Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Voraussetzungen

Rz. 16 Eine Verteilung der Kosten einer beschlossenen baulichen Veränderung nach Absatz 2 S. 1 Nr. 1 auf alle Wohnungseigentümer nach Maßgabe ihrer Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum findet nach Halbsatz 2 der genannten Vorschrift auch bei Erreichen der doppelt qualifizierten Mehrheit nicht statt, wenn die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines

Rz. 296 Verletzt der Verwalter eine seiner Pflichten, die seinerseits gegenüber der GdWE bestehen, kommt sowohl eine Haftung aufgrund von Vertragsverletzungen als auch eine solche wegen Verletzungen seiner organschaftlichen Pflichten in Betracht. Rz. 297 Mit Bestellung des Verwalters entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zu diesem, auf welches die §§ 280 ff. BGB anwendba...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Prüfungspflicht des Zustimmungsberechtigten und Mitwirkungspflicht des Veräußerers

Rz. 53 Der Zustimmungsberechtigte – meist die Gemeinschaft – ist verpflichtet, das Vorliegen eines wichtigen Versagungsgrundes zu prüfen. Er muss dabei aber grundsätzlich auch Nachforschungen über die Person des Erwerbers und dessen Vermögensverhältnisse anstellen,[182] auch wenn die Gemeinschaftsordnung dies nicht bestimmt. Nachfragen gegenüber dem Veräußerer sind ratsam. D...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 238 Nach dem Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) gehen auf den Erben auch die Nachlassverbindlichkeiten über. Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die Verbindlichkeiten, die der Erblasser eingegangen ist, aber nicht mehr erfüllt hat (sog Erblasserschulden). Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 1967 Abs. 2 BGB zudem die den Erben al...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen

Rz. 245 Der Verwalter hat überdies sämtliche Gegenstände, die er zur Ausführung seiner Tätigkeit erhalten hat, herauszugeben; unabhängig davon, ob diese von ihm benötigt werden oder nicht. Hierzu gehören alle zur Verwaltung dienenden (auch die vom Verwalter selbst erstellten) Unterlagen, Belege, Datenträger, Bargelder sowie Hausschlüssel. Rz. 246 Belege sind im Original herau...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / g) Informationsmängel

Rz. 199 Informationsmängel sollen im neuen Recht grundsätzlich eine Anfechtbarkeit nicht begründen.[528] Der Verwalter ist weiter verpflichtet, den Wohnungseigentümern die schriftliche Abrechnung vor der Eigentümerversammlung, die über die Genehmigung der Jahresabrechnung beschließen soll, vorzulegen, d.h. zu übersenden.[529] Dies folgt allerdings nicht aus dem Wortlaut des ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Verfahren

Rz. 135 Verweigern die übrigen Eigentümer eine Auseinandersetzung mit der Frage der Verwalterbestellung oder die Bestellung eines Verwalters insgesamt, kann der betroffene Eigentümer im Wege der Beschlussersetzungsklage die Bestellung eines Verwalters geltend machen. Rz. 136 In eilbedürftigen Fällen kann die gerichtliche Bestellung auch im einstweiligen Rechtschutz nach den §...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Zugang

Rz. 14 Die Frist berechnet sich nach dem nicht ausdrücklich geregelten, aber implizit vorausgesetzten Zugang der Einberufung bei dem zu Ladenden. Zwischen dem Zugang und der Eigentümerversammlung müssen drei voll Wochen liegen. Geht die Ladung nicht fristgerecht zu, liegt darin zwar ein formeller Mangel. Er führt jedoch nur dann zur Anfechtbarkeit, wenn das Abstimmungsergebn...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Begründungserfordernisse; kein Nachschieben von Gründen

Rz. 62 Der Sinn und Zweck der Anfechtungsbegründungsfrist liegt darin, einen Ausgleich zwischen dem Interesse des Klägers an der Rechtsverfolgung und demjenigen der Gemeinschaft an der möglichst alsbaldigen Schaffung von Klarheit darüber zu bekommen, auf welcher tatsächlichen Grundlage und in welchem Umfang ein Beschluss angefochten wird.[51] Rz. 63 Insofern muss der Lebenssa...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 2

