Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Die §§ 95 ff. BewG gelten für inländisches Betriebsvermögen (als Teil der Vermögensart BV i. S. d. § 18 Nr. 3 BewG), für das sich der gemeine Wert als Bewertungsmaßstab sowohl für die Gesamtbewertung von BV (§§ 11 Abs. 2 Satz 2, 199 ff. BewG) als auch für die Einzelbewertung von Wirtschaftsgütern des BV (§§ 11 Abs. 2 Satz 3, 97 Abs. 1a Nr. 2, 99, 103, 200 Abs. 2 und 4 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Umfang des Inlandsvermögens

Rz. 9 § 121 BewG bestimmt abschließend, welche Vermögenswerte und organisatorischen Einheiten im Einzelnen zum Inlandsvermögen gehören. Fällt ein WG nicht unter den abschließenden Katalog des § 121 BewG , so zählt es auch nicht zum Inlandsvermögen. Zum Inlandsvermögen gehören: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 121 Nr. 1); inländisches Grundvermögen (§ 121 ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften (§ 121 Nr. 4)

Rz. 34 Das Inlandsvermögen umfasst auch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung eines beschränkt Steuerpflichtigen an einer inländischen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG, wenn sein eigener Anteil oder dieser zusammen mit einem Anteil einer ihm nahestehenden Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG mindestens ein Zehntel des Nennkapitals der KapG zum Besteueru...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Inländisches Grundvermögen (§ 121 Nr. 2)

Rz. 18 Zum inländischen Grundvermögen gehört das in der Bundesrepublik belegene Grundvermögen (§ 121 Nr. 2 BewG) eines beschränkt Steuerpflichtigen. Zur Bestimmung des inländischen Grundvermögens finden die §§ 176 ff. BewG uneingeschränkt Anwendung. Hierunter fallen nicht nur unbebaute, sondern auch bebaute bzw. sich im Zustand der Bebauung befindende Grundstücke, sonstige B...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Mitunternehmerschaften (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 14 Zu den von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG erfassten PersG gehören: die gewerblich tätigen PersG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die nur teilweise gewerblich tätigen PersG, die infolge Abfärbung vollumfänglich Gewerbebetrieb sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), die gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), die freiberuflich tätigen PersG (§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG), Pers...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 5 Nach § 157 Abs. 2 BewG sind die Grundbesitzwerte der wirtschaftlichen Einheit für land- und forstwirtschaftlichem Vermögen nach den Vorschriften der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören gem. § 158 Abs. 1 Satz 2 BewG alle WG, die dem LaFo-Betrieb auf Dauer zu dienen bestimmt sind. Nicht dazu zählen gem. § 158 Abs. 4 BewG...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Zweck und Regelungsinhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 97 BewG ist eine Sondervorschrift zu § 95 BewG, indem § 97 BewG die in Abs. 1 aufgeführten Rechtsträger als selbstständig zu bewertende Einheiten des BV definiert, die (grds.) unabhängig von ihrer Tätigkeit Gewerbebetriebe kraft Rechtsform und damit BV im bewertungsrechtlichen Sinn sind (vgl. Fehrenbacher in W/J, § 97 BewG Rz. 3; Wälzholz in V/S/W, § 97 Rz. 1). Nur b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 Durch § 177 BewG wird i. R.d. Grundbesitzbewertung der gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG als Bewertungsmaßstab festgelegt. Die vorhandenen typisierenden Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke sollen im Ergebnis den gemeinen Wert (annähernd) erreichen. Die Bewertungsfaktoren müssen von daher den zum jeweiligen Bewertungsstichtag geltenden aktuellen Wertverhältnissen ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.5 Resümee: Vereinfachtes Ertragswertverfahren und Mindestwert

Rz. 61 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der gemeine Wert eines Anteils an einer KapG durch das vereinfachte Ertragswertverfahren in zwei Stufen zu ermitteln ist: Der gemeine Wert für das der KapG gehörende BV (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG) ermittelt sich nach den §§ 200 bis 203 BewG. Es ist dabei allein vom Bilanzgewinn der KapG auszugehen. Die nach § 202 Abs. 1 S...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Die Aufteilung des Betriebsvermögens bei Kapitalgesellschaften (Abs. 1b)

