Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 13 Erbrecht / VI. Beweislastverteilung

Rz. 218 Für die fehlende Verpflichtung des Erben trägt der Pflichtteilsberechtigte die Beweislast, für den Wegfall der Bereicherung der Beschenkte selbst.[117]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen

Rz. 290 Gem. § 31 GmbHG sind dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG zuwider geleistete Zahlungen der GmbH zu erstatten. Verpflichtet ist in erster Linie der (auch ausgeschiedene)[1153] Gesellschafter als Empfänger. Die Verpflichtung ist persönlicher Natur, nicht aber mit dem Anteil verbunden, so dass bei dessen Veräußerung der Erwerber nicht haftet. Rz. 291 Der Anspruch geht au...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / e) Stundenlohnarbeiten

Rz. 14 Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) sind ein Quell von Streitigkeiten. Neben der Frage, von wem sie angeordnet werden können (vgl. insoweit § 3 Nr. 1 AVB), ist die Anzahl der abgerechneten Stunden regelmäßig streitig. Daher muss der AN ein großes Interesse an einer möglichst guten Dokumentation haben. Dennoch fehlt es in der Praxis häufig hieran. Regiezettel, die nur ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Reparaturschaden

Rz. 302 Bei der Abrechnung ist zwischen einer konkreten Abrechnung anhand der vorgelegten Reparaturkosten und einer fiktiven Abrechnung gem. Sachverständigengutachten/Kostenvoranschlag zu unterscheiden. Dabei gilt für den Ersatz der Mehrwertsteuer: Wählt der Geschädigte im "Reparaturfall" den Weg der Ersatzbeschaffung und rechnet er den Schaden konkret auf der Grundlage der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 253 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Beschäftigte über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung n...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ee) Rechtzeitige Verfügbarkeit

Rz. 156 Der Unternehmer hat dem Verbraucher die Informationen nach Art. 246a § 4 EGBGB vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung zu stellen. Eine bestimmte Mindestfrist zwischen der Erteilung der Information und dem Vertragsschluss muss nicht abgewartet werden. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Verbraucher die übermittelten Informationen in zumutbarer Weis...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ff) Anfechtung bei unentgeltlicher Leistung (§ 134 InsO)

Rz. 183 Jede unentgeltliche Leistung des Insolvenzschuldners ist gem. § 134 InsO anfechtbar, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. Bloße Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert sind nicht anfechtbar (§ 134 Abs. 2 InsO). Rz. 184 Der Tatbestand umfasst nicht nur rechtsgeschäftliche Verfügungen im enge...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Prozessuale Fragen der Abmahnung

Rz. 379 Dem Arbeitgeber obliegt im Kündigungsschutzprozess die volle Darlegungs- und Beweislast für die der Kündigung vorausgegangene Abmahnung.[653] Denn gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Dazu gehören auch die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Abmahnung wie oben dargestellt (siehe Rdn 364 ff.). ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Personalstruktur

Rz. 27 Der Krankenhausträger ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die von ihm aufgestellten Organisationsstrukturen[118] durch entsprechende Instruktionen und Überwachung des von ihm eingesetzten ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals tatsächlich umgesetzt werden.[119] Setzt ein Krankenhausträger z.B. übermüdete Ärzte bei der Behandlung ein, d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Schriftformklausel

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.24: (doppelte) Schriftformklausel mit Vorbehalt Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Individuelle konkrete mündliche Absprachen haben allerdings Vorrang, wenn sie zwischen dem Verwender und dem Vertragspartner ausdrücklic...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit)

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.14: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit) (1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 8. Pflichtverletzungen des Käufers

Rz. 196 Ein nicht vertragsgemäß bezahlter Verkäufer kann nach Art. 62 UN-Kaufrecht auf die Zahlung des Kaufpreises bestehen, wobei dem in Anspruch genommenen Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die Vereinbarung und die Höhe eines den Kaufpreis mindernden Rabattes obliegt.[406] Nach Art. 78 UN-Kaufrecht hat der Verkäufer ab Fälligkeit – und nicht erst ab Verzug – einen ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (2) Widerrufsfrist