Rz. 181 Die gerichtliche Prüfung findet auf die fristgebundene Beschlussanfechtungsklage statt. Nach §§ 44, 45 WEG ist die gerichtliche Prüfung auf die geltend gemachten Mängel beschränkt. Rz. 182 Der Anfechtungskläger trägt die Darlegungslast für Fehler der Jahresabrechnung. Behauptet er z.B. eine falsche Kostenverteilung, muss er konkret vortragen, welche Kosten falsch zuge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen zu dem privilegierten Zweck

Rz. 101 Nach Absatz 2 S. 1 kann der Wohnungseigentümer nicht schlechthin bauliche Veränderungen zu einem privilegierten Zweck verlangen, sondern nur angemessene. Aus dieser Formulierung folgt auch im Vergleich zu der funktionell entsprechende Vorschrift in dem im gleichen Gesetz wie § 20 Abs. 2 geschaffenen § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der interessierte Wohnungseigentümer d...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1.1 Zweckbestimmung

Ob eine Person als Verbraucherin anzusehen ist, richtet sich danach, zu welchen Zwecken ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Damit kann ein und dieselbe Person einmal als Verbraucherin und einmal als Unternehmerin auftreten, je nach dem, welchem Zweck das vorgenommene Rechtsgeschäft dient. Ein Rechtsgeschäft wird zu privaten Zwecken vorgenommen, wenn es überwiegend weder e...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2 Wiederaufnahmegründe

Rz. 4 Die Wiederaufnahmeklage ist als außerordentlicher Rechtsbehelf darauf gerichtet, die Rechtskraft eines Urteils oder einer gleichzusetzenden Entscheidung zu beseitigen, wenn schwerwiegende Umstände eine erneute richterliche Beurteilung erforderlich machen. Nicht jeder tatsächliche oder rechtliche Irrtum und nicht jedes fehlerhafte Verfahren rechtfertigen die Durchbrechu...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3.4 Beweisfragen

Die Partei, die sich auf die Namensrechtsverletzung beruft muss zweierlei beweisen ihr Namensrecht und die Verletzungshandlung, die die gegnerische Partei begangen haben soll. Die gegenische Partei (im Klageverfahren die beklagte Partei) hat demgegenüber die Beweislast dafür, dass sie den gleichen oder einen verwechslungsfähigen Namen führen darf. Das Führen des bürgerlichen Na...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2.1 Nichtigkeitsklage, § 579 ZPO

Rz. 5 Die Nichtigkeitsklage ermöglicht die Wiederaufnahme eines Verfahrens, wenn der Prozess mit besonders schweren prozessualen Fehlern behaftet ist. . Ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Nichtigkeitsgrund und der rechtskräftigen Entscheidung ist nicht erforderlich, die Gesetzesverletzung wird vermutet. Die Nichtigkeitsgründe sind in § 579 Abs. 1 ZPO abschließend aufgezäh...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 86 Macht ein Arbeitnehmer den Fortbestand nach § 15 Abs. 6 TzBfG geltend, so muss er darlegen und beweisen, dass er nach dem Vertragsende die Tätigkeit mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt hat.[1] Steht dies fest, hat der Arbeitgeber den unverzüglichen Widerspruch oder die Mitteilung der Zweckerreichung zu beweisen.[2]mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / B. Rechtlicher Rahmen

Rz. 6 Grundsätzlich muss der Rechtsanwalt kein Mandat annehmen.[9] Das gilt auch für eine angetragene Auftragserweiterung. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine fristgerechte Kündigung zu klagen und der Rechtsanwalt diesen Auftrag annimmt, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist den Anwalt auch bitten, sein Arbeitsentgelt im Wege einer...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Prozessuales

