Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.2 Rechte des Mieters vor Gebrauchsüberlassung

Rz. 18 Da auch die nicht rechtzeitige Gewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs zur Kündigung berechtigt, besteht das Kündigungsrecht auch schon vor Überlassung der Mietsache (BGH, Urteil v. 10.10.2001, XII ZR 93/99, NZM 2001, 1077; OLG Köln, Urteil v. 18.12.1996, 27 U 17/96, ZMR 1997, 230). Darüber hinaus kann der Mieter bereits vor Überlassung der Mietsache fristlos kündigen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.11 Eigenbedarfsklage

Rz. 56 Die Fachgerichte gehen zur Entscheidung eines Streitfalls nach folgendem Schema vor, anhand dessen dargestellt werden soll, welche Partei bei einer Eigenbedarfskündigung welche Tatsachen vortragen muss: Die Klage muss schlüssig sein, d. h., der Vortrag des Klägers muss die ihm begehrte Rechtsfolge rechtfertigen, wobei zunächst die Behauptungen (Angabe von Tatsachen) de...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.12 Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

Rz. 57 Die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung kann einen Schadenersatzanspruch der anderen Vertragspartei auslösen, vgl. § 280 Abs. 1. Der Schadensersatzanspruch setzt eine objektive, rechtswidrige Verletzungshandlung voraus. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter daher entstehen, wenn der Vermieter es versäumt hat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.7 Beweislast

Nach § 619a BGB liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Beschäftigter seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorwerfbar verletzt hat und nach § 280 Abs. 1 BGB dem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet ist, beim Arbeitgeber. Dies gilt sowohl für die Pflichtverletzung selbst als auch für das Verschulden (Vertretenmüssen) des Beschäftigten.[1] Gleiches gilt fü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zum Vergleich von Mehrheitsbeteiligung, Abhängigkeit und Konzerntatbestand

Rn. 95 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Vorschriften der §§ 15ff. AktG sind in der Weise angelegt, dass über eine Vermutungskaskade bei Erfüllung der Voraussetzungen auf einer vorgelagerten Stufe die Charakteristiken der nachgelagerten Stufe zutreffen. Für die nachfolgenden Ausführungen wird die Annahme getroffen, dass in den aufgezeigten Fällen weder ein BHV (i. S. d. § 291 Ab...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Beweislast

Rz. 25 Hinweis Beweislast beim Mieter Die Beweislast liegt nach allgemeinen Grundsätzen beim Mieter. Dieser hat zum Schaden eine spezifizierte Auflistung zu geben und ggf. Beweis anzutreten. Bei verdorbenem Mobiliar (auch Bücher, Zeitschriften, Bilder) scheitert der Schadensersatzanspruch oft daran, dass der Mieter nicht im Einzelnen angibt, um welche Gegenstände es sich genau...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Nachträglicher Mangel

Rz. 11 Für Mängel, die nach Vertragsschluss auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft, d. h. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten. Das Verschulden muss sich auf die Verursachung – oder auch mangelhafte Beseitigung (OLG Hamm NZM 1999,804) – des Mangels erstrecken. Der Vermieter haftet auch dann, wenn er sich noch nicht im Verzug befindet. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 2.2 Haftungsausschluss

Entsprechend § 28e Abs. 3b SGB IV entfällt die Haftung des Hauptunternehmers, wenn er nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer oder ein von ihm beauftragter Verleiher seine Zahlungspflicht erfüllt (Haftungsausschluss). Ein Verschulden des Unternehmers ist ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und L...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Verschuldenshaftung

Rz. 9 Die Verschuldenshaftung umfasst vorsätzliches und fahrlässiges Handeln, auch von Erfüllungsgehilfen – §§ 276, 278. In diesem Zusammenhang trifft den Vermieter eine Überprüfungspflicht. Diese ist individuell je nach Mietsache bzw. Teil der Mietsache einzugrenzen und kann z. B. bei bestimmten elektrischen Installationen dazu führen, dass sie regelmäßig im Rahmen der aner...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.4 Umkehr der Beweislast

