Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.14 Sonstige Rechte (Zeile 79)

In der Zeile 79 sind sonstige Rechte, wie z. B. Urheberechte, Erfindungen, Patente o. Ä., anzugeben. Gehören Erfindungen und Urheberrechte nicht zu einem Betriebsvermögen, sind diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Sind diese in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen, wird der gemeine Wert – soweit keine anderen geeigne...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / I. Reichweite der Umsatzsteueroption

Nachfolgend soll kurz auf die Reichweite der Steuerbefreiung eingegangen werden, um den Umfang der Umsatzsteueroption zu skizzieren. Der für § 4 Nr. 9 Buchst. a) UStG maßgebliche Grundstücksbegriff ergibt sich aus § 2 GrEStG.[5] Es wird somit von dem Grundstück i.S.d. bürgerlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG) und nicht von dem Grundvermögen i.S.d. § 68 Abs. 1 BewG ausgega...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3 Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 24 Maßgeblicher Veräußerungs- und Anschaffungspreis ist der gemeine Wert der untergehenden Anteile.[1] Dieser bestimmt sich nach den Vorschriften des BewG [2], d. h. bei Börsennotierung nach dem Kurswert (§ 11 Abs. 1 BewG), im Übrigen gem. § 11 Abs. 2 BewG nach Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahres, ansonsten einer Unternehmensbewertung. Zu Einzelheiten wird auf § 1...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.3 Verlustabzug im Rahmen der Liquidation

Die Grundsätze für den Verlustabzug sind im Rahmen der Liquidation ebenfalls zu beachten. Ergibt sich daher ein steuerlicher Liquidationsverlust, kann dieser gem. § 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG zurückgetragen werden. Praxis-Beispiel Verlustabzug VZ 05: Einkommen 10.000 EUR VZ 06: Einkommen 5.000 EUR VZ 07 – 09: Liquidationsverlust ./. 3.000 EUR Der Liquidationsverlust aus den...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.8 Ansatz der vGA als Beteiligungsertrag beim Gesellschafter

Hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen, ist die vGA im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Beim Gesellschafter unterliegen vGA der Abgeltungssteuer i. H. v. 25 %. Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer von 25 % unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden im Rahmen der Veranlagung nachversteuert....mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4 Beispielsfälle

Praxis-Beispiel Unentgeltliche Lieferung an den Gesellschafter Die X-GmbH liefert Waren an ihren Gesellschafter X unentgeltlich. Der gemeine Wert der Ware beträgt 14.280 EUR; der Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes 7.500 EUR netto. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe.[1] Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG ist der Einkaufspreis im...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Nutzungsüberlassungen von Grundstücken an Dritte

Das erste hier zu behandelnde Qualifizierungsmerkmal eines Wirtschaftsguts als sonstiges Verwaltungsvermögen stellt gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG auf Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten ab, die an Dritte überlassen werden (nachfolgend vereinfacht Nutzungsüberlassung von Grundstücken). Insbesondere die Überlassung von Grundstücken an Dritte fü...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2 Bewertungsgesetz

2.1 Allgemeines 2.1.1 Bewertungsgegenstand Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und Grundstücke (§§ 243 und 244 BewG). In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grund...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / Zusammenfassung

Überblick Grundsteuerwerte sind für inländischen Grundbesitz, namentlich für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke, gesondert festzustellen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Grundsteuerwerte sind i. d. R. für die Besteuerung von Bedeutung, soweit eine Grundsteuerpflicht besteht. Die Grundsteuerwerte werden nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht nach § 30 Abs. 1 WEG. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieh...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.1 Bewertungsgegenstand

Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und Grundstücke (§§ 243 und 244 BewG). In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart (§ ...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.4 Nachfeststellung und Aufhebung des Grundsteuerwerts

Entsteht eine wirtschaftliche Einheit, für die ein Grundsteuerwert festzustellen ist, nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt neu oder soll eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zur Grundsteuer herangezogen werden, wird der Grundsteuerwert nach § 223 Abs. 1 BewG nachträglich festgestellt (Nachfeststellung). Achtung Wertgrenzen unbeachtlich Die Nachfeststellung ...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Nach neuem Recht erfolgt die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen. Die Bewertungssystematik wird erheblich vereinfacht. Das sog. vergleichende Verfahren ist mit Einführung des 7. Abschnitts des BewG aufgegeben worden, da auf die einzelbetrieblichen Differenzierungen und Abgrenzungen des G...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.5 Wertverhältnisse