Rz. 7 Der Mieter, der einen Verstoß des Vermieters gegen § 556d rügt, trägt im Bestreitensfall die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie der preisrechtlich zulässigen Miete (Schmidt-Futterer/Börstinghaus § 556d Rn. 92). Hinweis Miete durch Sozialamt Der Mieter, dessen Miete vom Sozialamt überwiesen wird, kann Ansprüche auf Rückzahlun...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Regress

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.1 Aufdeckung von Zappersoftware durch anonyme Anzeige

Eine anonyme Anzeige war verantwortlich für die Aufdeckung des bis dahin größten Falles von Datenmanipulation infolge Zappersoftware in Deutschland. Ausgerechnet bei einer gebräuchlichen Apothekensoftware wurden komplexe nachträgliche Veränderungen des Datenbestandes mittels Zappersoftware entdeckt. Wie sich schnell herausgestellt hat, blieb es jedoch nicht bei diesem Einzel...mehr

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Vorabpauschale aktuell: Ste... / c) Behandlung von Vorabpauschalen i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 19 InvStG

Werden Investmentanteile im Privatvermögen veräußert, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Bei betrieblichen Anlegern wird der Gewinn nach bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen oder nach den für die Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG geltenden Regelungen ermittelt. Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit an...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / XIII. Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen

Rz. 115 Nach dem Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nachw...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 6. Vergütungsvereinbarung für die Beratung

Rz. 47 Die Vergütungsvereinbarung für die Beratung ist von der Formvorschrift des § 3a Abs. 1 RVG (Textform) ausgenommen (§ 3a Abs. 1 S. 4 RVG). Bei vorformulierten Vergütungsvereinbarungen ist zu beachten, dass eine vorformulierte Vergütungsvereinbarung rechtlich wie allgemeine Geschäftsbedingungen behandelt und an §§ 305 ff. BGB gemessen wird. Rz. 48 Eine Vergütungsvereinba...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / III. Unangemessen hohe Vergütungen und Herabsetzungsmöglichkeiten

Rz. 28 § 3a Abs. 3 S. 1 RVG besagt, dass eine allein unangemessen hohe Vergütung bei ansonsten wirksamer Vergütungsabrede durch ein Gericht bis maximal auf die Höhe der gesetzlichen Gebühren reduziert werden kann. Auf §§ 305 ff. BGB muss dabei nicht zurückgegriffen werden, sodass dies auch bei Individualabreden gilt. Anders als bei einem Verstoß gegen § 307 BGB (siehe oben) ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ausschluss des Kündigungsrechts

Rz. 16 Dem Mieter steht das Kündigungsrecht dann nicht zu, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der es rechtfertigt, dass der (Haupt-)Vermieter seine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an den Dritten versagt (LG Berlin, Urteil v. 29.10.1993, 25 O 203/93, GE 1994, 51). Der wichtige Grund muss in den persönlichen Verhältnissen des Untermieters begründet...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.20: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Beweislast

Rz. 34 Der Arbeitnehmer trägt im Prozess vor dem Arbeitsgericht die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) darstellen sollen.[1] Allerdings gelten hier zugunsten des Arbeitnehmers anders als bei § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine Beweiserleichterungen.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Beweislast

Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 Abs. 1 Satz 1 EF...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.7.2 Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für das Endvermögen trifft grundsätzlich den Ehegatten, der sich auf solches Vermögen des anderen Ehegatten beruft. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Eigenschaft der Ehegatte vorträgt, als Ausgleichsgläubiger oder als Ausgleichsschuldner. Als Gläubiger behauptet er Endvermögen des anderen, um dessen Zugewinn zu erhöhen und seinen Ausgleic...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / I. Die Auskunft zum Stichtag der Trennung; Umkehr der Beweislast