Rz. 28 § 81 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 sah bislang für schwerbehinderte Menschen eine vollständige Umkehr der Beweislast vor. Satz 3 erleichterte dem schwerbehinderten Menschen die Beweisführung bei der Behauptung, er sei wegen seiner Behinderung benachteiligt worden. Allerdings reichte eine bloße Behauptung nicht aus, der schwerbehinderte Mensch musste die Tatsachen glaubhaft mache...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 100 Einglie... / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 Aufgrund der Regelung in Abs. 3 haben Ausländer, die eingereist sind, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf Leistungen. Diese Regelung entspricht in der Sache der Regelung in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf diese Leistung haben. Es muss also einen final...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 44 Nach § 174 Abs. 5 sind Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Mitglied bei der Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers der Krankenkasse, bei der sie zuletzt versichert waren. Dies ist eine Krankenkassenzuständigkeit kraft Gesetzes (BSG, Urteil v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, Rz. 17, mit Anm. von Allgeier, jurisPR-SozR 4/2022 Anm. 3, und von König, NZS 2022, 868...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.5 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer angeleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2025 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.10 Beweislast

Die Beweislast für die Anwendung der Lizenzschranke liegt zwar grundsätzlich beim Finanzamt, denn nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast trägt die Finanzverwaltung grundsätzlich die Beweislast für steuererhöhende und der Steuerpflichtige die Beweislast für steuermindernde Tatsachen.[1] Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten[2] führt aber faktisch zu ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Bezüglich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast der Befristungskontrollklage muss unterschieden werden zwischen der Befristung als solcher und ihrer Wirksamkeit. Für das Vorliegen einer Befristungsabrede, also dafür, dass ein Arbeitsvertrag überhaupt befristet abgeschlossen wurde, trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf die Beendigung des Arbeitsv...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.3 Beweislast

Rz. 80 Hinweis Beweislast beim Mieter Im Streitfall trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (BGH, Urteil v. 6.7.2011,VIII ZR 340/10, WuM 2011, 513), und zwar auch dann, wenn sich einzelne Betriebskostenpositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöht haben (LG Berlin, Hinweisbeschluss v. 17.08.2017, 67...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Vertreter während der Pflegezeit (§ 6 PflegeZG)

Mit der Reform der Pflegeversicherung ist zum 1.7.2008 das sog. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Zu diesem Zweck wird zum einen mit § 2 PflegeZG das Recht des Beschäftigten auf ein kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit in Akutfällen begründe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Vertreter während der Elternzeit (§ 21 BEEG)

Gemäß § 21 Abs. 1 BEEG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vor, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder einer anderen Arbeitnehmerin, für die Dauer eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz einer Elternzeit, einer auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Mängel der Erhöhungserklärung

Rz. 50 Entspricht die Erhöhungserklärung nicht den Anforderungen an Form und Inhalt, ist sie unwirksam (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 23), z. B. wenn die Gegenüberstellung von alten und neuen Betriebskosten oder der Umlageschlüssel fehlt oder nur ein Erhöhungsbetrag angeführt wird. Eine unwirksame Erklärung kann nicht nachgebessert werden, sondern muss neu erst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Zweckbefristung

Um eine Zweckbefristung handelt es sich, wenn der Beendigungstermin nicht durch Zeitablauf bestimmt ist, sondern sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt.[1] Bei einer Zweckbefristung machen die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig, dessen Eintritt sie für gewiss halten, während der genau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 3.1 Gründung

Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, insbesondere zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6 Ausschlussgründe gem. § 371 Abs. 2 AO

Die Sperrgründe waren bereits vor der Gesetzesänderung zum 3.5.2011 gesetzlich geregelt. Hinzugekommen ist zum 3.5.2011 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und eine neue Nummerierung der Sperrgründe. Zum 1.1.2015 sind die Sperrgründe erneut geändert worden. Sollten im Einzelfall Sperrgründe eingreifen, so kann eine Selbstanzeige einzelfallbezogen unter Umständen zumindest ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Zurechnung von Umsätzen

Rz. 52 Die Frage der Zurechnung von Umsätzen ist sowohl für die Bestimmung des Steuerschuldners als auch für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers von Bedeutung. Die USt für eine Leistung schuldet im Regelfall der leistende Unternehmer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Leistungsempfänger muss eine Leistung von einem Unternehmer empfangen und von ihm eine ordnungsgemäße Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / I. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 164 In den Verfahren vor den Zivilgerichten gelten auch in WEG-Sachen die allgemeinen Grundsätze; d.h. insbesondere der Beibringungsgrundsatz. Rz. 165 Derjenige, der einen Anspruch geltend macht, ist für das Vorliegen seiner Voraussetzungen grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastet. Der Anspruchsgegner muss dagegen alle Tatsachen darlegen und beweisen, welche rechtshin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 199 Im Anfechtungsprozess trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich eine unangemessene Benachteiligung und demzufolge die Anfechtbarkeit ergibt. Dies können Formfehler bei der Beschlussfassung[664] sein, Ermessensfehler, die fehlende Ordnungsmäßigkeit sowie die Verletzung des Rückwirkungsverbots, Willkür bei der Kostenverteilung un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Abgestufte Beweislast beim Streit um die Richtigkeit des Protokolls