Rz. 33 "Der gemeine Wert des Anteils an einer KapG. ist in den Fällen des § 11 Abs. 2 S. 2 ff. BewG in zwei Stufen zu ermitteln. Zunächst wird nach § 11 Abs. 2 BewG der gemeine Wert des BV der KapG ermittelt. In einer zweiten Stufe wird er nach dem Verhältnis des übergegangenen oder übertragenen Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.2.2 Bodenwertanteil

Rz. 40 Nach § 194 Abs. 2 Satz 1 BewG entspricht der Wert des Erbbaugrundstücks grds. dem Bodenwertanteil, der nach § 194 Abs. 3 BewG zu ermitteln ist. Er ergibt sich aus der Summe des über die Restlaufzeit (in vollen Jahren) des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwerts nach § 179 BewG und den über diesen Zeitraum kapitalisierten Erbbauzinsen (§ 194 Abs. 3 Satz 1 BewG). Rz. 41 Der ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Definition der Betriebsgrundstücke

Rz. 1 § 99 BewG definiert in Abs. 1, welche Grundstücke Betriebsgrundstücke i. S. d. BewG sind. Deren Zuordnung zum BV ergibt sich aber nicht aus § 99 BewG, sondern aus den §§ 95 bis 97 BewG (Fehrenbacher in W/J, § 99 BewG Rz. 4). Maßgeblich für die Zuordnung eines Grundstücks zum BV sind die ertragsteuerrechtlichen Grundsätze (vgl. R B 99 Abs. 1 ErbStR; BFH vom 27.10.2004, ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Einzelbewertung als sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Im Hinblick auf das vorherrschende Prinzip der Gesamtbewertung zum gemeinen Wert beschränkt sich der Anwendungsbereich der § 103 BewG, so wie der des § 99 BewG, auf die Fälle der Einzelbewertung von Schulden und sonstigen Abzügen bei Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen (vgl. Eisele in R/T, § 103 Rz. 3; Kreutziger in K/S/S, § 103 Rz. 3; Wälzholz in V/S/W, § 103 ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Gebäude

Rz. 10 Maßgeblich für die Bedarfsbewertung des Gebäudes nach § 195 Abs. 2 BewG ist die Sicht eines möglichen Erwerbers. Er würde für das Objekt (bebautes Grundstück, § 180 Abs. 2 BewG) bei einer überschlägigen Kalkulation nur den aktuellen Gebäudeertragswert (Ertragswertverfahren) oder Gebäudesachwert (Sachwertverfahren) vergüten. Rz. 11 Der Grundbesitzwert (§ 157 Abs. 3 Satz...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 15 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist folgendes Vermögen begünstigungsfähig: der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG mit Ausnahme der Stückländereien § 160 Abs. 7 BewG selbst bewirtschaftete Grundstücke nach § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstät...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2 Bodenwertanteil

Rz. 17 Der Bodenwertanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Erbbauzins (§ 193 Abs. 3 Satz 1 BewG). Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts entspricht dem wirtschaftlichen Vorteil, den der Erbbauberechtigte dadurch erlangt, dass er in vielen Fällen entsprechend den Regelungen des ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Abzüge

Rz. 11 Ausführungen zu ausgewählten Punkten: B) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b BewG: Einmalige Veräußerungsgewinne und außerordentliche Erträge sind zu korrigieren. Hierbei sind diese Veräußerungsgewinne von Veräußerungen zu unterscheiden, die im Geschäftsbetrieb immer wieder vorkommen. Sich regelmäßig ereignende Veräußerungen führen nicht zu einer Kürzung (s. Mannek in S...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die wirtschaftliche Einheit im Grundvermögen ist das Grundstück (§ 70 Abs. 1 BewG). Zum Grundvermögen können viele wirtschaftliche Einheiten "Grundstück" gehören. Besteht ein Nachlass aus fünf verschiedenen Grundstücken, so beinhaltet das Grundvermögen fünf wirtschaftliche Einheiten, die getrennt voneinander zu bewerten sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 3 und 4 BewG)....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Anwendungsbereich Bewertungsebene

Rz. 19 I.d.R. wird der "echte" gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG beim übrigen Vermögen seine Verwendung finden: So sind z. B. private bewegliche Gegenstände (Pkw, Hausrat oder Kunstgegenstände) mit diesem anzusetzen. Die Wertermittlung ist jedoch gerade für diese Gegenstände problematisch. Theoretisch müsste jeder einzelne Gegenstand bewertet werden. Liegen aussagekräftige tatsä...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.3.2.2 Ertragswertverfahren

