Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Muster: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 133 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.18: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbewegli...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Verjährungsverkürzung (Verbrauchsgüterkauf)

Rz. 101 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.8: Verjährungsverkürzung (am Beispiel Verbrauchsgüterkauf) (1) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln zwei Jahre. Soweit ein neue ...mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Abgrenzungsfragen

Rz. 42 Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung ist zu unterscheiden zwischen solchen, die sich nach spezifisch eherechtlichen Bestimmungen vollziehen und denen, die nicht die Ehe voraussetzen, sondern notwendig werden, weil die Ehepartner in Vermögensgemeinschaften verbunden sind, die auch Unverheiratete eingehen können.[6...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Anmeldung zum Handelsregister – Haftung

Rz. 240 Sämtliche (§ 78 GmbHG) Geschäftsführer[999] haben die Erhöhung gem. § 57 GmbHG zum Handelsregister anzumelden (vgl. Rdn 223 ff.). Der Anmeldung sind als Anlagen beizufügen gem. § 57 Abs. 3 GmbHG Übernahmeerklärungen nach § 55 GmbHG (Nr. 1), Liste der Übernehmer der neuen Anteile (Nr. 2),[1000] ggf. Unterlagen zur Sachkapitalerhöhung (Nr. 3) und außerdem der vollständ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Ausfallhaftung gem. §§ 24 und 31 Abs. 3 GmbHG und für Einziehungsvergütung

Rz. 328 Soweit eine Stammeinlage weder beim Zahlungspflichtigen eingezogen noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haften zwingend alle Gesellschafter[1300] – auch die nachträglich Gesellschafter wurden[1301] – über ihre Stammeinlage hinaus auch bei Kapitalerhöhungen nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile, §§ 24 S. 1, 25 GmbHG. Beträge, die die GmbH ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme

Rz. 80 Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1 EWR-Abkommen verbieten alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten spürbar zu beeinträchtigen geeignet sind (siehe hierzu Rdn 12, 13) und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs i...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / C. Haftung des Vermögensverwalters

Rz. 35 Im Gegensatz zu den vorstehend skizzierten Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Vermittlung von Anlagegeschäften liegt die vertragstypische Leistung des Vermögensverwalters darin, dass er die Entscheidungen anstelle des Kunden trifft.[134] Der Erfolg, also die Vermögensmehrung, schuldet der Vermögensverwalter nicht, sondern vielmehr nur die sachgerechte Durchfü...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 104 Schriftformklauseln haben in einzelnen Rechtsgebieten lange Tradition. So dienten sie im Arbeitsrecht dazu, zu verhindern, dass sich eine sog. "betriebliche Übung" bildet. Das BAG hatte dem indes früh einen Riegel vorgeschoben, und zwar zunächst nur mit dem Hinweis darauf, dass einfache Schriftformklauseln nicht verhindern, dass die Vertragsparteien sich einvernehmli...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 823 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Form

Rz. 4 Eine schriftliche Abmahnung ist nicht erforderlich. In Eilfällen ist auch eine telefonische oder mündliche Abmahnung möglich, von der allerdings aus Beweisgründen nur in besonders gelagerten Fällen (z.B. auf einer Messe) Gebrauch gemacht werden sollte. Aus diesem Grund wird zusätzlich zur Übermittlung der Abmahnung per E-Mail eine postalische Übersendung per Einschreib...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 3. Widerspruchsbegründung

Rz. 4 Eine Begründung des Widerspruchs ist zwar rechtlich nicht gefordert, gleichwohl ist eine solche dringend anzuraten, da trotz Amtsermittlungspflicht nach § 24 VwVfG den Widerspruchsführer grds. eine Mitwirkungspflicht und Darlegungslast trifft.[5] Nach § 26 Abs. 2 VwVfG sollen die Beteiligten bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen insbesondere ihnen b...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / dd) Glaubhaftmachungslast

Rz. 608 Schwierig gestaltet sich die Frage, in welchem Umfang Parteivorbringen im summarischen Verfahren glaubhaft zu machen ist (Glaubhaftmachungslast). Während FGG-Familiensachen wegen der diesen Verfahren innewohnenden Amtsermittlung keine Behauptungslast kennen und in bestimmten streitigen Wohnungs-/Hausratssachen oder Regelungen zum Zugewinn meist nur von einer Darlegung...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / e) Behandlungsablauf

