Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berechnung des Jahresbetrags

Rz. 3 [Autor/Stand] Bei einer Laufzeit von 30 Jahren beträgt die einzelne Jahresleistung (in der Art einer Annuitätentilgung s. § 12 BewG Rz. 67) bei vorschüssiger Zahlung 6,52 % (Zahl 100 geteilt durch Kapitalisierungsfaktor 15,33 nach Hilfstafel 2; s. § 13 BewG Rz. 6 und 7) und bei nachschüssiger Zahlung 6,88 % (Zahl 100 geteilt durch Faktor 14,534 nach Hilfstafel 2a; s. §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Voraussetzungen der Berichtigung

Rz. 44 [Autor/Stand] Die Berechnung des Kapitalwerts von Renten usw. nach der durchschnittlichen Lebenserwartung kann zu Härten führen. Dies tritt dann ein, wenn die wirkliche Dauer der Renten usw. wesentlich kürzer ist als diejenige, welche unterstellt worden ist. Für derartige Fälle sieht § 14 Abs. 2 BewG eine nachträgliche Berichtigung der Veranlagung nach der wirklichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 50 [Autor/Stand] Eine weitere Möglichkeit, Grundsteuerwertbescheide auf "verjährte" Stichtage zu erlassen, eröffnet § 226 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 AO. Danach können Feststellungsbescheide auf Stichtage erlassen werden, für die die Feststellungsfrist abgelaufen ist, wenn von dem Feststellungsbescheid Folgesteuern abhängen, für die die Festset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung unbebauter Grundstücke i.S.d. § 246 BewG bestimmt sich aus der Multiplikation ihrer Fläche und deren Bodenrichtwerte, § 247 Abs. 1 BewG. Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zu ermitteln, zu veröffentlichen und den zuständigen Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln, § 247 Abs. 2 BewG. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anpassung wegen Abbruchverpflichtung (Abs. 4 Satz 5)

Rz. 151 [Autor/Stand] Bei bestehender Abbruchverpflichtung für das Gebäude ist die Alterswertminderung gemäß § 259 Abs. 4 Satz 5 BewG abweichend von den § 259 Abs. 4 Sätzen 2 bis 4 auf das Verhältnis des Alters des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt zur tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer begrenzt. Besteht für das zu bewertende Gebäude eine Abbruchverpflichtung, ist damit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Aktualisierungen der Normalherstellungskosten (Abs. 3)

Rz. 61 [Autor/Stand] Zu § 259 Abs. 3 BewG lautet die Gesetzesbegründung:[2] „... Die Normalherstellungskosten sind auf dem Kostenstand 2010 ermittelt worden. Sie müssen nach Maßgabe der zum Hauptfeststellungszeitpunkt maßgebenden Baupreisindizes angepasst werden. Dabei ist auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft abzustellen, die das Statistische Bundesamt für den Neubau in...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (cc) Rechtscharakter der Aufforderung und verfahrensrechtliche Auswirkungen

Rz. 119 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ist ein (sonstiger) Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 AO) im Fall der öffentlichen Bekanntmachung (Rz. 120) handelt es sich um eine Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO).[2] Zur öffentlichen Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsakts und zur Begründung der Allgemeinverfügung vgl. § 122 Abs. 4 AO . Der Auffor...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Zurechnung (Abs. 2)

a) Anwendbarkeit von § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO Rz. 174 [Autor/Stand] § 3 Abs. 2 Satz 1 HGrStG regelt, dass sich die Zurechnung des Steuergegenstands (Rz. 86) nach § 39 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AO richtet (zur Ausnahme, Rz. 186 ff.). § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO (Bruchteilsbetrachtung) wird indes nicht in Bezug genommen und ist deshalb landesrechtlich auch nicht anwendbar (Rz. 182)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach der Vorschrift des § 225 Satz 2 BewG sind die vorzeitig erteilten Fortschreibungs- und Nachfeststellungsbescheide zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zum maßgebenden FeststelIungszeitpunkt an der wirtschaftlichen Einheit Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Rz. 26 [Autor/Stand] Die Regelung des Satzes 2 schafft das ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Sachlicher Geltungsbereichs im Überblick

