Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsveranstaltung

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.9 Klarstellung zur Pauschalierungsmöglichkeit bei Betriebsveranstaltungen, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG

Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass eine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG auch dann vorliegt, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Der BFH begründet dies damit, dass das Tatbestandsmerkmal "Betriebsveranstaltung" in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG der Legaldefinition...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.2.2 Betriebliche Aktivitäten

Die Einrichtung von diversen Bewegungsprogrammen und Sportgruppen wie beispielsweise: Rückenschule, Lauftreff, Ballspielmannschaften und -turniere, Einrichtung eines betriebseigenen Fitnessraums, Duschmöglichkeiten, finanzielle Unterstützung der Mitgliedschaft im Fitness-Studio. Hinweis Gesund das Arbeitsklima verbessern Betriebsfeste und Betriebsausflüge können das Betriebsklima...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.3 Pauschalierung von Arbeitslohn aus Betriebsveranstaltungen

Laut BFH ist eine Lohnsteuerpauschalierung von Arbeitslohn aus Anlass einer Betriebsveranstaltung i. S. des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG auch dann möglich, wenn die Veranstaltung nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (BFH, Urteil v. 27.3.2024, VI R 5/22, BStBl 2024 II S. 748; im Urteilsfall waren nur die Vorstandsmitglieder eingeladen). ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist trotz einiger Planungen bisher nicht existent. Zum Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) liegt seit dem 8.10.2024 ein erster Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor. Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2 Nichtsteuerbare Zuwendungen

Wesentlich schwieriger als die Lohnsteuerfreiheit aufgrund ausdrücklicher Regelung ist die Bestimmung der zweiten Fallgruppe: die nicht steuerbaren Zuwendungen. Hierunter sind Leistungen des Arbeitgebers zu verstehen, denen es am Entlohnungscharakter fehlt und die deshalb nicht als Arbeitslohn gelten. Diese nichtsteuerbaren Zuwendungen teilen sich in 3 Gruppen: Leistungen in ...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.4 Kein Einbezug pauschal besteuerter Sachbezüge

Nach den Lohnsteuer-Richtlinien sind pauschal besteuerte Sachbezüge nach der Vorschrift des § 40 EStG nicht in die Sachbezugsfreigrenze einzubeziehen. Nicht anzurechnen auf die Freigrenze von 50 EUR sind insbesondere einmalige Sachzuwendungen in einer größeren Zahl von Fällen[1], aber auch anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachzuversteuernde Sachbezüge, für die der Ar...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.2 Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse

Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers rechnen zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, für die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Sie werden auch als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet. Steuerfrei sind hiernach Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes stehen, etwa Dusch- und Sozialräu...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ...mehr

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Kirchensteuer / 5.4 Umfang des Arbeitgeberwahlrechts

Die Wahl zwischen dem vereinfachten oder Nachweisverfahren kann der Arbeitgeber unterschiedlich treffen für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum und für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift. Es ist deshalb zulässig, dass der Arbeitgeber z. B. bei der Pauschalbesteuerung von Direktversicherungsbeiträgen das Nachweisverfahren anwendet, bei der Pauschalbesteuerung von Z...mehr

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Preisgeld / 2 Innerbetriebliche Verlosung

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob vom Arbeitgeber ausgeloste Preise, die der Arbeitnehmer gewinnen kann, steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Wird die Verlosung im Rahmen einer Betriebsveranstaltung durchgeführt, ist zu prüfen, ob sie allen teilnehmenden Arbeitnehmern zugänglich ist. Steht die Verlosung nur einem bestimmten Personenkreis offen, ist anzunehmen, dass die ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.23 Geschenke → Zeile 62

Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summe der Geschenke an eine Person,...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 Weitere Werbungskosten → Zeilen 61-64

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 61). Ab Zeile 62 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Unternehmerische und nichtunternehmerische Sphäre

Rz. 335 Jeder Unternehmer kann neben seiner unternehmerischen Sphäre grundsätzlich auch eine nichtunternehmerische Sphäre haben. Dabei kommt es nicht auf die Rechtsform des Unternehmers an. Auch eine Personengesellschaft oder eine juristische Person kann eine nichtunternehmerische Sphäre haben[1]; zum Problem der Unternehmereigenschaft von Vereinen oder Vereinigungen vgl. Rz...mehr