Rz. 69 Der Ermittlung des Wirtschaftswerts ist als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert zugrunde zu legen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 BewG). Er wird nach § 162 Abs. 1 Satz 2 BewG als Fortführungswert definiert. Dies ist der Wert, der den Nutzungen, Nebenbetrieben und übrigen Wirtschaftsgütern im fortgeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unter objektiven ökonomischen Bedin...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Der Anwendungsbereich von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG

Rz. 40 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG ist nur auf aufschiebende Bedingungen anwendbar. Eine Bedingung i. S. d. §§ 158 ff. BGB ist die durch Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht. Dies Ereignis wird auch Bedingung genannt. Bei der aufschiebenden Bedingung häng...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Grundsätze für die Bewertung von Betriebsgrundstücken

Rz. 2 In § 99 Abs. 2 BewG wird geregelt, wie die Betriebsgrundstücke zu bewerten sind. Für Betriebsgrundstücke, die bei isolierter Betrachtung, also unter Außerachtlassung ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb oder einem nach den §§ 96 und 97 BewG gleichgestellten BV, zum Grundvermögen gehören würden, wird für die Wertermittlung auf die §§ 176 ff. BewG verwiesen (s. au...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Einzelfälle

Rz. 4 Das bedeutet im Einzelnen insb.: Schulden können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein (BFH vom 04.07.1990, BStBl II 1990, 817). Eine Bürgschaftsverpflichtung ist BV, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung, eingegangen wurde (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 146). Es sind sowohl auflösend wie aufschiebend bedingte Verbindlichk...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2 Ableitung aus Verkäufen

Rz. 17 Der gemeine Wert von nicht notierten Anteilen an KapG ist nach § 11 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. BewG vorrangig aus tatsächlichen Verkäufen unter fremden Dritten – derselben KapG, deren Anteil übergeht (BFH vom 14.10.1966, BStBl III 1967, 82) –, die zum Bewertungsstichtag weniger als ein Jahr zurückliegen, abzuleiten. Die Anzahl der Verkäufe spielt dabei keine Rolle. Es kann...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 12 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der Wert von Betriebsgrundstücken i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG, die als zum Grundvermögen gehörig gelten, gesondert festzustellen. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil des Grundstücks zum BV gehört (vgl. H B 99 Satz 1 ErbStR). Wenn das Betriebsgrundstück mehreren Personen zuzuordnen ist, erfolgt eine gesonderte und einheitliche Festst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzurechnungen

Rz. 10 Ausführungen zu ausgewählten Punkten: A) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a BewG: Bei der Berechnung des vereinfachten Ertragswerts sind nur die normalen Absetzungen für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Sonderabschreibungen dürfen sich nicht auf den vereinfachten Ertragswert auswirken. Hiervon betroffen sind beispielsweise auch die Sonderabschreibungen für ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Bearbeiterübersicht

Dammertz § 13b ErbStG, §§ 199–203 BewG Escher § 5 ErbStG Helwig §§ 13a, 13c, 21 ErbStG, Anhang 3 Kiebele §§ 4, 13, 30–37a ErbStG Königer §§ 13a, 13c, 21 ErbStG, Einführung zum BewG, Anhänge 3, 3a Mack § 121 BewG Preißer Einführung zum ErbStG, §§ 2–3, 14, 19a, 26 ErbStG, Vor §§ 13a–c ErbStG, Anhang 1 Ramb §§ 11, 12, 15–19, 22 ErbStG, §§ 1–16, 176–198 BewG Raßfeld-Wilske §§ 9–10, 13d, 20, 28, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Ermittlung des Ertragswerts

Rz. 1 § 200 BewG ist der Ausgangspunkt des vereinfachten Ertragswertverfahrens. Nach Abs. 1 ist der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag mit dem Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren. Der nachhaltig erzielbare Jahresertrag ergibt sich aus den §§ 201 und 202; der Kapitalisierungsfaktor ist nach § 203 zu ermitteln. Rz. 2 Kern des § 200 BewG ist die Aussonderung besti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.3 Gebäudewertwertanteil