Rz. 82 [Autor/Stand] § 1 HGrStG regelt den sachlichen Geltungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetzes. In der Vorschrift kommt zum Ausdruck, dass es sich um eine (nur) partielle Abweichung vom Bundesgesetz handelt (Rz. 24). Denn nach der Verweisungskette (§§ 2, 218 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 i.V.m. § 99 Abs. 1 Nr. 1, 243 und 244 BewG) werden vom Hessischen Grundsteuergesetz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Maximaler Gebäudewert nach Abzug der Alterswertminderung (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] Der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert ist gemäß § 259 Abs. 4 Satz 4 BewG mit mindestens 30 Prozent des Gebäudenormalherstellungswerts anzusetzen. § 259 Abs. 4 Satz 4 BewG enthält eine Regel für die Begrenzung der Höhe des altersbedingten Bewertungsabschlages bei der Wertermittlung im Rahmen des Sachwertverfahrens in Form der Fe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 111 [Autor/Stand] Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gemäß § 259 Abs. 4 Satz 3 BewG von einem der Verlängerung entsprechenden späteren Baujahr auszugehen. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beeinflussende Aspekte werden weder bei der Ermittlung des Geb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vervielfacher

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Kapitalwert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen wird mit einem Vielfachen des Werts der einjährigen Nutzung oder Leistung angesetzt (§ 14 Abs. 1 BewG). Die Vervielfacher – das BewG spricht von Vervielfältigern – sind (je nach dem Lebensalter und Geschlecht der maßgebenden Person) verschieden ho...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 225 Satz 1 BewG betrifft den vorzeitigen Erlass von Bescheiden über Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Grundsteuerwerten. Die Vorschrift ist also auf alle wirtschaftlichen Einheiten, für die Grundsteuerwerte festzustellen sind (vgl. § 219 BewG), anzuwenden und betrifft somit sowohl das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§ 232 BewG) als au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsatz der Wertermittlung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 1 BewG lautet wie folgt:[2] „... Bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer wird bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt. Der Ansatz der Bodenrichtwerte vereinfacht das Verfahren insofern, als die nachhaltige ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (bb) Aufforderung zur Abgabe der Erklärung

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Abgabe einer "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" entsteht nur dann, wenn die Finanzbehörde hierzu auffordert (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 AO, Erklärungspflicht kraft Aufforderung).[2] Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann individuell oder allgemein durch öffentl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 227 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der Grundsteuerreform die Einführung zur Grundste...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Anwendung der allgemeinen Bewertungsvorschriften (Abs. 2)

aa) Anwendung der §§ 2 bis 16 BewG (Abs. 2 Satz 1) Rz. 99 [Autor/Stand] Absatz 2 Satz 1 des § 2 HGrStG erklärt die allgemeinen Bewertungsvorschriften für anwendbar, soweit sie für die Anwendung des HGrStG erforderlich sind. Zwar werden damit die §§ 2 bis 16 BewG insgesamt in Bezug genommen. Dies hat aber nicht zur Folge, dass diese Vorschriften für die Hessische Grundsteuer i...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / d) Anwendung der Erklärungs-, Anzeige und Mitteilungsvorschriften (Abs. 4)

aa) Normübersicht (§§ 228, 229 BewG) Rz. 113 [Autor/Stand] Abs. 4 Satz 1 erklärt die §§ 228 und 229 BewG – teils mit bestimmten Maßgaben (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 HGrStG) – für entsprechend anwendbar. Damit werden die für die Grundsteuerfestsetzung und -erhebung maßgeblichen Erklärungs- und Anzeigepflichten sowie die Pflichten zu Auskünften, Erhebungen und Mitteilungen a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tabellen des BMF mit Vervielfältigern für Bewertungsstichtage – Anlagen zu § 14 Abs. 1 BewG

Rz. 101 [Autor/Stand] Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1.1.2022 [2] Der Kapitalwert ist nach der am 9.7.2021 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Kapitalwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 226 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderungen und Berichtigungen

