Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Substanzwertorientierte und andere nicht ertragsorientierte Bewertungsverfahren

Rz. 331 [Autor/Stand] Die bisher – unter b und c – dargestellten Bewertungsmethoden haben gemeinsam, dass sie – mit Ausnahme einzelner Varianten der Multiplikatorenverfahren (siehe unten) – entweder ausschließlich, vorrangig oder doch zumindest neben anderen Faktoren, die Ertragsaussichten der zu bewertenden Unternehmen berücksichtigen. Die Anwendung dieser Methoden steht ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, 97 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Beginn des Feststellungsverfahrens

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Feststellungsverfahren beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung. Diese Aufforderung ist ein Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO. Sie konkretisiert – bei rechtswirksamer Bekanntgabe (§§ 122 ff. AO) – die abstrakte Erklärungspflicht in der Person des jeweiligen Adressaten (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).[2] Rz. 12 [Autor/Stand] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bekanntgabe bei anderen Wertfeststellungen

Rz. 42 [Autor/Stand] In allen anderen Fällen der Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 BewG sind die Wertfeststellungsbescheide den Beteiligten bekannt zu geben, für die sie bestimmt oder die von ihnen betroffen sind (§§ 122 Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Das ergibt sich mittelbar aus § 153 Abs. 5 BewG i.V.m. §§ 181 Abs. 1 Satz 1, 155 Abs. 1 Satz 2 AO. Rz. 43 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Tierbestände und die hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgüter

Rz. 266 [Autor/Stand] Im § 241 BewG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Tierbestände zur landwirtschaftlichen Nutzung und folglich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Hierbei wird auf das Verhältnis der Größe der regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen zu dem in Vieheinheiten umgerechneten Viehbestand abgestellt. Zu d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen Verkäufen

Rz. 277 [Autor/Stand] Der gemeine (Unternehmens-)Wert ist primär aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die, vom Bewertungsstichtag (dazu unten, Rz. 368 ff.) an zurückgerechnet, weniger als ein Jahr zurückliegen. Ausnahmsweise können auch einige Wochen vor dieser Jahresfrist liegende Verkäufe berücksichtigt werden.[2] In Betracht kommen nach der (m.E. zutreffenden) h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsniveau

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei einem steuerlichen Massenverfahren sind Typisierungen aus verfassungsrechtlicher Sicht grundsätzlich akzeptabel. Unzulässig wären jedoch solche Typisierungen, die dazu führen, dass ein Bewertungsverfahren in der überwiegenden Anzahl der Bewertungsfälle von vornherein lediglich ein am Verkehrswert gemessenes Bewertungsniveau in Höhe von 70–80 % erreic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Übersicht

Rz. 115 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese Betriebsmitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Künftige Verwertungsmöglichkeiten

Rz. 151 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind dann dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den im Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insb. als Bauland oder Land für Verkehrszwecke diene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bebauungsplan

Rz. 62 [Autor/Stand] § 233 Abs. 3 BewG kommt immer dann zur Anwendung, wenn für die entsprechenden Flächen ein rechtskräftiger Bebauungsplan nach den Bestimmungen des BauGB vorliegt. Ein derartiger Bebauungsplan beinhaltet ein Baurecht und geht damit weit über die Wirkung eines Flächennutzungsplanes hinaus. Ein Flächennutzungsplan stellt lediglich eine mehr unverbindliche Pl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick und Fristen

Rz. 22 [Autor/Stand] § 233 Abs. 2 BewG ist dem für die Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 1 BewG nachgebildet. Die Formulierung ist weitgehend identisch. Allerdings bestimmt die Vorschrift jetzt einen genauen Zeitrahmen, innerhalb dessen eine Umnutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen anzunehmen ist. Während § 69 Abs. 1 BewG auf eine Zweckänderung in absehbarer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 232 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesetzliche Neuregelung ab 22.7.2021