Rz. 163 Nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB beträgt die Widerrufsfrist regelmäßig 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt gem. § 355 Abs. 1 S. 5 BGB die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, wenn nichts anderes bestimmt ist (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Für Verbrauchsgüterkäufe im Rahmen des Fernabsatzes gelten die Sonderbestimmungen in § 356 Abs. 2 und 3 BGB. N...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XVII. Wirksamkeitsklausel (zu § 19 des Mustervertrags)

Rz. 44 Weithin übliche Wirksamkeitsklauseln sehen, wenn auch mit häufig wechselnden Formulierungen, vor, dass die Vertragsparteien sich im Fall einer unwirksamen Bestimmung verpflichten, eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen oder möglichst nahekommen würde. Eine solche Klausel verstößt aber nach herrschender ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB)

Rz. 124 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.16: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Unmöglichkeit der _________________________ (Lieferung/Leistung) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Anrufung des Arbeitsgerichts

Rz. 216 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist. §§ 5 bis 7 KSchG gelten entsprechend. Wird das Arbeits...mehr

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§ 29 Maklerrecht / e) Wohnungsvermittlung

Rz. 13 Besonderheiten gelten bei der Vermittlung von Mietwohnungen im Hinblick auf das ab dem 1.6.2015 eingeführte "Bestellerprinzip". Der Wohnungssuchende schuldet eine Maklerprovision nur dann, wenn er dem Makler einen eigenständigen Suchauftrag erteilt und dieser für den Kunden nach außen tätig wird (§ 2 Abs. 1 WoVermG).[13] Das im Gesetz niedergelegte Merkmal der "Aussch...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Ablehnung durch den Reisenden

Rz. 102 Problematisch sind in der Praxis regelmäßig die Fragen, ob dem Reisenden noch Ansprüche nach Angebot der Abhilfe/Ersatzleistung zustehen. Der Reisende mag eine Leistung als nicht angemessen abgelehnt haben und nach Urlaubsrückkehr weiter Ansprüche geltend machen. Auch hier gilt (wie bei der Abhilfe, Rdn 82): Die Differenzen zwischen vertraglicher Leistung und Ersatzl...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / VI. Beschwerdefrist: Vier Monate

Rz. 10 Nach Art. 35 Abs. 1 EMRK ist die Beschwerde innerhalb von vier Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung einzureichen.[82] Monate werden dabei als Kalendermonate unabhängig von ihrer tatsächlichen Länge gezählt.[83] Die Fristenberechnung richtet sich allein nach Konventionsrecht, ohne dabei nationale Besonderheiten zu berücksichtigen,[84] und untersche...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 111 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 112 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, die Beweislast und die H...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 19. Anmerkungen zum Muster

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§ 52 Versicherungsrecht / c) Partielle Leistungspflicht

Rz. 36 Nach § 81 Abs. 2 VVG ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers berechtigt, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Da es sich bei der groben Fahrlässigkeit um einen subjektiven Risikoausschluss handelt, trägt der Versicherer die Beweislast für die Schwere der Schu...mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen

Rz. 20 Sonderregeln sind zu beachten, wenn es um einen Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte oder Waren mit digitalen Elementen geht. Für digitale Produkte wurden in Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in § 327 ff. BGB umfassende vertragsübergreifende neue Regelungen in das BGB eingeführt. Soweit ein Verbrauchervertrag über ein digitales Produkt i.S.d. § 327...mehr

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§ 24 IT-Recht / c) Datensicherung

Rz. 4 Bei der Entwicklung und vor allem bei der anschließenden Implementierung von Individualsoftware hat der Auftragnehmer vielfach Arbeiten an bestehenden Systemen durchzuführen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in welchem Umfang Auftraggeber und Auftragnehmer für die Datensicherung verantwortlich sind. Vielfach wird es dabei im gewerblichen Anwenderbereich zu...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Hypothetische Einwilligung

Rz. 48 Eine unzureichende Aufklärung führt dann nicht zur Arzthaftung, wenn der aufklärende Arzt darlegen und beweisen kann, dass der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung den konkreten Eingriff hätte durchführen lassen, d.h. eingewilligt hätte.[176] Die Anforderungen an den Beweis derartiger Behauptung auf Arztseite sind nach der Rechtsprechung sehr hoch.[177] Hätte d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / e) Muster: Verjährungsverkürzung (Verkauf-AGB)