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Incentive / 1.5 Pauschalbesteuerung der Sachzuwendung

Für Geschenke und andere betriebliche Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung gewährt werden, kann der Zuwendende die Steuer mit Abgeltungswirkung für den Empfänger mit dem Pauschsteuersatz von 30 % übernehmen.[1] Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen Erfüllt die vom Arbeitgeber gewährte Incentivemaßnahme die Voraussetzungen einer Betriebsv...mehr

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Incentive / 3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter

Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristischen Charakter hat. Geldwerte Vortei...mehr

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Incentive / 1 Formen von Incentives

Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein HR-Tool in Form von variablen Vergütungsbestandteilen, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wir...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.3 Verzicht auf freiwillige Sozialleistungen

Ebenfalls einseitig und ohne rechtliche Einschränkungen können im Regelfall Einsparungen erzielt werden, wenn auf Betriebsfeiern, Jubiläumszuwendungen oder andere freiwillige Sozialleistungen verzichtet wird, oder diese "abgespeckt" werden. Es ist allerdings wegen des nachgewiesenen hohen Motivationseffekts zu empfehlen, derartige "Zugaben" nicht ganz zu streichen, sondern d...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.106 Umsatzsteuer

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Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+b 8/2025, S. 31; Cremer, Erstattungszinsen – Steuerliche Einordnung und buchhalterische Behandlung, BBK 16/2025, S. 739; Zwir...mehr

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Weihnachtsfeier: Das Finanz... / Hintergrund

Eine Weihnachtsfeier zählt steuerlich als sogenannte Betriebsveranstaltung, wenn sie auf betrieblicher Ebene organisiert wird und sich der Teilnehmerkreis überwiegend aus Beschäftigten und deren Begleitpersonen zusammensetzt. Auch Leiharbeitnehmende oder Mitarbeitende anderer Konzernunternehmen können dazugehören. Nur dann gelten die steuerlichen Begünstigungen.mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.4 Sammellohnkonto für pauschal besteuerte Leistungen

Eine Sonderform des Lohnkontos stellt das Sammellohnkonto dar, das für bestimmte pauschal besteuerte Leistungen geführt werden kann.[1] Dabei werden für alle oder mehrere Arbeitnehmer die Gesamtbeträge von pauschal besteuerten Bezügen und der pauschalen Lohnsteuer aufgezeichnet. Zulässig ist ein Sammellohnkonto in folgenden Fällen: wenn die Lohnsteuer pauschal für eine größere...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.11 Pauschal besteuerter Arbeitslohn

Als weitere im Lohnkonto aufzuzeichnenden Bezüge, die mit einem festen Pauschsteuersatz versteuert werden, kommen in Betracht: Mahlzeiten, steuerpflichtige, pauschal versteuerte Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (nicht aber Geldleistungen, die kein Zehrgeld sind[1], sie sind bereits im Bruttoarbeitslohn zu erfassen), Erholungsbeihilfen, pauschal versteuertes Entg...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

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Weihnachtsfeier: Das Finanz... / Ermittlung der Kosten für die Weihnachtsfeier

Die Planung einer Weihnachtsfeier muss deshalb gut durchdacht sein. Bleiben die Gesamtkosten der Feier unter 110 EUR brutto pro Teilnehmer, ist der geldwerte Vorteil für die Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei. Überschreiten die Kosten diesen Betrag, muss der übersteigende Teil als Arbeitslohn versteuert werden. Die Kosten der Begleitperson werden dabei dem jew...mehr

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Arbeitsunfall / 2.3 Gemeinschaftsveranstaltungen

Eine Teilnahme an Betriebsfesten, Betriebsausflügen oder ähnlichen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen kann der versicherten Beschäftigung ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zugerechnet werden[1]: Der Arbeitgeber will die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung zur Förderung der Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander durchf...mehr

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Cannabis / 5 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Entscheidet der Arbeitgeber, ein grundsätzliches Cannabisverbot im Betrieb zu verhängen, betrifft das das Ordnungsverhalten im Betrieb. Daher hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Zusätzlich besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, da der Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften...mehr

