Abs. 1 GrStG) aber bereits festgestellt ist. Die Nachveranlagung nach § 18 Abs. 2 GrStG erfordert somit – im Gegensatz z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bei Nachveranlagung aus anderen Gründen

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei einer Nachveranlagung nach § 18 Abs. 2 GrStG, d.h. aus anderen Gründen als einer Nachfeststellung (vgl. Rz. 30 ff.), ist der Nachveranlagungszeitpunkt gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 GrStG der Beginn des Kalenderjahres, der auf den Wegfall des Befreiungsgrundes folgt. Entfällt beispielsweise im Jahr 2027 der Grund für eine gewährte Steuerbefreiung und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ansprüche eines Gesellschafters aus ihm erteilten Pensionszusagen der Personengesellschaft

Rz. 1263 [Autor/Stand] Hat die Personengesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, liegt ertragsteuerlich eine Gewinnverteilungsabrede vor, die den Gewinn der Gesellschaft nicht beeinflussen darf.[2] Für die Verpflichtung aus einer derartigen Pensionszusage ist – außer bei sog. Altzusagen vor dem 1.1.1987, bei denen ein Passivieru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung der Eigentumsverhältnisse (Abs. 1 Var. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Änderung der Eigentumsverhältnisse ohne eine in diesem Zusammenhang stehende Nutzungsänderung ist ebenfalls anzeigepflichtig. Dies kann Bedeutung für die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen für die Steuerbefreiung haben.[2] Es muss ein Zurechnungswechsel stattgefunden haben, der sowohl Änderungen des zivilrechtlichen Eigentums als auch des abweic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse unterhaltenen Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Wasser- und Bodenverbände (Nr. 4 Alt. 1)

1. Überblick Rz. 381 [Autor/Stand] Eine Befreiung von der Grundsteuerpflicht nach § 4 Nr. 4 Alt. 1 GrStG hängt von zwei Voraussetzungen ab:[2] Unterhaltung des Grundbesitzes bzw. der Einrichtung im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse (Objektive Voraussetzung) Zuordnung des Grundbesitzes zu einem öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverban...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 GrStG enthält die Regelungen zur Hauptveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 15 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid

I. Grundsätzliches zum Rechtsbehelfsverfahren Rz. 42 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lagefinanzamt erlassen wird (vgl. Rz. 22). Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachveranlagungszeitpunkt (Abs. 3)

I. Infolge Nachfeststellung nach § 223 BewG Rz. 37 [Autor/Stand] Den Nachveranlagungen nach § 18 Abs. 1 und 2 GrStG werden gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Verhältnisse im Nachveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt. Über die Nachveranlagung ergeht ein Grundsteuermessbetragsbescheid des Lagefinanzamtes. Rz. 38 [Autor/Stand] In den Fällen des § 18 Abs. 1 GrStG, also einer Nachv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift 1. Überblick Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Gelhaar/Saecker, Die Wertermittlung des Anteils an einer Personengesellschaft für erbschaftsteuerliche Zwecke, UVR 2011, 125; Gerlach, Kann der Anteil des Kommanditisten am Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer negativ sein?, DStR 2010, 309; Grosse/Vieth, Die Aufteilung des gemeinen Werts und die Zurechnung des Verwaltungsvermögens bei Personengesellschaften, ErbSt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Neuveranlagung aus anderen Gründen (Abs. 2)

I. Neuveranlagung ohne Fortschreibung nach § 222 BewG Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG wird der Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt, wenn dem Lagefinanzamt bekannt wird, dass Gründe, die im Feststellungsverfahren über den Grundsteuerwert nicht zu berücksichtigen sind, zu einem anderen als dem für den letzten Veranlagungszeitpunkt festgesetzten Steuermessbet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 7 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973, in der § 19 nur zwei Sätze umfasst.[2]. Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) hat den Wortlaut der Norm in Absatz 1 überführt und Absatz 2 angefügt. Das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz hat die Anzeig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

1. Rechtslage vor 1993 Rz. 563 [Autor/Stand] Hier waren alle Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft (z.B. OHG oder KG) zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen, wenn die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb unterhielt. In diesem Falle war es gleichgültig, ob die Wirtschaftsgüter diesem Gewerbebetrieb auch tatsächlich dienten. Auch wenn einzelne Wirtschaftsgüter de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung des gemeinen Werts des übergehenden bzw. übertragenen Anteils am Gesellschaftsvermögen/Gesamthandsvermögen (Abs. 1a Nr. 1)

1. Überblick Rz. 1472 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG sieht für die Ermittlung des gemeinen Werts des von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergehenden bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaften die folgenden Schritte vor: Rz. 1473mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anzeigepflichtiger