Rz. 102 Außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs kann folgendes Muster Verwendung finden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.9: Verjährungsverkürzung (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. (2) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt jedoch mit folgender Maßgabe:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Schriftformklausel

Rz. 108 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.10: (doppelte) Schriftformklausel mit Vorbehalt Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Individuelle konkrete mündliche Absprachen haben allerdings Vorrang, wenn sie zwischen dem Verwender und dem Vertragspartner ausdrücklic...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftung des Fahrzeugführers gem. §§ 18, 19a StVG

Rz. 285 Der vom Halter des Kfz oder Anhängers verschiedene Fahrer haftet nur im Rahmen vermuteter Verschuldenshaftung. Es handelt sich um Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast. Der Entlastungsbeweis betrifft sämtliche Tatsachen, die als Schuld in Betracht kommen. Ungeklärtes geht zu Lasten des Fahrers.[299] Die Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden regelt sich wie...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Nichtigkeit kartellrechtswidriger Vereinbarungen

Rz. 25 Liegen die Freistellungsvoraussetzungen aus § 2 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV nicht vor, ist eine kartellrechtswidrige Vereinbarung wegen des ausdrücklichen Verbots nach § 1 GWB bzw. nach Art. 101 Abs. 1 AEUV kraft Gesetzes nichtig (§ 134 BGB bzw. Art. 101 Abs. 2 AEUV). Verstößt eine vertragliche Vereinbarung nicht insgesamt, sondern nur in Teilen gegen das Kartellver...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Allgemeines

Rz. 262 Der Auskunftsanspruch ist vom Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zu unterscheiden. Der Wertermittlungsanspruch setzt voraus, dass zunächst die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum realen oder fiktiven Nachlass nachgewiesen ist. Während es bei der Auskunft um die Weitergabe von Wissen geht, das der Auskunftspflichtige hat oder sich verschaffen muss...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Der sog. Familiennachzug im Aufenthaltsrecht ist im 6. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes in den §§ 27 bis 36 geregelt und umfasst nicht nur den wörtlichen Nachzug in Form einer Einreise zur Familie nach Deutschland, sondern adressiert auch diejenigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits in Deutschland leben und nunmehr ein Aufenthaltsrecht aufgrund ih...mehr

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§ 27 Kaufrecht / dd) Organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem

Rz. 149 Der Vertragsschluss muss darüber hinaus im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgen (§ 312c Abs. 1 BGB). Organisiert ist der Vertriebsweg, wenn der Unternehmer ihn planmäßig verwendet. Eine planmäßige Verwendung liegt vor, wenn der Unternehmer seinen Betrieb in personeller und sachlicher Hinsicht für eine entsprech...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Aufklärungspflicht

Rz. 30 Durch eine Abmahnung entsteht zwischen den Beteiligten eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art,[57] die den Abgemahnten nach Treu und Glauben zu einer Reaktion auf die Abmahnung verpflichtet. Bei einem erwiesenen Verstoß besteht eine solche Reaktion zweckmäßigerweise in der Abgabe eine Unterwerfungserklärung. Hat der Abgemahnte bereits gegenüber einem D...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Anfechtung bei inkongruenter Deckung (§ 131 InsO)

Rz. 175 Nach § 131 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit hätte beanspruchen können (inkongruente Deckung). Die Anfechtun...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 11. Haftung bei Insolvenzverschleppung

Rz. 341 Beteiligen sich Gesellschafter aktiv an der Insolvenzverschleppung des Geschäftsführers[1353] (vgl. Rdn 134), können sie als Gehilfe, ggf. als Anstifter haften.[1354] Jeder Gesellschafter[1355] ist gem. § 15 Abs. 1 S. 2 InsO bei Führungslosigkeit berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG, vgl. Rdn 108) und gem. § 15a Abs. 3 InsO verpflichtet, wenn...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 6. Sachentscheidung der Kammer