Der Hauptfeststellung werden die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres (Hauptfeststellungszeitpunkt) zugrunde gelegt.[1] Veränderungen des Wertniveaus innerhalb eines Hauptfeststellungszeitraums dürfen sich nicht auswirken. Diese schlagen sich z. B. in der Höhe des Bodenrichtwerts, dem Rohertrag eines Grundstücks oder den Normalherstellungskosten des Gebäudes nieder. Desh...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.2 Hauptfeststellung

Die Grundsteuerwerte werden erstmals auf den 1.1.2022 festgestellt.[1] Im Rahmen von turnusmäßig wiederkehrenden Hauptfeststellungen (alle sieben Jahre; nächste Hauptfeststellung nach dem 1.1.2022 somit am 1.1.2029) werden die Grundsteuerwerte für sämtlichen inländischen Grundbesitz festgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Grundstücke in regelmäßigen Zeitabständen...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.3 Fortschreibungen

Die durch eine Hauptfeststellung festgestellten Grundsteuerwerte gelten grundsätzlich bis zum Wirksamwerden der bei der nächsten Hauptfeststellung ermittelten Grundsteuerwerte. Während dieses Zeitraums können sich die bei der Bewertung zugrunde gelegten Verhältnisse in Bezug auf den Wert, die Art und die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit allerdings ändern. Diesen Änder...mehr

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Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Öffentliche Bekanntmachung v. 30.03.2022)

Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt v. 30.3.2022 erfolgt. Zur Umsetzung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] ist für die wirtschaftlichen Einheiten des inländischen Grundbesitzes (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft s...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2 Inändischer Grundbesitz

2.2.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Nach neuem Recht erfolgt die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen. Die Bewertungssystematik wird erheblich vereinfacht. Das sog. vergleichende Verfahren ist mit Einführung des 7. Abschnitts des BewG aufgegeben worden, da auf die einzelbetrieblic...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1 Allgemeines

2.1.1 Bewertungsgegenstand Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und Grundstücke (§§ 243 und 244 BewG). In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch ü...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 3.2.2 Feststellung von Grundsteuerwerten

Nach § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO sind die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des BewG gesondert – und ggf. einheitlich – festzustellen. Durch die Formulierung "nach Maßgabe des BewG" wird indirekt auf § 219 Abs. 1 BewG verwiesen. § 219 Abs. 3 BewG, wonach Feststellungen nur insoweit erfolgen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, ist dabei so zu verstehen, dass schon die M...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 1 Allgemeines

Das (bisherige) System der Grundsteuerfestsetzung im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens bleibt auch weiterhin erhalten. Die Grundsteuer wird auch künftig in den folgenden drei Schritten ermittelt: Feststellung des Grundsteuerwerts (früher: Einheitswert) für inländischen Grundbesitz nach § 219 Abs. 1 BewG (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke) durch das Lag...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die spätere Erblasserin hatte ihr Haus verkauft und den Verkaufserlös der Tochter und späteren Erbin zugewendet. Zugleich trafen die beiden eine schriftliche Vereinbarung, dass die Zuwendung unter Anrechnung auf Pflege/Betreuungsleistungen erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt kümmerte sich die Tochter bereits umfangreich um die Mutter und verrichtete alltägliche Arbeiten wie Erledi...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 7. Steuerliche Anerkennung des (wenn auch unwirksam angeordneten) Supervermächtnisses

Die wirksame Anordnung eines Supervermächtnisses ist geeignet, die mit ihr in steuerlicher Hinsicht verfolgten Ziele zu fördern.[46] Zwar ist diskutiert worden, ob in der Anordnung eines Supervermächtnisses ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen werden kann.[47] Dies wird jedoch weitgehend und zu Recht abgelehnt mit der Begründung, dass das Ziel der Ausnutzung der St...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

An dieser Stelle setzt das Urteil des BFH an. Der Kläger war der Alleinerbe seines im Jahre 2013 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte eine vom Vater bis zu seinem Tod selbst genutzte Doppelhaushälfte. Der Kläger bewohnte die hieran direkt angrenzende Doppelhaushälfte. Er verband beide Doppelhaushälften zur gemeinsamen Wohnung. Die Renovierung und Sanierungsarbeiten zoge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertungsmaßstab (§ 19a Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 98 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach der Spezialregelung des § 19a Abs 1 S 5 EStG sind die AK mit dem gemeinen Wert der Vermögensbeteiligung anzusetzen. Mangels weiterer Konkretisierung, was im Schrifttum auf Kritik stößt (ua Westermann/Thor, FR 2021, 198, 203), gelten die allg Grundsätze (dh das BewG und nicht § 8 Abs 2 S 1 u S 11 EStG), hierauf bezieht sich im Wesentlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Voraussetzungen für die Tarifermäßigung (§ 34b Abs 4 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 157 – ET: 04/2022> Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tarifvergünstigungen sind:mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 2. Tierzucht und Tierhaltung