I. Überblick Rz. 35 [Autor/Stand] Anzeigepflichtig ist sowohl nach Abs. 1 als auch nach Abs. 2 derjenige, der nach § 10 GrStG als Steuerschuldner (s. die Kommentierung zu § 10 GrStG) in Betracht kommt. Steuerschuldner der Grundsteuer ist nach § 10 GrStG derjenige, dem der Steuerwert bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet worden ist. Das ist grundsätzlich der zi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Neuveranlagungszeitpunkt (Abs. 3)

Rz. 58 [Autor/Stand] Den Neuveranlagungen nach § 17 Abs. 1 und 2 GrStG werden nach § 17 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Verhältnisse im Neuveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt. I. Infolge Fortschreibung nach § 222 BewG Rz. 59 [Autor/Stand] In den Fällen des § 17 Abs. 1 GrStG, also einer Neuveranlagung infolge einer Fortschreibung nach § 222 BewG (vgl. Rz. 17 ff.), ist der Neuveranlag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kreis der Personengesellschaften mit Betriebsvermögen

1. Vorbemerkungen Rz. 583 [Autor/Stand] In § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 waren die Personengesellschaften aufgeführt, für die ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen war. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG wurden die OHG, KG und die ähnlichen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, aufgeführt. In § 97 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gemeiner Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft (Abs. 1b)

I. Allgemeines Rz. 1700 [Autor/Stand] Infolge des bei Kapitalgesellschaften anzuwendenden "Trennungsprinzips" bildet der Anteil an einer Kapitalgesellschaft ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Die einer Kapitalgesellschaft (i.S.v. § 39 AO) gehörenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände und Schulden) sind ihr selbst und nicht – anteilig – den Anteilseign...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Gewerbebetriebe kraft Rechtsform (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4)

I. Allgemeines Rz. 226 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 BewG bilden insb. alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Kreditanstalten des öffentlichen Rechts gehören, einen einzigen Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden diese inländischen Körperschaften als Gewerbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

I. Erbschaftsteuerreformgesetz Rz. 1 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [2] den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs realisieren. Deshalb definiert § 177 BewG ausdrücklich den gemeinen We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

1. Vorbemerkung Rz. 246 [Autor/Stand] Die wichtigste Gruppe der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG aufgeführten inländischen juristischen Personen, deren gesamtes Vermögen einen Gewerbebetrieb bildet, stellen die Kapitalgesellschaften dar. Zu ihnen gehören nach dem Klammerzusatz in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7.8.1973[2] wurde die Befreiungsvorschrift des § 4 GrStG mit den dort erfassten Katalogtatbeständen neu gefasst, um Unstimmigkeiten zu beseitigen, eine verbesserte Systematik zu erreichen und bisherige Vorschriften der Grundsteuer-Durchführungsverordnung in das Grundsteuergesetz zu üb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderbetriebsvermögen

Schrifttum: Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Brüggemann, § 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBstg 2018, 33; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Daten der Gutachterausschüsse (Abs. 2)

I. Maßgebender Auswertungszeitraum Rz. 35 [Autor/Stand] Die zunächst mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] vorgenommene Ergänzung des § 177 BewG stand im Zusammenhang der Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH zu den Liegenschaftszinssätzen.[3] Der BFH hatte entschieden, dass durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Gewerbebetriebe kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (Abs. 2)

Schrifttum: Arnoldt, Gemeinnützigkeit von Vereinen und Beteiligungen an Gesellschaften, DStR 2005, 581; Hartrott, Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der privaten Vermögensverwaltung, FR 2008, 1095; Märtens, Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 29.11.2017 – I R 83/15, jurisPR-SteuerR 28/2018 Anm. 5; Meßbacher-Hönsch, Erbschafts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Literatur:

Böhme, Grundlagen und Grenzen der Steuervergünstigungen für Krankenhäuser, DStZ 1987, 552; Eisele, Die grundsteuerliche Behandlung von Krankenhausgrundstücken nach § 4 Nr. 6 GrStG, StW 1998, 235; Hagen/Lucke, Gewerbe- und Grundsteuerbefreiung bei Betriebsaufspaltung, StuB 2006, 837; Lemaire, Voraussetzungen einer Grundsteuer-Befreiung für Krankenhauszwecke, EFG 2006, 1194.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Öffentliche Verkehrsinfrastruktur (Nr. 3 Buchst. a)