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Suchtprävention / 4.1 Alkohol

Weil Alkoholmissbrauch in der Gesamtbevölkerung so weit verbreitet ist (bis zu 5 % sind behandlungsbedürftig betroffen), muss davon ausgegangen werden, dass statistisch bis zu 10 % der Erwerbstätigen alkoholkrank oder erheblich gefährdet sind. Demnach dürfte kaum ein Betrieb davon nicht betroffen sein. Trotzdem tun sich Betriebe vielfach schwer mit dem Thema Alkohol – und er...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2020 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG/Verfassungsmäßigkeit/§ 20 Abs. 6 EStG Im Rahmnen des JStG 2019 wurde eine neue Beschränkung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte bzw. den Verfall wertloser Anlageinstrumente in § 20 Abs. 6 S. 5 bzw. 6 EStG mit Wirkung ab dem 1.1.2020 bzw. 1.1.2021 eingeführt. Insoweit werden weitere Verlustverre...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2020 Tagungen mit Eventcharakter/Betriebliche Veranlassung/§ 4 Abs. 4 EStG Die Entscheidung des BFH v. 20.2.2019, XI B 15/18, BFH/NV 2020 S. 207, kann als Leitlinie für die steuerunschädliche Ausgestaltung von Tagungen angesehen werden. Entscheidend für die betriebliche Veranlassung der Tagung ist, dass die Tagung als solche der Erwerbssphäre zuzuordnen ist. Dies erfordert ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.4 Virtuelle Betriebsfeiern

Auch eine Durchführung einer "Online-Betriebsveranstaltung" ist möglich. Die Arbeitnehmer treffen sich dazu vor dem Bildschirm, um gemeinsame betriebliche Events abzuhalten. Beispiele sind gemeinsames Kochen oder Backen, Weinverkostungen oder Gesellschaftsspiele auf Online-Plattformen, bei denen man sich mit den Kollegen im Videoformat austauschen kann. Die Finanzämter gewähr...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 2 Definition der "Betriebsveranstaltung"

Nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung sind Betriebsveranstaltungen Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.[1] Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläumsfeiern, Wei...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.4 Besteuerungswahlrecht bei mehr als 2 Betriebsfeiern

Unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge kann der Arbeitgeber die für ihn steuerlich günstigste Lösung wählen und die Betriebsveranstaltung mit den niedrigsten Kosten als dritte und damit lohnsteuerpflichtige auswählen. Die Entscheidungsformel, "so wird ab der dritten Veranstaltung Arbeitslohn zugewendet", legt ausschließlich eine zahlenmäßige Begrenzung fest und nicht etwa...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1 Steuerlich begünstigte Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen bleiben steuerfrei, wenn 3 Kriterien erfüllt sind: Die Veranstaltung muss den steuerlichen Begriff der Betriebsveranstaltung erfüllen.[1] Die Kosten der Veranstaltung dürfen nicht mehr als 110 EUR [2] brutto pro Veranstaltung und pro teilnehmendem Arbeitnehmer betragen (= übliche Zuwendungen).[3] Pro Jahr und Arbeitnehmer dürfen max. 2 begünstigte Veranst...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.4 Firmenjubiläum als Betriebsveranstaltung

Ist ein Firmenjubiläum Anlass einer Betriebsfeier (Jubiläumsfeier), können Zuwendungen im Rahmen der für Betriebsveranstaltungen geltenden Regelungen steuerfrei bleiben.[1] Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist danach insbesondere, dass alle Betriebsangehörigen und nicht nur ein bevorzugter Kreis von Arbeitnehmern an der Feier teilnehmen dürfen. Plant der Arbeitgeber im g...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.5 Aufteilung bei gemischt veranlassten Veranstaltungen

Sachzuwendungen anlässlich einer 2-tägigen Reise sind aufzuteilen, wenn die Reise an einem Tag von den Elementen einer Betriebsveranstaltung und am anderen Tag von den Elementen eines Dienstgeschäfts geprägt ist. Bleiben die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnenden, anteiligen Kosten innerhalb des 110-EUR-Freibetrags, liegt auch insoweit eine steuerfreie Betriebsveranstaltu...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 8 Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Die gesetzlichen Regelungen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 2015, insbesondere die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag, haben keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen.[1] Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich a...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.3 Lohnsteuerpflicht ab der dritten Veranstaltung