Rz. 22 Der Gebäudewertanteil ermittelt sich nach § 193 Abs. 5 BewG. Je nach Bewertungsverfahren ist als Gebäudewertanteil der Gebäudeertragswert (Ertragswertverfahren) oder der Gebäudesachwert (Sachwertverfahren) anzusetzen (§ 193 Abs. 5 Satz 1 BewG). Verbleibt i. R.d. Ertragswertverfahrens bei der Ermittlung des Gebäudeertragswerts nach Abzug der Bodenwertverzinsung vom Grunds...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.1 Allgemeines

Rz. 44 Grundbesitz gibt es auch im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Dort ist Bewertungsgegenstand (wirtschaftliche Einheit) der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 158 Abs. 1 Satz 1 BewG). Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden mit dem nach den Bewertungsregelungen des BewG gesondert festgestellten Bedarfswert angesetzt (§ 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 151 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Ermittlung

Rz. 32 Aus Vereinfachungsgründen werden die abzuziehenden Bewirtschaftungskosten nach Erfahrungssätzen bestimmt; die tatsächlich angefallenen Bewirtschaftungskosten sind demnach ohne Relevanz. Rz. 33 Werden die Erfahrungssätze von den Gutachterausschüssen mitgeteilt, so sind diese zugrunde zu legen. Auch die Bewirtschaftungskosten nach der Verordnung über wohnungswirtschaftli...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Betriebsvermögen

Rz. 11 Gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG unterliegt der Wert des BV eines Einzelunternehmens (§ 95 BewG) oder Freiberuflers (§ 96 BewG) sowie eines Anteils am BV einer Gesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG der gesonderten Feststellung. Dies gilt auch im Fall einer atypisch stillen Beteiligung oder Unterbeteiligung, bei der der stille Gesellschafter als Mitunt...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Verweis auf die Vorschriften für den Wertmaßstab und die Wertermittlung

Rz. 4 § 109 BewG enthält keinen eigenen Inhalt über die Bewertung des BV i. S. d. §§ 95 bis 97 BewG (Viskorf in V/S/W, Anm. zu § 109 BewG). Über die Verweise auf die §§ 9 (für den Wertmaßstab) und 11 Abs. 2 BewG sowie die Regelung in § 199 Abs. 2 BewG (für die Wertermittlung) kommen die inhaltlichen Vorgaben und Regularien zur Wertermittlung der §§ 11 Abs. 2, 199 ff. BewG zu...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Derivative (abgeleitete) Bewertungsmaßstäbe

Rz. 21 In den §§ 11 bis 16 BewG werden weitere Bewertungsmaßstäbe aufgeführt, die zu einem vom gemeinen Wert i. S. d. § 9 BewG vergleichbaren abgeleiteten Wert führen:mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 5 Eine allgemein-abstrakte Definition der Begrifflichkeit des Inlandsvermögens ist im BewG nicht zu finden. Der eher missverständliche Begriff "Inlandsvermögen" könnte auf den ersten Blick andeuten, dass das gesamte im Inland belegene Vermögen einbezogen wird. Allerdings lässt sich aus § 4 Abs. 1 AStG ableiten, dass der Begriff nicht das vollständige, sich im Inland befi...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Substanzwertverfahren

Rz. 31 Der durch das vereinfachte Ertragswertverfahren ermittelte gemeine Wert des Einzelunternehmens, kann auch negativ sein. Er darf jedoch den Mindestwert (Substanzwert) nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG nicht unterschreiten. Der Substanzwert ist nur anzusetzen, sofern dieser höher ist als der im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Ertragswert (ggf. erhöht bzw. gekür...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Bewertungsanlässe als sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Der sachliche Anwendungsbereich des § 99 BewG beschränkt sich für Zwecke des ErbStG auf die Fälle, in denen eine separate Bewertung von Betriebsgrundstücken erforderlich ist. Wenn der Wert des Betriebsgrundstücks bereits i. R.d. Wertermittlung des BV berücksichtigt wurde, z. B. i. R.d. vereinfachten Ertragswertverfahrens, da es als Teil des Betriebes zu dem erwirtschaf...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung im Allgemeinen

Rz. 3 Die Bewertungsregeln sind grds. in § 11 BewG enthalten, der aber nicht abschließend ist, da Wertpapiere als Kapitalforderungen mit dem Nennwert nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BewG bewertet werden müssen. Rz. 4 Bei Anteilen an KapG ist zu beachten, dass sie mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob ein Kurswert existiert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.2 Bedarfsbewertung der Einzelunternehmen

