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Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.7 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts der Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Zeilen 51 bis 74)

Christoph Wenhardt
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In Zeile 52 ist der Gewinnverteilungsschlüssel des bisherigen Gesellschafters einzutragen (als Bruch), der sich aus dem Gesellschaftervertrag zum Bewertungsstichtag ergibt.

 
Hinweis

Vorabgewinne

Vorabgewinne sind hierbei jedoch nicht zu berücksichtigen.

In den Zeilen 53 bis 56 sind Angaben für den gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu machen.

In die Zeile 54 gehört der Wert (gemeiner Wert des Betriebsvermögens) aus der Zeile 49. Hierhin gehört nur das Gesamthandsvermögen.

In der Zeile 55 ist die Summe der Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz aller Gesellschafter – zum Bewertungsstichtag – einzutragen. Dazu gehören u. a.:

  1. das Festkapital,
  2. der Anteil an einer gesamthänderischen Rücklage und
  3. die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.

Nicht zu erfassen sind die Kapitalkonten aus etwaigen Ergänzungs- und Sonderbilanzen.

 
Hinweis

Teilweise Rückbehalt des Kapitalkontos

Hat der bisherige Gesellschafter im Rahmen der Übertragung der Beteiligung sein Kapitalkonto zum Teil zurückbehalten und ist er danach nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt, so ist für diesen Gesellschafter nur der Wert des mit übertragenen Kapitalkontos zu berücksichtigen.

In der Zeile 56 ergibt sich der verbleibende gemeine Wert des Betriebsvermögens.

In den Zeilen 57 bis 64 sind Angaben zum gemeinen Wert der Beteiligung des Gesellschafters zu machen.

Das gesamte Kapitalkonto des bisherigen Gesellschafters laut der Gesamthandsbilanz muss in die Zeile 58 eingetragen werden. Das gilt auch für den Fall, dass der bisherige Gesellschafter nur einen Anteil seiner Beteiligung auf den Erwerber übertragen hat.

In die Zeile 59 gehört der anteilige verbleibende gemeine Wert des Betriebsvermögens. Dieser errechnet sich, indem der verb...

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