Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Prozessuales

Rz. 20 Streiten die Parteien im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses über Ansprüche des Klägers nach dem EFZG, trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen und damit insbesondere für die die Arbeitnehmereigenschaft begründenden tatsächlichen Umstände.[1] Ist streitig, ob zu einem früheren Geschäftsführer nach dessen Abberufung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.4 Wertaufholungsgebot

Rz. 343 Nach § 7 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG nach dem Vollzug der AfaA in späteren Wirtschaftsjahren eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn und soweit der Grund für die AfaA entfallen ist. Die Regelung ergänzt das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG und soll sicherstellen, dass eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.2 Art der Abnutzung

Rz. 275 Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ist von der technischen und wirtschaftlichen Abnutzung des Wirtschaftsguts im Betrieb des Stpfl. abhängig. Auszugehen ist grundsätzlich von der technischen Nutzungsdauer. Rz. 276 Die technische Abnutzung wird bestimmt durch den substanziellen Verschleiß durch Gebrauch und durch äußere Einflüsse wie z. B. Verw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 11 AfA nach Maßgabe der Leistung (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG)

Rz. 317 Der Stpfl. kann nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, statt der AfA nach § 7 S. 1 und 2 EStG die AfA nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vornehmen. Voraussetzung ist, dass er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. Rz. 318 Die Leistungs-AfA ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.3 Schätzung der Nutzungsdauer

Rz. 282 Die künftige Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts steht zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung im Regelfall nicht fest. Sie ist deshalb zu schätzen. Der Stpfl. hat die tatsächlichen Grundlagen für die Schätzung darzutun. Maßgebend sind die Erwägungen, die ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Kaufmann anstellen würde. Abzustellen ist nicht...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5 Mittelbare Beteiligungen

In § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG werden nun ausschließlich rechtsfolgenseitig für die Hinzurechnung der Einkünfte mittelbare Beteiligungen mitberücksichtigt ("sind diese Einkünfte [...] entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung steuerpflichtig"). Ebenfalls rechtsfolgenseitig bleiben mittelbare Beteiligungen außer Betracht, wenn auf Ebene der zwischengeschalteten...mehr

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Wiedereinstellungsanspruch ... / 2 Durchsetzung des Wiedereinstellungsanspruchs

Die Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruchs ist fristgebunden. Eine Ungewissheit über das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags muss, soweit möglich, vermieden werden. Deshalb ist der Wiedereinstellungsantrag analog § 613 a Abs. 6 BGB und dem in § 2 Satz 2 und § 4 KSchG enthaltenen Beschleunigungsgrundsatz innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung der entscheidend...mehr

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Wiedereinstellungsanspruch ... / 1.3 Wiedereinstellung nach wirksamer personenbedingter Kündigung

Ob ein Wiedereinstellungsanspruch auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung möglich ist, hat das Bundesarbeitsgericht nicht abschließend entschieden, hält einen solchen Anspruch aber für möglich. Voraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung ist eine negative Gesundheitsprognose. Maßgebender Zeitpunkt für die Gesundheitsprognose bei einer Kündigung wegen langanhalten...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 5.1 Form

Mündlich Ein Mietaufhebungsvertrag kann grundsätzlich auch formlos, also mündlich, abgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag selbst Schriftform für seine Änderung oder Ergänzung vorschreibt.[1] Beweislast beim Vermieter Der Abschluss eines mündlichen Aufhebungsvertrags ist niemals zu empfehlen, da der Vermieter im Räumungsrechtsstreit die Beweislast dafür...mehr

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Formmängel eines Zeugnisses verhindern Erfüllung des Anspruchs

Ein Arbeitszeugnis muss in formaler Hinsicht die im Geschäftsleben üblichen Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ist der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers nicht erfüllt. Dazu zählt jedenfalls, dass das Arbeitszeugnis mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestaltet sein muss, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Dies führt...mehr

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Antenne im Mietrecht / 3.1 Parabolantenne trotz bestehendem Kabelanschluss

Nach dem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 24.8.1993[1] muss der Vermieter hier trotz des Kabelanschlusses die Montage einer Parabolantenne dulden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Breitbandkabelanschluss befriedigt das Bedürfnis des Mieters auf Empfang von Fernsehprogrammen aus dessen Heimatland derzeit und in absehbarer Zukunft nicht, während eine Parabol...mehr

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Deliktische Eingriffe Dritt... / bb) Einwendung aus Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DS-GVO