Rz. 85 Das Betriebsvermögen von Einzelgewerbetreibenden ist mit dem nach den Bewertungsregelungen des BewG gesondert festgestellten Betriebsvermögenswert (Bedarfswert) anzusetzen (§ 12 Abs. 5 ErbStG i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. BewG). Es gelten die (aktuellen) tatsächlichen Verhältnisse und Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag (Besteuerungszeitpunkt, § 11 un...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Allgemeines

Rz. 47 § 185 Abs. 3 Satz 1 BewG regelt die Ermittlung des Gebäudeertragswerts durch Anwendung eines kapitalisierenden Vervielfältigers (Anlage 21 zum BewG). Maßgeblich für den Vervielfältiger ist die Restnutzungsdauer des Gebäudes und der Liegenschaftszinssatz i. S. d. § 188 BewG (§ 185 Abs. 3 Satz 2 BewG). Mathematisch handelt es sich um einen Zeitrentenbarwertfaktor einer ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Gewinnansprüche eines herrschenden Gesellschafters (Abs. 2)

Rz. 13 § 103 Abs. 2 BewG dient der Vermeidung einer doppelten Erfassung von Gewinnansprüchen herrschender Gesellschafter von KapG, die nicht korrespondierend in den Steuerbilanzen von Gesellschaft und Gesellschafter bilanziert sind (vgl. Wälzholz in V/S/W, § 103 BewG Rz. 23; Kreutziger in K/S/S, § 103 Rz. 27). Aufgrund der restriktiven Rechtsprechungsentwicklung zum Ausweis ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Beteiligungen

Rz. 16 Nach § 200 Abs. 3 BewG sind Beteiligungen an PersG bzw. Anteile an KapG, die ein zu bewertendes Unternehmen hält, neben dem Ertragswert mit dem eigenständig zu ermittelnden gemeinen Wert anzusetzen. Die Berücksichtigung nach § 200 Abs. 3 BewG kommt nur in Betracht, wenn die Beteiligungen an PersG bzw. Anteile an KapG nicht bereits zum nicht betriebsnotwendigem Vermöge...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Auswirkungen des Optionsmodells nach dem KöMoG

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050; BStBl I 2021, 889) besteht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG ab dem 01.01.2022 das Optionsrecht, wie KapG besteuert zu werden, und für ihre Gesellschafter als Folge der Optionsausübung die Möglichkeit...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Zulässigkeit

Rz. 2 Die Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung richtet sich nach § 152 BewG i. V. m. § 195 AO und obliegt folglich dem für die Feststellung zuständigen FA (s. a. § 152). Das zuständige FA kann jedoch auch eine andere FinBeh mit der Durchführung beauftragen (§ 195 Satz 2 AO). Außer der erweiterten Zulässigkeit der Außenprüfung enthält § 156 BewG keine weiteren ­...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1.2 Geltendes Recht ab 2009

Rz. 51 Im Zuge der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes wurde diesen Praxisproblemen Rechnung getragen. Die vorgenannten Voraussetzungen gelten weiterhin, jedoch ist Abs. 3 Satz 1 in der ab 2009 geltenden Fassung um eine Rückausnahme des Entfallens der Anzeigepflicht bei Erwerben von Todes wegen ergänzt: Die Anzeigepflicht bleibt bei einem Erwerb mit Grundbesitz...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Betriebsvermögen

Rz. 11 Inländisches BV oder Anteile daran sind nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festzustellen (s. a. § 151 Rn. 11). Für die Zuordnung zum BV verweist § 157 Abs. 5 BewG auf die §§ 95 bis 97 BewG, welche grds. auf die ertragsteuerliche Zuordnung abstellen. Insb. fallen gewerblich tätige Einzelunternehmen, entsprechende freiberufliche Einzelunternehmen und mitunter...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.3 Bebautes Grundstück und Lage

Rz. 66 Bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG bzw. i. S. d. Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnung- und Teileigentum, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke. Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 181 Abs. 2 BewG) sind Wohngrundstücke, die bis zu zwei Wohnungen enthalten und kein Woh...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Einzelfälle

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Mit § 157 BewG beginnt der Sechste Abschnitt des BewG, in dem die Bewertung von Grundbesitzwerten, Anteilswerten und BV geregelt ist. Die Vorschrift ordnet die Wertfeststellung für inländischen Grundbesitz, für nicht notierte Anteile an KapG und für inländisches BV oder Anteile an inländischem BV für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer an und legt über die Bestim...mehr