Rz. 25 [Autor/Stand] Durch die Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 226 BewG auch auf Änderungen und Berichtigungen von Grundsteuerwerten anwendbar ist. Denn auch Änderungen und Berichtigungen von Grundsteuerwerten hätten – wie Fortschreibungen – Auswirkungen für einen langen Zeitraum; die Interessenlage sei deshalb gleich. Es ist daher gerechtfertigt, die Vorschrift entspre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Primat des Gutachterausschusses (Abs. 2)

Rz. 131 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 2 BewG lautet:[2] „... Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, soweit die Länder keine häufigere Ermittlung vorgeschrieben haben, mindestens zum 31. Dezember eines jeden zweiten Kalenderjahres flächendeckend zu ermitteln (§ 196 Absatz 1 BauGB). Für Zwecke der steuerlichen Bewertung des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berichtigung von Amts wegen

Rz. 52 [Autor/Stand] Bei Wegfall einer Last bedarf es zur Berichtigung der Bewertung keines Antrags. In diesem Fall ist die Berichtigung von Amts wegen und, da § 5 Abs. 2 Satz 2 BewG insoweit nicht anwendbar ist, unbefristet möglich. Die Rechtslage ist mit der des § 7 Abs. 2 BewG vergleichbar. Rz. 53 [Autor/Stand] Eine Befristung für die Berichtigung von Amts wegen ergibt sic...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (cc) Verspätungszuschlag

Rz. 144 [Autor/Stand] Der Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe oder nicht fristgemäßer Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Rz. 115) oder einer Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2, 5 BewG (Rz. 123) ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. § 2 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 Nr. 2 AO. Das Aufkommen an den zu entrichtenden Verspätungszuschlägen zur Grundsteuer fließt nach ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Flächenbetrag Gebäudefläche "Wohnen" (Abs. 2)

a) Flächenbetrag für zu Wohnzwecken genutzte Gebäude(teile) (Abs. 2 Satz 1) Rz. 224 [Autor/Stand] Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass ein Gebäude vorliegt. Der Gebäudebegriff deckt sich mit dem bundesrechtlichen, denn § 248 BewG wird explizit in Bezug genommen – ohnehin gilt er jedoch über § 2 Abs. 3 Nr. 2 HGrStG auch uneingeschränkt im hessischen Landesrecht. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berichtigung auf Antrag

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Berichtigung der Bewertung hängt davon ab, dass ein Antrag gestellt wird. Dies folgt daraus, dass in § 14 Abs. 2 Satz 2 BewG die entsprechende Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 BewG vorgeschrieben ist. Aus dieser entsprechenden Anwendung ergibt sich, dass der Antrag bis zum Ablauf des Jahres zu stellen ist, das auf das vorzeitige Ableben der Person fol...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 15 [Autor/Stand] Der Begriff der "Wertverhältnisse" umfasst vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse, die ihren Niederschlag in den Grundstücks- und Baupreisen und im allgemeinen Wertniveau gefunden haben. Zu den tatsächlichen Verhältnissen gehören danach alle Änderungen am Grundstück, die durch Einzelmaßnahmen oder Einzelumstände bewirkt worden sind oder die auf eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 227 BewG soll die gleichmäßige Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten über den gesamten Hauptfeststellungszeitraum von sieben Jahren sicherstellen. Bei Fortschreibungen und Nachfestellungen soll auf eine einheitliche Bewertungsbasis zurückgegriffen werden können. Das wird über die neue Vorschrift auch für die Feststellung der Grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 226 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 AO bleibt § 171 Abs. 10 AO bei einer Grundsteuerwertfortschreibung auf der Grundlage dieser Vorschrift – nicht bei einer Fortschreibung nach § 226 Abs. 1 Satz 1 BewG – außer Betracht. Die zweijährige Ablaufhemmung, die normalerweise bei Erlass eines Grundlagenbescheids für die Festsetzungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 10 [Autor/Stand] § 227 BewG regelt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Bewertung zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten. Die Vorschrift ist erforderlich, um solche Werterhöhungen oder Wertminderungen auszuschließen, die lediglich aufgrund einer veränderten wirtschaftlichen Situation zu verzeichnen sind. Die Vorschrift ist als Ausfluss des Rechtsstaatsprinz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Beschränkung der Berichtigung auf nicht laufend veranlagte Steuern