Dem Beklagten (Auftraggeber und Zahlender) stehe allerdings ein Schadensersatzanspruch gegen den Werkunternehmer in Höhe des gezahlten Betrags zu. Diesen könne er dem Anspruchsteller unter dem Gesichtspunkt der dolo-agit-Einwendung gem. § 242 BGB entgegenhalten. Der Anspruch resultiere aus Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).[10] Die Vorschrift eröffne einen dir...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1 Die Beweislast

1.1 Klage auf Zeugniserteilung Zunächst müssen Beschäftigte ihren Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses geltend machen und diesen jedenfalls bei einem Zwischenzeugnis auch begründen. Dieses Verlangen ist regelmäßig gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben bzw. gegenüber demjenigen, der die Arbeitgeberfunktion, ggf. auch nur in bestimmten Bereichen (z. B. Personalleiter), wahrnimmt...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.3 Beweislast im Rechtsstreit, Zuständigkeit

Rz. 13 Beruft sich ein selbstständiger Dienstnehmer darauf, er sei in Wirklichkeit Arbeitnehmer, so kann er dies von den Arbeitsgerichten in einer sog. Statusklage geltend machen. Für die Umstände, die die Arbeitnehmereigenschaft belegen sollen, trägt er die Beweislast. Er kann die Arbeitnehmereigenschaft auch inzident im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Urlaub prüfen la...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Negative Beweislast des Vermieters

Rz. 50 Nach allgemeinen prozessualen Regeln zur Substanziierungspflicht hängt diese auch vom entsprechenden Bestreiten der Gegenseite, hier des Vermieters, ab. Dieser darf Behauptungen, die nicht seiner eigenen Wahrnehmung unterliegen, mit Nichtwissen bestreiten (§ 138 Abs. 4 ZPO). Sind allerdings Mängel am Gebäude und seinen Teilen außerhalb der Wohnung streitig, kann sich ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Beweislast bei Baumängeln und Feuchtigkeitsschäden

Rz. 51 Bei Mängeln, die ihre Ursache in Baumängeln haben können, ist die Darlegungslast differenziert zu sehen und richtet sich insbesondere bei den Feuchtigkeitsschäden nach den entsprechenden Verantwortungsbereichen. Das bedeutet im Einzelnen: Der Vermieter hat bei Feuchtigkeitsschäden die Möglichkeit einer in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich liegenden Schadensurs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Darlegungslast des Mieters

Rz. 49 Auch wenn nach dem Wortlaut des § 536 die Minderung ‹automatisch› eintritt, wenn ein erheblicher Fehler vorliegt, muss der Mieter nach allgemeiner Meinung grundsätzlich das Vorliegen von Mängeln darlegen und im Streitfall auch beweisen, wenn er sich auf Minderung beruft. Macht der Mieter einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung in Gestalt von Geräu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Problem Fogging

Rz. 52 Hinweis Fogging Unter Fogging versteht man eine plötzlich auftretende (schmierige) schwarze Färbung auf Tapeten, Fußböden, Einrichtungsgegenständen, die teilweise auf verwendete Dekorationsprodukte zurückgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist zur Darlegungs- und Beweislast zwischen Schadenersatzansprüchen und Herstellungsansprüchen zu unterscheiden. Nach BGH, Beschlus...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / Zusammenfassung

Überblick Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder aus Sicht des Arbeitnehmers nicht ordnungsgemäß, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verteilung der Beweislast bei einer angestrebten Zeugniskorrektur und welche Kosten auf den Arbeitgeber in e...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1.1 Klage auf Zeugniserteilung

Zunächst müssen Beschäftigte ihren Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses geltend machen und diesen jedenfalls bei einem Zwischenzeugnis auch begründen. Dieses Verlangen ist regelmäßig gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben bzw. gegenüber demjenigen, der die Arbeitgeberfunktion, ggf. auch nur in bestimmten Bereichen (z. B. Personalleiter), wahrnimmt. Ist gar kein Arbeitszeugnis e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.5 Rechtsfolgen

Rz. 76 Der Mieter hat die Rechte aus § 536, demgemäß muss der Vermieter bei § 536a den Mangel zu vertreten haben. Die Kündigungsmöglichkeit nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 bleibt unberührt. § 541 a. F. verwies nur auf Satz 1 des § 539 a. F., sodass dem Mieter nur die positive Kenntnis des Rechtsmangels schadete, die übrigen Tatbestände des § 539 a. F. nicht zur Anwendung kamen. Das ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst.[1] Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Prakti...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1.2 Klage auf Zeugnisberichtigung

Ist das Zeugnis aus Sicht des Arbeitnehmers inhaltlich oder formell falsch, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitsgericht sachlich zuständig, da die Auseinandersetzung noch aus dem Arbeitsverhältnis herrührt,...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.1 Rechtscharakter der Wartezeit

Rz. 3 Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines vollen Urlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben, sondern er existiert nicht; stattdessen hat der Arbeitnehmer aber unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BUrlG einen Teilurlaubsanspruch. Rz. 4 Soweit andere Auffassungen hierzu vertreten werden, nach denen der Url...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Fälligkeit, Anspruchsdauer, Beweislast

Rz. 29 Der Mutterschutzlohn wird in gleicher Weise abgerechnet und ausgezahlt wie das Entgelt, das ohne das Beschäftigungsverbot zu bezahlen wäre. Dies gilt insbesondere für die Fälligkeit. Mutterschutzlohn ist für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots zu zahlen und ist nicht – wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Der Anspr...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / bb) Vorbereitung der Veräußerung durch die Spaltung

Der Tatbestand der Vorbereitung einer Veräußerung durch die Spaltung nach § 15 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 UmwStG wurde neu aufgenommen. Wann eine solche schädliche Vorbereitung vorliegt, wird in § 15 Abs. 2 S. 4 und S. 5 UmwStG näher erläutert. Dort wird klargestellt, dass eine Veräußerungsvorbereitung nur schädlich ist, sofern innerhalb von fünf Jahren nach dem Spaltungsstichtag min...mehr

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Arbeitszeugnis: Schadensers... / 1.2 Anspruch auf Schmerzensgeld

Daneben kann in Ausnahmefällen ein Schmerzensgeldanspruch entstehen, wenn der Arbeitnehmer durch das Verschulden des Arbeitgebers bei der Zeugniserteilung längere Zeit arbeitslos war und es hierdurch zu einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung, z. B. im psychischen Bereich, gekommen ist.[1] Beweislast: Auch für einen Anspruch auf Schmerzensgeld ist der Arbeitnehmer darlegu...mehr

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Arbeitszeugnis: Schadensers... / 1.1 Anspruch auf Schadensersatz

Der Arbeitnehmer kann einen Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber herleiten aus Verzug, wegen Nichterteilung oder verspäteter Erteilung des Zeugnisses, aus der Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten wegen unvollständiger oder unrichtiger Zeugniserteilung. Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht, dem Arbeitnehmer rechtzeitig ein ordnungsgemäße...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.3.6 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 379 Für die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2a Satz 1 und Satz 3 TzBfG trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast. Dazu gehören die Tatsachen zur Neugründung des Unternehmens, zur Einhaltung der 4-Jahresfrist nach der Neugründung – insoweit sind insbesondere Angaben zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit erforderlich –, zur Einhaltung der maximalen Befristungsdauer vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.9 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 361 Die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der Befristung trägt grundsätzlich derjenige, der sich darauf beruft. Das ist i. d. R. der Arbeitgeber. Er hat darzulegen, dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG erfüllt sind.[1] Für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist ebenfalls derjenige darlegungs- und beweispflicht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.7 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 66 Die Darlegungs- und Beweislast für die Vereinbarung einer Befristung und deren Dauer trägt nach den allgemeinen zivilprozessualen Beweislastregeln derjenige, der sich darauf beruft. Das ist in der Regel der Arbeitgeber. Dies galt bereits für die vor Inkrafttreten des TzBfG bestehende Rechtslage.[1] Durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz hat sich daran nichts geände...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.7 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 413 Die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der Befristung trägt derjenige, der sich darauf beruft, das ist i. d. R. der Arbeitgeber. Er hat darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 TzBfG für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags vorlagen. Das gilt auch für die Beschäftigungssituation des Arbeitnehmers innerhalb der l...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.5.6 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 452 Darlegungs- und beweispflichtig für die Einhaltung der für die Befristung erforderlichen Schriftform ist derjenige, der sich auf die Befristung beruft, d. h. regelmäßig der Arbeitgeber.[1] Der Arbeitnehmer kann die Einhaltung der Schriftform u. U. mit sog. Nicht-mehr-wissen i. S. v. § 138 Abs. 4 ZPO bestreiten, wenn er nicht mehr weiß und auch nicht in zumutbarer Wei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.8 Prozessuales

Rz. 57 Die Unwirksamkeit einer nach § 1 ÄArbVtrG vereinbarten Befristung ist mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG innerhalb der dort vorgesehenen 3-wöchigen Klagefrist geltend zu machen. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Befristung trägt der Arbeitgeber. Will der Arbeitnehmer die Überschreitung der Höchs...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.10 Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG mit Betriebsratsmitgliedern

Rz. 362 § 14 Abs. 2 TzBfG gilt auch für Mitglieder des Betriebsrats. Deren nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unionsrechtliche Vorgaben gebieten insoweit keine einschränkende Auslegung der Vorschrift.[1] Die unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 und A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.3.2 Neu gegründete Unternehmen; 4-Jahresfrist

Rz. 366 Die erleichterte Befristungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2a TzBfG gilt nur für neu gegründete Unternehmen in den ersten 4 Jahren nach der Gründung. Rz. 367 Der Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist nach § 14 Abs. 2a Satz 3 TzBfG die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 AO der Gemeinde oder dem Finanzamt anzuzeigen ist. Für die Berechnung der 4-Jahresfri...mehr

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Anzeigepflicht Mietmängel / 2 Form der Anzeige

Bemerkt der Mieter einen Fehler oder eine drohende Gefahr für die Mietsache, hat er dies dem Vermieter unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[1], schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Ob die Anzeige unverzüglich erfolgt ist, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Wichtig Keine überzogenen Anforderungen stellen Die Anforderungen an die Mängelrüge...mehr

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Anzeigepflicht Mietmängel / 3 Verstoß gegen die Anzeigepflicht und ihre Folgen

Unterlässt der Mieter die Anzeige, obwohl ihm der Mangel bzw. die drohende Gefahr bekannt oder nur aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt war[1], ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.[2] Praxis-Beispiel Undichter Spülkasten Tritt ein Wassermehrverbrauch auf, weil es der Mieter unterlassen hat, dem Vermieter die Undichtigkeit des Spülk...mehr

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Einstellung / 11.4 Anspruch auf Schadensersatz

Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm richtigerweise die Stelle hätte übertragen werden müssen.[1] D.h. jedoch, dass für einen Anspruch auf Schadensersatz alleine die Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht ausreicht, sondern dass das Verhalten des Arbeitgebers für den Schaden eines zurückgewiesenen Bewerber...mehr

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Einstellung / 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

Für die Auswahl aller Beschäftigten, vom Sachbearbeiter über Dienstvorstand, Geschäftsführer, Beigeordneter bis Bürgermeister, werden Bewerbungsunterlagen als erste Informationsquelle benutzt. Ziel der Bewerbung ist deshalb auch, einen ersten Eindruck zu vermitteln und über die Hürde der Vorauslese in die persönliche Vorstellung zu kommen. Die Bewerbungsunterlagen vermitteln...mehr

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Einstellung / 3.4.3 Beweislastverteilung

Von großer praktischer Bedeutung ist die Beweislastverteilung, die in § 22 AGG geregelt ist und dem Arbeitnehmer zu erheblichen Erleichterungen im Rechtsstreit gegenüber dem Arbeitgeber verhilft. Ausreichend ist es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Wenn ...mehr

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Arbeitsvertrag / 5.2 Fakultative Bestandteile

Abtretungsverbot § 399 BGB gibt die Möglichkeit, die Abtretung von Forderungen durch ein Abtretungsverbot zu verhindern. Diese Klausel soll dem Arbeitgeber helfen, Unklarheiten beim Zusammentreffen von Pfändung und Abtretung sowie die Belastung durch die Bearbeitung von Abtretungen zu vermeiden. Ein Abtretungsverbot durch Betriebs-/Dienstvereinbarung ist bislang als zulässig e...mehr

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Einstellung / 3.2 Inhaltliche Anforderungen an Stellenausschreibungen

Um eine Stellenanzeige diskriminierungsfrei zu formulieren, sind insbesondere einige Gesichtspunkte zu beachten: Der Text ist geschlechtsneutral zu formulieren. Die Stellenausschreibung sollte sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, richten (z. B. "Sekretär/Sekretärin (m/w/d)"). Es kann ...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.3 Überschuldungsbilanz

Der Geschäftsführer einer GmbH muss gem. § 15a InsO., wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit[1] oder Überschuldung[2] Insolvenzantrag stellen, um seine persönliche Haftung zu vermeiden.[3] Zweck einer Überschuldungsbilanz besteht darin, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Schuldners zu ermitt...mehr