Literatur: Drosdzol, Grundsteuerliche Behandlung von Parkplätzen und Parkhäusern, KStZ 1994, 170; Drosdzol, Gleich lautende Ländererlasse betr. Grundsteuerlicher Behandlung von Straßen, Wegen und Plätzen v. 15.1.2002, KStZ 2002, 145; Eisele, Die grundsteuerliche Behandlung von Straßen, Wegen und Plätzen, NWB F. 11, 683; Leinweber, Grundsteuerbefreiung von dem öffentlichen Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

List, Die eheliche Lebensgemeinschaft in steuerrechtlicher Sicht, DStR 1997, 1101; Meincke, Güterstandsvereinbarungen aus einkommen- und erbschaftsteuerlicher Sicht, DStR 1986, 135; Schmidt-Liebig, Grenzbereiche von Einkommensqualifikation, Einkunftszurechnung, Unternehmer- und Mitunternehmerbegriff am Beispiel der ehelichen Gütergemeinschaft, StuW 1989, 110; Voss, Eheverträ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze (Nr. 3 Buchst. b)

1. Überblick Rz. 234 [Autor/Stand] § 4 Nr. 3 Buchst. b GrStG enthält eine Aufzählung von drei Gruppen von Grundflächen, die jede für sich genommen, eine eigene wesentliche Funktion in Zusammenhang mit dem Flugbetrieb auf einem Verkehrsflughafen bzw. Verkehrslandeplatz hat. Dazu gehören: Gruppe 1: Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Grundbesitz für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung (Nr. 5)

Literatur: Köhl, Inwieweit liegt industrielle Forschung im Rahmen öffentlicher Aufgaben im Sinne des § 4 Nr. 5 GrStG? DGStZ 1978, 18; Köhl, Grundsteuerbefreiung für private Kinderheime? ZKF 1980, 137; Köhl, Die Grundsteuerbefreiung für Werkschu- Werkschulen 171. Lieferung 08.2024, Seite 42len und Lehrwerkstätten, ZKF 1981, 186; Köhl, Grundsteuerbefreiung für Schulungsheime de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Rechtsbehelfsbefugnis der Verfahrensbeteiligten (Satz 1)

I. Zurechnung des Feststellungsgegenstandes (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG) Rz. 10 [Autor/Stand] Dem Wortlaut des § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 folgend ("... zuzurechnen ist") ist bei Sachen und Grundstücken der jeweilige Eigentümer Beteiligter und Rechtsbehelfsbefugt, bei Forderungen und Rechten der jeweilige Gläubiger bzw. Rechtsinhaber, bei Gesellschaftsanteilen der jeweilige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbände (Nr. 4 Alt. 1) und im öffentlichen Interesse staatlich unter Schau gestellten Privatdeiche (Nr. 4 Alt. 2)

I. Überblick Rz. 371 [Autor/Stand] Die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 4 GrStG enthält zwei Befreiungstatbestände, die jeweils unabhängig voneinander auf unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen beruhen. Die beiden Tatbestandsalternativen enthalten damit keine Anknüpfung an gemeinsame allgemeine Tatbestandsmerkmale. Rz. 372 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung [3] führt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Grundbesitz für Zwecke eines Krankenhauses (Nr. 6)

Literatur: Böhme, Grundlagen und Grenzen der Steuervergünstigungen für Krankenhäuser, DStZ 1987, 552; Eisele, Die grundsteuerliche Behandlung von Krankenhausgrundstücken nach § 4 Nr. 6 GrStG, StW 1998, 235; Hagen/Lucke, Gewerbe- und Grundsteuerbefreiung bei Betriebsaufspaltung, StuB 2006, 837; Lemaire, Voraussetzungen einer Grundsteuer-Befreiung für Krankenhauszwecke, EFG 200...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Umfang des Betriebsvermögens bei den Körperschaften und Vermögensmassen i.S.v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4

1. Allgemeine Grundsätze Rz. 426 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen rechnen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei ist ohne Belang, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfalten oder nicht; denn sie unterhalten ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Betätigu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Schrifttum: Gelhaar/Saecker, Die Wertermittlung des Anteils an einer Personengesellschaft für erbschaftsteuerliche Zwecke, UVR 2011, 125; Gerlach, Kann der Anteil des Kommanditisten am Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer negativ sein?, DStR 2010, 309; Grosse/Vieth, Die Aufteilung des gemeinen Werts und die Zurechnung des Verwaltungsvermögens bei Personengesellscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 17 GrStG enthält die Regelungen zur Neuveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Artikel 15 Nr. 3 des Einführung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Aufgrund des erheblichen Informationsgefälles zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen statuiert das Steuerrecht weitreichende Mitwirkungspflichten.[2] Nach § 149 AO bestimmen die Steuergesetze, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Für Grundstückseigentümer ergeben sich Erklärungs- und Anzeigep...mehr