Außerdem gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter weiteren Voraussetzungen die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung, wenn die Anzahl der gehaltenen Tiere pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche einen bestimmten Umfang nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Leitbild dabei ist, dass der Betrieb das Futter für die Tiere selbst anbauen kön...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 3. Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung

Das EStG ordnet einige flächenunabhängige Sonderformen von Tiererzeugung und Tierhaltung ohne weitere Voraussetzungen der Landwirtschaft zu. Der Gedanke dabei ist, dass sie gewöhnlich der Ernährung dienen.[8] Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i.S.d. § 62 BewG (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 4. Einkünfte aus Aquaponik

Bei Einkünften aus der Produktion und dem Verkauf von Fischen und Pflanzen aus Aquaponik liegen ebenso Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor, weil beide Produktionsarten für sich allein betrachtet auch zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Die Verknüpfung von Aquakultur und Hydroponik führt m.E. nicht zu einer anderen Beurteilung. Gemeinsamer Betrieb oder ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 1. Landwirtschaft und Gartenbau

Landwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Zur klassischen Landwirtschaft gehören Ackerbau und Viehzucht. Als Boden gelten auch Substrate und Wasser (R 15.5 Abs. 1 S. 1 und 2 EStR 2012). Gartenbau ist die Erzeugung von Pflanzen durch Bodenbewir...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / b) Exkurs: Immobilienwertermittlungsverordnung

Möglichkeiten der Wertermittlung durch ImmoWertV: Die ImmoWertV ist insbesondere bei der Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken und Grundstücksteilen einschließlich ihrer Bestandteile sowie ihres Zubehörs anzuwenden.[62] Zur Wertermittlung sind (grundsätzlich) das Vergleichswertverfahren (vor allem bei Einfamilienreihenhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentu...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / Zusammenfassung

Überblick Nach überwiegender Auffassung sind die gewerblichen Einkünfte einer Personengesellschaft additiv zu ermitteln. Additive Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft bedeutet, dass zu dem Ergebnis der Steuerbilanz der Personengesellschaft das Ergebnis der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der Gesellschafter hinzuzurechnen ist. Das Ergebnis der additiven Gewinnermittlung...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.3 Betriebsgrundstücke nach § 218 S. 2 BewG

Rz. 27 Betriebsgrundstücke stellen keine besondere Gruppe von Steuergegenständen bei der Grundsteuer dar. Sie werden gem. § 2 GrStG i. V. m. § 218 S. 2 und 3 BewG und § 99 Abs. 1 BewG von Anfang an entweder dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Grundvermögen zugeordnet und entsprechend bewertet. Nach § 2 Nr. 1 GrStG stehen die in § 218 S. 2 des Bewertungsgeset...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.2.3 Betriebsgrundstücke nach § 218 S. 3 BewG

Rz. 39 Betriebsgrundstücke stellen keine besondere Gruppe von Steuergegenständen bei der Grundsteuer dar. Sie werden gem. § 2 GrStG i. V. m. § 218 S. 2 und 3 BewG und § 99 Abs. 1 BewG von Anfang an entweder dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Grundvermögen zugeordnet und entsprechend bewertet. Nach § 2 Nr. 2 GrStG stehen die in § 218 S. 3 des Bewertungsgeset...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2 Inländischer Grundbesitz als Steuergegenstand

Rz. 10 § 2 GrStG bestimmt den inländischen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes zum Steuergegenstand der Grundsteuer. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert die Vorschrift die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einh...mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 2 Steuermessbetragsverfahren – Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Rz. 12 § 13 Abs. 1 S. 1 GrStG bestimmt, dass bei der Berechnung der Grundsteuer von einem Steuermessbetrag auszugehen ist. Damit wird im Besteuerungsverfahren für die Grundsteuer das Steuermessbetragsverfahren angeordnet, das zwischen das Grundsteuerwertverfahren (Feststellung der Grundsteuerwerte nach § 219 BewG) durch die Finanzbehörden und das Steuerfestsetzungsverfahren d...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Die Vorschrift hat eine zentrale Stellung im Grundsteuerrecht und besitzt eine Doppelfunktion. Einerseits bestimmt sie den inländischen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes, und zwar die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstücke als wirtschaf...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt den inländischen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes zum Steuergegenstand der Grundsteuer. Durch das Abstellen auf den inländischen Grundbesitz wird – der sich bereits aus § 1 des Grundsteuergesetzes ergebenden räumliche Anwendungsbereich (Geltungsbereich) des Grundsteuergesetzes – nochmals dokumentiert (Rz. 4). Mit der Bestimmung des Ste...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.2.2 Grundstück