Rz. 66 Gerade nach dem Übergang in den Zivilprozess ist aber fraglich, ob der – u.U. jahrelang unangegriffenen – Niederschrift überhaupt kein Beweiswert zukommt.[106] In diesem Falle wären die Niederschrift und die insoweit nicht privilegierte Beschluss-Sammlung praktisch wertlos. Dass die protokollierte Tatsache richtig ist, müssten dann nach allgemeinen zivilprozessualen G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Beweislast bei der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge

Es ist nur dann eine Entnahme zu besteuern, wenn auch etwas entnommen wurde. Für die Entnahmebesteuerung nach §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG reicht daher nicht die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Fahrzeugs (hier: E-Auto) aus.[17] Das Fahrzeug muss auch tatsächlich von dem Gesellschafter zu privaten Zwecken gefahren werden.[18] Anscheinsbeweis: Es ist in der Besteue...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / g) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 364 Das Vorliegen eines Schuldverhältnisses (vertraglich oder gesetzlich, vgl. Rdn 297 f.), die Pflichtverletzung sowie der Eintritt eines Schadens sind von der GdWE darzulegen und zu beweisen (Hauptbeweis). Gelingt der Hauptbeweis, kann der Verwalter den Gegenbeweis hierzu führen. Rz. 365 Hinsichtlich der Frage, in welcher Höhe ein Schaden durch die Pflichtverletzung ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / II. Besonderheiten bei Beschlussmängelklagen

Rz. 171 Der Kläger trägt die Darlegungs- und die Beweislast für die Umstände, welche zur Wahrung der in § 45 WEG normierten Fristen geführt haben.[129] Rz. 172 Der Kläger muss diejenigen Tatsachen, die für die Beurteilung formeller oder materieller Beschlussmängel von Bedeutung sind, darlegen und bei Bestreiten beweisen.[130] So trägt der Kläger etwa die Darlegungs- und Beweis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / a) Streitpotential in der (Betriebsprüfungs-)Praxis

In der Praxis stellt sich daher – gerade bei Betriebsprüfungen – die Frage, ob und für welche Fahrzeuge eine Nutzungsentnahme anzusetzen ist. Die Betriebsinhaber bzw. Gesellschafter stellen sich oft auf den Standpunkt, dass betriebliche Fahrzeuge ausschließlich betrieblich genutzt wurden. Die Finanzverwaltung unterstellt dagegen häufig eine private Mitbenutzung. Hierbei geht es...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / c) Fehlen eines (ordnungsgemäß geführten) Fahrtenbuchs

Sofern kein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch geführt wurde, ist oft der zentrale Diskussionspunkt, ob eine private Nutzung (und damit eine Entnahmebesteuerung) des betrieblichen Fahrzeugs deshalb ausgeschlossen wird, da der Gesellschafter ein anderes (mindestens gleichwertiges) Fahrzeug außerhalb des BV nutzen kann. Dies sind insbesondere Pkw, die dem Gesellschafter oder einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Rechtschutz

Rz. 606 Zunächst ist zwischen der Abberufung des Verwalters aus dem Amt und der Kündigung des Verwaltervertrages zu unterscheiden. Rz. 607 Der Verwalter ist weder berechtigt, den Abberufungsbeschluss noch den Beschluss über die Kündigung des Verwaltervertrages anzufechten. Hält er den Beschluss für nichtig, kann er jedoch nach § 256 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / b) Wie lässt sich der Gegenbeweis erbringen?