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der Berichtigung besteht nur für die nicht laufend veranlagten Steuern. Die Regelung ist die gleiche wie bei auflösend bedingtem Erwerb (§ 5 BewG) und bei auflösend bedingten Lasten (§ 7 BewG).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsgrundsatz

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach § 14 Abs. 1 BewG wird der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen nach dem Lebensalter dieser Person bestimmt. Dies wird in der aktuellen Gesetzesfassung, im Gegensatz zur früheren Fassung, zwar nicht mehr ausdrücklich ausgesprochen, es ergibt sich aber aus dem Sachzusammenhang. Rz. 29 [Autor/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 60 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen können nicht nur von der Lebensdauer einer Person, sondern auch von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängen. Erlischt in diesem Fall das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, so sind für die Berechnung des Kapitalwerts das Lebensalter und das Geschlecht derjenigen Person maßgebend, für die sich der höchste Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 35 [Autor/Stand] Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben umfasst der Begriff "Wertverhältnisse" die unter anderem die Zusammensetzung der einzelnen Nutzungen und Nutzungsteile. Die Wertverhältnisse sind dabei Ausdruck des Ertragsgefüges des jeweiligen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, das dem Ertragswert auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Grundsteuerwerte werden auf einen bestimmten Stichtag festgestellt und gelten, solange sie nicht fortgeschrieben oder aufgehoben werden, für den gesamten Hauptfeststellungszeitraum. Liegen die Voraussetzungen für eine Fortschreibung, Nachfeststellung oder Aufhebung der Grundsteuerwertfeststellung vor, darf das Finanzamt die Fortschreibung usw. grundsätzli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 226 Abs. 1 Satz 1 BewG kann eine Fortschreibung oder Nachfeststellung auf einen Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem bereits Feststellungsverjährung eingetreten ist.[2] Die Feststellungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Fortschreibung, die Nachfeststellung oder die Aufhebung eines Grundsteuerwertes vorz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Tabellen

I. Tabellen des BMF mit Vervielfältigern für Bewertungsstichtage – Anlagen zu § 14 Abs. 1 BewG Rz. 101 [Autor/Stand] Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1.1.2022 [2] Der Kapitalwert ist nach der am 9.7.2021 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes unter Berücks...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertverhältnisse

I. Allgemeines Rz. 15 [Autor/Stand] Der Begriff der "Wertverhältnisse" umfasst vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse, die ihren Niederschlag in den Grundstücks- und Baupreisen und im allgemeinen Wertniveau gefunden haben. Zu den tatsächlichen Verhältnissen gehören danach alle Änderungen am Grundstück, die durch Einzelmaßnahmen oder Einzelumstände bewirkt worden sind ode...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Aufhebung oder Änderung eines Nachfeststellungsbescheides

Rz. 45 [Autor/Stand] Hier sind die Fälle, in denen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt eine Veränderung im Wert oder eine Änderung der Grundstücksart für die wirtschaftliche Einheit ergibt, von den Fällen zu unterscheiden, in denen sich Änderungen in der Zurechnung ergeben. Rz. 46 [Autor/Stand] Zwischenzeitliche Änderungen bezüglich der Wert- oder Artfeststellung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vorzeitige Erteilung von Feststellungsbescheiden