Rz. 37 Nach § 244 Abs. 1 BewG bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück i. S. d. Siebten Abschnitts des Zweiten Teiles des Bewertungsgesetzes. Die Grundstücke i. S. d. §§ 243, 244 BewG einschließlich der ihnen gem. § 218 S. 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG gleichgestellten Betriebsgrundstücke stellen gem. § 2 Nr. 2 GrStG den Steuergegenstand der ...mehr

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Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2.1.2 Ermittlung des Ausmaßes der Reinertragsminderung

Rz. 15 Erlass wegen Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Aufgrund des Gesetzesfolgenverweises in § 33 Abs. 1 S. 3 GrStG auf § 236 Abs. 3 S. 1 und 2 BewG setzt der Gesetzgeber für den Erlass nach § 33 GrStG voraus, dass die in den Anlagen 27 bis 32 zum BewG normierten – standardisierten – Reinerträge anhand der tatsächlichen Umstände vermindert sind...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.2 Grundstücke (Nr. 2)

Rz. 29 Nach § 2 Nr. 2 GrStG gehören die – inländischen – Grundstücke i. S. d. §§ 243, 244 BewG einschließlich der ihnen gem. § 218 S. 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG gleichgestellten Betriebsgrundstücke zum Gegenstand der Grundsteuer. Jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens bildet nach § 244 Abs. 1 BewG ein Grundstück i. S. d. Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils ...mehr

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Kommentierung Grundsteuergesetz

Vorwort Das Erwartbare trat ein! Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018[1] in fünf Verfahren, drei Normenkontrollvorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) unvereinbar sind. De...mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 10 Der Steuermessbetrag ermittelt sich gem. § 13 S. 2 GrStG durch Anwendung eines Promille-Satzes (Steuermesszahl) auf den nach § 219 BewG festgestellten – steuerpflichtigen Teil – des Grundsteuerwerts. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts sind die Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (§§ 218 ff. BewG) maßgeblich. Die für Betri...mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 6 Hebesatz für baureife Grundstücke – sog. Grundsteuer C (Abs. 5)

Rz. 22 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vom 30. November 2019[1] wird den Gemeinden für KJ. ab 2025 in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG i. V. m. § 25 Abs. 5 GrStG zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke einen gesonderten – erhöhten – Hebesatz festzusetze...mehr

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Roscher, GrStG § 23 Zerlegu... / 2 Zerlegungsstichtag (Abs. 1)

Rz. 10 Die Zerlegung des Steuermessbetrags erfolgt stichtagsbezogen. Nach § 23 Abs. 1 GrStG werden der Zerlegung des Steuermessbetrags die Verhältnisse in dem Feststellungszeitpunkt zugrunde gelegt, auf den der für die Festsetzung des Steuermessbetrags maßgebende Grundsteuerwert festgestellt worden ist. Das ist jeweils der nach dem Bewertungsgesetz maßgebliche Feststellungsz...mehr

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Roscher, GrStG § 20 Aufhebu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 20 GrStG in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] beruht teilweise auf dem Regelungsinhalt aus § 16 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und § 226 Abs. 1 und 2 AO a. F.. Im historischen Kontext hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung dargestellt, dass sich die Vorschrift an die seinerzeit geschaffene bewertungsrechtliche Regelung in § 24 Bew...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.2 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 23 Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Rz. 17ff.) ist gem. § 232 Abs. 2 S. 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich grundsätzlich nach den Eigentumsverhältnissen beim Grund und Boden am Bewertungsstichtag. Es genügt das wirtsc...mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das bundesgesetzliche Besteuerungsverfahren für die Grundsteuer vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Stufen. Auf der ersten Stufe (Grundsteuerwertverfahren bzw. Feststellung der Grundsteuerwerte; § 219 BewG) wird der Grundsteuerwert für die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes, den Steuergegenstand i. S. d. § 2 GrStG, festgestellt. Auf der zweiten Stufe ...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 2 Steuerschuldner (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, dem der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. Die Zurechnung des Steuergegenstandes bei der Feststellung von Grundsteuerwerten i. S. d. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Wirtschaftsgüter sind gem. § 39 Abs. 1 ...mehr