Bei Lieferwagen oder anderen reinen Nutzfahrzeugen ist eine private Mitbenutzung nicht ohne weiteres zu unterstellen.[22] Bei den meisten Pkw (auch E-Autos) kann eine Entnahmebesteuerung aber nicht schon mit der Aussage des Steuerpflichtigen vermieden werden, dass mit dem betrieblichen Fahrzeug nicht privat gefahren worden sei.[23] Der Nachweis (Gegenbeweis) einer ausschließ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit

Die Probezeitvereinbarung wird überwiegend als unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen mit der Regelung, dass ein bestimmter Anfangszeitraum als Probezeit gelten soll. Als solches ist es abzugrenzen von einem Arbeitsverhältnis, das befristet zum Zwecke der Erprobung abgeschlossen wird (echtes Probearbeitsverhältnis). Achtung Befristung muss ausdrücklich vereinbart werden S...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / III. Folgen der Abnahme

Rz. 70 Die Abnahme hat im Werkvertragsrecht mehrere Folgen: Sie bewirkt gemäß § 641 BGB die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers (Bauträgers) und lässt dessen Verjährung beginnen. Vor Abnahme ist die Klage auf Vergütung grundsätzlich mangels Fälligkeit abzuweisen, wenn wesentliche Mängel vorliegen. Danach ist eine Verurteilung Zug um Zug gegen Mangelbeseiti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / Literaturtipps

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Beitrag aus Personal Office Premium
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.4.2 Formulierungsvorschlag

Für das ordnungsgemäße Zustandekommen der Befristungsabrede trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf die Befristung beruft.[1] Deshalb bedarf es klarer, zweifelsfreier Formulierungen. Formulierungsvorschlag: An geeigneter Stelle, am besten in Verbindung mit der Definition des Anfangstermins, wird formuliert: "Das Arbeitsverhältnis beginnt am … und ist befri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Herausgabe von Geldern

Rz. 241 Die Herausgabepflicht umfasst insbesondere die dem Verwalter überlassenen und nicht bestimmungsgemäß verbrauchten Gelder.[196] Ihn trifft insofern auch die Darlegungs- und Beweislast für eine bestimmungsgemäße Verwendung.[197] Die GdWE hat lediglich die Höhe des Anfangsbetrages und die Höhe der an den Verwalter gezahlten Wohngelder zu beweisen.[198] Rz. 242 Sofern dem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fehlende Nachvollziehbarkeit

Rz. 191 Im alten Recht der "Joker" der Anfechtung war die fehlende rechnerische Schlüssigkeit der Abrechnung. Rz. 192 Der Saldo zwischen den tatsächlich geleisteten Einnahmen und Ausgaben musste unter Berücksichtigung einer eventuellen Bargeldkasse mit den Salden der Bankkonten übereinstimmen (rechnerische Schlüssigkeit; Kontenabstimmung).[502] Anders ausgedrückt musste der B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Beschlussfassung über bauliche Maßnahmen (§ 20)

Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 können bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit als Gemeinschaftsmaßnahme beschlossen oder einem Wohnungseigentümer gestattet werden. Mit welcher Mehrheit die Maßnahmen beschlossen wird, ist für die Aufnahme der Maßnahme und ihre Durchführung unerheblich. Sie spielt erst bei der Kostentragungspflicht eine wichtige Rolle. Die nicht bauwillige Minde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / cc) Ansprüche bei Nichteinhaltung der DIN 4109

Rz. 80 Sind die maßgeblichen Grenzwerte nicht oder nicht mehr eingehalten, kommen Ansprüche in Betracht. Inhalt und Grundlage des Anspruchs variieren, je nach dem, worin die Ursache hierfür liegt. Hat sie ihre Grundlage im gemeinschaftlichen Eigentum, kommt ein Anspruch gegen die GdWE auf Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 18 Abs. 2 Nr. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Rechtsnatur und Abdingbarkeit der Fristen

Rz. 1 § 45 WEG ersetzt seit dem 1.12.2020 den § 46 Abs. 1 S. 2 und 3 WEG a.F., ohne, dass hiermit inhaltliche Änderungen verbunden worden sind.[1] Rz. 2 Der Sinn und Zweck der Norm besteht darin innerhalb einer möglichst kurzen Zeit Rechtssicherheit über einen Beschluss zu erhalten, d.h. darüber, ob dessen Gültigkeit in Frage gestellt wird. Die Frist zur Erhebung der Anfechtu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einheitlicher Lebenssachverhalt und Rechtsfolgen

Rz. 81 Nach höchstrichterlicher Auffassung hat das erkennende Gericht von Amts wegen etwaige Nichtigkeitsgründe auf Grundlage des vorgetragenen Sachverhaltes zu prüfen,[61] und zwar auch dann, wenn der Antrag seinem Wortlaut nach nur darauf gerichtet ist, den Beschluss für ungültig zu erklären.[62] Rz. 82 Maßgeblich ist insofern der Vortrag des Klägers im Hinblick auf die Bes...mehr