Der Freibetrag von bis zu 110 EUR kann für eine einzelne Betriebsveranstaltung in Anspruch genommen werden. Steuerfrei ist die Teilnahme an maximal 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr.[1] Im Umkehrschluss wird Arbeitslohn zugewendet, wenn der Arbeitgeber pro Jahr mehr als 2 Betriebsveranstaltungen für denselben Personenkreis durchführt. Denn ab der dritten Betriebsveranstaltun...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 6 Verlosungen

Häufig werden bei Betriebsveranstaltungen Verlosungen durchgeführt. Die Steuerpflicht von Betriebsveranstaltungen und Verlosungen folgt unterschiedlichen Grundsätzen und ist deshalb getrennt zu beurteilen. Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung Lose, führt die bloße Gewinnchance noch nicht zum Lohnzufluss. Anders verhält es sich mit den gewonnenen P...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.1 Bemessungsgrundlage

Der Gesetzeswortlaut verlangt die Anrechnung aller Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer auf den Freibetrag, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen. In die Berechnung des Freibetrags sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten.[1] Zuwendungen anlässlich einer Betri...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.5 Anrechnung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Die arbeitgeberbezogene Auslegung des 110-EUR-Freibetrags ermöglicht es, finanziell aufwendige Betriebsfeiern steuerfrei zu gestalten. Zuzahlungen der Belegschaft sind auf den im Rahmen einer Betriebsfeier zufließenden geldwerten Vorteil anzurechnen. Steuerlich zulässig ist es, anlässlich einer Betriebsveranstaltung eine Vereinbarung zu treffen, dass die Belegschaft einen Ei...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.5 Keine Pauschalierung bei Barzuwendungen

Bei der Gewährung von Barbeträgen, deren zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, braucht der Anlass im Normalfall nicht geprüft zu werden. In diesen Fällen ist eine pauschale Lohnsteuererhebung nicht zulässig. Begünstigt sind ausschließlich Sach- und Barzuwendungen, die für eine Betriebsveranstaltung bzw. aus deren Anlass gewährt werden. Erhalten Arbeitnehmer ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.1 Sachgeschenke

Sachgeschenke unabhängig von ihrem Wert sind in die Berechnung des 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen. Unerheblich ist, ob es sich bei den Geschenken um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt.[1] Pauschalbesteuerung mit 25 % Geschenke, die aus Anlass einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, können insoweit mit 25 % pauschal besteuert werden, als der 110-E...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.3 Teilnahme von Konzernmitarbeitern oder Leiharbeitnehmern

Eine Betriebsveranstaltung liegt auch dann vor, wenn an einer betrieblichen Veranstaltung mit gesellschaftlichem Charakter Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Konzernverbund oder Leiharbeitnehmer teilnehmen. In diesen Fällen ist der Freibetrag von bis zu 110 EUR für diese Personen ebenfalls anzuwenden, wenn die Betriebsveranstaltung allen Arbeitnehmern und damit z. B. auch al...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.1 Zuwendungshöhe nach tatsächlichen Teilnehmern

Es ist nach Verwaltungsauffassung auf die tatsächlichen Teilnehmer der Betriebsveranstaltung abzustellen.[1] Zur Bemessungsgrundlage zählen auch die Kosten, die durch kurzfristige Nichtteilnahme von Arbeitnehmern entstehen. Obgleich die teilnehmenden Arbeitnehmer insoweit nicht bereichert sind, rechnen derartige Kosten zu den Gesamtaufwendungen der Betriebsveranstaltung. Der ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.4 Reisekosten

Reisekosten (Geld- und Sachleistungen), die Bestandteil der Betriebsveranstaltung sind, rechnen zum äußeren Rahmen der Veranstaltung, etwa die Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Unterbringungskosten bei einem Betriebsausflug. Sie sind bei der Berechnung des Freibetrags zu berücksichtigen. In Betracht kommt z. B. die gemeinsame Busfahrt zu dem Ziel des Betriebsausflugs, unab...mehr