Rz. 128 Da an die Substantiierungspflichten des Patienten in einem Arzthaftungsprozess nur geringe Anforderungen gestellt werden,[293] ist der Arzt aufgrund der für ihn geltenden sekundären Darlegungslast dazu verpflichtet, den Sachverhalt, d.h. in concreto den Behandlungsablauf, anhand der Krankenunterlagen darzulegen. Der Arzt hat somit auch bei der Schilderung des Behandl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 463 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[841] Betroffen sind regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer durch ein...mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Klagebefugnis, § 40 Abs. 2 FGO

Rz. 121 Den Kläger trifft eine besondere Darlegungslast, dass er klagebefugt ist. Er muss geltend machen, durch den Verwaltungsakt, dessen Ablehnung oder Unterlassung oder durch eine andere Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO). Nur wer unmittelbar selbst betroffen ist, ist klagebefugt.[147] Popularklage und gewillkürte Prozessstandschaft sind ausgesc...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 106 Wohnraummietverhältnisse, mit Ausnahme der in § 549 Abs. 2, 3 und § 573a BGB genannten Mietverhältnisse, können gem. § 573 BGB nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters gekündigt werden. Dem kann der Mieter ein Widerspruchsrecht nach § 574 BGB entgegensetzen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Ange...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 431 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[761] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 8. Einwendungen von Gemeinden

Rz. 15 Gemeinden sind nicht "allgemeiner Sachwalter öffentlicher Interessen".[54] Insbesondere berührt nicht jede Einwirkung eines planfestzustellenden Vorhabens das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG). Die Gemeinde kann sich lediglich auf die Verletzung der im Rahmen der Gesetze bestimmten eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft berufen. Schal...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / I. Überblick

Rz. 2 Für die Verwirklichung bestimmter baulicher Vorhaben sehen Bundes- und Landesgesetze die Durchführung eines besonderen förmlichen Verwaltungsverfahrens vor. Diese unter dem verfahrensrechtlichen Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben werden – im Unterschied etwa zur Gesamtplanung genannten Bauleitplanung – als Fachplanung bezeichnet.[1] Wo das Fachplanungsrec...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / d) Abrechnung

Rz. 42 Die Abrechnung nach § 87c HGB ist ein abstraktes Schuldanerkenntnis [136] des Unternehmers. Sie ist eine vollständige, klare und übersichtliche schriftliche Aufstellung der Geschäfte, aus denen dem Handelsvertreter nach Auffassung des Unternehmers Provisionsansprüche zustehen und wie diese sich zusammensetzen. Die Abrechnung ist ausschließlich Pflicht des Unternehmers....mehr

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§ 16 Franchiserecht / aa) Allgemeines

Rz. 41 Ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 282, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Rz. 42 Anknüpfungspunkt im Franchising ist hier regelmäßig eine Verletzung der (vorvertraglichen) Aufklärungspflicht des Franchisegebers. Allgemein gilt, dass aufgrund des Charakters eines Franchise-Vertrages als Dauerschuldverhältnis die ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 5. Veröffentlichung

Rz. 22 Die Veröffentlichungsbefugnis ergibt sich aus § 103 UrhG. Danach kann ein Urteil nach Eintritt der Rechtskraft bekannt gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die obsiegende Partei ein berechtigtes Interesse daran vorträgt. Bei einer Marktverwirrung wird man dies regelmäßig bejahen. Die Art der Bekanntmachung richtet sich nach dem Zweck, den sie verfolgt. Sie muss so ...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Immaterialgüterrechtlicher Schutz

Rz. 3 Bei der Vertragsgestaltung stets zu beachten ist der umfassende urheberrechtliche Schutz von Software: Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind, § 69a Abs. 3 UrhG.[10] Diese Vorschrift wird regelmäßig als Absage an die hohen Schutzanforderungen de...mehr

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§ 24 IT-Recht / d) Weiterveräußerung erworbener Software

Rz. 34 Zu erheblichen Diskussionen hat die Frage geführt, ob Inhaber von Softwarelizenzen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen können ("Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen"). Der BGH hat in diesem Zusammenhang im Februar 2011 dem EuGH verschiedene Fragen zur Auslegung der Computerprogrammrichtlinie (RL 2009/24/EG) vorgelegt.[71] Auch beim schlichten Softwarek...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsatz

Rz. 331 Die Entwicklung der Rspr. des BGH ist bewegt: Er hat bis zu einer Wende 2001 im qualifiziert faktischen Konzern die Haftung des eine GmbH beherrschenden unternehmerisch tätigen Gesellschafters[1305] kontinuierlich eingeschränkt. Nach der TBB-Entscheidung (1993) haftete der Gesellschafter analog §§ 302, 303 AktG, wenn er im Konzerninteresse die Leitungsmacht[1306] obj...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.3 Betriebsbegriff bei Prüfung der Anwendbarkeit des KSchG

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist vom betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff auszugehen.[1] Danach ist als Betrieb die organisatorische Einheit anzusehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder zusammen mit seinen Mitarbeitern mithilfe sächlicher und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. In erster Linie kommt es...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

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Kündigungsschutz / 1.1 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Beschäftigtenzahl

Neu- und Alt-Arbeitnehmer Das Kündigungsschutzgesetz ist erst in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern anwendbar. Zum 1.1.2004 wurde der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von 5 auf 10 Arbeitnehmer angehoben. Wegen der Besitzstandsregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2003 bereits bestand, ist der bisherige Schwellenwert vo...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Schritt 2: Arbeitsplatzwechsel (§ 13 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 28 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ist – wenn unverantwortbare Gefährdungen nicht durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach Nr. 1 ausgeschlossen werden können oder dies wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar ist – ein Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen. Ist die Durchführung von technischen oder organisatorischen Maßnahmen nicht geeignet oder kan...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Beschäftigungsverbot durch ärztliches Zeugnis (§ 16 Abs. 1)

Rz. 2 Absatz 1 regelt den vorgeburtlichen Schutz: Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf dem Arbeitsplatz beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist unabhängig von Fristen und daher selbstständig. Das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuS...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG

Unabhängig von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzes regelt § 2 ArbPlSchG ein umfassendes Kündigungsverbot.[1] Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines (freiwillig) Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.1 Anordnung des Arbeitgebers

Das 1. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde ist die Anordnung des Arbeitgebers. Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Die Anordnung von Überstunden kann durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitszeitgesetzes – erfolge...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 8a Abs. 1 BerHG

Rz. 120 Anspruch gegen Staatskasse Der Vergütungsanspruch der Beratungsperson gegen die Staatskasse soll grundsätzlich auch nach der Aufhebung fortbestehen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Rechtsanwalt nicht schutzwürdig ist:mehr

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§ 17 Auslagen / C. Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG

Rz. 3 Notwendigkeit Voraussetzung für die Anerkennung von Fotokopie-Kosten im Festsetzungsverfahren ist, dass der Beteiligte Tatsachen darlegt, aus denen sich schlüssig die Notwendigkeit der Kosten für eine sachgerechte Prozessführung ergibt. Das vollständige Kopieren der Akten ist regelmäßig nicht notwendig.[3] Rz. 4 Maßstab – sachgerechte Beurteilung Der Rechtsanwalt darf all...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 6a Abs. 1 BerHG – Aufhebung von Amts wegen

Rz. 106 Aufhebung von Amts wegen Nach § 6a Abs. 1 BerHG kann das Gericht die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn Rz. 107 Keine Pflicht zur Aufhebung Es besteht keine Pflicht zur Aufhebung (im Gegensatz zur PKH: § 1...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.1.2.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TV-L enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. Beweislast

Rz. 50 Die Gesellschaft hat den Eintritt des Schadens und die Verursachung durch das pflichtwidrige Verhalten des Geschäftsführers zu beweisen (BGH GmbHR 1992, 167). Wegen Beweiserleichterungen, die auch hier anwendbar sind, vgl. BGH GmbHR 1992, 167 (vgl. Rz. 54). Der Geschäftsführer muss beweisen, dass er die gebotene Sorgfalt beachtet hat (Noack § 43 Rz. 81). Einzelheiten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Beweislast

Rz. 60 § 93 Abs. 2 S. 2 AktG ist analog anzuwenden (BGH NZG 2021, 1356; Rowedder/Pentz/Schnorbus § 43 Rz. 84). Die Gesellschaft hat als Klägerin Schaden, Schadensverursachung und die Möglichkeit einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers darzulegen – ggf. gem. § 287 ZPO erleichtert, vgl. BGH NZG 2020, 1343; BGH GmbHR 2008, 488 – und zu beweisen (BGH GmbHR 1986, 19; GmbHR 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 4 Beweislast des Versicherten

Der Unfallversicherungsträger hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.[1] Nach dem Grundsatz der objektiven Beweislastverteilung geht die Unbeweisbarkeit eines anspruchsbegründenden Tatbestands zulasten des Versicherten.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr