Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 20 Handelsvertreterrecht / e) Verwahrungspflicht, Herausgabepflicht

Rz. 24 Der Handelsvertreter muss die ihm überlassenen Sachen/Unterlagen pfleglich behandeln und sorgfältig verwahren.[89] Den Handelsvertreter trifft bei der Verwahrung von Unterlagen i.S.v. § 86a HGB eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Beweislast für die Einhaltung der Sorgfalt liegt beim Handelsvertreter.[90] Der Handelsvertreter braucht allerdings die Musterkollektion ohne...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf

Rz. 187 Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB geregelt. Dieser Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Einkommen des Schuldners etwas vorgetragen oder bewiesen werden müsste. Die Unterhaltshöhe richtet sich aber weiterhin gemäß § 1603 BGB nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners, sodass zu geringes Einkommen des Schuldners zu einer Reduzierung fü...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Zusicherungen

Rz. 25 Im Hinblick auf weitgehende Haftungsausschlüsse versichern die Verkäufer üblicherweise zumindest, dass ihnen von schwerwiegenden Mängeln des Objektes (Schimmelbefall, Holzbock, Hausschwamm etc.) nichts bekannt ist. Zwar trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass entsprechende Zusicherungen falsch waren; erbringt er aber den Beweis, so liegt eine arglistige Täuschung ...mehr

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§ 35 Reiserecht / (6) Mängelanzeige und Mängelprotokoll

Rz. 122 Die Minderung setzt eine Mängelanzeige voraus. Der Reisende soll nicht den Mangel stillschweigend erdulden, um dann nach der Rückkehr finanzielle Ansprüche geltend zu machen.[143] Auf das Erfordernis einer Mängelanzeige (die nicht identisch mit dem Abhilfeverlangen ist, in der Praxis aber mit diesem in der Regel zusammenfällt) muss der Reiseveranstalter hinweisen (Ar...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 82 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver...mehr

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§ 13 Erbrecht / I. Klage des Vorerben auf Feststellung des Erbrechts

Rz. 140 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft ist nicht immer mit der Verwendung der entsprechenden Begrifflichkeiten verbunden. So ist in der Praxis häufig der Fall anzutreffen, dass erst durch Anwendung von Auslegungs- und Ergänzungsregeln (§§ 2101–2107 BGB) der wirkliche Wille des Erblassers zu eruieren ist. Gerade bei Ehegattentestamenten ist die Frage zu stellen, ob ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Verbindliche Terminfestlegung (zu § 9 Abs. 1 des Mustervertrags)

Rz. 35 Dass es vor allem aus der Sicht des Erwerbers wünschenswert wäre, Termine sowohl für die Bezugsfertigstellung als auch für die endgültige Fertigstellung verbindlich festzulegen, liegt auf der Hand; dem trägt § 9 Abs. 1 S. 1 des Mustervertrags Rechnung. Dass andererseits der Bauträger grundsätzlich eher an flexiblen Vorgaben interessiert sein wird, ist ebenso plausibel...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 524 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstands (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 BetrV...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / VI. Bauzeitverlängerung

Rz. 69 Häufig werden Bauverträge nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist abgewickelt. Eine Unternehmerinsolvenz kann den Zeitplan ebenso durcheinander werfen wie ein Vergabeverfahren. Die (vertraglich vereinbarte) HOAI-Vergütung bezieht sich nur auf die anrechenbaren Kosten und enthält keine zeitliche Komponente. Der Architekt schuldet jedoch auch dann, wenn es zu...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen verschleierter Sacheinlage sowie Hin- und Herzahlens

Rz. 259 Die Vor-MoMiG-Rspr. behandelte die Bareinlage als nicht erbracht und das "verdeckte" Verkehrsgeschäft schuldrechtlich sowie dinglich als unwirksam,[1072] was insb. die nochmalige Einzahlung der Bareinlage bedeutete (vgl. Rdn 248 f.).[1073] Stattdessen gilt nun die Anrechnungslösung nach § 19 Abs. 4 GmbHG. Die Anrechnung des Werts der verdeckt eingelegten Sacheinlage ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.52: Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt Ausweislich der beiliegenden Vollmacht beauftragte mich Ihr Versicherungsnehmer, Herr _________________________ aus _________________________, mit der Wahrnehmung seiner Interessen in der im Betreff genannten Angelegenheit. Anlass zur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Leistungskürzung in der Kaskoversicherung bei Augenblicksversagen

Rz. 443 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.54: Leistungskürzung in der Kaskoversicherung bei Augenblicksversagen In vorbezeichneter Angelegenheit komme ich zurück auf Ihre Leistungsablehnung i.H.v. 100 %, die zu beanstanden ist. Selbst wenn mein Mandant tatsächlich den Versicherungsfall in grob fahrlässiger Weise durch Überfahren einer rot anzeigende...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Inhalt und Methode des ausländischen Rechts

Rz. 7 Die nach der deutschen Rechtslage zur Anwendung berufenen und/oder die muss das Gericht von Amts wegen feststellen. Es muss das ausländische Recht aber nicht kennen und ist deshalb berechtigt, erm...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Mangelhaftigkeit von Beschlüssen

Rz. 152 Gesellschafterbeschlüsse können mangelhaft (nichtig oder anfechtbar) sein.[640] Gesellschafter[641] können die Mangelhaftigkeit mit Klagen geltend machen, bei formal (zumal von einem Versammlungsleiter) festgestellten Beschlüssen[642] mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.[643] Diese sind regelmäßig fristgebunden.[644] Das GmbHG enthält keine Regeln zu Beschlussmän...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 403 Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine arbeitnehmerseitige Kündigung, durch Befristung, infolge einer Anfechtung des Arbeitsvertrages oder infolge eines Aufhebungsvertrages beendet wird.[700] Nach § 1 Abs. 1 KSchG ist das Kündigungsschutzgesetz erst anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Untern...mehr

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§ 26 Kartellrecht / f) Prinzip der Legalausnahme

Rz. 39 Eine Freistellung vom Kartellverbot erfolgt nach § 2 Abs. 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV für Vereinbarungen, die ohne dassmehr

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§ 42 Transportrecht / a) HGB-Haftung

Rz. 31 Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung der Güter in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung sowie für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen. Die Haftung des Frachtführers ist eine Obhutshaftung, wobei es dahinstehen kann, ob diese verschuldensunabhängig ist oder besonders strengen Sorgfaltsanforderungen unterlieg...mehr

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§ 15 Familienrecht / i) Obliegenheit des Gläubigers zur Verwertung von Vermögen

Rz. 355 Grundsätzlich könnte der Berechtigte durch die Verwertung vorhandenen Vermögens seinen Bedarf decken, bis es verbraucht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Unterhaltsgläubiger nicht bedürftig. Diese Bedürftigkeit entsteht grundsätzlich erst dann, wenn er sein gesamtes Vermögen verbraucht hat.[535] Er muss jedoch nach § 1577 Abs. 3 BGB den Stamm seines Vermögens dann...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Die Agentur für Arbeit ist befugt, eine Sperrzeit gem. § 159 SGB III [106] festzustellen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung gegeben hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben[107] (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe – § 159 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 SGB III). Gem. § 159 Abs....mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 126 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[490] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (analog § 93 Abs. 1 S. 2 Ak...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Außerordentliche Kündigung

Rz. 410 Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ni...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / bb) Verwertung anderer Gutachten, insbesondere Privatgutachten

Rz. 160 Bei einem Privatgutachten handelt es sich um einen qualifizierten, urkundlich belegten Parteivortrag.[339] Nur dann, wenn beide Parteien mit der Verwertung eines derartigen Privatgutachtens im Verfahren einverstanden sind, kann auf die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens verzichtet werden. Die Parteien haben gem. §§ 397, 402 ZPO das Recht, den Sa...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Muster: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.17: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der _________________________ (Lieferungen/Leistungen) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf des Kindes

Rz. 225 Die DT weist auch für volljährige Kinder einen Unterhaltsbetrag aus. Lebt das volljährige Kind bei keinem Elternteil mehr, so wird ihm nach der DT, Stand 1.1.2025, im Regelfall ein monatlicher Bedarf in Höhe von 990 EUR zugebilligt.[356] Rz. 226 Unterhaltsrelevant sein können Alter, Schuljahr, voraussichtliche Beendigung der Schulzeit, beabsichtigte weitere Ausbildung...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrecht, Widerrufs- und Einwendungsdurchgriff

Rz. 7 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gem. § 495 Abs. 1 BGB i.V.m. § 356b BGB zu. Bei mehreren Verbrauchern auf der Darlehensnehmerseite kann jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen.[18] Seit dem 21.3.2016 sind in §§ 514, 515 BGB (wohnimmobilienkreditrichtlinienüberschießend) auch für unentgelt...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 57 Der Unternehmer schuldet dem Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs[233] wird in zwei Schritten bestimmt: Zunächst ist der so genannte Rohausgleich zu berechnen, der sodann nach der Ausgleichshöchstgrenze des § 89b Abs. 2 HGB begrenzt wird. Die Höhe des Rohausgleiches wird durch die drei ihn konstituierenden Elemente des § 89b ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Muster: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 134 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.19: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt sechs Monate. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglic...mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Anwendungsbereich

Rz. 100 Der Begriff des Verbrauchsgüterkaufs wird in § 474 Abs. 1 BGB in Anpassung an die Terminologie der Warenkaufrichtlinie legal definiert. Danach liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware – legal definiert in § 241a Abs. 1 BGB – kauft.[174] Die §§ 474 ff. BGB gelten also nicht für Kaufverträge zwischen Verbrauchern und auch ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / cc) Kaufgegenstand

Rz. 103 Kaufgegenstand muss gem. § 474 Abs. 1 S. 1 BGB eine neue oder gebrauchte Ware i.S.d. § 241a BGB sein. Ware wird in § 241a BGB legal definiert als bewegliche Sache, die nicht aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft wird. Vom Begriff umfasst sind auch Tiere.[187] Kaufverträge über Rechte oder Grundstücke werden nicht erf...mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Nichtbeförderung

Rz. 204 Nichtbeförderung bedeutet die Weigerung, den Fluggast zu befördern, obschon er sich rechtzeitig am Flugsteig eingefunden hat, ohne dass vertretbare Gründe für die Nichtbeförderung gegeben sind, Art. 2 lit. j Fluggastrechte-VO. Hiermit sind nicht nur die Fälle der klassischen Überbuchung gemeint (es finden sich mehr Fluggäste am Abflugschalter ein, als das Flugzeug Pl...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Sozialversicherungsrechtliche Haftung

Rz. 136 Arbeitgeber müssen zahlreiche sozialrechtliche Pflichten und Verhaltensvorschriften befolgen; diese Regeln sind verstreut in zahlreichen Gesetzen (etwa Sozialgesetzbücher, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Wegen ihrer Allzuständigkeit sind die Geschäftsführer für die Erfüllung ihrer GmbH P...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Kausalität

Rz. 50 Um eine Schadensersatzpflicht auszulösen, muss der Behandlungsfehler kausal für den eingetretenen Schaden sein. Die Beweislast liegt hier regelmäßig beim Patienten. Zu unterscheiden ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft zunächst die Verletzung des geschützten Rechtsguts i.S.d. § 823 A...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Materielle Voraussetzung: Scheitern der Ehe

Rz. 139 Neben den formellen Voraussetzungen eines zulässigen Scheidungsantrags ist materiell-rechtlich das Scheitern der Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Beteiligten festzustellen. Rz. 140 Für einverständliche Scheidungsverfahren nach § 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB gilt:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Regelung durch MoMiG

Rz. 249 Das MoMiG begegnete der Kritik an den drastischen Rechtsfolgen verdeckter Sacheinlagen nach der herkömmlichen Rspr.[1022] Die Regelungen gelten gleichermaßen für Gründung und Kapitalerhöhung (§ 56 Abs. 2 und § 56a i.V.m. § 19 Abs. 4 und 5 GmbHG). Ob sich durch die MoMiG-Regelung etwas an der Häufigkeit verschleierter Sacheinlagen ändern wird, wird mit Recht bezweifel...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / bb) Leistungsunfähigkeit des Schuldners

Rz. 189 Meint ein Elternteil, den verlangten Unterhalt nicht zahlen zu können, muss er dies gemäß § 1603 BGB nachweisen. Gegenüber einem minderjährigen Kind besteht allerdings eine gesteigerte Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 BGB, sodass unter Berücksichtigung auch des Arbeitszeitgesetzes [295] ggf. Überstunden zu leisten sind,[296] eine zusätzliche Erwerbstätigkeit – au...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Organpflichten und Haftung des Vorstands

Rz. 82 Bei ihrer Geschäftsführung haben Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG.[96] Sie unterliegen den Berichtspflichten nach § 90 AktG gegenüber dem Aufsichtsrat, der Geheimhaltungsverpflichtung nach § 93 Abs. 1 S. 3 AktG und dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot nach § 88 AktG. Sie sind zur Ei...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einsatzzeitpunkt

Rz. 426 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1–4 BGB, also Der Unterhaltsanspruch muss im Übrigen nicht geltend gemacht worden sein.[69...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 256 Die Regelung (vgl. Rdn 251) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Haftung nach Gesetz

Rz. 60 Der Spediteur unterliegt weitgehend dem gleichen Haftungsrecht wie der Frachtführer; die rechtlichen Unterschiede – insbesondere bei Güterschäden – sind gering.[75] Dass der Spediteur wie ein Frachtführer haftet, wird gesetzestechnisch auf zwei Wegen erreicht. Den Spediteur trifft in den Fällen des Selbsteintritts, der Fixkosten- und Sammelladungsspedition (§§ 458–460 ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Mitwirkungspflicht der Beteiligten

Rz. 140 Tatsächlich trägt das Gericht aber nicht die alleinige Sachaufklärungspflicht. Die Beteiligten, insbesondere auch das Finanzamt,[195] haben eine Mitwirkungspflicht. Diese ergibt sich aus § 76 Abs. 1 S. 2–4 und aus § 76 Abs. 3 FGO. Denn nach § 76 Abs. 1 FGO sind die Beteiligten bei der Erforschung des Sachverhaltes von Amts wegen durch das Gericht "heranzuziehen". Sie...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Kapitalaufbringung zur freien Verfügung der Geschäftsführer – Aufrechnung – Keine verdeckte Sacheinlage

Rz. 37 Freie Verfügung bedeutet, dass Geschäftsführer geleistete Geldeinlagen tatsächlich und rechtlich uneingeschränkt für die GmbH verwenden können müssen.[162] Dieser sog. Unversehrtheits-Grundsatz ist eine der tragenden Säulen des Gründungsrechts: Die GmbH muss im Zeitpunkt der Eintragung über ihr Stammkapital tatsächlich verfügen.[163] Fehlt die freie Verfügung, hat der...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / VIII. Verjährung von Regressansprüchen

Rz. 48 Die Verjährung von Regressansprüchen spielt im Anwaltshaftungsrecht eine große Rolle. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) knüpft an die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) an.[188] Die in der Rechtsberaterhaftung für den Beginn der Verjährungsfrist erforde...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 2. Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen, § 305 BGB)

Rz. 8 AGB im Sinne des Gesetzes erfordern für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Die Anforderungen an den Begriff der "Vielzahl" von Verträgen indes sind gering und wurden in der Rechtsprechung zunehmend zurückgeführt. Im Ausgangspunkt war die AGB-Kontrolle auf das Massengeschäft ausgerichtet. Nach aktueller Rechtslage allerdings sind AGB auch so...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 14 Weil es häufig an schriftlichen Vereinbarungen fehlt, ist der stillschweigende Maklervertrag äußerst praxisrelevant und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen: Ein konkludenter Maklervertrag kommt zustande,mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Vorratsgründung und Mantelkauf – Wirtschaftliche Neugründung

Rz. 47 In der Praxis besteht ein Bedürfnis für die Vorratsgründung von GmbH, u.a. wegen der nicht effektiv beeinflussbaren Dauer der Eintragung der GmbH im Handelsregister nach der Anmeldung. Die Vorratsgründung[202] ist zulässig, wenn sie offengelegt ist; insb. ist der Unternehmensgegenstand als Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft zu bezeichnen, und die Firma ...mehr

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§ 15 Familienrecht / l) Besonders hohes Einkommen des Schuldners

Rz. 359 Bei außerordentlich hohen Einkommensverhältnissen ist der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen konkret darzulegen. Nach der überwiegenden Anzahl der Leitlinien der OLG in den Nr. 15.3. ist dies der Fall, wenn das gemeinsame Einkommen den Betrag der höchsten Einkommensgruppe der DT übersteigt, derzeit also höher ist als 11.200 EUR.[547] Unterhalt dient nicht ...mehr