Rz. 42 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich reagiert. Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] wurde der Kreis der Personen, die den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts führen können, in § 198 Abs. 2 BewG gesetzlich geregelt. Danach kann ein Gutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen. Das Gutachten ist zu erstellen vom zuständigen Gutac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Stehende Betriebsmittel

Rz. 119 [Autor/Stand] Stehende Betriebsmittel sind dazu bestimmt, im Betrieb zu arbeiten, also dauernd bei der Hervorbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuwirken. Sie rechnen zu den Anlagegegenständen, da sie dem Betrieb langfristig dienen sollen. Dazu gehören neben den Pflanzenbeständen und Vorräten das tote und das lebende Inventar. Als Beispiele für das tote Inve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Objektive Kriterien

Rz. 31 [Autor/Stand] Für die Wahrscheinlichkeit der Umnutzung sind zuerst objektive Kriterien heranzuziehen. Diese ergeben sich regelmäßig aus der Lage der Fläche. So sind Baulücken, die sich innerhalb geschlossener Ortschaften ergeben, i.d.R. als Grundvermögen zu bewerten, da die Verwertung über Verkauf an einen Dritten oder Bebauung durch den Eigentümer unproblematisch mög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Windkraftanlagen (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist die Verwaltung und die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Fläche, auf der eine Windkraftanlage steht, grundsätzlich nicht mehr land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und daher dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Dabei wurde, zumindest wenn zwischen den Anlagen innerhalb eines Windparks keine Wegverbindung bestand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 232 BewG definiert den tätigkeitsbezogenen Begriff der Land- und Forstwirtschaft. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszweige. Rz. 8 [Autor/Stand] Zugleich regelt § 232 Abs. 1 BewG den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Dienen Wirtschaftsgüt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kein Gutachten für Einzelkomponenten

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung lehnt den gesonderten Nachweis zu einzelnen in den §§ 179 und 182 bis 196 BewG enthaltenen Bewertungsgrundlagen ab, die sich wertmindernd auswirken.[2] Das bedeutet, der Steuerpflichtige kann innerhalb der steuerlichen Bewertungsregelungen nicht erfolgreich nachweisen, dass beispielsweise ein anderer Ansatz von Bewirtschaftungskosten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 44 [Autor/Stand] Ein Kaufpreis kann dann als gemeiner Wert angesetzt werden, wenn er im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Das setzt voraus, dass sich der tatsächlich erzielte Kaufpreis durch den Ausgleich widerstreitender Inte ressen von Verkäufer und Käufer gebildet hat. Das bedeutet, der Handel muss sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Stichtagsnähe

Rz. 54.5 [Autor/Stand] In der Praxis dürften wegen des Stichtagsprinzips regelmäßig nur solche Verkaufspreise herangezogen werden, die vor dem Bewertungsstichtag erzielt worden sind. Die Finanzverwaltung kann sich zwar zu Gunsten des Steuerzahlers über das Stichtagsprinzip hinwegsetzen, indem sie auch Kaufpreise zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkennt, die nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger

Rz. 45 [Autor/Stand] Erbschaftsteuerbescheide sind in allen Fällen einer Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung oder -pflegschaft stets dem Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder -pfleger bekannt zu geben (s. § 32 ErbStG Rz. 4 ff.), unabhängig davon, ob sie zuvor eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben haben oder nicht; allerdings muss eine entsprechende Aufford...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berichtigung wegen eines rückwirkenden Ereignisses nach dem 22.7.2021

Rz. 50 [Autor/Stand] Dagegen kommt zugunsten des Steuerpflichtigen eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach RdNr. 10 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] in Betracht, wenn für das zu bewertende Grundstück nach der abschließenden Entscheidung des Finanz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 51 [Autor/Stand] § 109 BewG betrifft sowohl die Bewertung des inländischen Betriebsvermögens (zur Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens vgl. unten, Rz. 231 ff. sowie Rz. 217 ff.) von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen (Abs. 1 der Vorschrift) als auch die Bewertung von Anteilen am inländischen Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körpe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsstellung der Beteiligten