Rz. 30 Wird keine gütliche Einigung erzielt und gibt der beklagte Konventionsstaat keine einseitige Anerkennungserklärung ab, geht das Verfahren in die streitige Phase über, die Parteien werden zur Stellungnahme aufgefordert (vgl. Rdn 29) und es ergeht eine Entscheidung in der Sache. Hierzu kann die Kammer die Parteien zu weiterem Vortrag auffordern und eine mündliche Verhan...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Anfechtung bei vorsätzlicher Benachteiligung (§ 133 InsO)

Rz. 180 Gem. § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen. Die Anfechtungsfrist für Rechtshandlungen, die dem anderen Teil Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, ist gem. § 133 Abs. ...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Haftungsausfüllende Kausalität oder Zurechnung

Rz. 29 Der Kern des anwaltlichen Regressrechts ist die haftungsausfüllende Kausalität – Zurechnungsfragen stehen seit jeher im Mittelpunkt der anwaltlichen Haftung.[116] Bei der haftungsausfüllenden Kausalität geht es um die Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden, für dessen Feststellung ein hypothetischer Geschehensablauf zu ermitteln ist, nämlich der, wie er...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

Rz. 751 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.66: Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses An das Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – gegen die xy-GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (1) Widerrufserklärung

Rz. 162 Der Widerruf bedarf keiner Begründung (§ 355 Abs. 1 S. 4 BGB) und ist innerhalb von 14 Tagen (§ 355 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Unternehmer (§ 355 Abs. 1 S. 2 BGB) zu erklären.[291] Die Widerrufserklärung kann formlos erfolgen, also auch mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail.[292] Nicht ausreichend ist hingegen die kommentarlose Rücksendung der Ware.[293] Aufgrund...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Freie Verhandlungs- und Beweiswürdigung des Gerichts

Rz. 144 Im Finanzgerichtsprozess gilt gem. § 96 FGO das Prinzip der freien Beweiswürdigung. Das Gericht muss das Gesamtergebnis der Verhandlung einbeziehen. Verletzungen von steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen können negativ für den Steuerpflichtigen wirken.[204] Bei der Würdigung der Beweise muss das Gericht alle Umstände einbeziehen. Es darf nicht...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB)

Rz. 122 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.15: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körp...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Verfahren

Rz. 47 Hinsichtlich des Verfahrens sind die Parteien weitgehend autonom. Sie können dieses entweder schon in der Schiedsgutachterklausel oder in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Schiedsgutachter festlegen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht die Gefahr, dass noch nicht einmal der elementare Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt werden muss. Zwar wird in ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Auswahl des Sachverständigen

Rz. 159 Grundsätzlich hat das Gericht den Sachverständigen auszuwählen (§ 404 Abs. 1 ZPO). Dabei muss der Sachverständige aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes stammen.[334] Für Teilfragen kann ggf. eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet erforderlich sein.[335] Wird das Gutachten von einem anderen als de...mehr

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§ 26 Kartellrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen

Rz. 412 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[516] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwischen der subjektiven und der objekti...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / b) Zeugenbeweis

Rz. 161 Im Rahmen des Zeugenbeweises spielt im Arzthaftungsprozess das ärztliche Hilfspersonal eine große Rolle. Arzthelferinnen bzw. Krankenschwestern sind häufig die einzigen Personen, die an Behandlungsmaßnahmen überhaupt teilnehmen. Insoweit können diese Hilfspersonen Vorgehensweisen oder einzelne Behandlungsschritte des Arztes bezeugen. Häufig genug kommt es jedoch auch...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs – und Vormundschaftsrechts,[74] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Form und Inhalt des Aufklärungsgesprächs

Rz. 46 Jede Aufklärung muss grundsätzlich in "leicht verständlicher Umgangssprache" in einem mündlichen Aufklärungsgespräch erfolgen und alle wichtigen Aspekte beinhalten.[172] Aufgrund eines solchen mündlichen Aufklärungsgesprächs sollte dann eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnet werden. Ein Merkblatt kann und darf ein persönliches Gespräch nicht ersetzen. ...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / b) Subjektive Voraussetzungen

Rz. 34 Während der Maßstab der einfachen Fahrlässigkeit ausschließlich objektiv ist, sind bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive, in der Individualität des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nur dann begründet, wenn den Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden trifft. Im Rahmen der grobe...mehr