Rz. 20 [Autor/Stand] Erteilen von Bescheiden bedeutet nicht nur die bloße abschließende Zeichnung der FeststeIlungsbescheide durch den zuständigen Beamten, sondern die tatsächliche Bekanntgabe der Bescheide an den oder die Steuerpflichtigen nach den Vorschriften der §§ 122, 124 AO.[2] § 225 Satz 1 BewG ermächtigt somit das Finanzamt dazu, die in dieser Vorschrift aufgezählte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zugelassene Billigkeitsmaßnahmen (Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Über § 220 Satz 2 Halbs. 2 BewG wurde für den Fall, dass die Finanzverwaltung Übergangsregelungen zur Milderung der Folgen einer verschärfenden Rechtsprechung trifft, eine Ausnahme vom Verbot von Billigkeitsmaßnahme zugelassen. Danach sind Billigkeitsmaßnahmen aufgrund von Übergangsregelungen unmittelbar bei der Ermittlung der Grundsteuerwerte zu berücks...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 376 [Autor/Stand] (1) 1 Die Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke i.S.d. § 246 des Bewertungsgesetzes in der am 24. Dezember 2021 geltenden Fassung bestimmen und hierfür einen gesonderten Hebesatz festsetzen oder mehrere, nach der Dauer der Baureife der Grundstücke abgestufte, g...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 92 [Autor/Stand] § 2 HGrStG hat zentrale Bedeutung für die Abweichungsgesetzgebung. Das der Rechtsklarheit dienende "freiwillig auferlegte Zitiergebot" in Absatz 1 beschreibt enumerativ die abweichenden Regelungen vom Bundesgrundsteuergesetz. Durch die Aufzählung der Abweichungsregelungen kommt das Bestreben des Landesgesetzgebers um maximale Abweichungsklarheit zum Ausd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Änderung der Vermögensart

Rz. 40 [Autor/Stand] Änderungen der Vermögensart, wie z.B. der Wechsel einer landwirtschaftlichen Fläche in das Grundvermögen nach § 233 Abs. 2 BewG, führen nicht zu einer Art- und ggf. einer Wertfortschreibung, sondern zu einer Nachfeststellung für die neu entstandene wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Auch für diese neu entstandene wirtschaftliche Einheit sind wie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Keine Anwendung der Vorschrift

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Voraussetzung für die Anwendung des § 14 Abs. 3 BewG liegt nicht vor, wenn die Rechte der verschiedenen Personen nacheinander folgen. Dies ist dann der Fall, wenn bei einer Mehrheit von Berechtigten oder Verpflichteten das Recht oder die Verpflichtung für eine Person jeweils erst entsteht, wenn ein aus dieser Mehrheit vorhergehender Berechtigter oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Änderung oder Aufhebung eines kombinierten Fortschreibungsbescheides

Rz. 60 [Autor/Stand] Ist vor dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt ein Fortschreibungsbescheid nach § 225 Satz 1 BewG über eine Wert- und/oder Artfortschreibung und über eine Zurechnungsfortschreibung erteilt worden, ändern sich aber noch vor dem Feststellungszeitpunkt die Eigentumsverhältnisse, so ist nach den oben in Rz. 45 ff. für die Aufhebung oder Änderung eines Nachfe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Bedeutung des § 226 BewG liegt in der gesetzlichen Festlegung einer Feststellungsbefugnis auch in den Fällen, in denen zwar die Feststellungsfrist für den Grundsteuerwert abgelaufen, aber die Feststellung gleichwohl noch Bedeutung für eine Festsetzung der Grundsteuer haben kann. Rz. 16 [Autor/Stand] Dabei besteht für das Feststellungsfinanzamt keine V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirkung

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Wirkung des geänderten Grundsteuerwertbescheides tritt jeweils zum ersten noch nicht verjährten Stichtag ein. Das Finanzamt muss daher festlegen, von welchem Stichtag an die Wirkung des Bescheides eintreten soll. Die Festlegung der Wirkung des Bescheids ist von seiner Wirksamkeit zu unterscheiden: Wirksam wird der Fortschreibungsbescheid mit der Beka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verbot von Billigkeitsmaßnahmen (Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind auf die gesonderte Feststellung von Grundsteuerwerten die Vorschriften über die Steuerfestsetzung sinngemäß anzuwenden. Damit könnte auch § 163 AO zur Anwendung kommen und Grundsteuerwerte aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen niedriger als nach den gesetzlichen Vorschriften festgestellt werden. Rz. 21 [Autor...mehr