Ob sich der Gesetzgeber der Güterrechtsnovelle 2009 mit dem Anspruch auf Auskunft zum Zeitpunkt der Trennung wirklich ein Gefallen getan hat, ist nicht ausgemacht. Kogel bezeichnet die einschlägigen Vorschriften (§ 1379 Abs. 2 und 1375 Abs. 2 BGB) als das wahre Kuckucksei der Güterrechtsnovelle. [1] Die Praxis ist mit diesen Vorschriften nicht sehr glücklich; es stellen sich ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VIII. Die sekundäre Darlegungslast im Zugewinnverfahren

Im Verfahren auf Ausgleich des Zugewinns kann die sekundäre Darlegungslast streitentscheidende Wirkung erhalten, so geschehen im Verfahren des BGH vom 8.11.2017.[55] Vier Gesellschafter betrieben ein mittelständisches Unternehmen, welches im Verfahren zu bewerten war. Gegenstand des Unternehmens war die Entwicklung und der Vertrieb von Spracherkennung – und Sprachlernsoftware...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.1.1 Strategische Überlegungen:

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

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zfs 11/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen: “…

Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für den Schadensfall vom 2.6.2021. Im Einzelnen: a) Im Streitfall ist das bei der Bekl. versicherte Objekt der Kl. bei einem Starkregenereignis mit Hagel am 2.6.2021 dadurch beschädigt worden, dass sich eine enorme Menge an Regenwasser mit Hagelschauer über dem streitgegenständlichen Objekt ...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.1.2 Exkurs: Die Feststellung des Trennungstages

Kann die Feststellung des Trennungszeitpunkts zum Gegenstand eines Zwischenfeststellungsantrags nach §§ 113 Abs. 1 S. 1 FamFG, 256 Abs. 1 ZPO gemacht werden? Diese Frage bewegt die Gemüter seit einiger Zeit – eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu liegt noch nicht vor. Jetzt hat das OLG Karlsruhe[5] (16. Senat) die Meinungsvielfalt zu diesem Thema um eine weitere Ents...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Mietkaution und Veräußerung des Mietgrundstücks

Rz. 24 Ist in dem vor Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (§ 566) abgeschlossenen Mietvertrag eine Kaution vereinbart worden, tritt der Erwerber in den vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Zahlung der Kaution ein (BGH, Urteil v. 25.7.2012, XII ZR 22/11, GE 2012,1225). Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieter...mehr

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zfs 11/2025, Beweis der Ent... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. a) Der Bekl. konnte nicht nachweisen, dass ein Versicherungsfall i.S.v. Ziff. A.2.5 gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (im Folgenden: AKB) eingetreten ist. Wie das LG zu Recht festgestellt hat, ist dem Bekl. der Vollbeweis für das äußere Bild eines Diebstahls nicht gelungen, denn der Bekl. hat, auch bei bestehen...mehr

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zfs 11/2025, Kein versicher... / 1 Aus den Gründen:

“… 1. Dem Kl. steht gegen die Bekl. aus der zwischen den Parteien bestehenden Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug Mercedes Benz … wegen des Schadensereignisses vom 1.4.2021 kein Anspruch auf Leistung zu. Dem Kl. ist der Beweis für ein versichertes Ereignis nicht gelungen. Gemäß Ziffer A.2.2.2.2 AKB (2015) der dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sind Sc...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.3 Der erweiterte Unternehmerlohn

In der Entscheidung vom 8.11.2017[45] hatte der Unternehmer geltend gemacht, er und auch die weiteren Gesellschafter hätten vergütungsfreie Leistungen erbracht, die allerdings keine Tätigkeiten der Unternehmensleitung darstellten, die wertmindernd zu berücksichtigen seien. Im Ergebnis ist der BGH diesem Vortrag nicht gefolgt, allerdings deswegen, weil nicht substantiiert vor...mehr

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zfs 11/2025, Regress des Kr... / 1 Aus den Gründen: “…