Rz. 6 [Autor/Stand] Beteiligte eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens betrifft vor allem die Mitwirkungspflicht bei der Klärung des Sachverhalts (§§ 90, 93, 97 AO), die primär durch die Abgabe einer Steuererklärung erfüllt wird (§§ 149, 150 AO). Im Gegenseitigkeitsverhältnis hierzu steht die Pflicht der Behörden, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (§§ 91, 110 AO...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit der Bodenrichtwerte

Rz. 99 [Autor/Stand] Bei der steuerlichen Bewertung ergibt sich für unbebaute Grundstücke regelmäßig eine relativ strenge Bindung an den Bodenrichtwert, der zuletzt vom Gutachterausschuss zu ermitteln war. § 179 BewG schreibt den Ansatz des Bodenrichtwerts vor, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war. Der Bodenrichtwert des Bodenrichtwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 78 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Verm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohngebäude

Rz. 108 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers, auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Dieser Bereich ist über § 232 Abs. 4 BewG aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen von vornherein auszuscheiden und als Grundvermögen zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 214 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 241 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Rz. 248 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland sind der Art nach keine land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, da sie nicht zum Familieneinkommen beitragen, sondern ausschließlich den Wunsch nach Erholung und Ruhe erfüllen; die gärtnerische Nutzung ist von absolut untergeordneter Bedeutung.[2] Gleichwohl werden sie über § 240 BewG als Betrieb der Land- und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Bewertung der Erwerbsgegenstände

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Wertermittlung, vorzunehmen auf den grundsätzlich nach dem Steuerentstehungszeitpunkt fixierbaren Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG), erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des BewG (§ 12 ErbStG).[2] Regelmaßstab ist hierbei der gemeine Wert des jeweiligen Erwerbsgegenstands (§ 9 BewG). Umfasst der steuerbare Erwerb der rechtsfähigen Personengesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Jahresfrist

Rz. 45 [Autor/Stand] Zunächst wurden von der Finanzverwaltung nur solche Kaufpreise anerkannt, die innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt erzielt wurden. Der BFH hatte dagegen mit Urteil v. 2.7.2004[2] entschieden, dass auch ein Kaufpreis anzuerkennen ist, der innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor oder nach dem Besteuerungsze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abschlag bei fehlendem Volleigentum

Rz. 144 [Autor/Stand] Beim BFH[2] ist ein Verfahren anhängig, bei dem über die Frage zu entscheiden ist, ob bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein zusätzlicher Marktanpassungsabschlag vorgenommen werden darf. In dem Fall ist streitig, ob bei einer Übertragung eines Miteigentumsa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebaubarkeit der Fläche

Rz. 68 [Autor/Stand] Die sofortige Bebaubarkeit der Fläche ist als weitere Voraussetzung für die Bewertung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche als Grundvermögen von entscheidender Bedeutung. Nur solche Flächen, die in einem Bebauungsplan ausgewiesen und tatsächlich bebaut werden können, erfüllen die Bedingungen des § 233 Abs. 3 BewG.[2] Damit scheiden Flächen,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Persönliche Bereicherung der Gesellschafter

Rz. 59 [Autor/Stand] Die praktisch wichtigste Entscheidung für die anstelle der Gesellschaft steuerpflichtigen Gesellschafter ist die betragsmäßige Feststellung ihrer persönlichen Bereicherung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Dies geschieht durch Verteilung der Bedarfswerte der Feststellungsgegenstände auf die Gesellschafter "nach dem Verhältnis ihrer Anteile" (§ 3 Satz 2 BewG; ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verkehrswert von Miteigentumsanteilen

Rz. 141 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Beschluss v. 22.7.2005[2] entschieden, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht. Rz. 142 [Autor/Stand] In dem Klageverfahren hatte die Klägerin im Jahr 2003 von ihrer Mutter den hälftigen Anteil an einem bebauten Grundstück ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuererklärungspflichten

Rz. 128 [Autor/Stand] In Erbfällen sowie bei beurkundeten Schenkungen werden die Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter regelmäßig auch von den Nachlassgerichten und Notariaten über den Erwerb und/oder Zuwendungen durch rechtsfähige Personengesellschaften informiert (§ 34 ErbStG). Außerdem und ergänzend bestehen sog. innerdienstliche Kontrollmitteilungspflichten der Veran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Subjektive Kriterien

Rz. 44 [Autor/Stand] Neben den vorstehend dargestellten objektiven Kriterien muss für die endgültige Beurteilung, ob eine land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche in einem Zeitraum von sieben Jahren einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden soll, auch immer der subjektive Bereich berücksichtigt werden. Die Verwertung von land- und forstwirtschaftlichen Zwecken für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens von freiberuflichen Einzelunternehmen

Rz. 111 [Autor/Stand] Gemäß § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einem Gewerbebetrieb gleich. Die unter Rz. 76 ff. für den Gewerbebetrieb dargestellten Grundsätze zum Begriff und Umfang des Betriebsvermögens gelten daher für den freiberuflichen Betrieb entsprechend. Demnach gelten auch für den freiberuflichen Betrieb der Grundsatz de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Kaufpreis als Nachweis (Abs. 3)

I. Übersicht Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanz verwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkungen

I. Anlass und Ziel der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Betriebsmittel

1. Übersicht Rz. 115 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nachweis durch Gutachten (Abs. 1)

I. Nachweislast Rz. 29 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige trägt beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eine Nachweislast und nicht eine bloße Darlegungslast.[2] Dieser Nachweislast kommt der Steuerpflichtige in der Praxis regelmäßig durch Vorlage eines entsprechenden Gutachtens nach, das vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder von einem Sachverständigen für die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Berichtigung wegen neuer Tatsachen nach dem 22.7.2021

Rz. 49 [Autor/Stand] Eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 173 Absatz 1 Nummer 2 AO kommt nach Tz. 9 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] nur in Betracht, wenn das Grundstück schon vor der abschließenden Entscheidung des Finanzamts über die Feststellung verkauft wurde, der Verkauf dem für die Feststellung zuständigen Bedi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 44 [Autor/Stand] § 109 BewG ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 anzuwenden. Da sich die Relevanz der Bewertung des Betriebsvermögens nach dem Absehen von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997[2] und nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer[3] ab 1.1.1998 auf die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung beschränkt, sind in diesem Zusammenhang insbesondere ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Konkurrenz zwischen Gutachten und Kaufpreis

Rz. 53 [Autor/Stand] Liegen im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts gleichzeitig ein zeitnah zum Bewertungs-stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener Kaufpreis und ein Sachverständigengutachten vor, ist der Grundbesitzwertfeststellung nach Tz. 11 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] der Kaufpreis zugrunde zu legen. Nach Auffassung der Finanzve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inhalt der Feststellungserklärungen

Rz. 90 [Autor/Stand] Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verlangt § 31 Abs. 2 ErbStG zwar ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände und – unpräzise – sonstige für die Feststellung und Bewertung der Erwerbsgegenstände erforderliche Angaben. Dies betrifft jedoch nur den Inhalt der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen (§ 1 Abs. 2 ErbStG), wobei selbst die Finanzver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 238 [Autor/Stand] Nach § 232 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtschaft maßgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 85 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[2] Das Merkmal des "Dienens" soll die besonders enge Beziehung des betreffenden Wirtschaftsguts zum Betrieb zum Ausdruck bringen. Für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Geldforderungen und Zahlungsmittel

Rz. 273 [Autor/Stand] Geldforderungen, Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, gehören begrifflich ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Jedoch müsste eine Trennung zwischen den Beständen, die zum Betrieb gehören, und den Beständen, die zum Privatvermögen gehören, er...mehr