1. Das LG hat dem Beschwerdeführer zu Recht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten seiner Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 ZPO versagt. Ein Haftpflichtversicherer ist dazu berechtigt, seinen Versicherungsnehmer im Innenverhältnis gemäß § 426 BGB, § 116 Abs. 1 Satz 3 VVG in Anspruch zu nehmen, wenn er an dessen Unfallgegner gemäß § 117 VVG geleistet h...mehr

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zfs 11/2025, Regress des Kr... / Leitsatz

1. Werden AKB nicht wirksam in den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsvertrag einbezogen, so gelten die Musterbedingungen des GDV aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung. 2. Der Halter eines versicherten Kraftfahrzeugs ist seinem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer gegenüber im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast und seiner Aufklärungsobliegenheit gehalten anzugebe...mehr

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zfs 11/2025, Verfahren beim Ombudsmann

Hinweis An die A Rechtsschutzversicherung AG Helferring 1 a 12345 Münchhausen Schadennummer: 09021976/001 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Ihrer Rechtsschutzbedingungen erteilen Sie in Bußgeldverfahren Kostenschutz für die Beauftragung eines Sachverständigen, der z.B. Geschwindigkeitsmessungen auf ihr ordnungsgemäßes Zustandekommen überprüft, damit Ihr Versicherter in einem st...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Ausweisungspflicht im Entgeltbeleg (Abs. 3)

Rz. 13 Die Auftraggeber und die Zwischenmeister haben die geleisteten Zuschläge in den Entgeltbelegen auszuweisen (§ 10 Abs. 3 EFZG). Die Norm dient der Überwachung der Anspruchsverpflichteten – also derjenigen, die den Zuschlag zahlen müssen – sowie der Beweisführung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Leistung.[1] Entgeltbelege sind zuvorderst die Entgeltbücher (§ 9 Abs. 1 HA...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beschluss-Mehrheiten in der... / 2 Mehrheitsregelung bei der Beschlussfassung

Grundsätzlich genügt zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die einfache Mehrheit, d. h. die Hälfte der abgegebenen Ja-Stimmen muss um eine Stimme die Nein-Stimmen überschreiten. Dies sollte auch so in der Satzung vereinbart werden, damit Klarheit besteht: Formulierungsvorschlag: Der Beschluss ist mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen ab...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / Einführung

Der Geschäftsführer ist erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Seine Haftung ist wesentlich umfassender als die eines GmbH-Gesellschafters. Ihn kann eine Innenhaftung gegenüber der GmbH selbst treffen. Gleichzeitig haftet er aber in einer Reihe von Fällen auch nach außen, insbesondere in der Krise der Gesellschaft. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Haftungstatbestände. D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.7.2 Abgestufte Darlegungs- und Beweislast

Rz. 902 Der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2. KSchG geregelten Mitteilungspflicht kommt nach der Rechtsprechung des BAG auf prozessualer Ebene die Funktion einer abgestuften Verteilung der Darlegungslast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu. Das BAG hat das Prinzip der abgestuften Darlegungs- und Beweislast aus § 138 ZPO entwickelt und die darin enthaltenen Grundsätze für...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 448 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des verhaltensbedingten Kündigungsgrundes liegt beim Arbeitgeber, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den gesamten Kündigungssachverhalt in einem gerichtlichen Verfahren nachvollziehbar und konkret beschreiben und im Streitfall auch geeigneten Beweis für seinen Vortrag anbieten muss. Schlagwort...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.5.2 Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess

Rz. 206 Nach diesen allgemeinen Grundsätzen muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass er mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen hat.[1] Rz. 207 Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage nach §§ 4, 7 KSchG muss der Arbeitnehmer zudem darlegen und beweisen, dass der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, die er mit der Klage angreifen will. Allerdings br...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.7 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 996 Kern des § 1 Abs. 5 KSchG ist die gesetzliche Vermutung, dass die Kündigung der namentlich aufgeführten Arbeitnehmer durch dringende betriebliche Gründe i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist. Rz. 997 Die Darlegungs- und Beweislast für die Grundlagen dieser Vermutung trägt der Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass es sich um eine Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG ...mehr